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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2007 und Änderungsbedürftigkeit des Staatsangehörigkeitsgesetzes

<span>Zahl der Einbürgerungen, Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit; Gründe für niedrigere Einbürgerungszahlen in Baden-Württemberg und Bayern bzw. höhere in Berlin, Rückgang aufgrund der Änderungen des Richtlinienumsetzungsgesetzes, &bdquo;Verjährungsregeln&ldquo; für außer Betracht bleibende Straftaten, erleichterte Einbürgerung in Einzelfällen, Rücknahme von Einbürgerungen, Verlust der deutschen bei Wiederannahme der alten Staatsbürgerschaft, Prüfung von Erleichterungen im Einbürgerungsrecht</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.05.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/906405. 05. 2008

Entwicklung der Einbürgerungszahlen im Jahr 2007 und Änderungsbedürftigkeit des Staatsangehörigkeitsgesetzes

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Inkrafttreten des reformierten Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000, als die Zahl der Einbürgerungen aufgrund von Sondereffekten mit 186 688 einen Höhepunkt erreichte, sank die Zahl der Einbürgerungen beständig, auf bis zu 117 241 im Jahr 2005. Die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, versuchte im Deutschen Bundestag hingegen den Eindruck zu erwecken, die Einbürgerungszahlen hätten „sich seit 2000 nach anfänglichem Rückgang auf hohem Niveau stabilisiert“ (Plenarprotokoll 16/144, S. 15189). Im Jahr 2006 habe sich die Zahl der Einbürgerungen um 6,2 Prozent auf 124 832 erhöht, zudem liege die durchschnittliche Zahl der Einbürgerungen über Vergleichwerten der 90er Jahre (vgl. ebd.). Allerdings war die Zahl der Einbürgerungen im Jahr vor der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts (1999) mit 143 267 deutlich höher als heute, und es ist fraglich, ob die geringfügige Steigerung im Jahr 2006 tatsächlich eine Trendwende darstellt, zumal das Staatsangehörigkeitsrecht im August 2007 in etlichen Punkten noch einmal verschärft wurde. Hinzu kommt, dass die Bundesrepublik Deutschland mit 1,72 Prozent (2006) eine im europäischen Vergleich sehr niedrige Einbürgerungsquote (Einbürgerungen gemessen an der Zahl der Nicht-Staatsangehörigen) und damit einen erheblichen Nachholbedarf aufweist.

Als Gründe für die geringe Zahl von Einbürgerungen in Deutschland gelten unter anderem (vgl. das Protokoll der Anhörung in der 54. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 2007 zum Staatsangehörigkeitsrecht): die abschreckende Wirkung von Diskussionen über Verschärfungen des Staatsangehörigkeitsrechts und über Einbürgerungstests, das Prinzip der Vermeidung der Mehrstaatigkeit, sowie hohe Einbürgerungsgebühren und Sprachanforderungen.

Aus Sicht der CDU/CSU soll eine Einbürgerung erst nach einer „erfolgreichen“ Integration erfolgen, wobei hohe Anforderungen gestellt werden müssten. Der Abgeordnete Stephan Mayer (Altötting) (CDU/CSU) etwa sagte: „Nach unserer Auffassung bedarf es hoher Hürden, wenn man das Ziel erreichen möchte, deutscher Staatsangehöriger zu werden. (...) Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit kann immer erst am Ende eines gelungenen, erfolgreich geglückten Integrationsprozesses stehen“ (Plenarprotokoll 16/120, S. 12543 f.).

Diese so genannte Schlusssteinthese verkennt nach Ansicht des Sachverständigen und Richters am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Uwe Berlit jedoch „den Prozesscharakter von Integration“. „Es ist ein Prozess, der sowohl von den Einzubürgernden als auch von der Gesellschaft und dem Staat zu gestalten ist (...)“ (Protokoll der 54. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, S. 36). „Gegenüber den sukzessiven, teils überzogenen Verschärfungen der letzten Jahre“ im Staatsangehörigkeitsrecht ist seiner Auffassung nach „ein Umdenken angezeigt“ (ebd., S. 9).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie viele Personen sind im Jahr 2007 insgesamt und differenziert nach a) Staatsangehörigkeit (zehn häufigste Herkunftsländer) b) Alter c) Geschlecht d) Rechtsgrundlage der Einbürgerung e) Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet nach Jahren f) Bundesland eingebürgert worden (bitte jeweils zur Vergleichbarkeit in Prozenten auch die Abweichungen vom Vorjahreswert angeben)?

2

Wie hoch war die Einbürgerungsquote im Jahr 2007 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch getrennt nach Bundesländern und zur Vergleichbarkeit zudem in Prozenten jeweils die Abweichung vom Vorjahreswert angeben), und welche Erkenntnisse zu aktuellen Einbürgerungsquoten der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat die Bundesregierung?

3

In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung im Jahr 2007 unter Hinnahme des Fortbestands der bisherigen Staatsangehörigkeit (bitte auch getrennt nach Bundesländern sowie jeweils in Prozenten den Anteil an allen Einbürgerungen und zur Vergleichbarkeit die prozentuale Abweichung vom Vorjahreswert angeben)?

4

Um welche Staatsangehörigkeiten handelte es sich in Bezug auf Frage 3 (bitte die zehn häufigsten Herkunftsländer und jeweils den prozentualen Anteil der Fälle an allen Einbürgerungen angeben)?

5

Welche Herkunftsländer sehen faktisch keine Entlassungen aus der Staatsangehörigkeit vor, und welche Änderungen gibt es diesbezüglich gegenüber 2006?

6

Wie sind die deutlich geringeren Einbürgerungsquoten in den südlichen Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg (je 1,14 Prozent gegenüber dem Bundesdurchschnitt von 1,72 Prozent in 2006, vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 2.1.) zu erklären?

a) Müsste angesichts der vergleichsweise guten Einkommens- und Beschäftigungssituation in diesen Bundesländern nicht mit eher höheren Einbürgerungsquoten gerechnet werden (bitte begründen)?

b) Ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der in diesen Bundesländern lebenden Nichtdeutschen niedriger als in anderen Bundesländern oder welche anderen denkbaren aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Erklärungsfaktoren gibt es nach Auffassung der Bundesregierung?

c) Welche Kenntnisse über die Verwaltungspraxis in diesen Bundesländern hat die Bundesregierung, die die deutlich niedrigeren Einbürgerungsquoten erklären könnten, insbesondere in Bezug auf Sprachanforderungen und die Handhabung von Sprachtests und -nachweisen?

d) Welche Kenntnisse über die politischen und gesellschaftlichen Bedingungen in diesen Bundesländern hat die Bundesregierung, die die deutlich unterdurchschnittlichen Einbürgerungsquoten erklären könnten?

e) Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung eine mögliche diskriminierende Wirkung des in Baden-Württemberg verwandten „Gesprächsleitfadens“, der kritisch auch „Muslim-Test“ genannt wird (bitte auch in Anbetracht der Antworten zu den Fragen 6a bis 6d begründen)?

f) Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung eine mögliche abschreckende Wirkung der in Bayern praktizierten Befragung anhand einer umfassenden Liste „extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ (bitte auch in Anbetracht der Antworten zu den Fragen 6a bis 6d begründen)?

g) Wie bewertet die Bundesregierung die deutlich voneinander abweichenden Einbürgerungsquoten zwischen einzelnen Bundesländern in Anbetracht des Umstandes, dass es um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (und nicht einer Bundeslandszugehörigkeit) geht, der im gesamten Bundesgebiet in etwa vergleichbar geregelt und praktiziert werden sollte?

h) Sieht die Bundesregierung diesbezüglich Änderungsbedarf, etwa durch vereinheitlichte Anwendungshinweise oder gesetzliche Verbote der in den genannten Bundesländern verwandten „Gesinnungstests“ bzw. „Listen-Befragungen“ (bitte begründen)?

7

Unter welchen genauen Umständen und in wie vielen Fällen erfolgten in Baden-Württemberg Einbürgerungsgespräche unter Verwendung des besagten „Gesprächleitfadens“ (prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Anträge bzw. Verfahren in 2006 und 2007)?

a) Wie viele Einbürgerungsanträge wurden daraufhin nicht weiter verfolgt, eingestellt oder abgelehnt?

b) Wie hoch war der Anteil türkischer Staatsangehöriger an diesen Gesprächen, und wie hoch war deren Anteil an den Einbürgerungsanträgen bzw. -verfahren insgesamt?

c) Sieht die Bundesregierung in einer möglichen überdurchschnittlichen Befragung türkischer Staatsangehöriger eine Diskriminierung (bitte begründen)?

8

Unter welchen genauen Umständen und in wie vielen Fällen mussten in Bayern Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber im Rahmen von Einbürgerungsgesprächen Auskünfte zur „Auflistung extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ machen (prozentualer Anteil an der Gesamtzahl der Anträge bzw. Verfahren in 2006 und 2007)?

Wird die nach ihrer Mitgliederzahl drittstärkste politische Kraft in Deutschland, die Partei DIE LINKE., aktuell auf dieser Liste geführt, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?

9

Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, dass Berlin die Einbürgerungszahlen überdurchschnittlich steigern konnte (2006 um ca. 15 Prozent)?

a) Könnten die beiden Einbürgerungskampagnen des Landes eine entsprechende positive Wirkung gehabt haben, und plant die Bundesregierung ähnliche Initiativen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

b) Könnte der ausdrückliche Hinweis der Berliner Einbürgerungskampagne auf die Möglichkeit einer Einbürgerung unabhängig von der Lebensunterhaltssicherung für unter 23-Jährige eine entsprechende positive Wirkung gehabt haben, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Rücknahme dieser klaren Regelung durch das Richtlinienumsetzungsgesetz?

10

Rechnet die Bundesregierung mit einem Rückgang der Einbürgerungszahlen aufgrund der Änderungen infolge des Richtlinienumsetzungsgesetzes in Bezug auf a) erhöhte Sprachanforderungen, b) massiv erhöhte Anforderungen bei außer Betracht bleibenden Straftaten, c) eine möglicherweise abschreckende Wirkung von Einbürgerungstests, d) die Abschaffung der vormals begünstigenden Sonderregelung für Heranwachsende bis zum 23. Lebensjahr?

Wenn ja, in welchen jeweiligen Größenordnungen, und wenn nein, und wie begründet sie jeweils ihre Auffassung?

11

Welche „Verjährungsregelungen“ gelten in Bezug auf die außer Betracht bleibenden Straftaten (§ 12a des Staatsangehörigkeitsgesetzes – StAG), d. h. unter welchen Umständen und nach welchen Zeiträumen können oder sollen länger zurück liegende Straftaten nicht mehr als Grund gegen eine Einbürgerung gelten?

a) Warum gibt es keine Sonderregelung in Bezug auf Straftaten, die nur nach dem Asylverfahrens- bzw. Aufenthaltsgesetz begangen werden können, wie es etwa in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG der Fall ist, und plant die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung, wenn nein, warum nicht?

b) Falls es keine „Verjährungsregelungen“ in Bezug auf die außer Betracht bleibenden Straftaten (§ 12a StAG) geben sollte, wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns?

c) Falls es keine solche „Verjährungsregelungen“ geben sollte, wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit Artikel 8 EMRK (Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; vgl. Ausschussdrucksache 16(4)311 A, S. 6) und völkerrechtlichen Verpflichtungen, den Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht unverhältnismäßig zu erschweren?

d) Falls es keine solche „Verjährungsregelungen“ geben sollte, wie ist dies nach Auffassung der Bundesregierung vereinbar mit dem von der Bundesrepublik unterzeichneten und 2004 in Kraft getretenen Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit (Artikel 6 Nr. 3.: „Bei der Festlegung der Einbürgerungsbedingungen darf ein Vertragsstaat keine Aufenthaltsdauer von mehr als zehn Jahren vor der Antragstellung vorsehen“; nach Nr. 4 müssen in bestimmten Fällen, etwa bei im Land Geborenen, kürzere Fristen gelten)?

12

a) Unter welchen konkreten Umständen wird in der Einbürgerungspraxis vom Nachweis der Lebensunterhaltssicherung als Bedingung für eine Einbürgerung abgesehen,

b) bzw. in welchen konkreten Situationen haben Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber nach Ansicht der Bundesregierung den Bezug öffentlicher Leistungen „nicht zu vertreten“ (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG),

c) und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem quantitativen Umfang von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird?

13

a) Unter welchen konkreten Umständen wird in der Einbürgerungspraxis von einer Gebührenerhebung abgesehen oder werden Gebühren gesenkt,

b) bzw. wann muss nach Auffassung der Bundesregierung von „Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses“ gemäß § 38 Abs. 2 Satz 5 StAG ausgegangen werden,

c) und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem quantitativen Umfang von dieser Regelung Gebrauch gemacht wird?

14

Welche gesetzlichen Änderungen plant die Bundesregierung infolge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Mai 2006 (2 BvR 669/04) bzw. des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 2008 (BVerwG 5 C 4.07, 5.07, 14.07 und 15.07) zur Rücknahme „erschlichener“ Einbürgerungen in Bezug auf a) nicht „zeitnahe“ Rücknahmeentscheidungen, b) von einer Rücknahmeentscheidung mitbetroffene Dritte, insbesondere Kinder,

c) und falls sie trotz der „Appelle“ der Justiz an den Gesetzgeber und der Erkenntnisse aus der Anhörung vom 10. Dezember 2007 keine diesbezüglichen Änderungen plant, warum jeweils nicht?

15

In wie vielen Fällen wurden Einbürgerungen in den Jahren 2000 bis 2007 jährlich aus welchen Gründen zurückgenommen, und wie viele Fälle wurden bestandskräftig (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

16

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 10. Dezember 2007, insbesondere in Bezug auf a) die einhellig formulierte ablehnende Einschätzung der Sachverständigen zur „Optionspflicht“ nach § 29 StAG, b) die nahezu einmütig von den Sachverständigen geforderte Aufweichung des Prinzips der Vermeidung der Mehrfachstaatsangehörigkeit, c) die von vielen Sachverständigen geforderte Sonderregelung (Amnestie) für (ehemalige) Deutsche, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit infolge einer Wiedereinbürgerung in die alte Staatsangehörigkeit verloren haben, insbesondere in Hinblick auf die drohenden unverhältnismäßigen Folgen (Verlust des Aufenthaltsrechts nach Jahrzehnten des Aufenthalts) und in Hinblick auf deren in die „Illegalität“ hineingeborenen Kinder?

17

Über welche Erkenntnisse und Zahlen verfügt die Bundesregierung aktuell zum Umfang des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit infolge des Wiedererwerbs der vorherigen Staatsangehörigkeit allgemein?

a) In wie vielen Fällen wurde der Verlust bereits „aktenkundig“ (bitte nach Jahren, Bundesländern und den fünf am häufigsten betroffenen Staatsangehörigkeiten differenziert antworten sowie bitte die Zahl der betroffenen Minderjährigen angeben)?

b) In wie vielen Fällen laufen entsprechende Ermittlungen (durch wen?), ohne dass der Verlust bereits feststünde (bitte nach Jahren, Bundesländern und den fünf am häufigsten betroffenen Staatsangehörigkeiten differenziert antworten)?

c) Von wie vielen Fällen, in denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit per Gesetz bereits eingetreten ist, jedoch keine öffentliche Stelle hiervon Kenntnis hat, geht die Bundesregierung derzeit ungefähr aus?

d) Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der in die „Illegalität“ hineingeborenen und in Deutschland „als Deutsche“ lebenden Kinder von – formaljuristisch gesehen – ehemaligen Deutschen, die faktisch ohne die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, weil sie als „Deutsche“ gelten?

e) Welche Kenntnisse oder Schätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, in wie vielen Fällen Betroffene, bei denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt wurde, danach (wieder) eine befristete bzw. eine unbefristete Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erhielten bzw. wie viele sich inzwischen unter welchen Bedingungen wieder einbürgern lassen konnten, und in welchen Bundesländern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung welche Sonderregelungen für diesen Personenkreis?

f) Welche Kenntnisse oder Schätzungen liegen der Bundesregierung dazu vor, in wie vielen Fällen es Betroffenen, bei denen der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt wurde, nicht gelang, ein Aufenthaltsrechts welcher Art auch immer zu erlangen und die entsprechend ausreisen mussten?

g) Unter welchen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen genau führt nach Ansicht der Bundesregierung der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Erwerb einer weiteren zum Verlust auch des Aufenthaltsrechts in Deutschland (bitte in Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Sachverständigen Dr. Reinhard Marx (Anhörungsprotokoll der 54. Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, S. 68 f.) beantworten)?

18

Sind der Bundesregierung die Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zu einem Vergleich des Einbürgerungsrechts in Bezug auf fünf europäische Länder bekannt (vom März bzw. Mai 2007), und ist die Bundesregierung bereit, vor diesem Hintergrund eine Erleichterung des Einbürgerungsrechts zu prüfen, etwa in Hinblick auf a) den Verzicht auf Nachweise eines eigenständigen Lebensunterhalts (Großbritannien, Niederlande), b) den Verzicht auf Prüfungen der Sprachkenntnisse (Spanien, Italien), c) eine Herabsenkung der Mindestaufenthaltsdauer auf fünf Jahre (Frankreich, Italien (EPD, 6. September 2006)), d) den Verzicht auf eine Einbürgerungsgebühr (Spanien, Italien)?

Wenn nein, warum jeweils nicht?

19

Welche konkreten negativen Auswirkungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern Belgien, Frankreich, Großbritannien und Irland, die nach Auskunft der Bundesregierung in ihrem Staatsangehörigkeitsrecht „keine oder keine generelle Vermeidung von Mehrstaatigkeit“ vorsehen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/8333, Frage 29b), und falls der Bundesregierung keine negativen Auswirkungen bekannt sind, mit welchen Gründen rechtfertigt sie ihr Festhalten an dem Prinzip einer prinzipiellen Vermeidung der mehrfachen Staatsangehörigkeit?

20

Welche Gründe haben nach Kenntnis der Bundesregierung dazu geführt, dass die Zahl der Einbürgerungen serbisch-montenegrinischer Staatsangehöriger von 2005 auf 2006 überdurchschnittlich stark um 43 Prozent gestiegen ist?

Berlin, den 2. Mai 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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