BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Praxis der Ghettorenten-Einmalzahlung

<span>Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto vom Oktober 2007: Bekanntgabe der neuen Entschädigungsleistung und Kommunikation mit Opferverbänden, Anwendungshinweise des federführenden BMF, Arbeitsaufnahme des zuständigen Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Anzahl der eingegangenen, bewilligten und abgelehnten Anträge, Ablehnungsgründe und Rechtsbehelfe, Konkurrenz zu Leistungen nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

09.06.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/925423. 05. 2008

Praxis der Ghettorenten-Einmalzahlung

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Monika Lazar, Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung verabschiedete im Oktober 2007 die „Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an Verfolgte für Arbeit in einem Ghetto, die keine Zwangsarbeit war und bisher ohne sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung geblieben ist“. Ziel dieser Richtlinie war und ist es, in humanitärer Anerkennung der Ghettoarbeit eine schnelle und unbürokratische Einmalzahlung an ehemalige Ghettoinsassinnen und Ghettoinsassen zu ermöglichen. Während mit der Umsetzung der Richtlinie das Bundesministerium der Finanzen federführend betraut ist, erfolgt die konkrete Bearbeitung der Anträge über das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Hinsichtlich der konkreten Bearbeitungs- und Bewilligungspraxis bei Anträgen auf Ghettorenten-Einmalzahlungen finden sich neben zustimmenden auch zahlreiche sehr kritische Stimmen. Als Kritikpunkte angeführt werden eine lange Bearbeitungsdauer, zu strikte Nachweiserfordernisse sowie eine zu hohe Ablehnungsquote, weshalb die Zielstellung der Richtlinie selbst in Frage gestellt wurde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwieweit hat das Bundesministerium der Finanzen Handlungs- bzw. Anwendungshinweise für die Verwaltungspraxis erlassen, um sicherzustellen, dass die Berechtigungskriterien der Richtlinie hinreichend klar normiert werden und eine restriktive Bewilligungspraxis ausgeschlossen ist?

Sind darüber hinaus Weisungen nach § 5 der Richtlinie zu diesem Zweck ergangen, und wenn ja, in welchen Fällen und mit welchem Inhalt?

2

In welcher Form wird auf die neu geschaffene Möglichkeit der Einmalzahlung nach der Richtlinie öffentlich hingewiesen?

Gibt es eine Kommunikation in die Opferverbände hinein?

3

Seit wann und mit welcher personellen Ausstattung nimmt das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen seine Funktion als Bewilligungsbehörde für die Einmalzahlungen für geleistete Ghettoarbeit wahr?

4

Wie viele Anträge sind seit Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Oktober 2007 beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen eingegangen, wie viele von ihnen wurden seither bewilligt, wie viele abgelehnt?

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsfrist?

5

Aus welchen Gründen erfolgte bislang die Ablehnung von Anträgen?

Welche Möglichkeiten der Entscheidungskorrektur gibt es gegen Ablehnungsbescheide, und wurden diese bisher schon genutzt?

6

Sind Tendenzen erkennbar, dass Ansprüche Betroffener nach dem „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) nicht oder nicht mehr geltend gemacht werden oder diese Leistungen von Amts wegen versagt werden, nur weil eine Einmalzahlung nach der oben genannten Richtlinie bewilligt wurde?

Berlin, den 23. Mai 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen