Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9576
16. Wahlperiode 17. 06. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich,
Winfried Hermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9406 –
Vermarktung und Weiterentwicklung des satellitengestützten
Mauterhebungssystems (Toll Collect)
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2005 wird auf bundesdeutschen Autobahnen eine Lkw-Maut mit Hilfe
eines satellitengestützten Systems des Unternehmens Toll Collect erhoben.
Die Entscheidung für die aufwändige Technik wurde vor allem mit den
Marktchancen für ein satellitengestütztes Mauterfassungssystem begründet.
Es ist allerdings bisher nicht gelungen, die Technologie außerhalb von
Deutschland zu etablieren. Es gibt auch keinen einheitlichen EU-Standard für
die Mauterhebung in Europa. Weiterhin bleibt ein Großteil der Funktionalität
der Mauterhebungstechnologie, die so genannten Mehrwertdienste, bisher
ungenutzt, weil dafür der Betreibervertrag geändert werden müsste.
1. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die
satellitengestütze Maut als technischen Standard in der Europäischen Union zu
etablieren?
Die Richtlinie 2004/52/EG über die Interoperabilität elektronischer
Mautsysteme in der Gemeinschaft sieht ein Nebeneinander von Satellitenortungs-/
Mobilfunktechnik sowie Kurzstreckenkommunikationstechnik (so genannte
Bakensysteme) vor. Für neue Systeme wird die Verwendung von
Satellitenortungstechnik empfohlen. Nach der Richtlinie soll ein europäischer
elektronischer Mautdienst (European Electronic Toll Service – EETS) aufgebaut
werden, der Zugang zum mautpflichtigen Straßennetz in der Gemeinschaft mit
nur einem Vertrag und einem Fahrzeuggerät ermöglicht.
Die zuständigen Normenorganisationen, insbesondere das Europäische Komitee
für Normung (CEN – Comité Européen de Normalisation), wurden von der
Europäischen Kommission ersucht, an einer schnellen Verabschiedung von
Normen für die in der Richtlinie genannten Techniken zu arbeiten. Die für die satel- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 16. Juni 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9576 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelitengestützte Maut erforderlichen Standards werden aktuell in einer
gemeinschaftlichen CEN/ISO-Arbeitsgruppe (ISO – International Organization for
Standardization) entwickelt. Vertreter der deutschen Industrie (z. B. Toll Collect
GmbH, Daimler AG, T-Systems Enterprise Services GmbH) wirken in den
verschiedenen Arbeitsgruppen für satellitengestützte Mautsysteme mit.
Die Bundesregierung selbst ist durch Vertreter der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) in die Erarbeitung europaweiter Standards im Sinne der
Richtlinie 2004/52/EG einbezogen.
Zur Spezifizierung der Merkmale des EETS hat die Europäische Kommission
darüber hinaus verschiedene Untersuchungen und Expertengruppen beauftragt.
Die Bundesregierung hat die Mitarbeit deutscher Experten in den für
Satellitentechnologie relevanten Expertengruppen und Untersuchungen unterstützt und
tut dies auch weiterhin.
2. Inwieweit könnte eine Standardisierung der satellitengestützten Maut ein
Beitrag sein, um das geplante europäische Satellitennavigationssystem
Galileo kommerziell erfolgreich zu machen, und welche Schritte hat die
Bundesregierung in dieser Richtung bisher ergriffen?
Der kommerzielle Erfolg von Galileo ist nicht von einer Standardisierung des
satellitengestützten Mautsystems abhängig.
3. Was tut die Bundesregierung, um die satellitengestützte Maut im Ausland
zu vermarkten?
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Teilnahme deutscher
Unternehmen an Ausschreibungen im europäischen Ausland und unterstützt diese im
Rahmen ihrer Möglichkeiten und bilateralen Kontakte.
Darüber hinaus gibt es auch außerhalb Europas Überlegungen zur Einführung
satellitengestützter Mautsysteme, insbesondere in Russland und China. Hier
gibt es jeweils Gemeinsame Erklärungen mit Deutschland zur Zusammenarbeit
im Bereich satelliten- und mobilfunkgestützter Mauttechnologie.
4. Inwieweit reichen die kommerziellen Anreize, die im Betreibervertrag
zwischen Staat und Industriekonsortium festgelegt sind, für eine
Vermarktung des Mautsystems im Ausland?
Im Betreibervertrag sind keine kommerziellen Anreize für eine Vermarktung
des Mautsystems im Ausland vorgesehen; der Betreibervertrag hat allein die
Mauterhebung in der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand.
5. Welche Voraussetzungen sind von Seiten der Bundesregierung zu schaffen,
damit das Toll-Collect-System von interessierten Anbietern und
Anwendern im Transportgewerbe als Plattform für Mehrwertdienste genutzt
werden kann?
Ausgangspunkt aller Überlegungen im Zusammenhang mit der Realisierung von
Mautmehrwertdiensten ist die Fusionskontrollentscheidung COMP/M. 2903 der
Europäischen Kommission vom 30. April 2003 (ABl. L 300 vom 18. November
2003, S. 62 ff.), in der die Voraussetzungen für die Erbringung von
Mehrwertdiensten auf der Plattform des deutschen Mautsystems festgelegt werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9576Der Bundesrepublik Deutschland obliegt die Schaffung nationaler rechtlicher
Rahmenbedingungen für Mautmehrwertdienste. Dazu gehören gegebenenfalls
der Erlass oder die Änderung von Rechtsnormen (z. B. Autobahnmautgesetz
für schwere Nutzfahrzeuge oder Mautsystemgesetz) sowie gegebenenfalls die
Anpassung des Betreibervertrages unter Beachtung der
Fusionskontrollentscheidung der Europäischen Kommission. Diese Punkte werden derzeit im
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geprüft.
6. Bis wann werden diese Voraussetzungen erfüllt?
Zunächst sind die Prüfungen abzuschließen. Von deren Ergebnis hängen Art
und Umfang der zu ergreifenden Schritte ab.
7. Bis wann soll das Schiedsgerichtsverfahren abgeschlossen werden?
Zum jetzigen Zeitpunkt kann über das Ende des Schiedsverfahrens keine
verlässliche Auskunft gegeben werden.
8. Wie hat sich die Betreibervergütung für Toll Collect in den Jahren 2005
bis 2007 netto und brutto entwickelt?
9. Welchen finanziellen Umfang hatten die über den ursprünglichen
Betreibervertrag hinausgehenden bei Toll Collect beauftragten
Zusatzleistungen?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die von der Bundesrepublik Deutschland als Betreibervergütung in den Jahren
2005 bis 2007 geleisteten Zahlungen (brutto) betrugen:
– für das Jahr 2005 rund 555,4 Mio. Euro,
– für das Jahr 2006 rund 563,5 Mio. Euro und
– für das Jahr 2007 rund 625,7 Mio. Euro.
Diese Zahlen enthalten auch die vergüteten Zusatzleistungen.
10. Welche weiteren Zahlungen sind aus dem Haushaltstitel „Ausgaben für
den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für Lkw
durch Private“ erfolgt (mit Grund und finanziellem Umfang der
geleisteten Zahlung)?
Es erfolgten keine weiteren Zahlungen aus dem Haushaltstitel „Ausgaben für
den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für Lkw durch
Private“.
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ISSN 0722-8333]