Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/2850
13. Wahlperiode
06. 11.95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Christian Lenzer,
Werner Lensing, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU sowie der
Abgeordneten Paul K. Friedhoff, Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann und der Fraktion
der F.D.P.
— Drucksache 1312400 —
Koordinierung der Förderungsmaßnahmen zur beruflichen Bildung von Fachkräften
in Mittel- und Osteuropa
Im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" der Bundesregierung
(„Transform-Programm") hat auch die Förderung der beruflichen
Bildung in den Staaten Mittel- und Osteuropas das Ziel, die Entwicklung
demokratischer und marktwirtschaftlicher Strukturen in elf Staaten
Mittel- und Osteuropas durch verschiedene Maßnahmen zu fördern und zu
unterstützen. Dies erfolgt in den Ländern Polen, Ungarn, Tschechien,
Slowakei, Bulgarien, Litauen, Lettland, Estland sowie Belorus, Russische
Föderation und Ukraine. Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt die
gemeinsamen Ziele der Bundesregierung und der deutschen
Kooperationspartner insbesondere bei der Förderung der beruflichen Bildung in
Mittel- und Osteuropa. Da die Finanzmittel der Bundesregierung
angesichts der umfassenden gesellschaftlich-kulturellen, politischen sowie
sozialen und ökonomischen Probleme, die mit den
Transformationsprozessen in diesen wichtigen Ländern verbunden sind, nur begrenzt
vorhanden sind, gilt bei der Förderung zu Recht das Prinzip „Hilfe zur
Selbsthilfe". Um diese wirksam zu gestalten, ist eine sachgerechte, d. h.
sowohl administrative als auch inhaltliche Abstimmung der Aktivitäten
notwendig.
In den letzten Jahren sind beachtliche Fortschritte bei der
Koordinierung und Konzentrierung der Fördermaßnahmen im Rahmen der
„Beratungshilfe Osteuropa" dadurch erreicht worden, daß
die Anzahl der an der Beratungshilfe beteiligten Ressorts auf sieben
Ministerien begrenzt wurde,
— die Koordinierung offiziell an das Bundesministerium für Wirtschaft
und auf das Auswärtige Amt übertragen wurde,
ein politischer Koordinator in der Person eines früheren
Staatssekretärs eingesetzt wurde,
eine ressortübergreifende Festlegung von thematischen Schwer
-
punkten sowie Schwerpunktregionen (insbesondere in den Flächen
staaten in den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie in der Ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
2. November 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
meinschaft unabhängiger Staaten (GUS) erreicht und die
Empfehlung ausgesprochen wurde, ressortübergreifende Projekte
durchzuführen,
regelmäßig Koordinationssitzungen der beteiligten Ressorts mit den
zuständigen Durchführungsorganisationen sowie mit den
Bundesländern erfolgen,
bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau eine „Evidenzzentrale"
(Datenbank) aufgebaut wurde.
Auch auf seiten der osteuropäischen Partnerländer sind Verbesserungen
zu verzeichnen. Dennoch erscheint die Koordinierungssituation
insbesondere bei den Fördermaßnahmen zur beruflichen Bildung nicht
zufriedenstellend, auch wenn die zweifelsohne schwierigen
Rahmenbedingungen für die Beratungshilfe berücksichtigt werden.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit der
Verknüpfung der Maßnahmen zur Förderung der Berufsbildung in Mittel-
und Osteuropa im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" mit
anderen diesbezüglichen Aktivitäten, z. B. der Errichtung von
Berufsbildungszentren durch das Bundesministerium des Innern,
der Unterstützung des Aufbaus von Selbstverwaltungsorganen der
Wirtschaft oder dem Aufbau von Arbeitsmarktinstitutionen
beispielsweise durch das Bundesministerium für Arbeit und
Sozialordnung?
Die Verknüpfung von Maßnahmen zur Förderung der
Berufsbildung in Mittel- und Osteuropa mit anderen diesbezüglichen
Aktivitäten hat bereits bei der Nutzung modellhafter
Berufsbildungszentren durch mehrere Ressorts bzw.
Durchführungsorganisationen sowie bei Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus von
Selbstverwaltungsorganen der Wirtschaft und beim Aufbau von
Arbeitsmarktinstitutionen zu Erfolgen geführt.
