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[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9136
16. Wahlperiode 07. 05. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Ulrich, Monika Knoche,
Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/8804 –
Klimawandel und internationale Sicherheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Außenkommissarin der EU, Benita Ferrero-Waldner, sowie der
Generalsekretär des Rates der Europäischen Union und Hohe Vertreter für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, haben dem Rat der
Europäischen Union am 13./14. März 2008 den Bericht Klimawandel und
internationale Sicherheit vorgelegt (KOM 7249/08).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Herausgabe dieses Berichtes geht zurück auf einen unter deutscher EU-
Ratspräsidentschaft erfolgten Beschluss des Europäischen Rates vom 21. und
22. Juni 2007. Angesichts des einsetzenden Klimawandels ist es das Ziel der
Bundesregierung, möglichen, durch den Klimawandel mit beeinflussten
Spannungspotentialen vorzubeugen und darauf hinzuwirken, dass die Europäische
Union präventive, spannungsmindernde Maßnahmen ergreift.
Der Europäische Rat hat am 13./14. März 2008 den Rat für Allgemeine
Angelegenheiten und Außenbeziehungen beauftragt, den Bericht zu prüfen und bis
spätestens Dezember 2008 Empfehlungen für geeignete Folgemaßnahmen
vorzulegen.
In einer in Kürze dem Deutschen Bundestag zuzuleitenden Stellungnahme zum
Gutachten „Sicherheitsrisiko Klimawandel“ des Wissenschaftlichen Beirats
„Globale Umweltveränderungen“ der Bundesregierung wird sich die
Bundesregierung ausführlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass der
Klimawandel politische und Sicherheitsrisiken beinhaltet, die europäische
Interessen unmittelbar berühren (vgl. KOM 7249/08, S. 3)?
Ja Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 5. Mai 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9136 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWenn ja:
a) Welche sicherheitspolitischen Risiken stehen nach Auffassung der
Bundesregierung dabei im Vordergrund?
Der Bericht macht deutlich, dass der Klimawandel ein Bedrohungsmultiplikator
ist, der bestehende Tendenzen, Spannungen und Instabilität noch verschlimmert.
Zu nennen sind – ohne dass angesichts der Vielfalt möglicher Risiken eine
Gewichtung vorgenommen werden kann – insbesondere
– Konflikte um Ressourcen, insbesondere Süßwasser, Nahrungsmittel, Energie
(einschließlich solcher Ressourcen, die durch die Folgen des Klimawandels
erst zugänglich werden),
– Zunahmen schwerwiegender Sturm- und Flutkatastrophen und damit
verbundener humanitärer Krisen,
– Verlust von Lebensräumen,
– Grenzstreitigkeiten,
– Konflikte im Zusammenhang mit möglichen verstärkten
Wanderungsbewegungen,
– instabile Staaten, die die Folgen des Klimawandels möglicherweise nicht
oder nur unzureichend bewältigen können,
– neue Herausforderungen für das multilaterale Sicherheitssystem.
b) Um welche europäischen Interessen handelt es sich nach Auffassung der
Bundesregierung?
Die genannten Risiken könnten insbesondere die Realisierung des europäischen
Interesses an äußerer und innerer Sicherheit, Verhütung und Bewältigung von
Konflikten und nachhaltiger Entwicklung in Frage stellen.
c) Wodurch werden europäische Interessen nach Auffassung der
Bundesregierung unmittelbar berührt?
Den genannten weltweit relevanten Risiken kann sich keine Region und somit
auch nicht Europa entziehen. Wie die von der Bundesregierung mitgestaltete
und auf dem Europäischen Rat am 12. Dezember 2003 beschlossene
Europäische Sicherheitsstrategie zu Recht feststellt, können ferne Bedrohungen
ebenso ein Grund zur Besorgnis sein wie näher gelegene.
Wenn nein:
d) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 1 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass die zu
erwartenden klimatischen Veränderungen zu Grenzkonflikten und
innerstaatlichen Spannungen in den im Bericht aufgeführten Regionen führen
werden (vgl. KOM 7249/08, S. 3 bis 9)?
Nach Angaben des Berichts sind Grenzkonflikte und innerstaatliche
Spannungen zwar möglich, er trifft aber nicht die Aussage, dass sie in den aufgeführten
Regionen in jedem Fall eintreten werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9136Wenn ja:
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass in
derartigen Fällen das gesamte Spektrum der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP)/Europäische Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP) zum Einsatz erwogen werden sollte (vgl. KOM 7249/08,
S. 3)?
Für die Bundesregierung stehen konfliktvorbeugende Maßnahmen im
Vordergrund, auch im Zusammenhang mit potentiellen Konflikten, die sich aus dem
Klimawandel ergeben könnten. Der EU steht im Rahmen der GASP/ESVP ein
breites Instrumentarium zur Verfügung. Zu hypothetischen Szenarien nimmt die
Bundesregierung nicht Stellung.
Wenn nein:
b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 2 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass ein
zusätzliches Konfliktpotential durch den Klimawandel in Zentralasien sich
ebenso wie zunehmende transregionale Herausforderungen direkt oder
indirekt auf die Interessen der Europäischen Union auswirken (vgl. KOM
7249/08, S. 8)?
Ja
Wenn ja:
a) In welchem Zusammenhang werden die Interessen der Europäischen
Union nach Auffassung der Bundesregierung durch das Engagement
Russlands, die türkische Regierung zu einer Begrenzung der
Durchleitung von zentralasiatischen Gasvorkommen auf die „Blue-Stream-
Trasse“ zu bewegen, beeinflusst?
Die EU hat die Unterstützung für das so genannte NABUCCO-Pipeline-Projekt
zu einem ihrer vordringlichen energiepolitischen Anliegen erklärt. Türkische
Firmen sind Konsortialpartner und haben mehrfach auch ihre politische
Unterstützung für das Projekt erklärt. Über eine mögliche gleichzeitige Unterstützung
der Türkei für die seit 2005 existierende „Blue Stream Trasse“ liegen hier keine
gesicherten Informationen vor.
Wenn nein:
b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 3 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die
Unfähigkeit von Regierungen, den Bedürfnissen ihrer gesamten Bevölkerung
nachzukommen oder bei klimabedingten Notlagen Schutz zu bieten, zu
Frustration, Spannungen zwischen unterschiedlichen ethnischen und religiösen
Gruppen innerhalb von Staaten und zu politischer Radikalisierung führen
kann (vgl. KOM 7249/08, S. 6)?
Ja, bestehende Spannungen und Konflikte können dadurch verschärft werden.
Drucksache 16/9136 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWenn ja:
a) Welche sicherheitspolitischen Maßnahmen im Rahmen der GASP/
ESVP hält die Bundesregierung zur Bearbeitung derartiger Probleme
sowie aus ihnen resultierender etwaiger Sicherheitsbedrohungen für
angemessen und zielführend?
Auf die Antwort zu Frage 2a wird verwiesen.
Wenn nein:
b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 4 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
5. Welche polizeilichen, militärischen oder anderen Maßnahmen hält die
Bundesregierung zu der im Bericht empfohlenen Vorbeugung und Entschärfung
des prognostizierten steigenden Migrationsdrucks auf das Gebiet der
Europäischen Union für angemessen und zielführend (vgl. KOM 7249/08, S. 5)?
Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe in erster Linie darin, darauf
hinzuwirken, dass der Klimawandel als Bedrohung der gesamten Menschheit
wahrgenommen wird und die Lösungsmöglichkeiten im Bereich Abschwächung
(mitigation) und Anpassung (adaptation) im Rahmen der Vereinten Nationen und
gegebenenfalls anderer geeigneter multilateraler Foren gemeinsam genutzt
werden.
Die Bundesregierung wird sich im europäischen und internationalen Kontext
einschließlich der Vereinten Nationen für die Weiterentwicklung einer
Migrationspolitik einsetzen, die alle Faktoren des globalen Migrationsverhaltens
berücksichtigt.
Zentraler Ansatzpunkt beim Umgang auch mit umweltbedingten
Migrationsursachen ist eine Fortsetzung der bisherigen deutschen Migrationspolitik der
Kooperation von Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten der Migration im EU- und
internationalen Rahmen.
Ein wirksamer Umgang mit den Ursachen der Migration erfordert ein
politikfeldübergreifendes Instrumentarium, das insbesondere bei den
Migrationsgründen ansetzen und die betroffenen Staaten und Gesellschaften so stärken muss,
dass sie selbst die Sicherheit, die Achtung grundlegender Menschenrechte und
Entwicklungschancen für ihre Menschen gewährleisten können.
Die Bundesregierung sieht in der partnerschaftlichen Kooperation mit den
Herkunfts- und Transitstaaten der maßgeblichen Migrationsströme, in der
effizienten Steuerung der Migration sowie in der gemeinsamen Sicherung der EU-
Außengrenzen unter Beteiligung der Grenzschutzagentur FRONTEX die
zentralen Ansatzpunkte und die wichtigsten migrationspolitischen Ziele im Kontext
des EU-Gesamtansatzes in der Migrationsfrage. Das gilt auch für den Umgang
mit umweltbedingten Migrationsursachen.
Konflikte verhindernde und Konflikte eindämmende Maßnahmen im Rahmen
der GASP/ESVP können dabei gegebenenfalls einen Beitrag zur Förderung von
Sicherheit und Stabilität leisten.
6. Erwartet die Bundesregierung unter gleichbleibenden Umständen der
Grenzsicherung und bei steigendem Migrationsdruck eine Erhöhung der
Opferzahlen ertrinkender Flüchtlinge vor den europäischen Außengrenzen
(vgl. KOM 7249/08, S. 5)?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9136Wenn ja:
a) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf im Rahmen der operativen
Zusammenarbeit an den europäischen Außengrenzen, um die in Frage 6
beschriebene Entwicklung abzuwenden?
Wenn nein:
b) Auf welcher Grundlage gelangt die Bundesregierung zu dieser
Einschätzung?
Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Erkenntnisse zu tödlich
verunglückten Migranten oder Flüchtlingen an den EU-Außengrenzen vor. Prognosen
sind deshalb nicht möglich.
7. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung
Migrationsbewegungen innerhalb Afrikas und Asiens zum Migrationsdruck auf
die europäischen Außengrenzen?
Die maßgeblichen Migrationsströme sowohl innerhalb Afrikas und Asiens, als
auch diejenigen, die in die Europäische Union führen, gehen auf
unterschiedliche Einflussfaktoren zurück und sind als gemischte Migrationsströme von
regulären und irregulären Migranten sowie von Flüchtlingen einer pauschalen
Gesamtbetrachtung nicht zugänglich. Vielfach stehen die
Migrationsbewegungen aus und in den genannten Regionen in Wechselwirkung miteinander und
sind als höchst volatil einzuschätzen. Infolgedessen und im Hinblick auf
Probleme, den Umfang illegaler Migration zuverlässig zu quantifizieren, sind keine
verlässlichen Aussagen darüber möglich, wie sich die unterschiedlichen
Migrationsströme zueinander verhalten.
8. Welche Maßnahmen bereitet die Bundesregierung vor, um dem Ersuchen
der Afrikanischen Union nach Unterstützung beim Aufbau regionaler
Migrationsmanagement-Systeme zu entsprechen?
Die Bundesregierung stellt ihre Migrationspolitik und ihre Unterstützung von
Maßnahmen des afrikanischen regionalen und des gesamtafrikanischen
Migrationsmanagements in den Kontext des Gesamtansatzes in der Migrationsfrage,
den die EU und ihre Mitgliedstaaten seit 2005 verfolgen. Die Bundesregierung
legt Wert auf regionale Ausgewogenheit des Gesamtansatzes, was Afrika, die
Mittelmeerregion und die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der EU
angeht. Sie engagiert sich gerade auch für die Kooperation mit den Herkunfts-
und Transitstaaten entlang der maßgeblichen afrikanischen Migrationsrouten.
Im Vorfeld der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 hat
die Bundesregierung einen Beitrag zum Gelingen der Konferenzen von Rabat
(mit Schwerpunkt Westafrika) und Tripolis (Beteiligung der Mitgliedstaaten der
Afrikanischen Union) geleistet. Der jeweilige Nachfolgeprozess, zunächst unter
portugiesischer, nunmehr unter slowenischer Ratspräsidentschaft, wird von der
Bundesregierung aktiv unterstützt.
Konkret fanden unter deutscher Präsidentschaft EU-Missionen zu den
Kapverden, nach Ghana und nach Mauretanien statt, in deren Nachfolgeprozess sich
inzwischen eine Pilot-Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten mit den Kapverden entwickelt. Während der deutschen
Präsidentschaft nahm die EU-ECOWAS Arbeitsgruppe zu regionalen Migrationsfragen
ihre Arbeit auf. Die Bundesregierung engagiert sich bei der Umsetzung der
Ergebnisse des EU-AU-Gipfels von Lissabon, in dessen Rahmen eine
Partnerschaft zu Migration vereinbart wurde.
