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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Schwangerenbetreuung oder Zwangsberatung (G-SIG: 12010042)

Beratungsziel des flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen, Sicherstellung einer Krankenkassenfinanzierten Schwangerenberatung, Sicherstellung der Arbeit der in der ehemaligen DDR noch bestehenden Schwangerenbetreuungsstellen auf kassenärztlicher Basis

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Familie und Senioren

Datum

29.04.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/35411.04.91

Schwangerenbetreuung oder Zwangsberatung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Bundesministerin für Familie und Senioren, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), kündigte jüngst die Sicherstellung eines Rechtsanspruchs auf Schwangerschaftsberatung und die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von Beratungsstellen an.

Der Beratungsbedarf jedoch besteht in zwei Richtungen. Da die Mehrheit schwangerer Frauen ihr Kind auszutragen wünscht, richten sich ihre Bedürfnisse auf sachkundige gynäkologische, soziale und gegebenenfalls sozialpsychologische Beratung, um für die Schwangerschaft sowie nach der Entbindung für Mutter und Kind förderlichste Bedingungen zu schaffen.

Frauen, die ihre Schwangerschaft abbrechen wollen und eigenständig, freiwillig eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, bedürfen eines anderen Rats.

In der ehemaligen DDR gab es flächendeckend ein funktionierendes System von 859 Schwangerenbetreuungsstellen, die die Schwangere von der Feststellung der Schwangerschaft bis zur Überweisung in die geburtshilfliche Klinik betreuten. Diese in der Regel dem staatlichen Gesundheitswesen zugeordneten bzw. direkt in die Polikliniken eingegliederten Einrichtungen werden gegenwärtig „abgewickelt".

Da dieser Sachverhalt im Zusammenhang mit den Äußerungen von der Bundesministerin für Familie und Senioren, Hannelore Rönsch (Wiesbaden), den Verdacht begründet, daß der Rechtsanspruch auf Schwangerschaftsberatung über ein flächendeckendes System von Zwangsberatungsstellen für sich im Schwangerschaftskonflikt befindliche Frauen realisiert wird, während für die ihre Schwangerschaft austragende Frau nur der Hausarzt zur Beratung anstehender Probleme zur Verfügung stehen soll, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Welchen Charakter und welches Beratungsziel soll das flächendeckende Netz von Beratungsstellen erhalten?

2

Wie soll sichergestellt werden, daß eine Schwangere, die ihre Schwangerschaft austragen will, kostenlose, d. h. krankenkassenfinanzierte Beratung bei dafür spezialisierten Gynäkologen, Fürsorgerinnen bzw. Sozialpsychologen findet?

3

Wie soll gewährleistet werden, daß die noch bestehenden Schwangerenbetreuungsstellen künftig auf kassenärztlicher Basis arbeiten können?

Bonn, den 11. April 1991

Dr. Barbara Höll Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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