So nutzen z. B. die Durchführungsorganisationen der
Bundesregierung die errichteten Berufsbildungszentren. Im Einzelfall
sind deren jeweilige Ausstattung, Ausrichtung (Zielsetzung,
Zielgruppe) und Lokalität zu berücksichtigen. Die Bundesregierung
wird sich auch weiterhin bemühen, die vom Bundesministerium
des Innern in Zusammenhang mit den
Fluchtursachenbekämpfungs- bzw. Rückkehrförderungs- und
Reintegrationsprogrammen in Bulgarien und Polen errichteten Berufsbildungszentren
besonders für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen
des TRANSFORM-Beratungs-Programms zu nutzen.
Die Beratung der Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft
(Kammern), die beim Aufbau von kleinen und mittleren Unternehmen
mitwirken sollen, beinhaltet regelmäßig
Ausbildungsmöglichkeiten für Multiplikatoren in Schlüsselbereichen, insbesondere im
Handwerk. Ferner ist das Gemeinschaftsprojekt des
Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und des
Bundesministeriums der Finanzen zu nennen, das die Gründung einer
Arbeitsförderungsgesellschaft für einen mit Hilfe der deutschen Beratung
privatisierten Betrieb in St. Petersburg vorsieht.
Die Bundesregierung verfolgt auch weiterhin in allen Bereichen
der TRANSFORM-Beratungshilfe das Ziel einer verstärkten
Verknüpfung inhaltlich verbindbarer Einzelprojekte und
Maßnahmen, um hohe Synergieeffekte zu erzielen.
2. In welcher Weise ist die ressortübergreifende Verbindung von
Maßnahmen und Projekten innerhalb der Bundesregierung
gewährleistet, weil bestimmte Vorhaben nur durch
gemeinschaftliches Handeln realisiert werden können, z. B. Unterstützung des
Aufbaus einer mittelständischen, handwerklichen Wirtschaft durch
Errichtung eines Gewerbezentrums verknüpft mit
Qualifizierungseinrichtungen?
Gibt es hier einen integrativen Ansatz oder dominiert eher ein
partikular-konkurrierendes Denken zwischen den Ressorts?
Die ressortübergreifende Verbindung von Maßnahmen und
Projekten der Bundesregierung ist durch die Koordinierung zwischen
den Ressorts, den Mandataren und Durchführungsorganisationen
sowie durch die Koordinierungsstellen der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW), die vor Ort in die deutschen Botschaften
integriert sind, gewährleistet. Die Koordinierungsstellen bringen ihre
Erfahrungen, Kenntnisse und Möglichkeiten zu schnellen
Kontakten zu den zuständigen Stellen im Partnerland ein und wirken bei
der Konzipierung, Koordinierung, Umsetzung und
Erfolgskontrolle deutscher Unterstützungsmaßnahmen von Anfang an mit.
Ihre Aufgabe ist eine koordinierte Vertretung aller
Beratungsaktivitäten vor Ort.
Ein integrativer Ansatz im Sinne des Zusammenwirkens mehrerer
Ressorts, Mandatare und Durchführungsorganisationen wird
verfolgt, wo immer dies sinnvoll und möglich ist; entscheidend
hierfür ist allerdings auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der
ausländischen Projektträger untereinander.
Als Beispiel für einen integrierten Ansatz ist das Projekt des
Bundesministeriums für Wirtschaft zum Aufbau einer
Beraterinfrastruktur in Weißrußland zu nennen, das durch Maßnahmen
des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung
und Technologie u. a. durch die zur Verfügungstellung des
kaufmännischen Ausbildungszentrums in Minsk sowie von
entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen des Auswärtigen Amtes für
Führungskräfte begleitet wird. Die genannten Ressorts verfolgen
den Projektverlauf eingehend mittels eines hierfür geschaffenen
Projektbeirates.
Als Beispiel einer gelungenen Bündelung von Bund- und
Länderaktivitäten ist im Bereich der Berufsbildung das zusammen mit
dem Land Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesressorts
erfolgreich durchgeführte Vorhaben „Handwerkerschule Moskau"
als Teil eines Handwerkszentrums Moskau zu nennen, das im
Verbund mit einem Handwerkskammer-Partnerschaftsprojekt
Moskau/Düsseldorf des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung durchgeführt wird.
3. Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß eine
Verbesserung der Koordinierung nicht durch eine Zentralisierung der
Fördermaßnahmen erreicht werden kann, sondern nur dadurch, daß
Konsens zwischen den Ressorts der Bundesregierung und den
Durchführungsorganisationen hinsichtlich bestimmter, klar
umrissener Ziele und konkreter Projektideen hergestellt wird?
Das Bundeskabinett hat eine differenzierte Mittelveranschlagung
bei sieben am Beratungsprogramm TRANSFORM beteiligten
Ressorts und die Einrichtung eines Sonderfonds für den Beauftragten
der Bundesregierung für die Beratung in Osteuropa, aus dem acht
weitere Ministerien Projektmittel beziehen, beschlossen.
Ausschlaggebend hierfür waren die auf langjährigen Erfahrungen
beruhenden Fachkenntnisse, die insbesondere in den neuen
Bundesländern, aber auch in der Entwicklungszusammenarbeit,
gewonnen wurden.
Die Frage des Konsenses bezüglich des Inhaltes des
Beratungsprogrammes TRANSFORM ist nach Auffassung der
Bundesregierung von zentraler Bedeutung; deshalb orientiert sich das
Programm an den Wünschen der Empfängerländer und wird mit
ihnen abgeglichen. Ferner ist aus diesem Grunde für die
Einstufung einzelner Projektideen und -konzeptionen die Koordinierung
und Bewertung vor Ort wichtig.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bereitschaft der Beteiligten
an den Fördermaßnahmen in Mittel- und Osteuropa, jeweils ihren
Teil auch der finanziellen Mittel zu koordinierten, gemeinsamen
Projekten beizutragen?
Die Bundesregierung begrüßt die Bereitschaft der Partner in den
osteuropäischen Reformstaaten, Eigenleistungen in die Projekte
einzubringen. Die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung des
TRANSFORM-Beratungskonzeptes zeigen, daß Eigenleistungen
der Partnerseite die Akzeptanz der Beratungshilfe erhöhen und
die Realisierung der Beratungsempfehlungen erleichtern.
Für Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung in Mittel-
und Osteuropa sind finanzielle Eigenleistungen der Partnerländer
in den Regelungen zu den jeweiligen Abkommen zur Aus- und
Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft, die
mit fast allen Partnerländern bestehen, festgelegt. Darüber hinaus
leisten die Partner in den Staaten Mittel- und Osteuropas z. T.
erhebliche Eigenbeiträge, wobei allerdings der Umfang noch
stark von der wirtschaftlichen Lage in den jeweiligen Ländern
abhängt. Bei den Maßnahmen zur Unterstützung modellhafter
Berufsbildungsstätten stellen z. B. die Partnerländer regelmäßig die
Gebäude und sorgen auch für die Grundfinanzierung der
Maßnahmen (Heizung, Gas, Verwaltung, Finanzierung der örtlichen
Fach- und Lehrkräfte etc.) .
5. Welche Chancen sieht die Bundesregierung in einer
„Doppelnutzung" staatlicher Investitionen im Rahmen der „Beratungshilfe
Osteuropa", z. B. durch Nutzung von Berufsbildungszentren des
Bundesministeriums des Innern für Qualifizierungsmaßnahmen im
Bereich der Berufsaus- und -weiterbildung?
Wie kann hierzu eine offene Haltung auch „vor Ort" bei den
Partnern in Mittel- und Osteuropa gefördert werden?
Die Mehrfachnutzung von Berufsbildungszentren der
Bundesregierung in den Partnerländern für Maßnahmen der Aus- und
Weiterbildung wird angestrebt (siehe auch die Antwort zu
Frage 1).
Die offene Haltung vor Ort bei den Partnern in Mittel- und
Osteuropa kann nur durch einen kontinuierlichen Dialog erreicht
werden. Derzeit bestehen z. T. noch Probleme, die Partner vor Ort
von den positiven Effekten einer Doppelnutzung zu überzeugen.
Es gibt dort beträchtliche Ressortegoismen:
6. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um mehr
Transparenz und Kommunikation über beabsichtigte Maßnahmen und
Projekte bereits im Vorbereitungs- und Planungsstadium und nicht
durch die spätere Aufnahme in Datenbanken, zwischen allen
beteiligten deutschen Maßnahmeträgern herzustellen?
Zur Schaffung einer größtmöglichen Transparenz zwischen den
deutschen Maßnahmeträgern erfolgt die Koordinierung der
konkreten Beratungsprojekte auf zwei Ebenen:
— in den Partnerländern vor Ort durch die Koordinierungsstellen
der Kreditanstalt für Wiederaufbau, deren
Antragsbewertungen den beteiligten Ressorts zugehen;
— durch Abstimmungsgespräche zwischen den Fachressorts zu
den Länderprogrammen unter Federführung des
Bundesministeriums für Wirtschaft sowie zu konkreten
Beratungsprojekten, zu denen die spezifischen Kenntnisse der Ressorts benötigt
werden.
Der Informationsaustausch mit den Bundesländern wird durch
Teilnahme von Länder-Repräsentanten an den Reisen des
Beauftragten der Bundesregierung für die Beratung in Osteuropa zur
Abgleichung der Länderprogramme sowie durch
Zugriffsmöglichkeit der Bundesländer auf die Evidenzzentrale der
Kreditanstalt für Wiederaufbau, in der sowohl die Ressort- wie auch die
Länderprojekte erfaßt werden, gewährleistet.
Bei der Aus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften
finden darüber hinaus unter der Federführung des Auswärtigen
Amtes jährliche Arbeitsgruppensitzungen der beteiligten
Bundesressorts mit den osteuropäischen Partnern unter Teilnahme von
Vertretern der Bundesländer statt. Darüber hinaus lädt das
Auswärtige Amt halbjährlich zu Bund-Länder-Gesprächen zur Aus-
und Weiterbildung ein.
Es ist beabsichtigt, die Mandatare, also die Organisationen, "die
aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Planung und
Vorbereitung von Projekten befaßt sind, noch intensiver in die
Projekt- und Länderplanung einzubeziehen.
Über die Bundesstelle für Außenhandelsinformation (BfAI)
werden zudem — auf Anfrage — Projektblätter aus der Evidenzzentrale
zu den mit Haushaltsmitteln des Jahres 1995 finanzierten und zur
Zeit geplanten bzw. in Durchführung befindlichen Projekte der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
7. Vertritt auch die Bundesregierung die Auffassung, daß prinzipiell
von einer Gleichwertigkeit der Beiträge und Projekte der
Fachressorts bzw. der Durchführungsträger zur Beratungshilfe
ausgegangen werden muß und nicht von einem „Wertigkeitsgefälle", das
z. B. Maßnahmen zur Entwicklung der Wirtschaftsstruktur in Mittel-
und Osteuropa als vorrangiger bewertet als die Qualifizierung von
Fachkräften?
Bei der Erstellung der Länderprogramme werden die Engpässe
und der prioritäre Bedarf nach der Einschätzung der
Partnerländer in Rechnung gestellt, das bedeutet Orientierung an der
Nachfrage. Der inzwischen eingeleitete intensivierte
Abgleichungsprozeß mit den Partnerländern, insbesondere durch die Reisen des
Beauftragten, sichert eine auf die jeweiligen Bedürfnisse der
Partnerländer abgestellte Einbeziehung. Hierbei wird bei der
Mehrzahl der Partnerländer eine ressortübergreifende Einschätzung
für die deutschen Beratungsmaßnahmen erreicht, die in die
Aufstellung der Länderprogramme einfließen; die Wertigkeit einer
Maßnahme richtet sich somit vor allem nach der Einschätzung der
Partnerländer.
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die jährlich
bereitgestellten Mittel in Höhe von jetzt 14,5 Mio. DM mit sinkender
Tendenz für berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von
Fachkräften im Rahmen der „Beratungshilfe Osteuropa" im Vergleich
zu anderen nationalen und internationalen Förderprogrammen
ausreichend sind?
Der Beratungsbedarf in den osteuropäischen Reformstaaten ist um
ein vielfaches höher als die für 1995 zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel von ca. 300 Mio. DM. Um eine rasche und
tiefgreifende Reform, auch auf dem Gebiet der beruflichen Bildung,
in den Partnerländern zu erreichen, bedürfte es weit mehr als der
derzeit zur Verfügung stehenden Mittel. Wie viele
Beratungsmittel jährlich hiervon zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften
zur Verfügung gestellt werden, richtet sich nach der
Prioritätensetzung der Empfängerländer.
Bisher kann auch in der Berufsbildung aufgrund knapper Mittel
nur in bestimmten Schwerpunktbereichen eine punktuelle
Förderung erfolgen.
Die Hilfe der Bundesregierung darf im übrigen nicht für sich
allein, sondern muß im Zusammenhang mit den Leistungen
anderer Staaten und multilateralen Organisationen gesehen werden.
So werden z. B. der Europäischen Stiftung für berufliche Bildung
der EU (ETF) in Turin/Italien beträchtliche Mittel zur Verfügung
stehen. Um bei begrenztem Mitteleinsatz Synergieeffekte zu
erzielen, wird eine enge Kooperation mit der ETF angestrebt.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Förderung und
Finanzierung der beruflichen Qualifizierung in Mittel- und
Osteuropa zeitlich lange genug gewährt werden muß, um im Sinne von
„Hilfe zur Selbsthilfe" die angestrebte Transformation in eine
moderne, marktwirtschaftlich ausgelegte Berufsbildung zu
unterstützen?
Deutscher Bundestag — 13. Wahlperiode Drucksache 13/ 2850
Die Bundesregierung hat als Zielsetzung eine prioritäre
Orientierung auf einen sich langfristig selbst tragenden
Entwicklungsprozeß in Osteuropa. Mit den auf jährlicher Basis erstellten,
länderspezifischen Beratungsprogrammen für die elf Partnerländer
ist ein wirksames, operatives Instrument entwickelt worden, das
mittelfristig im Sinne von „Hilfe zur Selbsthilfe" angelegt ist.
Auch die Unterstützung der Strukturreformen der beruflichen
Bildung in den Staaten Mittel- und Osteuropas ist längerfristig
angelegt; Partnerstaaten in Mittel- und Osteuropa stehen vor der
Aufgabe, das gesamte Berufsbildungssystem an moderne
marktwirtschaftliche Bedingungen anzupassen. Hierzu müssen in der
Regel bis zu 1 000 Berufsbilder überarbeitet, neu strukturiert bzw.
neu entwickelt werden. Zudem sind mit der Reform der
Bildungssysteme in den Partnerländern langwierige Umlernprozesse
verbunden. Wenn es für die erfolgreiche Umsetzung von Reformen
und Anpassungen in der beruflichen Bildung in Deutschland
eines Zeitraums von bis zu zehn bis 15 Jahren bedarf, kann nicht
erwartet werden, daß innerhalb eines kürzeren Zeitraums unter
schwierigeren Bedingungen größere Reformvorhaben dauerhaft
in den Berufsbildungsstrukturen der Partnerländer verankert
werden können.
10. Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die
Beratungshilfe zur beruflichen Qualifizierung in Mittel- und Osteuropa dann
besonders wirksam ist, wenn die Partner in Osteuropa eigene
Erfahrungen machen und Lernprozesse durchlaufen können, um so
die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, die gebraucht
werden, um später selbstverantwortlich in den neuen Feldern der
beruflichen Aus- und Weiterbildung in ihren Ländern tätig werden
zu können?
Durch das Gewinnen von Erfahrungen und das Durchlaufen von
Lernprozessen seitens der Partner wird die Beratungshilfe im
Sinne eines Entwicklungsprozesses besonders wirksam. Die
Partner in Mittel- und Osteuropa werden deshalb bei den von ihnen
selbst beantragten Projekten von Anfang an aktiv einbezogen und
zwar von der Projektdefinition, der gemeinsamen Durchführung
der Projekte bis hin zu einer gemeinsamen Evaluierung. Auch
während der Laufzeit der Projekte werden regelmäßig die Partner
durch Workshops und die gemeinsame Erarbeitung von Lehr- und
Lernmaterialien an den Maßnahmen beteiligt. Aufgrund der so
gemachten Erfahrungen wird es ihnen ermöglicht, zu einem
späteren Zeitpunkt im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe eigenständig
die Arbeit an der Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme
fortzusetzen.
11. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, auch durch
eigene Koordinierung ihrer Förderungsmaßnahmen, um am Aufbau
von überlebensfähigen Strukturen (Institutionen, Mechanismen,
Netzwerken, Kommissionen) mitzuwirken, um die
Transformationsprozesse in der beruflichen Qualifizierung der Länder Mittel-
und Osteuropas zu verankern und zu stabilisieren?
Die Bundesregierung mißt der Nachhaltigkeit einen hohen Stel
-
lenwert bei. Deshalb stehen bei den in den Länderprogrammen
festgelegten Maßnahmebündeln nicht kurzfristige Erfolge im
Vordergrund, sondern die Schaffung von Strukturen in den
Partnerstaaten, um langfristige Erfolge der Maßnahmen zu sichern. Im
Rahmen des TRANSFORM-Beratungskonzeptes wurde daher ein
Monitoring- und Evaluierungsverfahren entwickelt, dessen
wesentliche Kriterien u. a. die Überprüfung der Nachhaltigkeit
der Maßnahmen (im Sinne von selbständiger Fortführung der
Projekte ohne weitere deutsche Unterstützung) sowie die Sicherung
von Multiplikatoreffekten (im Sinne von selbständiger
Weitergabe des vermittelten Know-hows an weitere Partner/
Institutionen im Reformland) sind.
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung wird zudem der Aufbau
von leistungsfähigen Strukturen durch Unterstützung der
Errichtung von Instituten der Berufsbildung in den Partnerländern
gezielt gefördert. Außerdem wird aktiv ein Netzwerk der mittel-
und osteuropäischen Institute der Berufsbildung mit
entsprechenden Einrichtungen in der westlichen Welt unterstützt und ein
regelmäßiger Erfahrungsaustausch gefördert. Zudem werden die
Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft beim Aufbau von
Kapazitäten im Bereich der beruflichen Bildung unterstützt.
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Gefahr besteht,
daß bei weiterer Reduktion des Fördervolumens, begleitet von einer
Einschränkung der Beratungshilfe in den Förderländern auf eine
geringe Anzahl von Staaten sowie auf eine inhaltliche
Neugewichtung der Beratungshilfe die bisher getätigten Investitionen letztlich
wegen nicht ausreichender Kontinuität zu einer Fehlinvestition
werden könnten?
Und ist es in diesem Zusammenhang nicht zweckmäßiger und
ökonomischer, die Förderung so lange fortzusetzen, bis ein Stadium
erreicht ist, von dem aus die Berufsbildung durch
eigenverantwortliche Weiterentwicklungen seitens der osteuropäischen Partner
dauerhafter Reformchancen hat?
Um sicherzustellen, daß es nicht zu Fehlinvestitionen kommt, hat
die Bundesregierung das Monitoring- und Evaluierungssystem
entwickelt.
Unter Berücksichtigung des begrenzten Fördervolumens und der
Wünsche der Empfängerländer ist grundsätzlich zu bejahen, daß
die Förderung so lange fortgesetzt werden sollte, bis ein Stadium
erreicht ist, von dem aus eine eigenverantwortliche
Weiterentwicklung möglich ist.
Eine zu schnelle Reduktion der Fördermittel ist allerdings nicht
hilfreich, da es gerade bei längerfristig angelegten Projekten, wie
das u. a. im Bereich der beruflichen Bildung oftmals der Fall ist,
einer ausreichenden Kontinuität bedarf, um die Maßnahmen
dauerhaft und nachhaltig in den jeweiligen Strukturen der
Partnerländer zu verankern. Zudem kann realistischerweise nicht
erwartet werden, daß die Mehrzahl der Transformationsländer
diesen Grad an Selbsthilfefähigkeit in absehbarer Zeit erreichen
wird.
Die zweite Frage ist grundsätzlich zu bejahen; allerdings sind die
Wünsche der Empfängerländer und das begrenzte
Fördervolumen zu berücksichtigen.]