Drucksache 16/9136 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Verbesserung des
Trinkwasserzugangs in Entwicklungsländern sowie dem Aufbau eines
transnationalen Managements von Wassereinzugsgebieten zur
Verringerung des Migrationsdrucks zu?
Die Bundesregierung misst der Verbesserung des Trinkwasserzugangs sowie
dem Aufbau eines transnationalen Managements von Wassereinzugsgebieten
einen hohen Stellenwert bei. Dies gilt nicht nur für die klassischen
Entwicklungsländer, sondern für alle, vom Klimawandel besonders betroffenen
Risikoregionen. Sie legt dabei besonderen Wert auf einen umfassenden Ansatz, der
ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit verbindet. Die
Bundesregierung erkennt die Prinzipien des Integrierten
Wasserressourcenmanagements (IWRM) als verbindlich an. IWRM umfasst verschiedene Aspekte,
darunter den Zugang zu Trinkwasser und den Aufbau nationaler und transnationaler
Institutionen für das Management von Wasser in seinen natürlichen
Einzugsgebieten. Mit einem durchschnittlichen Mitteleinsatz von 350 Mio. Euro pro
Jahr ist Deutschland weltweit der drittgrößte und in Afrika sogar der größte
bilaterale Geber in diesem Bereich.
Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit im Wassersektor trägt dabei
wesentlich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung und der
Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei; sie ist zudem bei fast allen
Millenniumsentwicklungszielen notwendige Voraussetzung dafür, dass diese Ziele
erreicht werden.
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass die
Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung angesichts eines bereits
gefährdeten Nichtverbreitungsregimes neue Proliferationsbefürchtungen
hervorrufen könnte (vgl. KOM 7249/08, S. 6)?
Der Bericht vertritt die Auffassung, dass eine eventuelle Ausdehnung der
Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung angesichts eines bereits gefährdeten
Nichtverbreitungsregimes neue Proliferationsbefürchtungen hervorrufen
könnte. Derartige Befürchtungen sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Die
Bundesregierung arbeitet deshalb bei internationalen Organisationen nachdrücklich
mit, um das Nichtverbreitungsregime in seiner Wirksamkeit zu erhalten und zu
stärken. Sie beteiligt sich aktiv an der Gestaltung und Fortentwicklung der
internationalen Exportkontrolle in den Exportkontrollregimen.
Wenn ja:
a) Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die Stärkung des
Nichtverbreitungsregimes die durch die früheren US-Außenminister
Madelaine Albright sowie Colin Powell unterstützten Vorschläge
führender Persönlichkeiten des politischen Lebens in den USA, Henry
A. Kissinger, George P. Shultz, William J. Perry sowie Sam Nunn,
zur Verwirklichung einer atomwaffenfreien Welt („A World Free of
Nuclear Weapons“, Wall Street Journal, 4. Januar 2007, S. A 15)?
Die Bundesregierung begrüßt den Appell und die bisherige Arbeit der so
genannten Shultz-Gruppe. Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank- Walter
Steinmeier, hat sich bereits mehrfach auf die Arbeit der Gruppe bezogen und
deren jüngsten Artikel in der Bundestagsdebatte zum Jahresabrüstungsbericht
vom 18. Januar 2008 als „positives Signal“ sowie „anspruchsvolles, aber nicht
unrealistisches Programm“ begrüßt. In seiner Rede vor der Münchener
Sicherheitskonferenz am 9. Februar 2008 hat er mit Bezug auf die Gruppe
betont, er „erwarte, dass diese Anstöße bei der laufenden Überprüfung zum
Nichtverbreitungsvertrag sehr ernsthaft geprüft werden.“
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/9136b) Welchen Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsregimes leistet
nach Einschätzung der Bundesregierung die Haltung der US-
amerikanischen sowie der russischen Regierung gegenüber der durch den
Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag im Auftrag der
Vereinten Nationen in einem Rechtsgutachten vom 8. Juli 1996 bestätigten
Verpflichtung gemäß Artikel VI des Vertrages über die
Nichtverbreitung von Atomwaffen (im Folgenden: NPT), in redlicher Absicht
Verhandlungen mit dem Ziel des vollständigen Abbaus von Atomwaffen
aufzunehmen?
