Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8969
16. Wahlperiode 24. 04. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Dr. Barbara
Höll, Monika Knoche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/8807 –
Fortführung der Braunkohle-Sanierung in den Ländern Brandenburg,
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen in den Jahren 2008 bis 2012
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Jahren 2008 bis 2012 werden erhebliche Haushaltsmittel des Bundes
sowie der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen zur
Sanierung der Braunkohlealtlasten in den genannten neuen Ländern
aufgewendet. Das im Jahr 2007 geschlossene Verwaltungsabkommen zur
Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 umfasst einen
Finanzrahmen von insgesamt 1 025,6 Mio. Euro. An der Finanzierung bis 2012
sind – neben dem Bund – auch die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen beteiligt, davon sollen rund 630 Mio. Euro für die
Grundsanierung der Tagebaue inklusive der wasserwirtschaftlichen Aufgaben
und für die Sanierung von Flächen, auf denen Anlagen der
Braunkohleindustrie standen, verwendet werden. Der Bund übernimmt hier einen Anteil von
75 Prozent, die restlichen 25 Prozent tragen die Länder. Diese Maßnahmen
werden im Rahmen der bergrechtlichen Verpflichtungen der Lausitzer und
Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV)
durchgeführt. Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Braunkohlesanierung, die
nicht unter das Bergrecht fallen, werden 262 Mio. Euro bereitgestellt, die sich
Bund und Länder je zur Hälfte teilen. Dazu gehört z. B. die Abwehr von
Gefährdungen im Zusammenhang mit dem wieder ansteigenden Grundwasser.
Weitere 100 Mio. Euro steuern die Länder zur Verbesserung und Erweiterung
der Infrastruktur bei, indem u. a. Rad- und Wanderwege und Kanäle für den
Schiffsverkehr angelegt sowie Strandbereiche in den neuen Tagebauseen
gestaltet werden (vgl. Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und Bundesministerium der
Finanzen, Nr. 198/07 vom 13. Juli 2007). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. April 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/8969 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode1. Welche Gesamtaufwendungen entstehen dem Bund aus dem Abkommen
zur Braunkohlesanierung in den Haushaltsjahren 2008 bis 2012 (bitte
aufgeschlüsselt auf das jeweilige Jahr)?
In den Jahren 2008 bis 2012 sind als Bundesaufwendungen geplant:
2. Sind für die sich aus dem Abkommen ergebenden finanziellen
Verpflichtungen des Bundes bereits entsprechende Verpflichtungsermächtigungen
für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012 erteilt worden?
Für die finanziellen Verpflichtungen des Bundes aus dem
Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung sind für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012
Verpflichtungsermächtigungen erteilt worden.
3. Wie entwickeln sich – vorausgesetzt, das Sanierungsabkommen wird wie
vereinbart von 2008 bis 2012 umgesetzt – die Gesamtkosten für die
Sanierung, die der Bund und die betroffenen neuen Länder in diesem Zeitraum
aufzubringen haben (bitte in Gesamtzahlen und in Jahresscheiben
angeben)?
In den Jahren 2008 bis 2012 sind nachfolgende Gesamtkosten für die Sanierung
geplant; ohne Maßnahmen nach § 4 des Verwaltungsabkommens
Braunkohlesanierung. Lohnkostenzuschüsse (LKZ) können die genannten Beträge erhöhen.
4. Welche Mittel fließen den betroffenen Bundesländern Brandenburg,
Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen aus dem Verwaltungsabkommen für
die Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zu (bitte
aufgeschlüsselt für jedes Land in Jahresscheiben angeben)?
Es ist geplant, dass die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau –
Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) ohne Maßnahmen nach § 4 des
Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung (ausschließliche Länderfinanzierung) in den
betroffenen Bundesländern die nachfolgenden Sanierungsleistungen umsetzt. LKZ
können die genannten Beträge erhöhen.
