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[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9493
16. Wahlperiode 05. 06. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg),
Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9233 –
Einmalige Erlaubnis für den Import von Elfenbein in die Volksrepublik China
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Da der Handel mit Elfenbein in vielen Ländern zur dramatischen Dezimierung der
Elefantenbestände geführt hat, wurde der kommerzielle internationale Handel mit
Elfenbein 1989, durch Aufnahme des Afrikanischen Elefanten in den Anhang I des
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES), verboten. In der Konsequenz
sank der Elfenbeinpreis vorerst schlagartig um 90 Prozent und die Wilderei ging in
vielen Ländern massiv zurück.
Bereits 1997 wurden die Elefantenbestände Simbabwes, Botswanas und Namibias
jedoch in Anhang II herabgestuft und damit diesen Ländern die Möglichkeit
eröffnet, partielle Handelsgenehmigungen zu beantragen. 1999 erfolgte erstmals der
Verkauf von knapp 50 Tonnen Elfenbein aus Simbabwe, Namibia und Botswana.
Im Juni 2007 bewilligte der Ständige Ausschuss der CITES den Ländern Botswana,
Namibia und Südafrika den einmaligen Handel von 60 Tonnen Elfenbein, der ihnen
2002 bereits unter Vorbehalt zugesagt worden war, endgültig. Zudem genehmigte
die 14. CITES-Konferenz den einmaligen Verkauf des gesamten bis zum 31. Januar
2007 registrierten Elfenbeinlagerbestandes in Botswana, Namibia, Simbabwe und
Südafrika. Die Gesamtmenge des bewilligten Elfenbeins ist bis heute nicht bekannt.
Danach soll mindestens neun Jahre lang kein weiterer internationaler Handel mit
Elfenbein möglich sein. Allerdings führten in der Vergangenheit selbst partielle
Handelsgenehmigungen für Elfenbein stets zum Wiederaufleben der Wilderei und
inzwischen werden jedes Jahr wieder etwa 20 000 Afrikanische und einige hundert
Asiatische Elefanten für den illegalen Elfenbeinhandel gewildert.
Als Abnehmer für künftige Elfenbeinlieferungen haben sich Japan und China
beworben. Bislang ist nur Japan als Absatzmarkt durch das CITES legitimiert, da
China wegen massiver Vollzugsprobleme bei der Verhinderung illegalen
Elfenbeinhandels die geforderten Kriterien nicht erfüllt.
Bei der letzten Abstimmung über seine Anerkennung als Importland für Elfenbein
im Juni 2007 erhielt China eine Absage durch den Ständigen Ausschuss von
CITES; die nächste Abstimmung findet im Rahmen der Sitzung des Ständigen
Ausschusses vom 14. bis 18. Juli 2008 statt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 4. Juni 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9493 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeEntscheidungsgrundlage für die Abstimmung wird der Bericht des CITES-
Sekretariats bilden, in dem neben eigenen Erkenntnissen auch Eingaben Dritter
berücksichtigt werden. Im Anschluss an eine viertägige Chinareise im Oktober
2007 fertigte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) ein Dokument an, welches dessen Eindrücke der Reise
bezüglich des dortigen Elfenbeinmarktes wiedergibt. Eine Einbringung des
Dokuments als gemeinsames EU-Papier beim CITES-Sekretariat wurde allerdings
von der EU abgelehnt. Am 19. Januar 2008 reichte das BMU das Papier beim
CITES-Sekretariat ein.
Eine Legalisierung des Elfenbeinhandels in China gilt, selbst wenn dies nur
einmalig erfolgt, als höchst bedenklich, da China weltweit als größter Markt für
illegales Elfenbein gilt und eine Legalisierung als Deckmantel des illegalen
Handels und Schmuggels von Elfenbein dienen und somit zu einer weiteren
Eskalation der Wilderei in Afrika beitragen könnte.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Juni 2007 hat auch auf Initiative der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
hin die 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens
(Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and
Flora, CITES) einen neunjährigen Handelsstopp für Elfenbein beschlossen. Erst
nach langen Verhandlungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft war es
gelungen, zu diesem Handelsstopp eine weltweit mehrheitsfähige Vereinbarung zu
treffen. Die Interessen derjenigen afrikanischen Staaten, die Elfenbein
verkaufen wollen, möglicher Empfängerstaaten für Elfenbein und der übrigen Staaten
des Washingtoner Artenschutzabkommens waren in Einklang zu bringen. Nach
dem gefundenen Kompromiss wird der Handelsstopp für Elfenbein erst in Kraft
treten, wenn vier Länder des südlichen Afrikas (Botswana, Namibia, Südafrika
und Simbabwe) einmalig in einem so genannten one-off-sale bis zum 31. Januar
2007 registriertes Elfenbein verkauft haben werden. Elefanten werden hierfür
nicht getötet werden. Die Elefantenbestände in den vier genannten
Herkunftsländern befinden sich in einem guten Erhaltungszustand. Ganz anders sieht die
Situation hingegen in Ländern des östlichen, zentralen und westlichen Afrikas
aus, in denen der Elefant in seinem Bestand nach wie vor bedroht ist.
Japan ist bereits als mögliches Empfängerland für Elfenbein aus dem „one-
offsale“ anerkannt worden. Entschieden werden muss noch, ob auch China,
welches ebenfalls Elfenbein aus dem südlichen Afrika importieren möchte, als
Handelspartner akzeptiert werden kann. Diese Frage wird im Juli 2008 im
Ständigen Ausschuss auf Grundlage des Berichts des CITES-Sekretariats zu
China beantwortet werden. Das CITES-Sekretariat hat seinen Bericht für den
57. Ständigen Ausschuss (Doc. SC 57 33.2) mit der klaren Empfehlung, China
als Elfenbein-Handelspartner zuzulassen, vorgelegt. Zudem hat das CITES-
Sekretariat die bis zum 31. Januar 2007 registrierten Elfenbeinbestände in
Botswana (43 682,91 kg), Namibia (9 209,68 kg), Südafrika (51 121,8 kg) und
Simbabwe (3 755,55 kg) erfasst.
Die Bundesregierung hält den gefundenen Kompromiss zu einem neunjährigen
Handelsstopp mit dem oben beschriebenen einmaligen Verkauf von legalem
Lager-Elfenbein für einen Erfolg in dem seit vielen Jahren bestehenden Streit
um den richtigen Weg im Elefantenschutz. Nach Ablauf des neunjährigen
Handelsstopps ist zu überprüfen, ob die These richtig ist, dass ein Verkauf von
legalem Elfenbein zu einem Rückgang der Wilderei führt, weil die Nachfrage
legal befriedigt werden kann, oder ob die gegenteilige These richtig ist, dass ein
legaler Markt illegale Aktivitäten stimuliert. Die aus dem Elfenbeinverkauf
erzielten Erlöse sind in den Herkunftsgebieten für soziale und Umweltprojekte
einzusetzen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch auf diesem Weg
die Erhaltung der Elefanten durch die Menschen in Afrika unterstützt wird.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9493Derzeitige Situation: Elfenbeinhandel und Wilderei
1. a) Wie bewertet die Bundesregierung die partiellen CITES-
Handelserlaubnisse mit Elfenbein, hinsichtlich der Verschleierung des illegalen
Handels bzw. der Förderung der Wilderei?
Der im Juli 1999 bewerkstelligte experimentelle Verkauf von Elfenbein aus den
Ländern Botswana, Namibia und Simbabwe nach Japan hat laut CITES-
Sekretariat zu keiner Zunahme des illegalen Handels oder der Wilderei geführt.
b) Welche Möglichkeiten sieht sie, Wilderei und Schmuggel vorzubeugen?
Die Bundesregierung sieht die Grundlage für einen erfolgreichen Kampf gegen
den illegalen Elfenbeinhandel in der Verstärkung der internationalen
Zusammenarbeit sowie der Verbesserung der Kenntnisse der beteiligten Behörden.
Bereits in der Vergangenheit konnten durch eine intensive internationale
Zusammenarbeit erhebliche Mengen an Elfenbein beschlagnahmt werden. Beispiele
dafür sind die Aufgriffe im Jahr 2006 von 3,9 Tonnen Elfenbein in Hongkong
und von annähernd 5 Tonnen Elfenbein in Taiwan.
Zur Verbesserung des Vollzugs im Bereich des illegalen Elfenbeinhandels hat
das CITES-Sekretariat zwei Hinweise erstellt, mit denen die Ermittlungs- und
Kontrollbehörden über Schmuggelwege und Methoden umfassend informiert
werden. Auch die deutschen Behörden arbeiten bei der Bekämpfung des
illegalen Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen eng mit anderen Behörden
zusammen. So besuchte im Mai 2008 eine chinesische Delegation die deutschen
Vollzugsbehörden, um Erfahrungen auszutauschen und Möglichkeiten einer
intensiveren Zusammenarbeit zu diskutieren.
2. a) Wie bewertet die Bundesregierung die bislang von CITES zur Kontrolle
der Wilderei und des Elfenbeinschmuggels eingesetzten Systeme MIKE
und ETIS?
Insbesondere ETIS (Elephant Trade Information System) hat sich bereits seit
einigen Jahren als ein wichtiges und wirkungsvolles Instrument zur
Identifikation von am illegalen Elfenbeinhandel beteiligten Schlüsselländern und von
illegalen Handelsrouten erwiesen. Deutschland liefert jährlich in erheblichem
Umfang Daten für die von TRAFFIC-East/Southern Africa in Harare verwaltete
Datenbank.
Auch MIKE (Monitoring the Illegal Killing of Elephants) ist grundsätzlich ein
wirkungsvolles Monitoring-Instrument zur Lokalisierung der
Elefantenwilderei; vorausgesetzt, dass MIKE in allen dafür vorgesehenen Ländern
entsprechend effizient umgesetzt und mittelfristig finanziert wird. Momentan ist MIKE
allerdings nur in Afrika, nicht aber auf dem asiatischen Kontinent ausreichend
operabel. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte hierzu ihre Besorgnis
bereits auf der 14. CITES-Vertragsstaatenkonferenz zum Ausdruck gebracht.
b) Wer finanziert diese Kontrollsysteme derzeit?
Die Finanzierung der Entwicklung und Umsetzung von ETIS erfolgt seit 1997
durch eine Anzahl verschiedener Regierungseinrichtungen und
Naturschutzorganisationen. Vor allem das Vereinigte Königreich (Department for
Environment, Food and Rural Affairs – DEFRA) ist momentan die führende
Gebereinrichtung zur Finanzierung des Programms. Aber auch der World Wide Fund
for Nature (WWF), das CITES-Sekretariat und der Fish and Wildlife Service der
USA (USFWS) haben wichtige finanzielle Unterstützung geleistet.
Drucksache 16/9493 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie Finanzierung der Zentralen Koordinierungsstelle von MIKE in Nairobi,
Kenia erfolgt vorrangig durch die Europäische Kommission. Die Überwachung
der Umsetzung des MIKE-Programms erfolgt durch das CITES-Sekretariat und
wird über den TRUST-Fund der Konvention finanziert.
c) Welche Überlegungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur
weiteren Finanzierung dieser Kontrollmechanismen nach Ablauf des
derzeitigen Finanzierungsprogramms?
Die Bundesregierung wird zu gegebener Zeit mit ihren Partnern in der
Europäischen Union Überlegungen zur weiteren Finanzierung von MIKE anstellen.
Ein Handlungsbedarf besteht momentan nicht.
d) Inwieweit lässt die Auswahl der MIKE-Untersuchungsgebiete, die teils
erst Jahre nach der partiellen Freigabe des Elfenbeinhandels einbezogen
wurden, überhaupt eine Aussage über die Entwicklungen der Wilderei
zu?
Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass MIKE ein nützliches und
flexibles System darstellt, um die Wilderei auf Elefanten in ausgewählten und als
repräsentativ anzusehenden Gebieten zu erfassen. Grundlage für die Auswahl
von MIKE-Gebieten war eine Kombination unterschiedlicher Faktoren, wie
z. B. ausgewogene Berücksichtigung von Elefantenvorkommen in Wald- wie in
Savannengebieten, relative Größe von ausgewählten Elefantenpopulationen,
Schutzstatus der ausgewählten Gebiete, historisch belastbare Daten über
Wilderei in entsprechenden Gebieten, Elfenbeinhandelssituation, politisch instabile
Verhältnisse, CITES-Schutzstatus oder Grad der Rechtsumsetzung.
