Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9571
16. Wahlperiode 17. 06. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9377 –
BOS-Digitalfunk
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem 2. April 2007 hat die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden
und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) offiziell ihre Tätigkeit
aufgenommen. Sie soll die bundesweite Einheitlichkeit des neuen Funksystems
sicherstellen und die Gesamtkoordinierung der Einführung des BOS-
Digitalfunks übernehmen. Von den 142 Planstellen in der BDBOS sind nach aktuellen
Pressemeldungen noch immer nicht alle Stellen besetzt.
Aus Fachkreisen sind außerdem Bedenken hinsichtlich der
Sicherheitsvorgaben für die Basisstationen bekannt geworden, die die Planungen für die
Standorte als „Hochsicherheitstrakte“ bezeichnen.
1. Welche Aufgaben übernehmen die externen Projektbeteiligten, wie
a) der Projektsteuerer,
b) der Controller,
c) Netzplaner,
d) die noch beabsichtigten Endgeräteprüfer,
e) der Systemtechniklieferant und
f) Interimsbetreiber
in Abgrenzung zur BDBOS und welche Kosten entstehen jeweils für die
externen Projektbeteiligten?
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben trägt die Gesamtverantwortung für die Planung, den
Aufbau und den Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes. Ihre Hauptaufgaben lassen
sich wie folgt zusammenfassen:
– sie erstellt Konzepte, Vorgaben und Planungen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 16. Juni 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9571 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode– sie steuert und überwacht Aufbau und Betrieb,
– sie führt die Funk- und Festnetzplanung durch,
– sie realisiert im Auftrag des Bundes das Kernnetz,
– sie beschafft die Systemtechnik
und ist für die technische Weiterentwicklung des Digitalfunknetzes
verantwortlich.
Darüber hinaus wurde die BDBOS gemäß § 3 Abs. 4 des
Verwaltungsabkommens durch einzelne Länder beauftragt, die Bereitstellung, Ertüchtigung und
Instandhaltung von Basisstationsstandorten und Übertragungsstrecken in
bestimmten Netzabschnitten zu übernehmen.
Zu Frage 1a
Der Projektsteuerer unterstützt die BDBOS temporär durch Überwachung des
Projektfortschritts, Koordinierung und Steuerung der Projektbeteiligten im
operativen Bereich. Nach dem Aufbau des Netzes wird diese Unterstützung nicht
mehr bzw. nur noch in sehr geringem Umfang benötigt.
Die Kosten für den Projektsteuerer betragen für die Jahre 2008 bis 2011
voraussichtlich 22 700 T Euro. Davon entfallen auf den Bund 8 781 T Euro.
Zu Frage 1b
Der Controller berät die Leitung der BDBOS strategisch und unterstützt sie bei
der übergreifenden Planung und Kontrolle der Projektziele sowie der
Projektgesamtkosten. Die Beauftragung eines externen Controllers erfolgte auf
Wunsch von Bund und Ländern; der Controller berichtet auch ihnen gegenüber.
Die Kosten für den Controller betragen für die Jahre 2008 bis 2011
voraussichtlich 5 712 T Euro. Davon entfallen auf den Bund 1 714 T Euro.
Zu Frage 1c
Der Netzplaner unterstützt die BDBOS in der Aufbauphase, in der besonders
umfangreiche Funkplanungsressourcen benötigt werden, bei der strategischen
und der operativen Netzplanung.
Die Kosten für den Netzplaner betragen für die Jahre 2008 bis 2011
voraussichtlich 24 164 T Euro. Davon entfallen auf den Bund 11 879 T Euro.
Zu Frage 1d
Die BDBOS wird die der Zertifizierung vorausgehende technische
Interoperabilitätsprüfung nicht selbst durchführen, sondern sich insoweit auf unabhängige
Prüfstellen stützen. Die Prüfstellen werden von den Endgeräteherstellern oder
-lieferanten direkt mit der Interoperabilitätsprüfung von Endgeräten beauftragt
und bezahlt. Die eigentliche Zertifizierung und damit die Zulassung zum BOS-
Digitalfunknetz erfolgt im Anschluss durch die BDBOS.
Kosten für die Prüfstellen entstehen der BDBOS nicht.
Zu Frage 1e
Der Systemtechniklieferant liefert, installiert und integriert die Systemtechnik.
Die Kosten für die Supportdienstleistungen, das Releasemanagement und die
Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten des Systemtechniklieferanten betragen
für die Jahre 2008 bis 2011 voraussichtlich 50 928 T Euro. Diese Kosten
entstehen neben den Kosten für die Systemtechnik. Davon entfallen auf den Bund
26 563 T Euro.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9571Zu Frage 1f
Der Interimsbetreiber führt bis Ende 2009 den Interimsbetrieb des Netzes
durch. Die hier aufgeführten Kosten sind verursachungsgemäß dem Kernnetz
zuzuordnen und werden daher vom Bund getragen.
