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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Koordinierung der Förderungsmaßnahmen zur beruflichen Bildung von Fachkräften in Mittel- und Osteuropa (G-SIG: 13010885)

Förderung der Berufsbildung über die "Beratungshilfe Osteuropa", Koordination unter den beteiligten Ressorts, Erhöhung der Mittelansätze

Fraktion

CDU/CSU, FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

06.11.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/240020. 09. 95

Koordinierung der Förderungsmaßnahmen zur beruflichen Bildung von Fachkräften in Mittel- und Osteuropa

der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Christian Lenzer, Werner Lensing, Gert Willner, Editha Limbach, Christa Reichard (Dresden), Ulf Fink, Günter Marten, Wilfried Seibel, Ulrich Junghanns, Dr. Hermann Pohler, Angelika Pfeiffer, Otto Regenspurger, Hans-Dirk Bierling und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann und der Fraktion der F.D.P.

Vorbemerkung

Im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" der Bundesregierung („Transform-Programm") hat auch die Förderung der beruflichen Bildung in den Staaten Mittel- und Osteuropas das Ziel, die Entwicklung demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen in elf Staaten Mittel- und Osteuropas durch verschiedene Maßnahmen zu fördern und zu unterstützen. Dies erfolgt in den Ländern Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Bulgarien, Litauen, Lettland, Estland sowie Belorus, Russische Föderation und Ukraine.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt die gemeinsamen Ziele der Bundesregierung und der deutschen Kooperationspartner insbesondere bei der Förderung der beruflichen Bildung in Mittel- und Osteuropa. Da die Finanzmittel der Bundesregierung angesichts der umfassenden gesellschaftlich-kulturellen, politischen sowie sozialen und ökonomischen Probleme, die mit den Transformationsprozessen in diesen wichtigen Ländern verbunden sind, nur begrenzt vorhanden sind, gilt bei der Förderung zu Recht das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe". Um diese wirksam zu gestalten, ist eine sachgerechte, d. h. sowohl administrative als auch inhaltliche Abstimmung der Aktivitäten notwendig.

In den letzten Jahren sind beachtliche Fortschritte bei der Koordinierung und Konzentrierung der Fördermaßnahmen im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" dadurch erreicht worden, daß

  • die Anzahl der an der Beratungshilfe beteiligten Ressorts auf sieben Ministerien begrenzt wurde,
  • die Koordinierung offiziell an das Bundesministerium für Wirtschaft und auf das Auswärtige Amt übertragen wurde,
  • ein politischer Koordinator in der Person eines früheren Staatssekretärs eingesetzt wurde,
  • eine ressortübergreifende Festlegung von thematischen Schwerpunkten sowie Schwerpunktregionen (insbesondere in den Flächenstaaten in den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) erreicht und die Empfehlung ausgesprochen wurde, ressortübergreifende Projekte durchzuführen,
  • regelmäßig Koordinationssitzungen der beteiligten Ressorts mit den zuständigen Durchführungsorganisationen sowie mit den Bundesländern erfolgen,
  • bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eine „Evidenzzentrale" (Datenbank) aufgebaut wurde.

Auch auf seiten der osteuropäischen Partnerländer sind Verbesserungen zu verzeichnen. Dennoch erscheint die Koordinierungssituation insbesondere bei den Fördermaßnahmen zur beruflichen Bildung nicht zufriedenstellend, auch wenn die zweifelsohne schwierigen Rahmenbedingungen für die Beratungshilfe berücksichtigt werden.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der Verknüpfung der Maßnahmen zur Förderung der Berufsbildung in Mittel- und Osteuropa im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" mit anderen diesbezüglichen Aktivitäten, z. B. der Errichtung von Berufsbildungszentren durch das Bundesministerium des Innern, der Unterstützung des Aufbaus von Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft oder dem Aufbau von Arbeitsmarktinstitutionen beispielsweise durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung?

2

In welcher Weise ist die ressortübergreifende Verbindung von Maßnahmen und Projekten innerhalb der Bundesregierung gewährleistet, weil bestimmte Vorhaben nur durch gemeinschaftliches Handeln realisiert werden können, z. B. Unterstützung des Aufbaus einer mittelständischen, handwerklichen Wirtschaft durch Errichtung eines Gewerbezentrums verknüpft mit Qualifizierungseinrichtungen?

Gibt es hier einen integrativen Ansatz oder dominiert eher ein partikular-konkurrierendes Denken zwischen den Ressort?

3

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß eine Verbesserung der Koordinierung nicht durch eine Zentralisierung der Fördermaßnahmen erreicht werden kann, sondern nur dadurch, daß Konsens zwischen den Ressorts der Bundesregierung und den Durchführungsorganisationen hinsichtlich bestimmter, klar umrissener Ziele und konkreter Projektideen hergestellt wird?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der Beteiligten an den Fördermaßnahmen in Mittel- und Osteuropa, jeweils ihren Teil auch der finanziellen Mittel zu koordinierten, gemeinsamen Projekten beizutragen?

5

Welche Chancen sieht die Bundesregierung in einer „Doppelnutzung" staatlicher Investitionen im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa", z. B. durch Nutzung von Berufsbildungszentren des Bundesministeriums des Innern für Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich der Berufsaus- und -weiterbildung?

Wie kann hierzu eine offene Haltung auch „vor Ort" bei den Partnern in Mittel- und Osteuropa gefördert werden?

6

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um mehr Transparenz und Kommunikation über beabsichtigte Maßnahmen und Projekte bereits im Vorbereitungs- und Planungsstadium und nicht durch die spätere Aufnahme in Datenbanken, zwischen allen beteiligten deutschen Maßnahmeträgern herzustellen?

7

Vertritt auch die Bundesregierung die Auffassung, daß prinzipiell von einer Gleichwertigkeit der Beiträge und Projekte der Fachressorts bzw. der Durchführungsträger zur Beratungshilfe ausgegangen werden muß und nicht von einem „Wertigkeitsgefälle", das z. B. Maßnahmen zur Entwicklung der Wirtschaftsstruktur in Mittel- und Osteuropa als vorrangiger bewertet als die Qualifizierung von Fachkräften?

8

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die jährlich bereitgestellten Mittel- in Höhe von jetzt 14,5 Mio. DM mit sinkender Tendenz für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Fachkräften im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" im Vergleich zu anderen nationalen und internationalen Förderprogrammen ausreichend sind?

9

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Förderung und Finanzierung der beruflichen Qualifizierung in Mittel- und Osteuropa zeitlich lange genug gewährt werden muß, um im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe" die angestrebte Transformation in eine moderne, marktwirtschaftlich ausgelegte Berufsbildung zu unterstützen?

10

Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Beratungshilfe zur beruflichen Qualifizierung in Mittel- und Osteuropa dann besonders wirksam ist, wenn die Partner in Osteuropa eigene Erfahrungen machen und Lernprozesse durchlaufen können, um so die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, die gebraucht werden, um später selbstverantwortlich in den neuen Feldern der beruflichen Aus- und Weiterbildung in ihren Ländern tätig werden zu können?

11

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, auch durch eigene Koordinierung ihrer Förderungsmaßnahmen, um am Aufbau von überlebensfähigen Strukturen (Institutionen, Mechanismen, Netzwerken, Kommissionen) mitzuwirken, um die Transformationsprozesse in der beruflichen Qualifizierung der Länder Mittel- und Osteuropas zu verankern und zu stabilisieren?

12

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gefahr besteht, daß bei weiterer Reduktion des Fördervolumens, begleitet von einer Einschränkung der Beratungshilfe in den Förderländern auf eine geringe Anzahl von Staaten sowie auf eine inhaltliche Neugewichtung der Beratungshilfe die bisher getätigten Investitionen letztlich wegen nicht ausreichender Kontinuität zu einer Fehlinvestition werden könnten?

Und ist es in diesem Zusammenhang nicht zweckmäßiger und ökonomischer, die Förderung so lange fortzusetzen, bis ein Stadium erreicht ist, von dem aus die Berufsbildung durch eigenverantwortliche Weiterentwicklungen seitens der osteuropäischen Partner dauerhafter Reformchancen hat?

Bonn, den 20. September 1995

Dr.-Ing. Rainer Jork Christian Lenzer Werner Lensing Gert Willner Editha Limbach Christa Reichard (Dresden) Ulf Fink Günter Marten Wilfried Seibel Ulrich Junghanns Dr. Hermann Pohler Angelika Pfeiffer Otto Regenspurger Hans-Dirk Bierling Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion Paul K. Friedhoff Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann Dr. Hermann Otto Solms und Fraktion

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