Rehabilitation von Hausfrauen und Hausmännern mit einer Behinderung
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rehabilitation von Hausfrauen und Hausmännern mit einer Behinderung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Im zweiten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation, Drucksache 11/4455 wird festgestellt, daß es etwa 848 000 erwerbstätige und rund 129 000 erwerbslose schwerbehinderte Menschen gibt.
1.1 Ab welchem Alter sind Behinderte bei diesen Zahlen berücksichtigt?
1.2 Wie groß ist die Zahl der schwerbehinderten Hausfrauen und Hausmänner, die in diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind?
1.3 Treffen diese Zahlen heute noch zu?
1.4 Warum wurde nach diesen beiden Kategorien und nicht z. B. nach dem Geschlecht aufgeteilt?
1.5 Wie viele behinderte Menschen gibt es insgesamt, aufgegliedert nach
- Körperbehinderten
- Gehörgeschädigten
- Blinden
- Sehbehinderten?
1.6 Wie sind die Zahlen zu Frage 1.5, aufgegliedert nach Männern und Frauen?
2. In dem Kapitel „Berufliche Bildung Behinderter und berufliche Rehabilitation" des o. g. Berichtes wird unter Beruf lediglich jene Tätigkeit verstanden, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird, d. h. Erwerbstätigkeit.
2.1 Ist die Interpretation dieser Aussage richtig, daß die Bundesregierung die Tätigkeit der Haushaltsführung (ob von Frauen oder Männern ausgeübt) nicht als Beruf anerkennt?
2.2 Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Nichtanerkennung der Haushaltsführung als Beruf für das Recht der Inanspruchnahme und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen z. B. von
- einer durch einen Autounfall querschnittsgelähmten Hausfrau,
- einer durch Diabetes späterblindeten Hausfrau, die nach Eintritt der Behinderung weiterhin den Haushalt führen wollen?
2.3 Wer finanziert einem bisher erwerbstätigen Ehemann/ einer bisher erwerbstätigen Ehefrau Umschulungs- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zum Wiedererlernen haushaltsführender Tätigkeiten, wenn diese Personen sich z. B. nach Eintritt einer Späterblindung oder Querschnittslähmung entscheiden, die bisherige Erwerbstätigkeit aufzugeben und statt des Partners die Haushaltsführung zu übernehmen?
2.4 Wer finanziert einem erwerbstätigen Mann/einer erwerbstätigen Frau nach Eintritt einer Behinderung (z. B. Späterblindung durch Diabetes, Querschnittslähmung durch Unfall im eigenen Haus oder durch Straßenverkehrsunfall) eine Rehabilitationsmaßnahme zum Wiedererlernen von Haushaltsführungstätigkeiten unter Beibehaltung der Erwerbstätigkeit, und erhalten die Betroffenen für diese spezielle Rehabilitationsmaßnahme bezahlten oder unbezahlten Urlaub? Wie ist dies im Öffentlichen Dienst geregelt?
3. In der US-amerikanischen Rehabilitationsgesetzgebung wurde bereits 1954 auf Initiative der damaligen Direktorin des „Office of Vocational Rehabilitation" eine Gesetzesänderung (Amendment to the Vocational Rehabilitation Act) eingebracht, wodurch Haushaltsführung als Beruf anerkannt wurde und entsprechend unter die berufliche Rehabilitation fällt und damit finanziell durch die öffentliche Hand gefördert wird.
3.1 Ist der Bundesregierung die Anerkennung der Rehabilitationswürdigkeit der Haushaltsführungstätigkeit mit der Konsequenz, entsprechende Maßnahmen aus öffentlicher Hand zu fördern, aus anderen Ländern bekannt?
3.2 Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, ähnliche gesetzliche Schritte zu unternehmen?
3.3 Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Schritte zur Gleichstellung
- a) der Rehabilitation für den Erwerbsbereich (bisher als „berufliche Rehabilitation" bezeichnet) mit der Rehabilitation für die Haushaltsführung und
- b) der Rehabilitation von Menschen, die für die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben rehabilitiert werden möchten, mit der Rehabilitation von Menschen, die nach Eintritt der Behinderung zur Aufnahme/ Wiederaufnahme der Haushaltsführung rehabilitiert werden möchten, zu unternehmen?