Ein Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsvertrags ist aus Sicht der
Bundesregierung nicht gegeben. Zur Umsetzung ihrer Verpflichtungen aus
Artikel VI des Nichtverbreitungsvertrages für Atomwaffen (NVV) sind die USA mit
Russland (und waren früher mit der Sowjetunion) in einem abrüstungs- und
rüstungskontrollpolitischen Dialog engagiert, der in der Vergangenheit zu mehreren
bilateralen Vereinbarungen zur Reduzierung der nuklearen Waffensysteme
beider Seiten geführt hat (START I, INF-Vertrag, SORT, Präsidentielle Erklärungen
aus dem Jahr 1992). Beide Staaten stehen im Gespräch, diese Vereinbarungen
über ihre vorgesehene Geltungsdauer (START I 2009, SORT: 2012) hinaus
fortzuentwickeln. Zum INF-Vertrag haben beide Länder am 29. Oktober 2007 im
1. Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine
gemeinsame Initiative zur Multilateralisierung vorgestellt.
c) Welchen Beitrag zur Gefährdung des Nichtverbreitungsregimes leistet
nach Einschätzung der Bundesregierung die nukleare Teilhabe
angesichts der Einlagerung von atomaren Sprengkörpern durch US-
Streitkräfte auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland?
d) Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage
10c beschriebene Einlagerung von Atomwaffen mit der Verpflichtung
der Bundesrepublik Deutschland aus Artikel II der NPT sowie dem
2+4-Vertrag (BGBl. 1990 II, S. 1318 ff.), auf jede unmittelbare und
mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten?
Die Bundesrepublik Deutschland hat völkerrechtlich bereits vor mehreren
Jahrzehnten im NVV verbindlich auf eigene Nuklearwaffen und sonstige
Nuklearsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber verzichtet. Dieser Verzicht
wurde in dem Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland (2+4-Vertrag) vom 12. September 1990 mit Wirkung für das vereinte
Deutschland bekräftigt. Die Bundesregierung hält ihre Verpflichtungen aus
diesen Verträgen ein. Sie unterstützt auch alle Maßnahmen der Nuklearmächte, die
zum weiteren Absenken ihrer Nuklearwaffenpotentiale führen.
e) Wie verträgt sich nach Auffassung der Bundesregierung die in Frage 7
wiedergegebene Einschätzung des Berichtes mit den Festlegungen zur
Fortwirkung des EURATOM-Vertrages in Protokoll 2 des zu
ratifizierenden Vertrages von Lissabon (Bundestagsdrucksache 16/8300)?
Die Bundesregierung sieht hier keinen Zusammenhang.
f) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die am
17. März 2008 durch Vertreter Litauens im Rahmen der
Ratsarbeitsgruppe COEST getätigte Aussage eine Zustimmung zum EU-Russland
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von der Billigung
längerer Laufzeiten des AKW Ignalina abhängig zu machen?
Litauen hat in den EU-Gremien seine Zustimmung zum Mandat für das
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Russland nicht von einer
Verlängerung der Laufzeit des Kernkraftwerks Ignalina abhängig gemacht.
Drucksache 16/9136 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWenn nein:
g) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 10 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass ein
Abschmelzen der Poleiskappen, neue Wasserwege und internationale
Handelsrouten in der Arktis eröffne (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?
Ja
Wenn ja:
a) Welche Staaten und Regionen werden davon nach Einschätzung der
Bundesregierung besonders profitieren?
b) Welche Auswirkungen hat dies nach Auffassung der Bundesregierung
auf europäische Handelsinteressen?
Wenn nein:
c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 11 zitierten Einschätzung des Berichts?
Es kann davon ausgegangen werden, dass der Klimawandel in der Arktis zu
einer verhältnismäßig starken Erwärmung führt. Die konkreten Auswirkungen
auf die Befahrbarkeit der arktischen Gewässer können derzeit jedoch noch nicht
vollständig überblickt werden. Mit der möglichen neuen Schiffbarkeit sind
wirtschaftliche Möglichkeiten, aber auch ökologische Risiken (z. B. durch
Schiffsunfälle in arktischen Gewässern) verbunden. Weitere Forschungsarbeiten sind
erforderlich, um die Auswirkungen konkreter abschätzen zu können.
12. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass die
erhöhte Zugänglichkeit der Kohlenwasserstoffressourcen in der Arktis die
geostrategische Dynamik dieser Region sowie die internationale Stabilität
und die europäischen Sicherheitsinteressen beeinträchtigt (vgl. KOM
7249/08, S. 9)?
