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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Planung von Dienstverpflichtungen für Kriegszwecke (G-SIG: 12010031)

Feststellung des Arbeitskräftebedarfs bei verteidigungswichtigen Institutionen, Übermittlung von Detail-Informationen über Arbeitnehmer, Daten aus der ehemaligen DDR, Mob-Planung der Bundeswehr, Arbeitskräfteausschüsse bei den Arbeitsämtern, Anwendung der §§ 9a und 13a Katastrophenschutzergänzungsgesetz

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

04.04.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/27518.03.91

Planung von Dienstverpflichtungen für Kriegszwecke

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Frühjahr 1989 wurde die „Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz " verabschiedet. Auf deren Grundlage soll der personelle Mehrbedarf von verteidigungswichtigen Einrichtungen und Betrieben detaillierter als bisher ermittelt sowie zwischen den Bedarfsträgern abgestimmt werden.

Im Zusammenhang mit dem Golfkrieg wurden von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen — insbesondere aus dem Gesundheitswesen — vielfach Befürchtungen geäußert, sie könnten Dienstverpflichtungen unterworfen werden.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche öffentlichen Arbeitgeber innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche der Bundesregierung haben bereits und welche haben noch nicht ihren Ersatz- und Zusatzbedarf an Arbeitskräften erstmals angemeldet?

2

Gegenüber welchen Arbeitgebern bzw. in welchen Geschäftsbereichen ist zu diesem Zweck bereits eine entsprechende Anweisung ergangen, wo kann oder soll dies noch geschehen, und in welchen Bereichen öffentlicher Beschäftigungsstellen steht dieses Mittel nicht zur Verfügung?

3

Wie viele privatrechtlich organisierten Beschäftigungsstellen welcher Branchen haben bereits ihren Bedarf angemeldet?

4

In welcher Weise (z. B. anläßlich von Entscheidungen über Subventionen oder die Vergabe öffentlicher Aufträge) wurde bereits oder soll künftig auf die privaten Bedarfsträger zu diesem Zweck eingewirkt werden?

5

In welchem Umfang ist Ersatz- oder Zusatzbedarf an Männern und Frauen welcher Ausbildungszweige bisher jeweils angemeldet worden durch bzw. für

a) welche verbündeten Streitkräfte (vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitssicherstellungsgesetz),

b) welche Truppenteile der Bundeswehr,

c) Polizeien von Bund und Ländern, Bundesgrenzschutz,

d) öffentliche Versorgungseinrichtungen welcher Branchen in welchen Bundesländern,

e) welche Einheiten und Einrichtungen des Zivil-/ Katastrophenschutzes,

f) insbesondere welche Einrichtungen des Gesundheitswesens in welchen Bundesländern,

g) welche privatrechtlich organisierten Bedarfsträger welcher Branchen, insbesondere für Rüstungsbetriebe?

6

Welche Detailangaben werden bei der Bedarfsanmeldung im einzelnen erfaßt?

7

Welchen entsprechenden Detail-Informationen über die Eignung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen sind bei den zuständigen Arbeitsämtern zu diesen Zwecken verfügbar?

8

Von welchen Stellen werden diese Informationen erhoben und an die Arbeitsverwaltung übermittelt? Auf welchen Rechtsgrundlagen geschieht beides?

9

Wie aktuell sind die bei der Arbeitsverwaltung über die möglicherweise zu verpflichtenden Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen vorgehaltenen Informationen etwa bezüglich aktueller Wohnanschriften, beruflicher Qualifizierung, Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit etc., und auf welche Weise wird der Datenbestand aktualisiert?

10

Nutzt die Arbeitsverwaltung derzeit oder künftig auch die Datei „gesellschaftliches Arbeitsvermögen" aus der ehemaligen DDR für Zwecke der Arbeitssicherstellung, welche detaillierte Angaben über gesellschaftliche und berufliche Aus- und Fortbildung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen enthält? Oder ab wann ist eine Löschung oder Sperrung dieser Daten geplant?

11

Aus welchen beruflichen Branchen sollen im Bedarfsfall nach den derzeitigen Planungen in jeweils welchem Umfang Männer und Frauen abgezogen, um für die Bedarfsträger verpflichtet zu werden (bitte genaue Übersicht)?

12

Wie viele konkrete Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen sind — entsprechend der Mob-Planung der Bundeswehr — aufgrund der Arbeitssicherstellungs-Vorschriften bereits in welchen der in Frage 5 erfragten Bereichen fest eingeplant?

13

a) Wie viele der vorgesehenen 149 „Arbeitskräfteausschüsse" bei den (Landes-)Arbeitsämtern sind bereits gebildet worden?

b) Für wie viele dieser Ausschüsse haben die DAG und der DGB jeweils Vertreter/Vertreterinnen benannt?

c) Wie häufig hat der DGB, dessen stellvertretender Bundesvorsitzender Muhr die Verabschiedung der Arbeitssicherstellungsverordnung im März 1989 als „unsinnig, überflüssig und politisch gefährlich" bezeichnet hatte, die Benennung von Vertretern/Vertreterinnen für die Ausschüsse abgelehnt?

d) Wie viele der Ausschüsse haben bereits getagt?

e) Welche Maßnahmen zur Arbeitssicherstellung haben diese Ausschüsse bereits — entsprechend ihrer Verpflichtung gemäß § 10 Abs. 1 der ArbSiVO — eigenständig vorgeschlagen?

14

Wie wird in der Arbeitssicherstellungs-Planung berücksichtigt und in den entsprechenden Dateien vermerkt, wenn eine Schwesternhelferin nachträglich ihre Bereitschaft widerruft, in Lazaretten oder zivilen Hospitälern tätig zu werden?

15

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung schon einmal von der Befugnis nach § 9a Katastrophenschutzergänzungsgesetz Gebrauch gemacht worden, Menschen zu Arbeitsdienstleistungen verpflichten zu können? Wenn ja, durch welche Behörde, aus welchem Anlaß, in welchem Umfang?

16

Ist die in § 13a Abs. 2 des Katastrophenschutzergänzungsgesetzes zugelassene Rechtsverordnung, durch welche eine Meldepflicht für Angehörige der Heilberufe angeordnet werden kann, — vorbehaltlich des Beginns dieser Meldep flicht — bereits angefertigt worden? Wenn ja, welche Berufsgruppen, meldepflichtigen Angaben und welche Meldefrist sieht dieser Entwurf vor?

Bonn, den 12. März 1991

Ingrid Köppe Christina Schenk Vera Wollenberger Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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