(in Mio. Euro) 2008 2009 2010 2011 2012 Summe
Bund 141 143 125 106 89 604
(in Mio. Euro) 2008 2009 2010 2011 2012 Summe
Summe 213 218 192 163 139 925
(in Mio. Euro) 2008 2009 2010 2011 2012 Summe
Brandenburg 101 98 86 74 69 428
Sachsen 77 87 76 66 51 357
Sachsen-Anhalt 33 32 28 22 18 133
Thüringen 2 1 2 1 1 7
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/89695. Welche eigenen finanziellen Aufwendungen ergeben sich aus dem
Sanierungsabkommen 2008 bis 2012 für die betroffenen Bundesländer
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (bitte aufgeschlüsselt für
jedes Bundesland und jedes Jahr angeben)?
Es ist geplant, dass durch die betroffenen Bundesländer für die Sanierung
nachfolgende Mittel zur Verfügung gestellt werden.
6. Wie verhalten sich die jährlichen Gesamtaufwendungen von Bund und
Ländern zur Braunkohlesanierung in den Jahren 2008 bis 2012 zu den
vorangegangenen Zeiträumen seit 1990 (bitte in Jahresscheiben jeweils für
den Zeitraum 1990 bis 2007 und 2008 bis 2012 angeben)?
Die jährlichen Gesamtaufwendungen (Ist der Jahre 1991 bis 2007) sind der
nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Dabei ist für die Jahre 1991 bis 1993
zu bemerken, dass die Sanierung über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
finanziert wurde. Für das Jahr 1990 können die Sanierungsaufwendungen nicht
gesondert von den Aufwendungen der ursprünglich betroffenen
Braunkohleunternehmen (u. a. MIBRAG, ESPAG, LAUBAG etc.) abgegrenzt werden.
(in Mio. Euro) 2008 2009 2010 2011 2012 Summe
Brandenburg 29,8 28,8 26,3 23,8 22,3 131,0
Sachsen 23,0 26,5 22,9 19,8 16,1 108,3
Sachsen-Anhalt 10,8 10,7 9,9 8,5 7,5 47,4
Thüringen 0,5 0,3 0,6 0,6 0,5 2,5
in Mio. Euro Gesamtaufwendungen zusätzl. Mittel LKZ Summe
ABM 1991 bis 1993 724 724
1993 301 66 367
1994 655 154 809
1995 655 175 830
1996 567 136 703
1997 559 81 640
1998 527 54 581
1999 501 49 550
2000 507 39 546
2001 456 36 492
2002 448 36 484
2003 388 25 413
2004 358 17 375
2005 316 14 330
2006 279 11 290
2007 225 6 231
Summe 7 466 899 8 365
Drucksache 16/8969 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie jährlich geplanten Gesamtaufwendungen für die Jahre 2008 bis 2012 sind
nachfolgend dargestellt:
7. Wie haben sich seit 1990 die von Bund und Ländern zur
Braunkohlesanierung aufgewandten Finanzmittel entwickelt, bezogen auf die in den
Verwaltungsabkommen geregelten einzelnen Aufgabengebiete der
a) Grundsanierung (§ 2),
b) Grundwasseranstieg (§ 3) sowie
c) Erhöhung der Folge- und Nutzungsstandards, Gefahrenabwehr,
Altbergbau (§ 4)
(bitte aufgeschlüsselt in Jahresscheiben angeben)?
Auf die einführenden Erläuterungen in der Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Die vom Bund und den Ländern zur Braunkohlesanierung aufgewandten
Finanzmittel haben sich wie folgt entwickelt:
in Mio. Euro Gesamtaufwendungen
2008 244
2009 250
2010 224
2011 186
2012 162
in Mio. Euro
§ 2
Grundsanierung
§ 3
Grundwasserwiederanstieg
zusätzl. Mittel
LKZ
§ 4
Folge- und
Nutzungsstandards …
ABM 1991 bis 1993 724
1993 301 66
1994 655 154
1995 655 175
1996 567 136
1997 559 81
1998 499 54 28
1999 430 49 71
2000 434 39 73
2001 383 36 73
2002 380 36 68
2003 346 15 25 27
2004 312 29 17 17
2005 280 24 14 12
2006 229 36 11 14
2007 166 36 6 23
Summe 6 920 140 899 406
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/8969Die jährlichen geplanten Gesamtaufwendungen für die Jahre 2008 bis 2012
ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass
die unter § 4 genannten Zahlen den jetzigen Stand der Planungen darstellen.