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Berichts, wonach sich die
geostrategische Dynamik dieser Region verändert. An Spekulationen über
potenzielle Konsequenzen für die internationale Stabilität beteiligt sich die
Bundesregierung nicht.
Wenn ja:
a) In welcher Form werden nach Auffassung der Bundesregierung die
geostrategische Dynamik der Arktis, die internationale Stabilität sowie
europäische Sicherheitsinteressen durch die erhöhte Zugänglichkeit
der Kohlenwasserstoffressourcen beeinträchtigt?
Aus Sicht der Bundesregierung verändert sich die geostrategische Dynamik
dieser Region insbesondere durch die erhöhte Zugänglichkeit umfangreicher
Kohlenwasserstoff- und anderer Ressourcen, an deren Gewinnung verschiedene
Länder und Unternehmen Interesse haben könnten. Es wird darauf ankommen,
dass Handels- und Ressourceninteressen friedlich und in Einklang mit dem
Völkerrecht, insbesondere dem VN-Seerechtsübereinkommen verfolgt werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/9136b) Um welche europäischen Sicherheitsinteressen handelt es sich nach
Auffassung der Bundesregierung hierbei?
Es handelt sich hierbei in erster Linie um Wirtschaftsinteressen.
Wenn nein:
c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 12 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichtes, dass sich die
Europäische Union mit der an Breite gewinnenden Diskussion über
Gebietsansprüche und den Zugang zu neuen Handelsrouten seitens
verschiedener Länder befassen sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 9)?
Ja
Wenn ja:
a) Strebt die Bundesregierung eine multilaterale Verwaltung der
Arktisregion und des Zugangs zu neuen Handelsrouten an?
Nein
b) Unterstützt die Bundesregierung etwaige Gebietsansprüche bzw. die
Ausübung der Kontrolle über den Zugang zu neuen Handelsrouten
durch die Europäische Union bzw. Mitgliedsländer der Europäischen
Union?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass über etwaige Gebietsansprüche
und Zugänge zu neuen Seehandelsrouten nach den einschlägigen Regeln des
Völkerrechts, insbesondere des Seevölkerrechts, entschieden wird.
Wenn nein:
c) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 13 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Berichts, dass durch die
in Frage 11 bis 13 beschriebenen Entwicklungen in der Arktis, die
Fähigkeiten der Europäischen Union ihre Handels- und Ressourceninteressen in
der Region wirksam zu sichern sowie die Beziehungen Europas zu seinen
wichtigsten Partnern beeinträchtigt werden könnten (vgl. KOM 7249/08,
S. 9)?
Wenn ja:
a) Um welche Handels- und Ressourceninteressen in der Arktis handelt
es sich nach Auffassung der Bundesregierung?
Auf die Antworten zu den Fragen 11a bis 11c und 12a wird verwiesen.
Drucksache 16/9136 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeb) Wird nach Auffassung der Bundesregierung die Fähigkeit der
Sicherung von Handels- und Ressourceninteressen auch durch militärische
Kapazitäten beeinflusst?
Fragen in Bezug auf die Sicherung von Handels- und Ressourceninteressen sind
friedlich und unter Beteiligung einschlägiger internationaler Organisationen zu
klären.
c) Um welche wichtigsten Partner Europas handelt es sich nach
Auffassung der Bundesregierung?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass hiermit sowohl diejenigen Staaten
unter den Arktis-Anrainern gemeint sind, die nicht der EU angehören, als auch
solche Staaten, die keine Anrainer sind, aber eigene substantielle Handels- und
Ressourceninteressen in der Arktis haben.
d) Wie könnten nach Auffassung der Bundesregierung in dem in Frage 14
geschilderten Zusammenhang die Beziehungen zu diesen Partnern
beeinträchtigt werden?
Die europäischen Handels- und Ressourceninteressen könnten beeinträchtigt
werden, falls die Zuverlässigkeit neuer Wasserwege oder die Rechtssicherheit
von Investitionsvorhaben und Liefervereinbarungen unter konkurrierenden
Gebiets- und Nutzungsansprüchen der Arktis-Anrainer leiden würden.
Wenn nein:
e) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 14 zitierten Einschätzung des Berichts?
Entfällt
15. Teilt die Bundesregierung die im Bericht formulierte Empfehlung, dass
bei der anstehenden Prüfung der Umsetzung der Europäischen
Sicherheitsstrategie (ESS) sowie etwaiger Vorschläge zu ihrer Ergänzung der
Sicherheitsdimension des Klimawandels Rechnung getragen werden
sollte (vgl. KOM 7249/08, S. 10)?
Ja. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15a verwiesen.
Wenn ja:
a) In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung eine besondere
Notwendigkeit der Überarbeitung bzw. Ergänzung der ESS?
Die Europäische Sicherheitsstrategie 2003 (ESS) identifiziert zu Recht
mögliche negative Auswirkungen von Klimaveränderungen als eine der
Herausforderungen, denen sich eine umfassend verstandene Politik der EU zum Schutze
der internationalen Sicherheit zu stellen hat. Die Diskussion über die Umsetzung
der Sicherheitsstrategie berücksichtigt dabei die von der EU bereits
eingeleiteten Maßnahmen. Der vorliegende Bericht KOM 7249/08 – S113/08 ist ein
Beitrag dazu.
Die Bundesregierung hat sich von Anfang an für einen Ansatz in der ESS
eingesetzt, mit dem Herausforderungen der internationalen Sicherheit möglichst an
ihrem Ursprung begegnet und die Entwicklung von Risiken so möglichst
frühzeitig und effizient unterbunden wird. Dazu können klimabedingte Ursachen
gehören. In diesem Sinne wird die Bundesregierung Beiträge zu der Diskussion
um eine verbesserte Implementierung der Ziele der ESS leisten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/9136Wenn nein:
b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 15 zitierten Empfehlung des Berichts?
Entfällt
16. Teilt die Bundesregierung die am 31. März 2008 im Unterausschuss
Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments durch die
Europäische Kommission formulierte Einschätzung, dass „soziale
Unruhen in einzelnen Staaten, die auch auf die Nachbarländer übergreifen
könnten“ eine Überarbeitung der ESS erfordere?
Nein
Wenn ja:
a) Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Vorbeugung
sozialer Unruhen für erforderlich, welche bislang noch nicht von der ESS
abgedeckt werden?
Entfällt
Wenn nein:
b) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Einschätzung?
Die ESS 2003 trägt solchen Herausforderungen für die internationale Sicherheit
bereits Rechnung, und die EU setzt diese grundlegende Ausrichtung in der
GASP, ESVP und mit den Mitteln der Stabilitätspolitik der EU-Kommission um.
17. Unterstützt die Bundesregierung die Empfehlung des Berichts, den
Ausbau der Planungskapazitäten und Fähigkeiten auf Unions- und
einzelstaatlicher Ebene unter Einbeziehung des Bevölkerungsschutzes und
Anwendung ziviler und militärischer Krisenbewältigungs- und
Katastrophenschutzinstrumente, zur Reaktion auf die durch den Klimawandel
hervorgerufenen Sicherheitsrisiken, voranzubringen (vgl. KOM 7249/08,
S. 11)?
Wenn ja:
a) Um welche zivilen und insbesondere militärischen
Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzinstrumente handelt es sich hierbei
nach Vorstellung der Bundesregierung?
b) Schließt die Bundesregierung den Einsatz der EU-Battle-Groups im
Rahmen der militärischen Krisenbewältigungsinstrumente aus?
c) In welcher Höhe werden nach Auffassung der Bundesregierung
zusätzliche finanzielle Mittel für den Ausbau der in Frage 17
beschriebenen Kapazitäten erforderlich?
Die Empfehlungen des Berichts der Kommission und des Generalsekretärs/
Hohen Vertreters werden von der Bundesregierung grundsätzlich unterstützt.
Eine Entscheidung über den Ausbau der Planungskapazitäten und Fähigkeiten
auf Unions- und einzelstaatlicher Ebene unter Einbeziehung des
Bevölkerungsschutzes und Anwendung ziviler und militärischer Krisenbewältigungs- und
Katastrophenschutzinstrumente, um zu der Reaktion auf die durch den
Klimawandel hervorgerufenen Sicherheitsrisiken beizutragen, kann jedoch erst nach
der Evaluierung der vorhandenen Kapazitäten erfolgen.
Drucksache 16/9136 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeZum gegenwärtigen Zeitpunkt können daher auch zu einem möglichen
zusätzlichen Finanzbedarf keine belastbaren Aussagen getroffen werden.
d) Welchen finanziellen Beitrag der Europäischen Union veranschlagt
die Bundesregierung, um die veröffentlichten
Dringlichkeitsmaßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels im Rahmen der Nationalen
Anpassungsaktionsprogramme (NAPA) der Entwicklungsländer zu
finanzieren?