Für viele der ausgewählten MIKE-Gebiete, wie z. B. in Kenia oder Tansania
liegen darüber hinaus umfangreiche historische Daten zur Wilderei vor, die
bereits jetzt Trends und Analysen zur Entwicklung der Wilderei ermöglichen.
e) Inwieweit ist die stichpunktartige Auswahl der unter MIKE
beobachteten Elefantenpopulationen, die teils in geschützten Nationalparks leben,
repräsentativ?
Die Mehrzahl der weltweit vorkommenden Elefantenpopulationen leben heute
in Schutzgebieten unterschiedlicher Kategorien wie z. B. Nationalparke,
Wildreservate oder Jagdschutzgebiete. Viele dieser Schutzgebiete beherbergen heute
die größten Elefantenpopulationen. MIKE hat bei der Stichprobenauswahl der
Gebiete dem Umstand der Größe der Populationen sowie den anderen unter der
Antwort zu Frage 2d dargelegten Kriterien Rechnung getragen. Die Auswahl der
Gebiete kann daher als repräsentativ angesehen werden.
f) Berücksichtigt ETIS neben offiziellen Angaben von Regierungen zu
Elfenbeinbeschlagnahmen auch andere Quellen wie Zeitungsberichte
und Informationen von Organisationen?
Die Methode der Datenerhebung zum illegalen Handel mit Elfenbein ist in
Anhang 1 der CITES Resolution Conf. 10.10 (rev. CoP 12) festgelegt. Danach
erfolgt die standardisierte Datenerhebung über ein vom CITES-Sekretariat
entwickeltes Datenerhebungsformular, das allen CITES-Vertragsparteien
übermittelt wird. Allerdings wurden in Einzelfällen in der Vergangenheit von ETIS
in seinen Studien und Berichten auch Informationen zur Beschlagnahmung von
Elfenbein aus anderen nichtstaatlichen Quellen evaluiert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9493g) Welche Möglichkeiten von Verbesserungen oder Alternativen zu MIKE
und ETIS sieht die Bundesregierung; welche Anstrengungen unterstützt
oder fördert sie?
Die Bundesregierung sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Verbesserung
der Finanzausstattung von MIKE im asiatischen Raum, um mittelfristig die
Nachhaltigkeit dieses Programms zu sichern. Die Bundesregierung würde es
begrüßen, wenn ein erheblicher Teil der Erlöse aus dem Verkauf von
Elfenbeinlagerbeständen aus den vier südafrikanischen Ländern für die Unterstützung von
MIKE zur Verfügung gestellt werden würde. Alternativen zu den
Monitoringsystemen MIKE oder ETIS sieht die Bundesregierung derzeit nicht.
3. Von wem wird wie überprüft, dass die Gewinne aus den Verkäufen der
vorhandenen Elfenbeinbestände nur zum Schutz der Elefanten und für
Entwicklungsprogramme zugunsten der Bevölkerung in den Elefantengebieten
oder den Nachbarregionen verwendet werden?
Die Beschlüsse der 14. CITES-Vertragsstaatenkonferenz zum Afrikanischen
Elefanten wurden umfassend, unter anderem durch folgende Regelungen (siehe
Fußnote 6 zum Afrikanischen Elefanten mit der Verordnung (EG) Nr. 318/2008
durch Änderung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über
den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch
Überwachung des Handels), im europäischen Recht umgesetzt:
„Zur ausschließlichen Genehmigung: …
des Handels mit registriertem Rohelfenbein (für Botsuana, Namibia, Südafrika
und Simbabwe ganze Stoßzähne und Stoßzahnteile) unter folgenden
Voraussetzungen: …
vi) der Gewinn aus dem Handel wird ausschließlich zum Schutz der Elefanten
und für Bevölkerungsschutz- und -entwicklungsprogramme in den
Elefantengebieten oder den Nachbargebieten verwendet; …
Auf Vorschlag des Sekretariats kann der Ständige Ausschuss den Handel
teilweise oder ganz einstellen, wenn die Aus- oder Einfuhrländer gegen die
Vorschriften verstoßen oder wenn sich der Handel nachweislich negativ auf die
Elefantenpopulationen auswirkt.“
Darüber hinaus kann bezüglich der Verwendung von Einkünften durch den
Verkauf von Elfenbein sowie Maßnahmen zur Kontrolle auf die Entschließung
(Decision) 10.2 (rev CoP 11), unter den Buchstaben b und c hingewiesen werden.
