Girokonto für jedermann
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Hinblick auf die Probleme, die Bürgerinnen und Bürger, die von den Kreditinstituten als nicht kreditwürdig eingeschätzt werden, bei der Eröffnung eines Girokontos haben, hatten sich die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände 1995 einer freiwilligen Selbstverpflichtung unterworfen. In Form einer Empfehlung enthält diese die Aufforderung, für jedermann auf Guthabenbasis zu führen, um die gleichberechtigte Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr zu ermöglichen.
Durch das Oberlandesgericht (OLG) Bremen (Urteil vom 22. Dezember 2005, Az. 2 U 67/05) wurde jüngst entschieden, dass die ZKA-Empfehlung aus dem Jahre 1995 lediglich eine Bitte an die Mitglieder der ihm angeschlossenen Verbände darstelle. Die Empfehlung des ZKA ziele erkennbar nicht darauf ab, stellvertretend für die im ZKA zusammengeschlossenen Verbände oder für einzelne Sparkassen und Banken gegenüber einem potenziellen Vertragspartner rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben. Das OLG Bremen stellt im Übrigen fest, dass auch die Bundesregierung von einer Empfehlung des ZKA ohne unmittelbare Drittwirkung ausgehe.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Gruppen von Leistungsfällen (z. B. Leistungsfälle im Bereich Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Rente, Kindergeld) ohne Girokonto sind der Bundesregierung bekannt, und wie lassen sie sich quantifizieren?
Wie haben sich die absoluten Zahlen, die sich als Antwort auf Frage 1 ergeben, in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Welche soziale Struktur weisen die Inhaber der bei den Kreditinstituten geführten Guthabenkonten auf (bitte quantitativ aufschlüsseln)?
Ist der Bundesregierung bekannt, bei welchen Banken wie viele Guthabenkonten geführt werden bzw. welche Banken wie viele Anträge auf Führung von Guthabenkonten abgelehnt haben?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge auf Eröffnung eines Guthabenkontos jährlich insgesamt abgelehnt werden und wie viele darunter wegen „Unzumutbarkeit“ im Sinne der ZKA-Empfehlung?
Welche Gründe werden von den Instituten unter den Tatbestand der Unzumutbarkeit subsumiert?