Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9329
16. Wahlperiode 28. 05. 2008
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26. Mai 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Jürgen Koppelin,
Martin Zeil, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9129 –
Aktionärshandeln der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau
bezüglich der IKB Deutsche Industriebank AG
1. Verfügt die KfW aus Sicht der Bundesregierung über eine beherrschende
Gesellschafterstellung bei der IKB vor dem Hintergrund der Antworten auf
die Bundestagsdrucksache 16/8556?
Die Bundesregierung gibt hierzu keine rechtliche Stellungnahme ab.
2. Zu welchem Zeitpunkt (Datum) erhöhte die KfW ihre Beteiligung an der
IKB um weitere 2 000 000 Stück auf 45,48 Prozent, zu welchem Preis
wurden die Aktien erworben, welches Finanzinstitut wickelte den Erwerb ab, wie
hoch waren die Transaktionskosten, welches Vorstandsressort der KfW
beauftragte den Erwerb, und erfolgte dieser über den Markt oder durch direkte
Geschäftsbeziehung mit einzelnen Investoren (wenn letzteres, mit welchen)?
Seit dem 5. März 2008 beträgt der Anteil der KfW an der IKB 45,48 Prozent.
Ende Februar 2008 wurden 1 000 000 IKB-Aktien im Rahmen eines OTC-
Geschäfts (Over the Counter) erworben. Weitere 1 000 000 IKB-Aktien wurden
von Ende Februar bis Anfang März 2008 zum Kurs von 5,41 Euro bis 6,12 Euro
über die Börse erworben. Einzelheiten zu dem OTC-Geschäft unterliegen der
Vertraulichkeit. Der Erwerb der Aktien wurde im Rahmen der
Risikoabschirmung vom Vorstand der KfW beschlossen.
3. Was waren die Gründe für den Erwerb neuer Anteile an der IKB, und zu
welchem Zeitpunkt wurde der Verwaltungsrat darüber informiert?
Mit dem Erwerb weiterer IKB-Anteile durch die KfW sollte eine
Zweidrittelmehrheit auf der IKB-Hauptversammlung im März 2008 sichergestellt werden,
um die für die Rettung der IKB erforderlichen Kapitalmaßnahmen beschließen
und durchführen zu können. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 auf
Bundestagsdrucksache 16/8603 verwiesen.
4. Hat der Erwerb neuer Anteile an der IKB deren Eigenmittelbasis gestärkt
beziehungsweise die Risikosituation der IKB reduziert?
Nein
5. Woher stammen die finanziellen Mittel für den Erwerb neuer Anteile an der
IKB, welcher Buchungsvorgang deckt diesen ab, und kann die
Bundesregierung ausschließen, dass die Mittel zu Lasten des Fördergeschäfts der
KfW aufgewendet wurden?
Wenn ja, wodurch?
Der Erwerb der IKB-Anteile erfolgte aus liquiden Mitteln der KfW, wurde
entsprechend verbucht und war Teil der gesamten Risikoabschirmung.
6. Wie viele Anträge hat die KfW als Aktionärin der IKB bei den
Hauptversammlungen der IKB in den Jahren 2001 bis einschließlich 2008 gestellt,
welche waren das, und wie wurden diese jeweils von der
Hauptversammlung behandelt?
Keine
7. Welche Anträge bei den Hauptversammlungen der IKB hat die KfW als
Aktionärin in den Jahren 2001 bis einschließlich 2008 abgelehnt?
Was waren jeweils die Gründe?
Bei den Hauptversammlungen der IKB in den Jahren 2001 bis 2007 hat sich die
KfW den jeweiligen Beschlussvorschlägen der Verwaltung angeschlossen, d. h.
sie wurden von der KfW nicht abgelehnt. Die Beschlussvorschläge wurden
jeweils mit Mehrheit angenommen, mit der Folge, dass die aus dem
Aktionärskreis gestellten Gegenanträge nicht zur Abstimmung kamen.
In der Hauptversammlung am 27. März 2008 hat sich die KfW den jeweiligen
Beschlussvorschlägen der Verwaltung angeschlossen. Darüber hinaus kamen
folgende Gegenanträge zur Abstimmung:
Nr. Ja-Stimmen Nein-Stimmen Mehrheit
1 Antrag [der Deutschen Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz e. V., vertreten durch
RA Hans Richard Schmitz] auf Sonderprüfung zu TOP 2
(Entlastung der Mitglieder des Vorstands)
49 333 660 10 648 187 82,25 %
2 Antrag [der Deutschen Schutzvereinigung
für Wertpapierbesitz e. V., vertreten durch
RA Hans Richard Schmitz,] auf Sonderprüfung zu TOP 3
(Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats)
49 329 264 10 652 631 82,24 %
3 Antrag [von Herrn Niens]
auf Abwahl des Versammlungsleiters
780 626 63 827 134 98,79 %
(Ablehnung)
4 Antrag [der Herren Kuchejda und Reich]
auf Vertagung der Hauptversammlung
353 143 61 836 764 99,43 %
(Ablehnung)
5 Antrag [von Herrn Böker] auf Vertagung
der Entlastung des Vorstandsmitglieds Frank Schönherr
53 836 59 937 130 99,10 %
(Ablehnung)
6 Antrag auf Sonderprüfung [von Herrn Scheunert,
vertreten durch Uwe Jännert]
4 450 250 55 199 666 92,54 %
(Ablehnung)
Abstimmungsverhalten der KfW zu den jeweiligen Gegenanträgen:
1. Zustimmung
2. Zustimmung
3. Ablehnung.
Begründung zur Abwahl des Versammlungsleiters war nicht ausreichend.
4. Ablehnung.
Begründung zur Vertagung der Hauptversammlung war nicht ausreichend.
5. Ablehnung.
Begründung zur Vertagung der Entlastung von Hr. Schönherr war nicht
ausreichend.
6. Ablehnung.
Dem Antrag auf Sonderprüfung wurde unter 1 zugestimmt. Eine weitere
Sonderprüfung ist nicht erforderlich und wurde daher abgelehnt.
8. Wie hoch waren die Dividendenerträge der KfW aus dem Engagement bei
der IKB in den Jahren 2001 bis 2008?
Die Dividendenerträge von 2001 bis 2006 beliefen sich auf insgesamt rund 131
Mio. Euro. In 2007 wurden keine Dividenden durch die IKB gezahlt.
9. Unterlagen diese Dividendenerträge der Besteuerung, und wenn ja, wie
hoch war die Steuerbelastung jeweils in den Jahren 2001 bis 2008?
Aufgrund der gesetzlichen Steuerbefreiung gemäß § 8b Abs. 1 des
Körperschaftssteuergesetzes (KStG) unterlagen die Dividendenerträge der KfW der
Jahre 2001 bis 2003 keiner Besteuerung. Diese Befreiung galt auch für die
Dividendenzahlungen in den Jahren 2004 bis 2006; hier erfolgte jedoch eine
Besteuerung von 5 Prozent pauschal als Betriebsausgabenkürzung gemäß § 8b
Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 5 KStG. In 2007 erfolgte keine
Dividendenzahlung.
10. Wie viele Mitglieder des Aufsichtsrats der IKB in den Jahren 2001 bis
2008 erhielten finanzielle Zuweisungen von der KfW beziehungsweise
vom Bund (von der KfW oder dem Bund gestellte Mitglieder)?
Angehörige der KfW und des Bundes haben für die Ausübung ihres IKB-
Aufsichtsratsmandats keine finanziellen Zuwendungen von der KfW bzw. vom
Bund erhalten. Siehe auch Antwort zu Frage 14.
Im Übrigen haben die Mitglieder des Aufsichtsrats der IKB eine Vergütung für
ihre IKB-Aufsichtsratstätigkeit von der IKB erhalten. Siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 15.
11. Was war der Grund für die Mitgliedschaft der vom Bund gestellten
Mitglieder im Aufsichtsrat der IKB?
