Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Monika Knoche, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Sei dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf Leistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen. Während der umfangreichen Modellprojektphase, in der die Umstellungen der Sachleistungen unterschiedlicher Leistungsträger auf eine direkte Geldleistung erprobt wurde, konnte festgestellt werden, dass ein beträchtlicher Teil der Budgetnehmer auf Unterstützung bei der Beratung, Beantragung und Durchführung des Persönlichen Budgets angewiesen ist. Dem Abschlussbericht ist zu entnehmen, dass nur rund ein Drittel aller Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer eigenständig die Leistungen beantragte, während die restlichen zwei Drittel teilweise oder vollständig durch Dritte unterstützt wurden. Besonders hoch liegt dieser Prozentsatz bei Menschen mit geistigen Behinderungen, bei denen fast die Hälfte eine Budgetassistenz benötigt. Ein Großteil dieser Unterstützungsleistungen (47 Prozent) wurde von rechtlichen Betreuern/Betreuerinnen erbracht, danach folgten erst Familienangehörige (31 Prozent), Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sozialer Einrichtungen (12 Prozent) und Unabhängige Budgetassistenten (10 Prozent).
Für die zukünftige flächenhafte Umsetzung des Persönlichen Budgets wird der Budgetassistenz voraussichtlich eine zentrale Rolle zukommen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass der Personenkreis der Budgetnehmer/Budgetnehmerinnen und der Menschen, die betreut werden, eine hohe Übereinstimmung aufweist, so dass die bereits bestehende Unterstützung in Form einer rechtlichen Betreuung auch auf die notwendige Budgetassistenz ausgeweitet werden könnte. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass bei Vorliegen einer rechtlichen Betreuung eine zusätzliche Budgetassistenz nur in enger Absprache mit dem rechtlichen Betreuer handeln kann, das heißt, sollte in diesem Fall unterschiedliche Personen für die Klienten zuständig sein, können Doppel- und Paralleltätigkeiten nicht vermieden werden.
Deshalb würde es sich anbieten, das vorhandene Betreuungssystem zu einem weiter gehenden Unterstützungssystem zum Nutzen der Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer auszubauen. Dafür müssten aber die Rahmenbedingungen sowohl im Betreuungsbereich als auch im Verantwortungsbereich des Persönlichen Budgets in Hinblick auf Ausbildung, Qualitätssicherung und Finanzierung deutlich verbessert werden.
Drucksache 16/8858 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, wie der notwendige Unterstützungsbedarf bei Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen gesichert und finanziert werden kann?
Inwieweit kann das Betreuungswesen bei der Umsetzung der Budgetassistenz beteiligt werden?
Kann die Bundesregierung sich vorstellen, im Falle von angeordneten Betreuungen die Budgetassistenz in die Hände der bestellten Betreuerinnen und Betreuer zu legen?
Wie können die noch bestehenden rechtlichen Probleme des In-sich-Geschäftes bei betreuten, geschäftsunfähigen Menschen gelöst werden?
Werden Möglichkeiten gesehen, dass ehrenamtliche Betreuer/Betreuerinnen bei der Umsetzung des Persönlichen Budgets durch Berufsbetreuer/ Berufsbetreuerinnen unterstützt werden, wenn ja, wie ist die Finanzierung sichergestellt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Zulassung von Budgetassistenten vom Nachweis einer entsprechenden Qualifikation und einer Qualitätssicherung abhängig gemacht werden soll?
Wenn ja, welche Qualifikationsanforderungen sollen gestellt werden, und wie könnte die Zulassung geregelt werden?
Wird es als möglich angesehen, auf vorhandene Systeme von Berufsverbänden zurückgreifen.