3.4 Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Anregungen in der hier aufgezeigten Richtung aufzugreifen, auch wenn in Kapitel 12 des o. g. Berichtes („Weiterentwicklung des Rechts zur Eingliederung Behinderter") nichts darauf hindeutet, daß eine Gleichstellung der nichterwerbstätigen Hausfrau/des nichterwerbstätigen Hausmannes von der Bundesregierung intendiert ist?
4. In den Jahren 1975 und 1976 finanzierte das damalige Familienministerium zwei Modellversuche des Deutschen Blindenverbandes, genannt „Hauswirtschaftslehrgänge für späterblindete Menschen".
4.1 Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Erfolg oder Mißerfolg dieser Rehabilitationsmaßnahme vor?
4.2 Aus welchen Gründen wurde sie nicht weiter finanziell unterstützt?
4.3 Gibt es andere modellhafte Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederbefähigung zur Haushaltsführung, die von der Bundesregierung gefördert wurden? Mit welchem Ergebnis?
5. Die Bundesregierung widmet in dem o. g. 55 Seiten umfassenden Bericht ganze 33 Zeilen (!) dem Thema „behinderte Frauen".
5.1 Ist dieser kurze, sehr allgemein gehaltene Abschnitt 8.10 ein Eingeständnis der Regierung, daß die spezifischen Probleme behinderter Frauen, behinderter Mütter und behinderter Hausfrauen bisher weder in den gesetzlichen Grundlagen noch in der Rehabilitationsforschung und Rehabilitationspraxis berücksichtigt wurden?
5.2 In Abschnitt 8.10 wird auf eine Vereinbarung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen mit dem Müttergenesungswerk hingewiesen.
- a) Welche Vereinbarungen sind hierbei gemeint, und welche konkreten Inhalte sind durch sie geregelt?
- b) Welche sonstigen Vereinbarungen zur Rehabilitation von Frauen gibt es?
- c) Aus welchem Grund wird dabei nur die „medizinische Prävention und Rehabilitation" berücksichtigt und nicht die berufliche Rehabilitation auch zur Haushaltsführung) bzw. die gesellschaftliche und soziale Integration?
5.3 In Abschnitt 8.10 des Berichtes heißt es u. a. „zu begrüßen ist, daß die spezifischen Probleme behinderter Frauen durch entsprechende Publikationen zunehmend in das Bewußtsein der Öffentlichkeit Eingang finden". Worauf gründet die Bundesregierung diese Aussage, zumal die Durchsicht der wissenschaftlichen Literatur, die sich mit den Problemen behinderter Menschen beschäftigt, eher zur gegenteiligen Auffassung führen muß, nämlich daß die Probleme behinderter Frauen gerade kaum Berücksichtigung finden. Welches sind die zitierten „entsprechenden Publikationen" , die der Bundesregierung Anlaß geben, so optimistisch zu sein?
6. In Kapitel 9 des o. g. Berichtes, „Teilhabe Behinderter am Leben der Gesellschaft insgesamt" fällt auf, daß auch hier sowohl in den tabellarischen Übersichten als auch im Text keine Finanzhilfen für die Wiederbefähigung zur Haushaltsführung aufgeführt sind.
6.1 Heißt dies — eine innere Logik in dem Bericht unterstellt — daß es zwischen 1980 und 1986 keine „Hilfen zur Wiederbefähigung zur Haushaltsführung" gegeben hat?
6.2 Sind Beiträge für die „Hilfe zur Wiederbefähigung zur Haushaltsführung" u. U. in einem anderen der in den Tabellen benutzten Titeln versteckt? Wenn ja, wie hoch sind sie?
7. Obwohl in Kapitel 11 des o. g. Berichtes Wegweiser für zukünftige Forschungsschwerpunkte zu finden sind, fehlt der gesamte Komplex der Haushaltsführung behinderter Menschen.
7.1 Ist die Bundesregierung bereit, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen für Forschung und Entwicklung z. B. von
- behindertengerechten, z. B. blindenspezifischen haushaltstechnischen Geräten,
- behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung für eine unfallsichere Erledigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten,
- Lehrplänen, Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederbefähigung/Befähigung behinderter Männer und Frauen zur Haushaltsführung.
7.2 Ist die Bundesregierung hierbei bereit, nicht nur die Erfahrungen der traditionellen Rehabilitationseinrichtungen zu berücksichtigen, sondern auch auf die Erkenntnisse haushaltswissenschaftlicher Forschung zurückzugreifen bzw. da, wo neue Forschung notwendig ist, entsprechende haushaltswissenschaftliche Forschungseinrichtungen miteinzubeziehen?
Fragen31
Im zweiten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Behinderten und die Entwicklung der Rehabilitation, Drucksache 11/4455 wird festgestellt, daß es etwa 848 000 erwerbstätige und rund 129 000 erwerbslose schwerbehinderte Menschen gibt.
Ab welchem Alter sind Behinderte bei diesen Zahlen berücksichtigt?
Wie groß ist die Zahl der schwerbehinderten Hausfrauen und Hausmänner, die in diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind?
Treffen diese Zahlen heute noch zu?
Warum wurde nach diesen beiden Kategorien und nicht z. B. nach dem Geschlecht aufgeteilt?
Wie viele behinderte Menschen gibt es insgesamt, aufgegliedert nach
Körperbehinderten
Gehörgeschädigten
Blinden
Sehbehinderten?
Wie sind die Zahlen zu Frage 1.5, aufgegliedert nach Männern und Frauen?
In dem Kapitel „Berufliche Bildung Behinderter und berufliche Rehabilitation" des o. g. Berichtes wird unter Beruf lediglich jene Tätigkeit verstanden, die auf dem Arbeitsmarkt angeboten wird, d. h. Erwerbstätigkeit.
Ist die Interpretation dieser Aussage richtig, daß die Bundesregierung die Tätigkeit der Haushaltsführung (ob von Frauen oder Männern ausgeübt) nicht als Beruf anerkennt?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Nichtanerkennung der Haushaltsführung als Beruf für das Recht der Inanspruchnahme und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen z. B. von
einer durch einen Autounfall querschnittsgelähmten Hausfrau,
einer durch Diabetes späterblindeten Hausfrau, die nach Eintritt der Behinderung weiterhin den Haushalt führen wollen?
Wer finanziert einem bisher erwerbstätigen Ehemann/ einer bisher erwerbstätigen Ehefrau Umschulungs- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen zum Wiedererlernen haushaltsführender Tätigkeiten, wenn diese Personen sich z. B. nach Eintritt einer Späterblindung oder Querschnittslähmung entscheiden, die bisherige Erwerbstätigkeit aufzugeben und statt des Partners die Haushaltsführung zu übernehmen?
Wer finanziert einem erwerbstätigen Mann/einer erwerbstätigen Frau nach Eintritt einer Behinderung (z. B. Späterblindung durch Diabetes, Querschnittslähmung durch Unfall im eigenen Haus oder durch Straßenverkehrsunfall) eine Rehabilitationsmaßnahme zum Wiedererlernen von Haushaltsführungstätigkeiten unter Beibehaltung der Erwerbstätigkeit, und erhalten die Betroffenen für diese spezielle Rehabilitationsmaßnahme bezahlten oder unbezahlten Urlaub? Wie ist dies im Öffentlichen Dienst geregelt?
In der US-amerikanischen Rehabilitationsgesetzgebung wurde bereits 1954 auf Initiative der damaligen Direktorin des „Office of Vocational Rehabilitation" eine Gesetzesänderung (Amendment to the Vocational Rehabilitation Act) eingebracht, wodurch Haushaltsführung als Beruf anerkannt wurde und entsprechend unter die berufliche Rehabilitation fällt und damit finanziell durch die öffentliche Hand gefördert wird.
Ist der Bundesregierung die Anerkennung der Rehabilitationswürdigkeit der Haushaltsführungstätigkeit mit der Konsequenz, entsprechende Maßnahmen aus öffentlicher Hand zu fördern, aus anderen Ländern bekannt?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, ähnliche gesetzliche Schritte zu unternehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, gesetzliche Schritte zur Gleichstellung
a) der Rehabilitation für den Erwerbsbereich (bisher als „berufliche Rehabilitation" bezeichnet) mit der Rehabilitation für die Haushaltsführung und
b) der Rehabilitation von Menschen, die für die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben rehabilitiert werden möchten, mit der Rehabilitation von Menschen, die nach Eintritt der Behinderung zur Aufnahme/ Wiederaufnahme der Haushaltsführung rehabilitiert werden möchten, zu unternehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Anregungen in der hier aufgezeigten Richtung aufzugreifen, auch wenn in Kapitel 12 des o. g. Berichtes („Weiterentwicklung des Rechts zur Eingliederung Behinderter") nichts darauf hindeutet, daß eine Gleichstellung der nichterwerbstätigen Hausfrau/des nichterwerbstätigen Hausmannes von der Bundesregierung intendiert ist?
In den Jahren 1975 und 1976 finanzierte das damalige Familienministerium zwei Modellversuche des Deutschen Blindenverbandes, genannt „Hauswirtschaftslehrgänge für späterblindete Menschen".
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Erfolg oder Mißerfolg dieser Rehabilitationsmaßnahme vor?
Aus welchen Gründen wurde sie nicht weiter finanziell unterstützt?
Gibt es andere modellhafte Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederbefähigung zur Haushaltsführung, die von der Bundesregierung gefördert wurden? Mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung widmet in dem o. g. 55 Seiten umfassenden Bericht ganze 33 Zeilen (!) dem Thema „behinderte Frauen".
Ist dieser kurze, sehr allgemein gehaltene Abschnitt 8.10 ein Eingeständnis der Regierung, daß die spezifischen Probleme behinderter Frauen, behinderter Mütter und behinderter Hausfrauen bisher weder in den gesetzlichen Grundlagen noch in der Rehabilitationsforschung und Rehabilitationspraxis berücksichtigt wurden?
In Abschnitt 8.10 wird auf eine Vereinbarung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen mit dem Müttergenesungswerk hingewiesen.
a) Welche Vereinbarungen sind hierbei gemeint, und welche konkreten Inhalte sind durch sie geregelt?
b) Welche sonstigen Vereinbarungen zur Rehabilitation von Frauen gibt es?
c) Aus welchem Grund wird dabei nur die „medizinische Prävention und Rehabilitation" berücksichtigt und nicht die berufliche Rehabilitation auch zur Haushaltsführung) bzw. die gesellschaftliche und soziale Integration?
In Abschnitt 8.10 des Berichtes heißt es u. a. „zu begrüßen ist, daß die spezifischen Probleme behinderter Frauen durch entsprechende Publikationen zunehmend in das Bewußtsein der Öffentlichkeit Eingang finden". Worauf gründet die Bundesregierung diese Aussage, zumal die Durchsicht der wissenschaftlichen Literatur, die sich mit den Problemen behinderter Menschen beschäftigt, eher zur gegenteiligen Auffassung führen muß, nämlich daß die Probleme behinderter Frauen gerade kaum Berücksichtigung finden. Welches sind die zitierten „entsprechenden Publikationen" , die der Bundesregierung Anlaß geben, so optimistisch zu sein?
In Kapitel 9 des o. g. Berichtes, „Teilhabe Behinderter am Leben der Gesellschaft insgesamt" fällt auf, daß auch hier sowohl in den tabellarischen Übersichten als auch im Text keine Finanzhilfen für die Wiederbefähigung zur Haushaltsführung aufgeführt sind.
Heißt dies — eine innere Logik in dem Bericht unterstellt — daß es zwischen 1980 und 1986 keine „Hilfen zur Wiederbefähigung zur Haushaltsführung" gegeben hat?
Sind Beiträge für die „Hilfe zur Wiederbefähigung zur Haushaltsführung" u. U. in einem anderen der in den Tabellen benutzten Titeln versteckt? Wenn ja, wie hoch sind sie?
Obwohl in Kapitel 11 des o. g. Berichtes Wegweiser für zukünftige Forschungsschwerpunkte zu finden sind, fehlt der gesamte Komplex der Haushaltsführung behinderter Menschen.
Ist die Bundesregierung bereit, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen für Forschung und Entwicklung z. B. von
behindertengerechten, z. B. blindenspezifischen haushaltstechnischen Geräten,
behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung für eine unfallsichere Erledigung hauswirtschaftlicher Tätigkeiten,
Lehrplänen, Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederbefähigung/Befähigung behinderter Männer und Frauen zur Haushaltsführung.
Ist die Bundesregierung hierbei bereit, nicht nur die Erfahrungen der traditionellen Rehabilitationseinrichtungen zu berücksichtigen, sondern auch auf die Erkenntnisse haushaltswissenschaftlicher Forschung zurückzugreifen bzw. da, wo neue Forschung notwendig ist, entsprechende haushaltswissenschaftliche Forschungseinrichtungen miteinzubeziehen?