8. In welchem Umfang haben sich private Firmen mit Eigenmitteln seit 1990
an der Sanierung der vom Braunkohleabbau betroffenen Gebiete in den
neuen Ländern beteiligt (bitte als Gesamtaufwand und in Jahresscheiben
seit 1990 angeben)?
Private Firmen haben sich an der Braunkohlesanierung mit Eigenmitteln nicht
beteiligt.
9. Wie viele primäre Arbeitsplätze sind durch die Braunkohlesanierung in
den letzten Jahren erhalten bzw. geschaffen worden, beginnend ab dem
Jahr 2000 (bitte für das jeweilige Jahr aufschlüsseln nach
– unbefristeten Voll- bzw. Teilzeitstellen,
– Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM),
– Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) sowie
anderen Formen öffentlich geförderter Beschäftigung)?
Auf die nachfolgende Darstellung wird verwiesen. Unter primären
Arbeitsplätzen in der Braunkohlesanierung werden dabei die Arbeitsplätze verstanden,
die unmittelbar in der Braunkohlesanierung eingesetzt werden.
in Mio. Euro
§ 2
Grundsanierung
§ 3
Grundwasserwiederanstieg
§ 4
Folge- und
Nutzungsstandards …
2008 162 51 31
2009 162 56 32
2010 139 53 32
2011 111 52 23
2012 89 50 23
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Primäre Beschäftigungswirkung 5 767 5 061 4 449 3 191 2 432 2 196 1 826 1 290
davon
unbefristete Vollzeitstellen/
Teilzeitstellen des Projektträgers
1 187 1 018 883 706 615 573 535 442
SAM 4 489 3 790 3 196 2 469 1 796 1 623 800 30
ABM 91 253 370 16 21 0 491 273
andere Formen der öffentlich
geforderten Beschäftigung
– – – – – – – 545
Drucksache 16/8969 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Welchen Umfang haben die sekundären Arbeitsmarkteffekte durch die
Braunkohlesanierung, und wie viele Arbeitsplätze werden dadurch noch
immer in den betroffenen Regionen gesichert?
Auf die nachfolgende Darstellung wird verwiesen. Unter sekundären
Arbeitsmarkteffekten wird dabei die durch die Braunkohlesanierung mittelbar
verursachte Beschäftigungswirkung verstanden.
11. Welchen Anteil haben an den zuletzt zurückgehenden primären wie
sekundären Arbeitsmarkteffekten die generell sinkenden Aufwendungen
zur Braunkohlesanierung einerseits sowie die veränderten, nicht so
arbeitsintensiven Sanierungsaufgaben andererseits?
Die sinkenden Aufwendungen zur Braunkohlesanierung einerseits und die
veränderten nicht so arbeitsintensiven Sanierungsaufgaben andererseits haben ihre
Ursache in dem technologisch bedingten und weit fortgeschrittenen
Arbeitsstand der Sanierung der ostdeutschen Braunkohlegebiete in der Lausitz und in
Mitteldeutschland. Eine Zuordnung des Rückgangs dieser Arbeitsmarkteffekte
auf die Reduzierung der eigentlichen bergmännischen Sanierungstätigkeit und
auf die veränderte Arbeitsintensität der verbleibenden Arbeiten liegt nicht vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass durch die
Verschiebung der Sanierungsaufgaben – insbesondere hin zur Regulierung
des Grundwasseranstiegs – die Arbeitsmarkteffekte für die Regionen
offenbar überproportional stark sinken, und sieht die Bundesregierung
hier die Pflicht zur Kompensation dieser Nachteile für die Regionen?