Die Kosten für den Interimsbetreiber betragen für die Jahre 2008 bis 2009
voraussichtlich 137 531 T Euro.
2. Wann wird voraussichtlich das Bewerberverfahren für den Betreiber des
Tetra-Netzes für den BOS-Digitalfunk abgeschlossen sein und der Zuschlag
erteilt werden?
Es ist geplant, den Zuschlag für den Betreiber des BOS-Digitalfunknetzes im
ersten Halbjahr 2009 zu erteilen.
3. Trifft es zu, dass in den Planungen vorgesehen ist, die Standorte der
Basisstationen von drei Meter hohen Mauern in gehörigem Abstand zu umgeben,
Basisstationen und Antennenbauten des BOS-Netzes von anderen Nutzern
des Standortes getrennt anzubringen und gegen jedweden Zutritt Dritter
abzusichern (Meldung 2.5. Newsletter Netzwerk Sicherheit vom 10. Januar
2008)?
Für die Basisstationen des Digitalfunk BOS wurde zwischen BDBOS, Bund
und Ländern in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) ein Maßnahmenkatalog zur materiellen Sicherheit in
Umsetzung des Schutzbedarfs entwickelt und abgestimmt. Darin werden
unterschiedliche Maßnahmen beschrieben und nach ihrer Sicherheitseignung
bewertet. Eine Forderung „die Standorte mit einer drei Meter hohen Mauer zu
umgeben“ besteht nicht.
Die technischen Anlagen des Digitalfunk BOS sind in räumlicher Trennung zu
Anlagen dritter Standortnutzer zu installieren. Ein Zutritt soll nur durch
autorisiertes Personal erfolgen.
4. Wenn ja, sind diese Vorgaben in den bisherigen Kostenkalkulationen
enthalten, bzw. mit welchen zusätzlichen Kosten ist insgesamt und für den Bund
zu rechnen?
Ja. Zusätzliche Kosten sind derzeit nicht zu erwarten.
5. Wenn ja, wie werden diese Vorgaben hinsichtlich der besonderen
Sicherheitsmaßnahmen von den Bundes- bzw. Länderregierungen begründet, und
ist unter diesem Aspekt die Installation von Basisstationen in bewohnten
Gebieten überhaupt verantwortbar?
Grundlage der zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen bildet die
Schutzbedarfsermittlung für Objekte des Digitalfunk BOS durch Bund und Länder aus dem
Jahr 2004, ergänzt um die Gefährdungseinschätzungen der
Sicherheitsbehörden.
Die umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen ermöglichen ein einheitliches
Sicherheitsniveau im Digitalfunknetz BOS. Eine Beeinträchtigung von
Wohngebieten ist nicht zu befürchten.
Drucksache 16/9571 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode6. Haben diese Vorgaben dazu geführt, dass potentielle Standortvermieter die
Verhandlungen mit der BDBOS bzw. den Vertretern abgebrochen bzw.
ausgesetzt haben und werden damit die bisherigen Zeitpläne für die Roll-out-
Planung außer Kraft gesetzt bzw. verzögert?
Nein. Die Rahmenvertragsverhandlungen, die die BDBOS mit
Standortvermietern führte oder führt, wurden wegen der in der Antwort zu Frage 3 genannten
Maßnahmen weder abgebrochen noch ausgesetzt.
7. Welche zusätzlichen Haushaltsmittel sind nach Auffassung der
Bundesregierung notwendig und durch den Bund zu erbringen, um die
Sicherheitsvorgaben für die Basisstation zu gewährleisten?
Zusätzliche Kosten zu Lasten des Bundeshaushalts sind derzeit nicht zu
erwarten.
8. Hat die Bundesregierung bei der Platzierung der Basisstationen ein Konzept
zur flächendeckenden Versorgung auch in ländlichen Gebieten allein oder
mit den Ländern erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieses aus?
Ja. Bereits durch die Vorgängerorganisation Stabsstelle BOS-Digitalfunk
wurden in einem umfangreichen Diskussionsprozess mit den Ländern die
Grundlagen der Funknetzplanung erarbeitet. So wurden fünf Versorgungskategorien
definiert:
Kategorie 0 Kraftfahrzeugfunkversorgung
Kategorie 1 Handsprechfunkgeräteversorgung
(Trageweise: in Kopfhöhe)
Kategorie 2 Handsprechfunkgeräteversorgung
(Gürteltrageweise)
Kategorie 3 Handsprechfunkgeräteversorgung
Gebäudeinnenversorgung (hinter dem ersten Fenster)
Kategorie 4 Handsprechfunkgeräteversorgung
Gebäudeinnenversorgung (Gürteltrageweise)
Ferner wurde generell mit Bund, Ländern und BDBOS vereinbart, dass als
Mindestanforderung an die Funkversorgung definiert wird:
● Siedlungs- und Verkehrsgebiete sind gemäß Kategorie 1,
● übrige Gebiete gemäß Kategorie 0 zu versorgen,
● die Versorgungsgüte in der Fläche soll 96 Prozent nicht unterschreiten.
Es steht Bund und Ländern frei, über diese Mindestanforderungen hinaus eine
bessere Versorgung bei der BDBOS in Auftrag zu geben.
9. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass potenzielle Synergieeffekte bei
der Platzierung von Basisstationen an Ländergrenzen genutzt werden
können?
Wenn ja, wie, und wenn nein, weshalb nicht?
Ja. Die Planung und der Aufbau des Digitalfunknetzes BOS erfolgt in 45
Netzabschnitten, die von den Ländern und dem Bund bei der BDBOS abgerufen
werden. Die Planung wird zentral für alle Netzabschnitte von der BDBOS
durchgeführt. Dadurch ist sichergestellt, dass auch über Netzabschnittsgrenzen,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9571die teilweise mit Ländergrenzen zusammenfallen, die Basisstationsstandorte so
platziert werden, dass eine doppelte Versorgung der Grenzbereiche von beiden
Seiten der Grenze vermieden wird. In einzelnen Fällen wird die Planung durch
das Land selbst durchgeführt. Diese Planung wird nach Prüfung durch die BD-
BOS genehmigt. Dadurch wird sichergestellt, dass keine doppelte Versorgung
der Grenzbereiche auftritt.
Davon unberührt bleibt die für einen einwandfreien Betrieb (insbesondere für
den Zellwechsel) erforderliche Überlappung der Versorgungsbereiche der
Zellen, die im ganzen Netz erforderlich ist.
10. Ist sichergestellt, dass überall eine Erreichbarkeit des BOS-Digitalfunks,
insbesondere auch in ländlichen und großstädtischen Gebieten, in allen
Häusern und „Straßenzügen“, gewährleistet ist?
Die Forderung hinsichtlich Flächenversorgung für jede Kategorie der
Versorgungsgüte beträgt 96 Prozent (siehe Antwort zu Frage 9). Eine 100-prozentige
Versorgung ist weder finanzierbar noch technisch umsetzbar. Wenn dies aus
einsatztaktischen Gründen erforderlich ist, ist die Komplettversorgung von
Häusern bzw. allgemein von Objekten als gesonderte Maßnahme zu planen und
zu realisieren. Für spezielle Einsatzfälle ist die Verwendung von mobilen
Basisstationen vorgesehen.
11. Ist der Bundesregierung bekannt, bis wann bei allen Anwendern im Bund
und bei den BOS in den Ländern eine entsprechende Ausstattung zur
Nutzung des BOS gegeben sein wird?
BDBOS, Bund und Länder haben sich in enger Abstimmung mit dem
Systemlieferanten auf einen Roll-out-Plan geeinigt, mit dem das Ziel, das BOS-
Digitalfunknetz bis 2010 bundesweit aufzubauen, im Wesentlichen erreicht werden
kann. Nach den gegenwärtigen Planungen werden rund 90 Prozent des
Digitalfunknetzes bis Ende 2010 aufgebaut sein. Der Rest wird im Laufe des Jahres
2011 fertiggestellt. Die Endgeräte für den Digitalfunk BOS werden von Bund
und Ländern für ihre jeweiligen Bedarfsträger beschafft. Ein Vergabeverfahren
zur Beschaffung von Endgeräten wird bereits durchgeführt.
12. Trifft es zu, dass noch nicht alle Stellen bei der BDBOS besetzt sind?
Ja. Der BDBOS gehören derzeit (Stand 1. Juni 2008) insgesamt 114 Mitarbeiter
an. Das entspricht einer Sollstärke von etwa 80 Prozent. In den nächsten
Wochen werden weitere Personalzugänge erwartet. Darüber hinaus laufen
mehrere Stellenausschreibungen bzw. werden vorbereitet.
13. Wenn ja, weshalb nicht und welche Positionen (nach Qualifikation
getrennt) sind noch nicht besetzt?
Die Personalgewinnung im öffentlichen Dienst hat über geordnete und faire
Auswahlverfahren zu erfolgen, die dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
gerecht werden und den verfassungsmäßigen Zugang zu öffentlichen Ämtern
gewährleisten.
Die Resonanz auf Stellenangebote der BDBOS ist – insbesondere bei den
Verwaltungsberufen – verhältnismäßig hoch, daher werden
Ausschreibungsverfahren im Hinblick auf eine Handhabbarkeit zeitlich gestaffelt.