Der Bund legt Wert darauf, dass Aufsichtsräten bedeutender Gesellschaften, an
denen der Bund mittelbar beteiligt ist, Beamtinnen und Beamte des Bundes
angehören.
12. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass zumindest eines der von der
KfW oder dem Bund gestellten Mitglieder des Aufsichtsrats der IKB in
den Jahren 2001 bis 2008 bei sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats
anwesend war?
Die IKB-Aufsichtsratsmandate sind persönliche Mandate. Die Bundesregierung
kann insofern keine derartige Bestätigung abgeben.
13. Wie viele Sitzungen des Aufsichtsrats der IKB fanden in den Jahren 2001
bis 2008 statt?
Der Aufsichtsrat der IKB tagt turnusmäßig einmal im Kalendervierteljahr und
somit viermal pro Geschäftsjahr. Insgesamt tagte der Aufsichtsrat in den Jahren
2001 bis 2008 (per 13. Mai 2008) 39-mal. In den Jahren 2001 bis 2006 tagte der
Aufsichtsrat 24-mal, im Jahre 2007 aufgrund der IKB-Krise achtmal und in
2008 bisher siebenmal.
14. Wie viele von der KfW und vom Bund gestellten Mitglieder des
Aufsichtsrats der IKB haben jeweils an den Sitzungen des Aufsichtsrats in den
Jahren 2001 bis 2008 teilgenommen (Anzahl der Personen pro Sitzung)?
In den Jahren 2001 bis 2008 wurde vom Bundesministerium der Finanzen (BMF)
jeweils ein Bediensteter in den Aufsichtsrat der IKB berufen. Daneben war die
KfW von 2001 bis zum 26. März 2008 mit einer Person im Aufsichtsrat der IKB
vertreten. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. März 2008 ist ein
zusätzlicher Vertreter der KfW in den Aufsichtsrat der IKB gewählt worden, sodass
die KfW nunmehr mit zwei Personen im Aufsichtsrat vertreten ist. Im Übrigen
wird auf Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Wie hoch waren in den Jahren 2001 bis 2008 die kumulierten Vergütungen
in Euro der von der KfW oder dem Bund gestellten Mitglieder des
Aufsichtsrats der IKB für die Tätigkeiten im Aufsichtsrat der IKB?
Ein Bediensteter des BMF: Für die Tätigkeit im Aufsichtsrat wurde jedem
Aufsichtsratsmitglied von der IKB eine Aufsichtsratsvergütung gezahlt. Gemäß den
gesetzlichen Bestimmungen hat das vom BMF entsandte Aufsichtsratsmitglied
diese Vergütung bis auf den gesetzlichen Eigenbehalt, der nur einmal jährlich
pro Person für alle im Bundesdienst ausgeübten Nebentätigkeiten gewährt wird
(12 000 DM – alt – bzw. 6 100 Euro – neu –, vgl. § 6 Abs. 2
Bundesnebentätigkeitsverordnung), an die Bundeskasse abgeführt.
Bedienstete der KfW: Die unten genannten Angaben basieren auf den öffentlich
zugänglichen Geschäftsberichten der IKB. Erst mit dem Abschluss des
Geschäftsjahres 2006/2007 wurde die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf
individualisierter Basis durch die IKB ausgewiesen:
2000/2001: 982 000 Euro (Gesamtaufsichtsrat)
2001/2002: 878 000 Euro (Gesamtaufsichtsrat)
2002/2003: 881 000 Euro (Gesamtaufsichtsrat)
2003/2004: 937 000 Euro (Gesamtaufsichtsrat)
2004/2005: 846 000 Euro (Aufsichtsrat) und
80 000 Euro (Aufsichtsratsvorsitzender)
2005/2006: 965 000 Euro (Aufsichtsrat) und
116 000 Euro (Aufsichtsratsvorsitzender)
2006/2007: 19 000 Euro (Hans Reich, bis 31. August 2006)
30 000 Euro (Detlef Leinberger, ab 31. August 2006)
16. Waren von der KfW oder dem Bund gestellte Mitglieder des Aufsichtsrats
im Prüfungsausschuss der IKB in den Jahren 2001 bis 2008 vertreten?
