Die Fragen 1, 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Eine Aufteilung des Steueraufkommens auf die Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital und Natur ist bislang weder theoretisch noch praktisch gelöst worden. Die EU-Kommission hat zwar erste Studien zu diesem Thema in Auftrag gegeben, die Ergebnisse sind allerdings noch wenig aussagekräftig und zum Teil methodisch fragwürdig. Die in den Fragen 1 bis 3 vorgenommene Zurechnung einzelner Steuern ist ebenfalls nicht überzeugend. Es gibt in der Praxis keine deutsche Steuer, deren Steuergegenstand unmittelbar einer der Produktionsfaktoren Arbeit, Kapital oder Natur wäre.
Bei der deutschen Einkommensteuer ist eine aussagefähige Zuordnung des Steueraufkommens auf die genannten Faktoren nicht möglich, da in der Einkommensteuer Einkünfte verschiedenster Art grundsätzlich zusammengefaßt nach einem einheitlichen Tarif besteuert werden. Schon eine Aufteilung der Einkunftsarten und die darauf entfallende Steuer auf die Produktionsfaktoren scheitert. Es müßte beispielsweise berücksichtigt werden, daß die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zum Teil dem Produktionsfaktor Arbeit, zum Teil dem Produktionsfaktor Kapital und zum Teil dem Produktionsfaktor Natur zuzuschreiben sind. Das für eine Aufteilung notwendige statistische Datenmaterial steht nicht zur Verfügung. Hinzu kommt das Problem, wie die auf den Gesamtbetrag der Einkünfte gewährten Abzüge und Freibeträge auf die Faktoren aufgeteilt werden sollen. Aus den genannten Gründen ist eine sinnvolle und aussagekräftige Aufteilung der Einkommensteuer auf die Produktionsfaktoren nicht möglich.
Selbst die Lohnsteuer kann nicht zweifelsfrei dem Faktor Arbeit zugeordnet werden. Die Lohnsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und wird im Quellenabzugsverfahren vom Arbeitslohn einbehalten. Sie kann die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen daher nur in pauschalierter Form über Lohnsteuerkarten berücksichtigen. Die als Folge am Jahresende möglicherweise auftretenden Erstattungen zuviel gezahlter Lohnsteuer vermindern jedoch das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer und nicht das der Lohnsteuer. Überschreitet der Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen oder bezieht er neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit weitere Einkünfte, wird er zur Einkommensteuer veranlagt. Die Folge sind wiederum Aufteilungs- und Zuordnungsprobleme.
Bei den anderen Steuern ergeben sich ähnliche Probleme: So ist beispielsweise die Vermögensteuer nicht nur eine Belastung des Faktors Kapital, sondern belastet auch das Grundvermögen und damit den Faktor Natur. Dies gilt in umgekehrter Weise auch für die Grundsteuer, die auch die auf den Grundstücken stehenden Bauten erfaßt, welche dem Faktor Kapital zugerechnet werden müßten. Bei den Verbrauchsteuern (Mehrwertsteuer, spezielle Verbrauchsteuer), die ein erhebliches Aufkommen haben, ist ebenfalls nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien eine überzeugende Aufteilung auf die Faktoren Arbeit, Kapital und Natur erfolgen könnte.
Die Höhe der Steuer- und Abgabenbelastung der einzelnen Faktoren Arbeit, Kapital und Natur kann auf Grund der genannten Schwierigkeiten nicht angegeben werden.