Drucksache 16/9571 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDer Zeitpunkt der Personalzuführungen und somit die Sollstärke der BDBOS
ist abhängig von der Dauer des Auswahlverfahrens, eventuellen
Kündigungsfristen der künftigen Mitarbeiter, dem Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen
für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis – von dem die Bewerber z. T.
ihre Zusage abhängig machen – sowie der Bereitschaft der Abgabe von
Personal durch Bund und Länder.
Die Personalgewinnung für die Abteilung Netzerrichtung und -betrieb hatte
bisher Vorrang und wurde im Jahr 2007 im Wesentlichen erfolgreich
durchgeführt. Aufgrund von Personalabgängen, wie sie einer normalen
Personalfluktuation entsprechen, besteht hier jedoch im Jahr 2008 erneuter
Personalgewinnungsbedarf.
Übersicht über offene Funktionen bei der BDBOS
Qualifikation Funktion Sachstand
Jurist/Dipl.-Kaufmann
(univ.)
Leiter Leitungsstab Auswahlverfahren läuft
Dipl.-Verwaltungswirte
(FH)
Sachbearbeiter Leitungsstab/
Geschäftsstelle Verwaltungsrat,
Vertragsmanagement, Organisation/
Personal/Innerer Dienst, Grundsatz,
Programmplanung/
Gesamtkoordinierung
Auswahlverfahren laufen bzw.
Ausschreibungen werden vorbereitet
Dipl.-Verwaltungswirt
(FH)/Dipl.-Betriebswirt
(FH)
Sachbearbeiter Einkauf Auswahlverfahren läuft
Dipl.-Ing.
Nachrichtentechnik (univ) oder
vergleichbare Qualifikation
Referent Technik Regionalstelle
Bonn, Strategie/TETRA-Standard/
technische Richtlinien
Personalzuführung/
Einstellungsverfahren läuft
Dipl.- Ing.
Nachrichtentechnik (FH)/Dipl.-Ing.
Informatik (FH)/
Dipl.- Betriebswirt (FH)
oder vergleichbare
Qualifikation
Sachbearbeiter Programmplanung/
Gesamtkoordinierung,
Geheimschutz, Strategie/TETRA-Standard/
technische Richtlinien,
Projektkoordination, Betriebsaufsicht/
Zertifizierung/Versionsmanagement
Ausschreibungsverfahren läuft bzw.
wird vorbereitet
Bauingenieur (univ.) Leiter Kernnetz Nachbesetzung, Personalzuführung/
Einstellungsverfahren läuft
Beamte im mittleren Dienst
der allgemeinen und
inneren Verwaltung/ FA für
Bürokommunikation
Bürosachbearbeiter Organisation,
Personal, Innerer Dienst, Poststelle,
Finanzen, Rechnungswesen,
Projektbüro, Grundsatz (G 1),
Programmplanung, Gesamtkoordinierung
Personalzuführung/
Einstellungsverfahren, Ausschreibungs- und
Auswahlverfahren laufen
Dipl.- Informatiker (FH) Sachbearbeiter Informations- und
Kommunikationstechnik
Auswahlverfahren läuft
Fachinformatiker Bürosachbearbeiter Informations- und
Kommunikationstechnik
Personalzuführung/
Einstellungsverfahren läuft
Kraftfahrer Kraftfahrer Personalzuführung/
Einstellungsverfahren läuft
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/957114. Wie setzt sich nach Qualifikationen das Personal der BDBOS insgesamt
zusammen?
Das Personal der BDBOS setzt sich im Wesentlichen aus Angehörigen der
folgenden Berufe zusammen:
– Dipl.-Ingenieure Nachrichtentechnik (FH), Dipl.-Bauingenieure (FH) oder
vergleichbare Qualifikation, etwa 20 Prozent
– Dipl.-Verwaltungswirte (FH), etwa 20 Prozent
– Beamte im mittleren Dienst der allgemeinen und inneren Verwaltung/
Fachangestellte für Bürokommunikation, Bürokauffrauen/-männer oder
vergleichbare Qualifikation, etwa 20 Prozent
– Dipl.-Ingenieure Nachrichtentechnik, Dipl.-Bauingenieure oder
vergleichbare Qualifikation (univ.), etwa 10 Prozent
– Juristen, etwa 9 Prozent
– Polizeivollzugsbeamte
– Diplom-Informatiker (univ./ FH)
– Diplom-Kaufleute, Diplom-Betriebswirte (FH)
– Diplom-Geografen, Diplom-Mathematiker
– Diplom-Chemiker, Diplom- Physiker
– Diplom-Verwaltungswissenschaftler
– Fachinformatiker, staatlich geprüfte Techniker
– Kraftfahrer.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]