Auswirkungen der geplanten Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf die Rentenhöhe
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Regierung will im April ein Konzept zur Förderung der Mitarbeiterbeteiligung auf den Weg bringen. Nach bisher bekannten Plänen möchte die SPD die Beitragsfreiheit für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen nahezu verdoppeln, die CDU/CSU die Förderhöhe sogar vervierfachen. Dadurch würden sich die beitragspflichtigen Entgelte verringern, wodurch die Rentenhöhe um bis zu 1,5 Prozent gedämpft werden könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie plant die Bundesregierung die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu fördern, und wann will sie ihr vorzustellendes Konzept legislativ umsetzen?
Wie würden sich die verschiedenen Varianten der Beitragsfreiheit, die für die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung im Gespräch sind, bei unterschiedlichen Beteiligungsquoten auf die beitragspflichtigen Entgelte und damit auf die Rentenhöhe auswirken (bitte für die Vorschläge von SPD und CDU/CSU sowie evtl. weitere Vorschläge und unterschiedliche Beteiligungsquoten (25, 30, 50 und 100 Prozent) ausweisen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dass durch die geplante Beitragsfreiheit der Mitarbeiterkapitalbeteiligung die Rentenhöhe um bis zu 1,5 Prozent gedämpft werden könnte?
Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sie auf der einen Seite die Dämpfung der Rentenanpassung über den Riester-Faktor bis 2010 aussetzt, um höhere Rentensteigerungen zu ermöglichen, auf der anderen Seite durch ihre Pläne zur Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung aber neue Fakten schafft, die dieses Anliegen konterkarieren?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund geringer Rentensteigerungen in 2007 und 2008 sowie Nullrunden in 2004, 2005 und 2006 insgesamt die Vertretbarkeit der bisherigen Dämpfungsfaktoren, die Nachholung nicht erfolgter Dämpfungen ab 2011 sowie neue gesetzliche Tatbestände, die negative Auswirkungen auf die Rentenanpassung besitzen?