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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gesamtwirtschaftliche Bewertung der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln (G-SIG: 13013065)

Bewertung einer Studie über die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel aus gesamtwirtschaftlicher Sicht, Auswirkungen einer Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Bewertung nichtchemischer Verfahren

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

02.03.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/989809. 02. 98

Gesamtwirtschaftliche Bewertung der Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln

der Abgeordneten Horst Sielaff, Brigitte Adler, Ernst Bahr, Klaus Barthel, Lilo Blunck, Christel Deichmann, Ludwig Eich, Annette Faße, Gabriele Fograscher, Monika Ganseforth, Günter Graf (Friesoythe), Dieter Grasedieck, Klaus Hagemann, Dr. Liesel Hartenstein, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Susanne Kastner, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Fritz Rudolf Körper, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Werner Labsch, Christa Lörcher, Ulrike Mehl, Manfred Opel, Kurt Palis, Dr. Eckhart Pick, Dr. Hansjörg Schäfer, Heinz Schmitt (Berg), Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Erika Simm, Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Wolfgang Spanier, Uta Titze-Stecher, Hans Wallow Matthias Weisheit, Lydia Westrich, Dr. Wolfgang Wodarg, Heidemarie Wright

Vorbemerkung

Die Agenda 21, die im Juni 1992 auf der Konferenz von Rio verabschiedet wurde, sowie die Konvention über die biologische Vielfalt enthalten Vorgaben, die vom derzeit noch gültigen, aber auch vom novellierten deutschen Pflanzenschutzgesetz nicht erfüllt werden können. Sowohl die dort formulierten Ansprüche an die Option eines möglichst chemiefreien Pflanzenschutzes, den besseren Zugang zu Informationen über Gefahren, die Exportbedingungen und -kontrollen, die Prüfung der tatsächlichen Erforderlichkeit u. a. wurden und werden weiterhin nicht umgesetzt.

Bereits 1991 hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beim Institut für Gartenbau-Ökonomie der Universität Hannover ein Gutachten in Auftrag gegeben, das eine „Gesamtwirtschaftliche Bewertung der gegenwärtigen Produktion und Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln (PSM) unter Berücksichtigung externer Effekte" vornehmen sollte.

Hierzu müssen z. B. die Auswirkungen des PSM-Einsatzes auf die menschliche Gesundheit, die Artenvielfalt, die Gewässer und das Trinkwasser sowie andere Faktoren erfaßt und mittels quantifizierbarer Parameter geldlich bewertet werden.

Die Ergebnisse der Studie liegen inzwischen vor und haben aufhorchen lassen. Die Wissenschaftler kommen u. a. zu dem Ergebnis, daß ein Verzicht auf den Einsatz von PSM in der deutschen Landwirtschaft bezogen auf die alten Länder einen „Wohlfahrtsverlust" von etwa 900 Mio. DM pro Jahr (das sind weniger als 5 % der Nettowertschöpfung des gesamten Agrarsektors) verursachen würde.

Laut Studie lassen die bestehenden Produktionsbedingungen wie auch die politischen Bedingungen „auf ein Verharren auf dem Pfad der chemischen Landwirtschaft drängen". Die Umsatzentwicklungen der agrarchemischen Unternehmen, die auf hohe Umsatzsteigerungen im Sektor Pflanzenschutz in den beiden letzten Jahren sowohl auf dem Weltmarkt als auch auf den deutschen Märkten zurückblicken können, scheinen diesen Trend zu bestätigen.

Trotz methodischer Schwierigkeiten in manchen der untersuchten Arbeitsbereiche sind die Ergebnisse unseres Erachtens eine geeignete Grundlage für die öffentliche Diskussion über das notwendige Maß der PSM-Anwendung in Deutschland.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Umstände haben dazu geführt, daß die bereits im Juni 1997 vom Auftragnehmer vorgelegte Studie erst Ende 1997 im Endbericht vorgelegen hat?

2

Wie haben die teilnehmenden Professoren des wissenschaftlichen Abschlußkolloquiurns des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 16. Dezember 1996 die Studie bewertet?

Gab es begründete Zweifel am wissenschaftlichen bzw. methodischen Vorgehen der Auftragnehmer?

Wer hat die Teilnehmer des Abschlußkoiloquiums benannt bzw. berufen?

Wie haben die beteiligten Bundesbehörden (Biologische Bundesanstalt, Forschungsanstalt für Landwirtschaft) die Studie vor der Veröffentlichung ihrer Ergebnisse Mitte Januar 1998 bewertet?

Wurde die Studie nach dem Abschlußkolloquium in wesentlichen Dingen überarbeitet, und wenn ja, in welcher Weise änderten sich ihre Ergebnisse?

3

Aus welchen Gründen wurden externe Kosten und Nutzen der Produktion von PSM, die laut Titelangabe der Studie mituntersucht werden sollten, nicht berechnet?

