Anwerbeversuche linker Aktivistinnen und Aktivisten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur ständigen Arbeit der Verfassungsschutzbehörden gehört die Beobachtung und Überwachung linker politischer Zusammenschlüsse wie Antifa-Gruppen, Bündnisse gegen Krieg und Militarismus sowie Parteien. Dabei wird auch versucht, Spitzel zu gewinnen.
Beispielhaft für solche Maßnahmen ist die Ansprache von mehreren Aktivistinnen und Aktivisten, die an der Mobilisierung gegen den G8-Gipfel beteiligt waren, durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Sommer 2007. Unter den Angesprochenen ist auch ein Mitglied der Kampagne „libertad!“. Deren Schwerpunkt ist die Solidarität mit politischen Gefangenen, Betätigungsfelder sind aber auch der Kampf gegen Abschiebungen und deutsche Kriegsbeteiligungen.
Am 9. August sei eine Frau angesprochen worden, die auch bei der Organisation IPPNW (Internationale Ärztevereinigung gegen den Atomkrieg) Mitglied ist und als langjährige Freundin den 93-jährigen linken Politiker und Publizisten Jakob Moneta betreut.
Die Beamten hätten sie vor dessen Wohnhaus abgepasst und erklärt: „Wir sind vom Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln und möchten Ihnen gerne eine Stelle im öffentlichen Dienst anbieten.“ Sie sei dem Amt seit Jahren bekannt.
Am 10. August standen Beamte des Verfassungsschutzes (die ihre Dienstausweise vorzeigten) vor der Wohnungstür einer anderen Aktivistin. „Ihr Stellenangebot sah zehn Stunden wöchentlich vor“, berichtet diese. Die Beamten hätten besonderes Interesse an der politischen Praxis der aufgesuchten Frau gehabt.
Gleich zweimal wurde ein Mitglied der Initiative „Kein Mensch ist illegal“ an seinem Arbeitsplatz in Hanau aufgesucht. Bereits am 8. August hätten ihm Verfassungsschützer erklärt, sie hätten ihm ein „sehr lukratives Angebot“ zu machen. Obwohl ihre „Zielperson“ das Ansinnen, als Spitzel zu arbeiten, energisch zurückgewiesen habe, seien sie am 12. September erneut an dessen Arbeitsplatz erschienen, um ihr Angebot zu konkretisieren: „Wir bieten Ihnen 5 000 Euro im Monat – überlegen Sie mal, wie lange Sie dafür arbeiten müssen.“
Der Organisation Rote Hilfe zufolge sind von Anwerbeversuchen mitunter auch Personen betroffen, die in Zusammenhang mit einer Demonstration verurteilt worden waren, was den Verdacht der illegalen Datenweitergabe zwischen Polizei und Geheimdiensten erregt. Mit Blick auf einen Anwerbeversuch aus dem Jahr 2006 analysiert die Rote Hilfe: „Der Versuch des VSlers, den Betroffenen ausschließlich mit einem lukrativen Jobangebot zu ködern, zeigt eine taktische Neuausrichtung. Während bisherige Anwerbeversuche oftmals vermeintlich gemeinsame politische Ziele anführten (‚Wir sind auch gegen Nazis‘) oder unterschwellig mit strafrechtlicher Verfolgung früherer Gesetzesverstöße des Anzuwerbenden drohten, bedient sich der Geheimdienst nun unverfroren der finanziellen Notlage, in der sich wachsende Teile der Bevölkerung befinden.“ (Presseerklärung 12. Juni 2006).
Zur Strategie der Beamten gehört es offenbar, den Angesprochenen zu versichern, eine Zuarbeit könne niemandem schaden: „Wie gesagt, es geht nur um Sachzusammenhänge, nicht um Personen.“ Damit sollen offenbar die Skrupel, mit den Ämtern zusammenzuarbeiten, beseitigt werden. Außerdem wurde, offenbar um die erhoffte Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu erhöhen, versichert, der Geheimdienst arbeite nicht mit der Polizei zusammen.
Das Risiko, Ziel von Anwerbeversuchen der Inlandsgeheimdienste zu werden, ist zahlreichen Aktivisten linker politischer Zusammenhänge durchaus bekannt. „Wer die kapitalistischen Verhältnisse radikal umwälzen will, ist nun mal im staatlichen Visier. Dazu gehören Unterwanderungsversuche, Observationen, Hausdurchsuchungen und Ermittlungsverfahren“, so eine Stellungnahme von „libertad!“. Dennoch sind solche Aktivitäten geeignet, Verunsicherung vor allem bei jüngeren Aktiven hervorzurufen, was eine Beschneidung der demokratischen Grundrechte darstellt.
Um die Unterwanderungsversuche abzuwehren, raten die betroffenen Organisationen zu strikter Transparenz: „Wir möchten alle bitten, Kontaktaufnahmen jeglicher Art öffentlich zu machen“, so „libertad!“. Die Ortsgruppe der Roten Hilfe Hannover weist darauf hin, dass Verfassungsschützer keinerlei Befugnisse haben, „eine Aussage oder Mitarbeit zu verlangen“. Man solle nicht versuchen, den Beamten, gar auf eigene Faust, irgendetwas vorzuspielen oder zu versuchen, die Beobachtung quasi „umzudrehen“. Das sei aussichtslos, da die Geheimdienstler hiervon regelmäßig mehr Nutzen hätten. Stattdessen empfiehlt die Rote Hilfe:
- „Wenn Verfassungsschützer oder andere ‚Geheime‘ euch anquatschen: legt den Hörer einfach auf, schickt sie weg, werft sie raus, haut ihnen die Tür vor der Nase zu, zur Not – geht selber weg. Macht anwesende Freunde und Freundinnen, Bekannte und Verwandte aufmerksam. Haltet eure Augen und Ohren auf, aber den Mund in gewissen Momenten geschlossen.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anwerbeversuche hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den letzten zehn Jahren im Bereich linker politischer Organisationen unternommen?
2. Welche Erfahrungen hat das BfV hinsichtlich der Reaktionen der Angesprochenen gemacht?
3. Wie viele Anwerbeversuche sind – aus Sicht des BfV – erfolgreich verlaufen?
4. Welchem Zweck dient die Anwerbung informeller Mitarbeiter aus antifaschistischen und antirassistischen Initiativen?
5. Ist sich die Bundesregierung darüber im Klaren, dass Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gerade bei jüngeren Aktiven Abschreckungseffekte bewirken können und daher einen Eingriff in demokratische Grundrechte darstellen können?
- a) Sind solche Abschreckungseffekte bei antifaschistischen, antirassistischen oder antikapitalistischen Initiativen erwünscht?
- b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt das Bemühen des BfV, Spitzel zu rekrutieren?
6. Handelt es sich bei einer Entlohnung von 5 000 Euro für eine Zehn-Stunden-Woche um den normalen Satz für informelle Mitarbeiter des BfV?
7. Müssen informelle Mitarbeiter des BfV Honorare aus Spitzeltätigkeiten steuerlich veranschlagen bzw. (z. B. bei Hartz-IV-Bezug) etwaigen Leistungsträgern mitteilen, oder dürfen die Honorare aus Geheimhaltungsgründen verschwiegen werden?
Fragen7
Wie viele Anwerbeversuche hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in den letzten zehn Jahren im Bereich linker politischer Organisationen unternommen?
Welche Erfahrungen hat das BfV hinsichtlich der Reaktionen der Angesprochenen gemacht?
Wie viele Anwerbeversuche sind – aus Sicht des BfV – erfolgreich verlaufen?
Welchem Zweck dient die Anwerbung informeller Mitarbeiter aus antifaschistischen und antirassistischen Initiativen?
Ist sich die Bundesregierung darüber im Klaren, dass Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gerade bei jüngeren Aktiven Abschreckungseffekte bewirken können und daher einen Eingriff in demokratische Grundrechte darstellen können?
a) Sind solche Abschreckungseffekte bei antifaschistischen, antirassistischen oder antikapitalistischen Initiativen erwünscht?
b) Wie rechtfertigt die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt das Bemühen des BfV, Spitzel zu rekrutieren?
Handelt es sich bei einer Entlohnung von 5 000 Euro für eine Zehn-Stunden-Woche um den normalen Satz für informelle Mitarbeiter des BfV?
Müssen informelle Mitarbeiter des BfV Honorare aus Spitzeltätigkeiten steuerlich veranschlagen bzw. (z. B. bei Hartz-IV-Bezug) etwaigen Leistungsträgern mitteilen, oder dürfen die Honorare aus Geheimhaltungsgründen verschwiegen werden?