Statistische Angaben über Rüstungsexporte
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Statistische Angaben über Rüstungsexporte
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Allgemeine statistische Angaben über bundesdeutsche Rüstungsexporte
1.1 Wie groß ist der Anteil genehmigungspflichtiger Exporte im Sinne der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) (Teil I A, B, C, D, E) am Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen drei Jahren gewesen?
1.2 Für wie viele und welche Staaten wurden in den Jahren 1989 und 1990 Exportgenehmigungen zur Ausfuhr von Waren aus Teil I, Abschnitte A, B, C, D und E zum AWG in welchem Wert erteilt?
1.3 Sollte die Bundesregierung wider Erwarten die Frage 1.2 nicht in der erhofften Ausführlichkeit beantworten wollen: Für welche Erdteile wurden Genehmigungen in welcher Höhe pro Warenabschnitt (Teil I A bis E) in den letzten beiden Jahren erteilt?
1.4 Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Friedensforschern, daß der sog. illegale Rüstungsexport aus der Bundesrepublik Deutschland höchstens 10 Prozent des übrigen genehmigten Rüstungsexportes ausmacht? (Vgl. u. a. Dr. Herbert Wulf: Waffenexport aus Deutschland.)
1.5 Wie groß war der Anteil der Kriegswaffen-Exporte nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) in den vergangenen zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren, am Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland (jährliche KWKG-Genehmigungswerte und reelle KWKG-Ausfuhren in DM)?
1.6 Welchen DM-Umfang hatten die auch nach dem KWKG genehmigungspflichtigen „Kriegswaffen" in den letzten zehn Jahren an allen Ausfuhrgenehmigungen nach Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste des Außenwirtschaftsgesetzes über „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial"?
1.7 In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung Teillieferungen für NATO-Kooperationsprojekte gemäß KWKG und AWG, aufgeschlüsselt auf die letzten beiden Jahre?
1.8 In wie vielen und welchen Fällen hat die Bundesregierung bisher von ihrem Recht Gebrauch gemacht, genehmigungspflichtige Teillieferungen für NATO-Kooperationsprojekte gemäß § 7 AWG und § 6 KWKG zu stoppen, um Rüstungsexporte an bestimmte Nicht-NATO-Staaten zu verhindern? (Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/6879, Fragen 4.1 bis 4.6.)
1.9 In welchem DM-Umfang, und an wie viele und welche Staaten genehmigte die Bundesregierung seit Mitte der 80er Jahre Waren der Ausfuhrliste Teil I, Abschnitt D, die zur Herstellung chemischer Massenvernichtungsmittel geeignet sind?
1.10 In welchem DM-Umfang, und an wie viele und welche Staaten genehmigte die Bundesregierung 1988, 1989 und 1990 genehmigungspflichtige Atomtechnologie nach Teil I B der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz?
1.11 Wie viele und welche Staaten erhielten in den letzten fünf Jahren für welche Rüstungsgüter auf Betreiben der Bundesregierung mit Bundesmitteln entwickelte Lizenzen und Konstruktionsunterlagen im Sinne der ABEI-Richtlinien?
1.12 Kann die Bundesregierung Angaben des Magazins „DER SPIEGEL" (Nr. 15/1991, S. 46) bestätigen, daß die Ausfuhrgenehmigungen für Waren der Ausfuhrlisten zum Außenwirtschaftsgesetz an den Irak in den Jahren 1981 bis 1989 über 250 Millionen DM und selbst noch im Jahre 1990 28,6 Millionen DM betrugen?
1.13 In welchem DM-Umfang erteilte die Bundesregierung in den Jahren 1981 und 1990 Exportgenehmigungen für die einzelnen Abschnitte A, B, C und D der Ausfuhrlisten zum Außenwirtschaftsgesetz an den Irak?
1.14 Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die offiziellen Warenbezeichnungen aller nach Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste zum AWG genehmigten „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" mitteilen, die 1981 und 1990 an den Irak genehmigt wurden (offizielle Bezeichnung in der Ausfuhrliste, Positionsnummer, DM-Wert)?
1.15 Trifft ein Bericht der Wochenzeitung „DIE ZEIT" vom 26. April 1991 zu, nach dem an den Irak 111 militärisch einsetzbare LKW im Wert von 48 761 848 DM, Elektronik wie Computer, Radar und Chiffriergeräte im Wert von ca. 500 Millionen DM, Pistolen, Jagdwaffen und Munition im Wert von 1969 414 DM und 320 Krankenwagen im Wert von 228 Millionen DM für den Export offiziell genehmigt wurden, und wenn ja: wie vertragen sich diese Genehmigungen u. a. aus dem Bereich Teil I A der Ausfuhrliste zum AWG mit den wiederholten Beteuerungen der Bundesregierung, es seien keine Waffenlieferungen an den Irak genehmigt worden?
2. Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung über genehmigte Rüstungs- und Atomexporte
2.1 Sieht sich die Bundesregierung durch datenschutzrechtliche Bestimmungen daran gehindert, dem Deutschen Bundestag selbst Informationen über die Namen der Empfängerländer potenzieller deutscher Rüstungs- und Atomexporte zu geben, wie Äußerungen von Staatssekretär Beckmann vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 30. Oktober 1990 vermuten lassen? Und wenn ja: nach welchen Abschnitten der datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen Ländernamen geheim gehalten werden?