Wenn ja, welche Personen waren dies jeweils pro Jahr?
Den Ausschüssen des Aufsichtsrats (Aufsichtsratspräsidium sowie Finanz- und
Prüfungsausschuss) gehörte und gehört das vom Bund gestellte Mitglied nicht
an. Bedienstete der KfW waren erst ab 2003 im Präsidium und im Finanz- und
Prüfungsausschuss vertreten.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. März 2008 ist Werner Oerter als
weiterer Vertreter der KfW in den Aufsichtsrat der IKB gewählt worden. Werner
Oerter ist als Aufsichtsratsvorsitzender neben Detlef Leinberger ebenfalls in den
beiden Gremien vertreten.
Geschäftsbericht Aufsichtsratspräsidium: Leinberger, Mitglied
2006/2007: Finanz- und Prüfungsausschuss: Leinberger, Vorsitzender
Geschäftsbericht Aufsichtsratspräsidium: Reich, Mitglied
2005/2006: Finanz- und Prüfungsausschuss: Reich, Vorsitzender
Geschäftsbericht Aufsichtsratspräsidium: Reich, Mitglied
2004/2005: Finanz- und Prüfungsausschuss: Reich, Vorsitzender
Geschäftsbericht Aufsichtsratspräsidium: Reich, Mitglied
2003/2004: Finanz- und Prüfungsausschuss: Reich, Mitglied
17. Waren Mitglieder der KfW oder durch die KfW beauftragte Dienstleister
bei der Gründung nichtbilanzierter Zweckgesellschaften der IKB beteiligt
oder informiert?
Wenn ja, welche Organe der KfW waren dies?
Nach Angaben der KfW hat diese bestätigt, dass die KfW weder an der
Gründung der Zweckgesellschaften Rhineland, Rhinebrigde und Havenrock beteiligt
war, noch wurde sie vorab über deren Gründung informiert.
18. Wird die IKB auch weiterhin als „zur Veräußerung gehaltener
Vermögenswert“ nach IFRS 5 seitens der KfW bilanziert?
Ja
19. Über welche Gutachten verfügen die KfW und/oder der Bund bezüglich
der Ordnungsmäßigkeit des Risikomanagements der IKB und/oder der
finanziellen Belastung aus dem operativen Geschäft?
Wer war jeweils der Auftraggeber dieser Gutachten, welche Institutionen
haben diese erstellt, wie hoch waren die Aufwendungen der Erstellung der
Gutachten, und zu welchem Zeitpunkt sind diese der KfW
beziehungsweise dem Bund zugegangen?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Ausführungen des damaligen
Vorsitzenden des Aufsichtsrats der IKB, Dr. Ulrich Hartmann, in der
Hauptversammlung der IKB am 27. März 2008 hingewiesen: „Vorwürfen des im Herbst 2006
ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds Schönherr ist der Aufsichtsrat
unverzüglich mit einer Sonderprüfung durch KPMG nachgegangen. Diese
Sonderprüfung befasste sich mit den Bereichen Risikovorsorge und Zinsrisiko und
bestätigte die angemessene Risikovorsorge der Bank. Aus dieser Sonderprüfung
ergab sich keinerlei Hinweis auf die am 27. Juli 2007 bekannt gewordenen
Subprime-Risiken aus den Portfolioinvestments der IKB und des Conduits
Rhineland Funding. Zuvor hatte die BaFin von Oktober bis Dezember 2005 eine
routinemäßige Prüfung nach § 44 KWG durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Deloitte & Touche durchführen lassen. Einer der beiden Prüfungsschwerpunkte
bestand darin, die Werthaltigkeit von Investitionen in verbriefte ausländische
Kreditengagements zu durchleuchten. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf
Risiken aus den entsprechenden Liquiditätslinien für die Ankaufgesellschaften des
Conduits Rhineland Funding. Auch aus der routinemäßigen Prüfung des
Prüfungsverbandes Deutscher Banken im Zeitraum vom 8. Mai bis 4. August 2006
ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Anhaltspunkte über drohende Risiken
der Bank und ein unzulängliches und versagendes Risikomanagement. Dabei
hat der Einlagensicherungsfonds auch das Conduit Rhineland Funding und die
daraus sich ergebenden Liquiditätsrisiken als einen Prüfungsschwerpunkt
durchleuchtet. Das Ergebnis der Prüfung der BaFin und des Prüfungsverbandes
Deutscher Banken bestätigte das Bild des Aufsichtsrats, dass aus den
Liquiditätslinien wegen des seit Jahren funktionierenden CP-Marktes keine
signifikanten Risiken resultieren. Hinweise auf die Unzulänglichkeit des
Risikomanagements ergaben sich auch nicht aus dem Prüfungsbericht der KPMG über die
Abschlussprüfung zum 31. März 2007.“
Weitergehende Informationen zu den genannten Prüfungen sind aus Gründen
der aktienrechtlichen Verschwiegenheit (§ 116 Aktiengesetz – AktG) nicht
möglich.
Der KfW lagen als Aktionärin keine Gutachten vor.
20. Verfügt die Bundesregierung oder die KfW über eine
Mindesterlösvorstellung für die vollständige Veräußerung der Anteile an der IKB?
Wenn nein, warum nicht?
Die KfW wird die abgegebenen Angebote zum Kauf der IKB-Anteile prüfen
und dann entscheiden, ob ein Angebot bzw. welches Angebot ihren
Vorstellungen entspricht.
21. Wie werden die Erlöse aus der Veräußerung der Anteile an der IKB
grundsätzlich verwendet?
Die Erlöse aus der Veräußerung der IKB-Anteile dienen dem teilweisen
Ausgleich der von der KfW aufgewendeten Beträge für Kapitalmaßnahmen im
Rahmen der IKB-Risikoabschirmung.
22. Welche Auswirkungen hat die Besserungsabrede zugunsten der KfW,
inwieweit geht sie insbesondere zu Lasten der bisherigen
Genussscheininhaber?
Sofern vertraglich vereinbarte Parameter erfüllt sind, erfolgt eine Zahlung im
Rahmen der Besserungsabrede an die KfW. Die Ansprüche der
Genussscheininhaber werden demgegenüber nachrangig bedient.
23. Aus welchen Gründen wird im Beteiligungsbericht 2006 der
Bundesregierung die Beteiligung des Bundes an der IKB über die KfW nicht
aufgeführt?
Die IKB wurde in dem Beteiligungsbericht 2006 der Bundesregierung als
mittelbare Beteiligung des Bundes aufgeführt (vgl. Beteiligungsbericht, Seite 198).
24. Aus welchen Gründen ist die Mitgliedschaft eines vom Bund gestellten
Mitglieds im Aufsichtsrat der IKB im Beteiligungsbericht 2006 der
Bundesregierung nicht aufgeführt?
Der Beteiligungsbericht gibt eine Übersicht über die unmittelbaren und
bedeutenderen mittelbaren Beteiligungen des Bundes und der Sondervermögen ERP
(European Recovery Program) sowie Bundeseisenbahnvermögen.
Der Abschnitt A des Beteiligungsberichtes enthält den Gesamtüberblick über
die Entwicklung des Bestandes der Bundesbeteiligungen und der
Sondervermögen.
Die Abschnitte B bis H (weißer Teil) berichten über die wichtigsten
unmittelbaren Beteiligungen ausführlicher (Tätigkeitsbereiche, wirtschaftliche
Entwicklung, Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane). Zu diesen unmittelbaren
Beteiligungen sind im Abschnitt IV (blauer Teil) auch die Mitglieder der
Aufsichtsgremien aufgeführt.
Über die bedeutenden mittelbaren Beteiligungen wird nicht derart ausführlich
berichtet. Bei der IKB handelt es sich nicht um eine unmittelbare Beteiligung,
sondern um eine bedeutende mittelbare Beteiligung. Deshalb werden die
Aufsichtsratsmitglieder der IKB im Beteiligungsbericht des Bundes nicht
aufgeführt.
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