Die Kontrollaufgaben obliegen dem CITES-Sekretariat. Die Bundesregierung
geht daher davon aus, dass das CITES-Sekretariat sowohl dem Ständigen
Ausschuss als auch der Vertragsstaatenkonferenz umfassend über den Handel mit
dem registrierten Elfenbein aus den vier afrikanischen Länder berichten wird.
4. Wofür genau wurden die Erlöse aus dem Elfenbeinverlauf von 1999 in
Botswana, Simbabwe und Namibia eingesetzt?
Gemäß der Entscheidung 10.1 (Decision 10.1) der 10. Vertragsstaatenkonferenz
unter Absatz f waren die drei beteiligten afrikanischen Länder Botswana,
Namibia und Simbabwe verpflichtet, die Erlöse aus dem Elfenbeinverkauf
(ca. 5 Mio. US-Dollar) für den Schutz von Elefanten zu verwenden. Eine
umfassende Information zur Einhaltung dieser Bestimmungen ist dem schriftlich als
Konferenzdokument vorliegenden Bericht des CITES-Sekretariats für die
11. Vertragsstaatenkonferenz (Dokument 31.1, unter Nr. 16) zu entnehmen.
Danach wurden die Bedingung unter Absatz f als erfüllt angesehen, u. a. indem in
den drei afrikanischen Ländern nachvollziehbare Finanzmechanismen nieder-
Drucksache 16/9493 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodegelegt wurden, wie z. B. die Einrichtung von Treuhandfonds, die dafür Sorge
tragen sollten, dass die Erlöse zweckentsprechend verwendet werden und nicht
den allgemeinen Haushaltseinnahmen der Staaten zufließen. Zum Zeitpunkt der
Überprüfung im November 1999 waren in Botsuana und Namibia noch keine
Gelder in konkrete Projekte geflossen, während in Simbabwe 38 Prozent der
Erlöse an CAMPFIRE-Gemeinden verteilt sowie für zahlreiche andere, im
Einzelnen aufgeführte Projekte bestimmt wurden. Weitergehende Informationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Anerkennung Chinas als Importland für Elfenbein
5. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen
Anerkennung Chinas als Elfenbein-Importland durch den Ständigen
Ausschuss der CITES (14. bis 18. Juli 2008) ein, und von welchen Kriterien
macht sie ihre Bewertung abhängig?
Die Bundesregierung wird ihre Haltung hinsichtlich einer Anerkennung Chinas
als Elfenbeinhandelspartner durch den Ständigen Ausschuss vom 14. bis 18. Juli
2008 eng mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Grundlage wird der
Bericht des CITES-Sekretariats (Dokument SC 57 Doc. 33.2) sein, in dem das
CITES-Sekretariat empfiehlt, China als Handelspartner für den geplanten
Einmalverkauf von Elfenbein anzuerkennen.
6. Welchen Inhalt hat das vom BMU verfasste Dokument COM 42/8/2, das
das BMU am 14. Dezember in Brüssel vorgestellt und am 19. Januar 2008
beim CITES-Sekretariat eingereicht hat?
Das genannte Dokument COM 42/8/2 für den EU-CITES-
Verwaltungsausschuss am 14. Dezember 2007 enthält einen Dienstreisebericht über eine Reise
einer deutschen Delegation vom 24. bis 27. Oktober 2007 nach China zum
Thema Elfenbeinhandel.
7. Woran bzw. an welchen Ländern scheiterte die Einbringung des Dokuments
als gemeinsames EU-Dokument beim CITES-Sekretariat?
Der EU-CITES-Verwaltungsausschuss hat in seiner 42. Sitzung die deutsche
Initiative, eine Reise nach China zum Thema Elfenbeinhandel zu unternehmen,
begrüßt. Nach Diskussion wurde beschlossen, dass Deutschland seinen Bericht
dem CITES-Sekretariat mit dem Hinweis übermitteln soll, dass der EU-CITES-
Verwaltungsausschuss den deutschen Bericht als wertvollen Beitrag für die vom
CITES-Sekretariat vorzunehmende Bewertung ansieht, ob China zukünftiger
Elfenbeinhandelspartner werden kann oder nicht. Über eine Einbringung dieses
Dokuments als gemeinsames EU-Dokument wurde nicht abgestimmt.
8. Wurden neben den Erfahrungen der viertägigen Chinareise im Oktober
2007 in Begleitung chinesischer Behördenvertreter auch andere
Informationsquellen und Kriterien zur Erstellung des Dokuments herangezogen,
und wenn ja, welche?
Nein, denn es handelt sich um einen Bericht über diese viertägige Dienstreise.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/94939. Wurden auch Meinungen und Erfahrungen von dem Elfenbeinhandel eher
kritisch gegenüberstehenden Organisationen eingeholt, und wenn ja, von
welchen Organisationen?
Vor der Übermittlung des Reiseberichts an das CITES-Sekretariat wurde am
9. Januar 2008 sowohl der Bericht als auch die gesamte Thematik des neunjährigen
Elfenbein-Handelsstopps mit den Umweltschutzorganisationen IFAW und Pro
Wildlife in einem ausführlichen Gespräch im Bundesumweltministerium erörtert.
10. Worauf begründet sich angesichts der Rolle Chinas als weltgrößtem
Elfenbein-Schwarzmarkt das im genannten Dokument geäußerte Bedauern, dass es
nicht möglich war, China und Japan gleichzeitig als Handelspartner
anerkennen zu lassen?
Die Logik des Kompromisses, nach einem Einmalverkauf den Handel für neun Jahre
zu stoppen, liegt darin, die Auswirkungen eines Legalverkaufes auf die Wilderei und
den illegalen Handel überprüfen zu können. Die Aussagekraft dieser Überprüfung
wäre geringer, wenn neben einem Markt, der legal mit Elfenbein beliefert werden
kann, ein weiterer großer Nachfragemarkt besteht, der legal nicht bedient werden
kann. Da Deutschland den 2007 mündlich vorgetragenen Bericht des CITES-
Sekretariats zu China nicht als überzeugend angesehen hat, konnte die Zustimmung
gleichwohl nicht erteilt werden.
11. Auf welche Quellen oder Erkenntnisse stützt sich der Hinweis in Punkt 3.1.
des Dokuments COM 42/8/2, in China sei seit 2005 ein Rückgang beim
Handel mit illegalem Elfenbein zu verzeichnen?
Der Hinweis unter 3.1. bezieht sich darauf, dass die Anzahl der Fälle und die Menge
von in China konfisziertem Elfenbein nach Angaben der chinesischen Regierung
seit 2005 zurückgegangen sind. Dies ließe eventuell auf einen Rückgang beim
Handel mit illegalem Elfenbein in China schließen, wird aber so in dem Bericht gerade
nicht wiedergegeben.
Das CITES-Sekretariat kommt aufgrund seiner Inspektionsreise vom 24. bis zum
27. März 2008 zu dem Ergebnis, dass China zwar immer noch ein Bestimmungsort
für illegales Elfenbein sei, jedoch die Handelskontrollen und Vollzugsmaßnahmen
in China die Anforderung von CITES erfüllen würden. Zudem habe China
vergleichsweise sehr hohe Strafen für Verstöße gegen CITES-Bestimmungen
festgelegt.
12. Wird die Bundesregierung auf dem kommenden Treffen des Ständigen
Ausschusses das beim CITES-Sekretariat am 19. Januar 2008 eingereichte
Dokument vorstellen und für eine Anerkennung Chinas werben?
Die Bundesregierung hat gemäß dem Beschluss des EU-CITES-
Verwaltungsausschusses vom 14. Dezember 2007 den Bericht dem CITES-Sekretariat am 19. Januar
2008 übermittelt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das CITES-Sekretariat
damit hinreichend informiert ist.
13. Welche Haltung werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische
Union bzw. andere EU-Mitgliedstaaten bei der Abstimmung über China als
Elfenbein-Importland im Ständigen Ausschuss der CITES einnehmen?
Der Bundesregierung liegen bislang keine Kenntnisse darüber vor, welche
Haltungen andere EU-Mitgliedstaaten zu dieser Frage einnehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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