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann zu einer möglichen finanziellen
Mitwirkung der EU bei der Umsetzung der Dringlichkeitsmaßnahmen keine belastbare
Aussage getroffen werden.
e) Hält die Bundesregierung die bislang im Rahmen der öffentlichen
Haushalte der Europäischen Union mobilisierten Mittel zur
Verlangsamung sowie Bewältigung des Klimawandel für ausreichend?
Der EU-Umweltrat hat im Oktober 2007 festgestellt, dass der Kohlenstoffmarkt
die zentrale Finanzierungsquelle für den Klimaschutz sein wird, das darüber
hinaus jedoch zusätzliche öffentliche Mittel erforderlich sein werden, um den
Herausforderungen des fortschreitenden Klimawandels zu begegnen. Eine
Studie des Klimasekretariats der Vereinten Nationen kommt zu dem Ergebnis,
dass die Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen im Wesentlichen (86
Prozent) durch den privaten Sektor erfolgt. Öffentliche Mittel können private
Investitionen in klimafreundliche Verwendungen lenken.
Wenn nein:
f) Wie begründet die Bundesregierung ihre abweichende Auffassung von
der in Frage 17 zitierten Empfehlung des Berichts?
Entfällt
18. Teilt die Bundesregierung die am 31. März 2008 im Unterausschuss
Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments durch den
Ausschussvorsitzenden MdEP Karl von Wogau vorgenommene
Einschätzung, dass es hinsichtlich der veränderten Sicherheitslage durch den
Klimawandel zu einem Ausbau der EU-Kapazitäten im
Krisenmanagement, insbesondere im Bereich der Transportkapazitäten und der
satellitengestützten Aufklärung, kommen müsse?
Wenn ja:
a) Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit, dass die EU
ihre Kapazitäten insbesondere im Bereich des Transportes sowie der
satellitengestützten Aufklärung ausweitet?
b) Sollen die in Frage 18 angesprochenen Kapazitäten nach Auffassung
der Bundesregierung auch militärische Aufgaben unterstützen?
Wenn nein:
c) Wie unterscheidet sich die Auffassung der Bundesregierung von der in
Frage 18 zitierten Einschätzung des Ausschussvorsitzenden des
Europäischen Parlaments MdEP Karl von Wogau?
Die Bundesregierung kann zu ihr nicht im Detail bekannten Äußerungen im
Europäischen Parlament nicht Stellung nehmen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/913619. Schließt die Bundesregierung den Einsatz der Bundespolizei im Rahmen
der in Antwort zu Frage 17a erläuterten militärischen
Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzinstrumente aus?
Wenn ja:
a) Schließt die Bundesregierung weiterhin eine Beteiligung der
Bundespolizei an der European Gendarmerie Force (EGF) aus?
b) Wie verträgt sich diese Festlegung nach Auffassung der
Bundesregierung mit der Planung von Ausbildungseinsätzen der Bundespolizei im
nationalen Trainingszentrum der französischen Gendarmerie in Saint
Astier (Dordogne)?
Ein Einsatz der Bundespolizei unter militärischer Führung in den genannten
Bereichen kommt nach geltendem Recht nicht in Betracht. Eine Beteiligung der
Bundespolizei an der EGF ist ausgeschlossen.
In Saint Astier findet im Juni und November 2008 eine von der EU-Kommission
geförderte Fortbildung von Polizeibeamten aus EU-Mitgliedstaaten im Rahmen
des Zivilen Krisenmanagements der EU statt.
20. Plant die Bundesregierung Einfluss auf die im Bericht empfohlene
Erstellung regionaler Sicherheitsszenarien zu nehmen (vgl. KOM 7249/08,
S. 11)?
Ja
Wenn ja:
a) In welcher Form plant die Bundesregierung die Entwicklung
derartiger Szenarien zu beeinflussen?
Die Bundesregierung wird sich gegebenenfalls an der Entwicklung solcher
Szenarien in den entsprechenden multilateralen Gremien beteiligen.
b) Welche spezifische Rolle sieht die Bundesregierung für militärische
Verbände der EU-Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung der im Bericht
prognostizierten Konflikte und Spannungen?
Der EU steht im Rahmen der GASP/ESVP ein breites Instrumentarium zur
Verfügung, das insbesondere zur Prävention eingesetzt werden kann. Zu
hypothetischen Szenarien nimmt die Bundesregierung nicht Stellung. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen.
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