BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zur Vergabe von Mitteln zur Beschäftigungsförderung an Arbeitgeber und Unternehmen der freien Wirtschaft

<span>Öffnung der Leistungen der Beschäftigungsförderung (§ 16a SGB II) für alle Arbeitgeber zum 01. April 2008; Inanspruchnahme, Anzahl der förderfähigen Personen und Auswahlkriterien bis April 2008, Versicherungspflicht für Arbeitgeber, fehlender Anspruch auf ALG I und Öffnung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab April 2008</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/903502. 05. 2008

Haltung der Bundesregierung zur Vergabe von Mitteln zur Beschäftigungsförderung an Arbeitgeber und Unternehmen der freien Wirtschaft

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Kornelia Möller, Elke Reinke, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 1. April 2008 stehen die Leistungen der Beschäftigungsförderung nach § 16a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) grundsätzlich allen Arbeitgebern und Unternehmen unterschiedslos zur Verfügung. Bisher war diese Beschäftigungsförderung zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit nur möglich, wenn sie von Trägern durchgeführt wurde. Die ursprüngliche Intention bestand nicht darin, einen weiteren Beschäftigungszuschuss für Unternehmen zu schaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, in welchem Umfang das Instrument des Beschäftigungszuschusses gemäß § 16a SGB II bis zum 31. März 2008 bei den einzelnen Trägern der Grundsicherung für Arbeitslose in Anspruch genommen wurde?

Wenn keine Angaben darüber vorliegen, warum nicht?

2

Wie viele potenziell förderfähige Personen wurden durch die einzelnen Träger der Grundsicherung bis zum 31. März 2008 ermittelt?

3

Welches sind neben Langzeitarbeitslosigkeit, Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit die Auswahlkriterien, nach denen Leistungsbezieherinnen und -bezieher in den Kreis der förderfähigen Personen aufgenommen werden?

4

Wie wird sichergestellt, dass alle förderfähigen Leistungsbezieherinnen und -bezieher von der Aktivierungsphase nach § 16a SGB II profitieren können?

5

Ab 1. April 2008 können Unternehmen den Beschäftigungszuschusses gemäß § 16a SGB II nutzen; entfällt damit für Arbeitgeber der freien Wirtschaft die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung, und wenn ja, warum?

6

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, dass trotz unter Umständen unbefristeter Erwerbstätigkeit in Vollzeit, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Aufbau eines eigenständigen Anspruches auf Arbeitslosengeld I verweigert wird?

7

Hat die Bundesregierung die Absicht, diesem Kreis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 30. April 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen