Haltung der Bundesregierung zur Vergabe von Mitteln zur Beschäftigungsförderung an Arbeitgeber und Unternehmen der freien Wirtschaft
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Elke Reinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit dem 1. April 2008 stehen die Leistungen der Beschäftigungsförderung nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich allen Arbeitgebern und Unternehmen unterschiedslos zur Verfügung. Bisher war diese Beschäftigungsförderung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nur möglich, wenn sie von Trägern durchgeführt wurde. Die ursprüngliche Intention bestand nicht darin, einen weiteren Beschäftigungszuschuss für Unternehmen zu schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, in welchem Umfang das Instrument des Beschäftigungszuschusses gemäß § 16a SGB II bis zum 31. März 2008 bei den einzelnen Trägern der Grundsicherung für Arbeitslose in Anspruch genommen wurde?
Wenn keine Angaben darüber vorliegen, warum nicht?
Wie viele potenziell förderfähige Personen wurden durch die einzelnen Träger der Grundsicherung bis zum 31. März 2008 ermittelt?
Welches sind neben Langzeitarbeitslosigkeit, Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit die Auswahlkriterien, nach denen Leistungsbezieherinnen und -bezieher in den Kreis der förderfähigen Personen aufgenommen werden?
Wie wird sichergestellt, dass alle förderfähigen Leistungsbezieherinnen und -bezieher von der Aktivierungsphase nach § 16a SGB II profitieren können?
Ab 1. April 2008 können Unternehmen den Beschäftigungszuschusses gemäß § 16a SGB II nutzen; entfällt damit für Arbeitgeber der freien Wirtschaft die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung, und wenn ja, warum?
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass trotz unter Umständen unbefristeter Erwerbstätigkeit in Vollzeit, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Aufbau eines eigenständigen Anspruches auf Arbeitslosengeld I verweigert wird?
Hat die Bundesregierung die Absicht, diesem Kreis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?