Die Sanierung der ostdeutschen Braunkohlegebiete erfolgt auf Grund von
bergrechtlichen Verpflichtungen, die durch die LMBV als verantwortliches
Bergbauunternehmen abzuarbeiten sind. Nach durchgeführter Sanierung
entfallen die aus dem Bergrecht resultierenden Verpflichtungen der LMBV und
damit auch die mit der Sanierungstätigkeit verbundenen Arbeitsmarkteffekte
als Folgewirkung. Eine Verpflichtung zur Kompensation dieser Folgewirkung
besteht nicht.
13. Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, in welchem
Umfang nach dem Jahr 2012 weitere finanzielle Mittel zur Sanierung von
Braunkohlealtlasten in den Ländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt,
Sachsen und Thüringen bereitzustellen sind?
Nach dem Jahr 2012 werden nach ersten Abschätzungen noch insgesamt
Aufwendungen von 300 bis 550 Mio. Euro zur Sanierung der Braunkohlealtlasten
in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
notwendig sein.
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Sekundäre Arbeitsmarkteffekte
(geschätzt)
5 300 4 800 4 700 4 400 3 900 3 300 2 900 2 200
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/896914. Ergeben aus Sicht der Bundesregierung Gefährdungen aus dem seit
einigen Jahren eingeleiteten Wiederanstieg des Grundwassers in den
ostdeutschen Regionen mit ehemaligen Braunkohletagebauen?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Wegen des in den ostdeutschen Braunkohlegebieten auf seinen natürlichen
Stand zurückkehrenden Grundwasserpegels ergeben sich eine Vielzahl von
Gefährdungen, die u. a. auch Hausvernässungen betreffen. Nach derzeitigem
Kenntnisstand könnte für die Abwendung der Grundwassergefährdungen ein
Maßnahmeumfang in Höhe von insgesamt rund 500 Mio. Euro notwendig sein.
15. Wie sind mögliche Schadensersatzpflichten geregelt, wenn in den vom
Wiederanstieg des Grundwassers betroffenen Sanierungsregionen
Gebäude, die ohne, mit umstrittener oder mit gültiger rechtlicher
Genehmigung errichtet wurden, in ihrer Standfestigkeit und weiteren Nutzbarkeit
gefährdet werden?
Bund und Länder haben im aktuellen vierten Verwaltungsabkommen
Braunkohlesanierung ohne Anerkennung einer Rechtsverpflichtung u. a. zur Abwehr
von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des
Grundwassers für den Zeitraum 2008 bis 2012 insgesamt einen Finanzierungsrahmen von
rund 262 Mio. Euro bereitgestellt. Im Rahmen von Einzelfallentscheidungen
können hiernach nach umfassender Abwägung aller ursächlichen
Zusammenhänge, die zu der jeweiligen Gefährdungssituation eines Gebäudes geführt
haben, Abwehrmaßnahmen von Gebäudeeigentümern unterstützt, nicht jedoch
Schadensersatz geleistet werden.
16. Können für die sich aus der Antwort zu Frage 15 möglicherweise
ergebenden Verpflichtungen des Bundes oder der Länder Mittel genutzt werden,
die im Rahmen des Sanierungsabkommens bereitgestellt wurden?
Mittel im Rahmen des vierten Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung
für Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem
Wiederanstieg des Grundwassers sind vom Bund und den Ländern ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht bereitgestellt worden. Eine allein aus dem
Grundwasserwiederanstieg resultierende Verpflichtungslage des Bundes oder der
Länder wird nicht gesehen.
17. Wie beeinflussen die unternehmerischen Planungen insbesondere im
Land Brandenburg zum Neuaufschluss von Braunkohletagebauen den
Fortgang der Sanierungsarbeiten, und wie kann die Bundesregierung
ausschließen, dass durch den Neuaufschluss von Tagebauen und die damit
verbundene weiträumige Absenkung des Grundwasserspiegels bisherige
Sanierungserfolge gefährdet oder ganz zunichte gemacht werden?
Die Entscheidung über den Neuaufschluss von Braunkohletagebauen liegt in
der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer und richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. Hierbei ist eine mögliche Drittbeeinträchtigung durch
geeignete Auflagen abzuwägen.
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