Langfristige Belastungen eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2008 auf rentennahe Jahrgänge sowie auf zukünftige Rentnerinnen und Rentner
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 (Bundestagsdrucksache 16/8744) will die Bundesregierung nach eigener Aussage mit der Verschiebung des Altersvorsorgeanteils auf die Jahre 2012 und 2013 die Rentnerinnen und Rentner in den Jahren 2008 und 2009 angemessen am Wirtschaftsaufschwung beteiligen. Tatsächlich würden die Renten zum 1. Juli 2008 lediglich um 0,46 Prozent bzw. 0,26 Prozent in den neuen Bundesländern steigen. Mit der Verschiebung der sogenannten Riester-Treppe ergibt sich eine Anpassung der Renten um 1,1 Prozent in West- und Ostdeutschland. Nach Auffassung des BMAS sei „die Rentenanpassung 2008 Teil und Ausdruck verlässlicher, solider, alle Generationen gleichermaßen im Blick behaltender Alterssicherungspolitik“ (Pressemitteilung des BMAS vom 8. April 2008).
Die außerplanmäßige Erhöhung der Renten löste vor allem in der Großen Koalition heftige Kontroversen aus: So bezeichnete etwa der Abgeordnete der Fraktion der CDU/CSU, Jens Spahn, die Aussetzung der Riester-Treppe als einen Bruch mit dem Rentenkompromiss. Dies sei nicht im Interesse der jungen Generation (Süddeutsche Zeitung vom 17. März 2008). Die Abgeordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Anna Lührmann, kritisierte, dass die Rentenerhöhung einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehe (Frankfurter Rundschau vom 29. März 2008). Auch der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion der SPD, Dr. Rainer Wend, kritisierte, dass die Kosten von den Jüngeren zu tragen seien (Kölner Stadtanzeiger vom 29. März 2008).
Die Arbeitnehmerkammer Bremen dagegen kommt zu dem Ergebnis, dass auch die Bestandsrentner längerfristig belastet würden. Mindestens 20 Rentenzugangsjahrgänge ab 2011 würden insgesamt weniger Rente erhalten, als nach heutigem Stand ohne den kurzfristigen Eingriff in die Rentenanpassungsformel. Zu den „Gewinnern“ des Aussetzens der Riester-Treppe zählten demnach der Rentenbestand sowie – bei einer unterstellten Rentenbezugsdauer von 18 Jahren – die Neurentnerinnen und -rentner der Jahre 2008 bis 2010. „Verlierer“ seien hingegen alle Zugangsrentner der Jahre ab 2011 bis 2030 (http://arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/01_aktuell/info-grafik/2008_04_10_Rentenanpassung%202008.pdf).
Der CSU-Vizechef und Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, und der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Peter Ramsauer, plädierten dagegen dafür, den „Riester-Faktor“ abzuschaffen. So sagte Horst Seehofer in dem Fernsehsender Phoenix: „Ich bin generell gegen den Riester-Faktor, weil er nicht gerecht ist“. Nötig sei eine „saubere und nachvollziehbare Rentenregel“, die dafür sorge, dass „die Renten wieder den Löhnen folgten.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008). Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Peter Ramsauer, forderte ebenfalls dauerhaft auf den Riester-Faktor zu verzichten: „Mit ihrer Riester-Reform hat die rot-grüne Vorgängerregierung „ein Stück Willkür“ geschaffen.“ (Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie erklärt die Bundesregierung den in Tabelle 2 des Gesetzentwurfs zur Rentenanpassung 2008 ausgewiesenen Effekt, dass der aktuelle Rentenwert (aRW) in den Jahren 2013 bis 2030 und damit für mindestens 20 Rentenzugangsjahrgänge durchgängig niedriger ausfällt, als ohne die im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme?
Kann die Bundesregierung die in Tabelle 2 des Gesetzentwurfs zur Rentenanpassung 2008 ausgewiesenen Daten bestätigen, dass durch die Wiedereinsetzung des Riester-Faktors ab 2010 für alle zukünftigen Rentenjahrgänge die Rente gemindert wird und es damit zu einer strukturellen Verschlechterung der Einkommenssituation aus der allgemeinen Rentenversicherung der Rentnerinnen und Rentner kommt?
Welche finanziellen Einbußen bzw. Zugewinne ergeben sich bei einer Standardrente aus der in Tabelle 2 des Gesetzentwurfs zur Rentenanpassung 2008 ausgewiesenen niedrigeren aRW ab 2008 für eine Zugangsrentnerin bzw. Zugangsrentner bei einer Rentenlaufzeit von 18 Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach aRW mit und ohne Aussetzung der Riester-Treppe, Standardrente mit und ohne Aussetzung der Riester-Treppe sowie der daraus resultierenden Gewinne/Verluste bei 18 Jahren Rentenlaufzeit)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf Grundlage der im Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2008 in Tabelle 2 ausgewiesenen Zahlenwerte von der Aussetzung der Riester-Treppe finanziell ausschließlich die Bestands- und Zugangsrentner und Rentnerinnen der Jahrgänge 2008 bis 2010 profitieren?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass auf Grundlage der im Gesetzentwurf zur Rentenanpassung der in Tabelle 2 ausgewiesenen Daten, die Zugangsrentner der Jahre 2013 und 2014 finanziell am stärksten von der Verschiebung des Riester-Faktors auf die Jahre 2012 und 2013 betroffen sein werden?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass ausweislich der Daten in Tabelle 2 des Gesetzentwurfs zur Rentenanpassung 2008 insgesamt mehr Rentnerinnen und Rentner schlechter gestellt werden, als von der Regelung profitieren,
Wenn ja, wie begründet sie die Schlechterstellung von ca. 20 Millionen Zugangsrenten ab dem Jahr 2011?
Wenn nein, zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung?
Warum sollen nach Auffassung der Bundesregierung ausschließlich die Bestands- und Zugangsrentner und -rentnerinnen zwischen 2008 und 2010 von der Aussetzung der Riester-Treppe profitieren?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Beitragszahlerinnen und -zahler der Geburtsjahrgänge 1948 und 1949 nicht nur durch höhere Rentenversicherungsbeiträge, sondern bei Rentenbeginn im Jahr 2013 auch aufgrund verschobener Rentenbeitragssatzsenkungen und dem damit verbundenen niedrigeren aRW am stärksten von der Aussetzung der Riester-Treppe betroffen sein werden?
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, dass der aRW (Ost) trotz Schutzklausel gegenüber dem aRW (West) um 4 Cent niedriger ausfällt, als in der ursprünglich vorgesehenen Rentenanpassung zum 1. Juli 2008?
Hält die Bundesregierung, angesichts eines Anpassungssatzes von nur 0,26 Prozent in den neuen Bundesländern, an ihrem Ziel fest, die Rentenwerte erst bis spätestens 2030 anzugleichen?
Welche zusätzlichen Maßnahmen plant sie, um das Ziel zu erreichen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Äußerungen des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Horst Seehofer, den Riester-Faktor ganz abzuschaffen?
Hält die Bundesregierung an ihrer Argumentation fest, mit einer Rentenerhöhung von insgesamt 1,1 Prozent die Rentnerinnen und Rentner am „Aufschwung“ teilhaben zu lassen, wenn durch die gleichzeitige Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,25 Prozentpunkte sowie einer Preissteigerungsrate von zuletzt 3,1 Prozent im März 2008 selbst die Rentnerinnen und Rentner, die von der außerplanmäßigen Rentenerhöhung profitieren, einen realen Wertverlust ihrer Rente aus der allgemeinen Rentenversicherung erleiden?