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Industrie darauf verzichtet hat, Produktionskennzahlen zur Verfügung zu stellen, weil sie befürchten mußte, daß der errechnete Nutzen des PSM-Einsatzes niedriger sein würde, als bislang angenommen?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß eine restriktivere Vorgehensweise im Bereich PSM Innovationen im Zeitablauf steigen lassen würde, d. h., daß die problemlose Verfügbarkeit von PSM dazu geführt hat, daß viele neue Entwicklungen im Bereich des nichtchemischen Pflanzenschutzes unterblieben sind?

Wie hoch ist der Anteil der staatlichen Forschungsmittel für nichtchemischen Pflanzenschutz an den gesamten Aufwendungen für Pflanzenschutz?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, weitergehende Untersuchungen für die verschiedenen Fruchtarten in Auftrag zu geben, um die Auswirkungen einer Verringerung des PSM-Einsatzes auf einzelne Kulturen genauer quantifizieren zu können?

Was hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren unternommen, um den unbestimmten Begriff des „Integrierten" Pflanzenschutzes zu konkretisieren und um das System „Integrierter Pflanzenbau" weiterzuentwickeln?

6

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Studie, nach der eine umfassende und dichte gesetzliche Regelung sowie die Bemühungen aller staatlichen Beratungsdienste zu „keiner breitenwirksamen und dauerhaften Implementierung des integrierten Pflanzenschutzes mit einer damit verbundenen Verminderung der Aufwendungen für den chemischen Pflanzenschutz geführt haben"?

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Erhebung der Gesamthochschule Paderborn/Soest (1995), nach deren Ergebnis nur 8 Prozent aller Landwirte nach den Kriterien des Integrierten Pflanzenschutzes wirtschaften?

7

Wird die Bundesregierung dem dringenden Rat der Studienautoren folgen, die Grundannahme des deutschen Pflanzenschutzrechtes, nach dem externe Effekte des PSM-Einsatzes in nicht nennenswertem Maße zu erwarten sind, einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen, da laut Studie entgegen der Grundannahme der geltenden gesetzlichen Regelungen (§§ 6 und 15 Pflanzenschutzgesetz) die Anforderungen der Zulassungsprüfungen wie auch die Anwendungsbestimmungen nicht dazu geeignet seien, eine Schädigung der menschlichen Gesundheit als auch der natürlichen Umwelt ausschließen zu können?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Zunahme der gesetzlichen Regelungsdichte den Kontrollaufwand erhöht, ohne daß das Ziel, externe Kosten auszuschließen, tatsächlich erreicht werden kann?

Wenn ja, täuscht dann nicht das deutsche Pflanzenschutzmittelrecht den Landwirten wie auch den Verbrauchern und allen weiteren Beteiligten eine ungerechtfertigte Sicherheit des Einsatzes von PSM vor?

9

Nach welchen Nutzen-Kriterien wird ein Pflanzenschutzmittel zugelassen?

Wo sind diese geregelt?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es an der Zeit ist, Alternativen zum bisherigen Politikansatz zu untersuchen, der vornehmlich auf das Ordnungsrecht setzt?

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen von Steuern oder Abgaben auf PSM in Deutschland?

Hat die Bundesregierung hierzu Untersuchungen erstellen lassen?

11

Hält die Bundesregierung die mit mindestens 252 Mio. DM jährlich quantifizierten Schäden durch unbeabsichtigte Nebenwirkungen bei der Anwendung von PSM für realistisch?

12

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Anwender und Produzenten von PSM über den Preis der PSM an den externen Kosten zu beteiligen?

13

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, inwieweit externe Kosten bei anderen, nichtchemischen Verfahren des Pflanzenschutzes entstehen?

Wenn nein, wird die Bundesregierung solche Untersuchungen erstellen lassen?

14

Trägt nach Ansicht der Bundesregierung der chemische Pflanzenschutz, wie er derzeit betrieben wird, zur Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Produktionssysteme bei?

15

Welche Auswirkungen haben und hatten die positiven Erfahrungen der skandinavischen Länder mit Steuern auf PSM auf die Politik der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund, daß der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seiner umfangreichen Bestandsaufnahme 1996 erneut Abgaben bzw. Lizenzen auf umweltschädigende Betriebsmittel verlangt hat?

Bonn, den 9. Februar 1998

Horst Sielaff Brigitte Adler Ernst Bahr Klaus Barthel Lilo Blunck Christel Deichmann Ludwig Eich Annette Faße Gabriele Fograscher Monika Ganseforth Günter Graf (Friesoythe) Dieter Grasedieck Klaus Hagemann Dr. Liesel Hartenstein Uwe Hiksch Reinhold Hiller (Lübeck) Susanne Kastner Ernst Kastning Marianne Klappert Fritz Rudolf Körper Horst Kubatschka Eckart Kuhlwein Werner Labsch Christa Lörcher Ulrike Mehl Manfred Opel Kurt Palis Dr. Eckhart Pick Dr. Hansjörg Schäfer Heinz Schmitt (Berg) Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Erika Simm Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast Wolfgang Spanier Uta Titze-Stecher Hans Wallow Matthias Weisheit Lydia Westrich Dr. Wolfgang Wodarg Heidemarie Wright

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