2.2 Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Nennung der Empfängerländer deutscher Rüstungs- und Atomexporte bisher aus „außenpolitischen Gründen" geheim gehalten wurde? Wenn ja: muß man daraus schließen, daß die Geheimhaltung von Empfängerländern, die in den letzten Jahrzehnten z. T. in Kriege verwickelt waren oder die Menschenrechte eklatant verletzten, für die Bundesregierung von größerem politischem Interesse ist als die legislative Kontrolle exekutiven Handelns?
2.3 Hält die Bundesregierung auch deshalb die Namen aller Empfängerländer deutscher Rüstungs- und Atomexporte geheim, weil die vollständige Offenlegung aller Ländernamen auf gesetzeswidrige Genehmigungsentscheidungen der Bundesregierung im Hinblick auf die klaren Rechtsnormen von § 7 AWG bis zu §§ 6 bis 8 KWKG hinweisen würde?
2.4 Hält die Bundesregierung auch deshalb die Namen aller jährlichen Empfängerländer deutscher Rüstungs- und Atomexporte geheim, weil die bereits mehrfach erfolgte außenpolitische Kritik befreundeter Staaten an einzelnen Genehmigungen nach dem Gesetzeswortlaut von §§ 6 bis 8 KWKG und § 7 AWG Verweigerungen bzw. Widerrufe von Genehmigungen erforderlich gemacht hätte?
2.5 Wird die Bundesregierung im Rahmen einer derzeit auf UNO-Ebene erstellten Studie über die Transparenz im internationalen Waffenhandel erstmals alle Empfängerländer von genehmigten deutschen Rüstungsexporten sowie Art und Umfang der Lieferungen mitteilen? Wenn nein: warum will die Bundesregierung immer noch nicht dem Beispiel der USA folgen und Transparenz über bevorstehende und abgewickelte Rüstungsexporte mit statistisch aufbereiteten Informationen gegenüber Öffentlichkeit und Parlament zulassen?
Fragen22
Allgemeine statistische Angaben über bundesdeutsche Rüstungsexporte
Wie groß ist der Anteil genehmigungspflichtiger Exporte im Sinne der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz (AWG) (Teil I A, B, C, D, E) am Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen drei Jahren gewesen?
Für wie viele und welche Staaten wurden in den Jahren 1989 und 1990 Exportgenehmigungen zur Ausfuhr von Waren aus Teil I, Abschnitte A, B, C, D und E zum AWG in welchem Wert erteilt?
Sollte die Bundesregierung wider Erwarten die Frage 1.2 nicht in der erhofften Ausführlichkeit beantworten wollen: Für welche Erdteile wurden Genehmigungen in welcher Höhe pro Warenabschnitt (Teil I A bis E) in den letzten beiden Jahren erteilt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Friedensforschern, daß der sog. illegale Rüstungsexport aus der Bundesrepublik Deutschland höchstens 10 Prozent des übrigen genehmigten Rüstungsexportes ausmacht? (Vgl. u. a. Dr. Herbert Wulf: Waffenexport aus Deutschland.)
Wie groß war der Anteil der Kriegswaffen-Exporte nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) in den vergangenen zehn Jahren, aufgeschlüsselt nach Jahren, am Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland (jährliche KWKG-Genehmigungswerte und reelle KWKG-Ausfuhren in DM)?
Welchen DM-Umfang hatten die auch nach dem KWKG genehmigungspflichtigen „Kriegswaffen" in den letzten zehn Jahren an allen Ausfuhrgenehmigungen nach Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste des Außenwirtschaftsgesetzes über „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial"?
In welchem DM-Umfang genehmigte die Bundesregierung Teillieferungen für NATO-Kooperationsprojekte gemäß KWKG und AWG, aufgeschlüsselt auf die letzten beiden Jahre?
In wie vielen und welchen Fällen hat die Bundesregierung bisher von ihrem Recht Gebrauch gemacht, genehmigungspflichtige Teillieferungen für NATO-Kooperationsprojekte gemäß § 7 AWG und § 6 KWKG zu stoppen, um Rüstungsexporte an bestimmte Nicht-NATO-Staaten zu verhindern? (Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN, Drucksache 11/6879, Fragen 4.1 bis 4.6.)
In welchem DM-Umfang, und an wie viele und welche Staaten genehmigte die Bundesregierung seit Mitte der 80er Jahre Waren der Ausfuhrliste Teil I, Abschnitt D, die zur Herstellung chemischer Massenvernichtungsmittel geeignet sind?
In welchem DM-Umfang, und an wie viele und welche Staaten genehmigte die Bundesregierung 1988, 1989 und 1990 genehmigungspflichtige Atomtechnologie nach Teil I B der Ausfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz?
Wie viele und welche Staaten erhielten in den letzten fünf Jahren für welche Rüstungsgüter auf Betreiben der Bundesregierung mit Bundesmitteln entwickelte Lizenzen und Konstruktionsunterlagen im Sinne der ABEI-Richtlinien?
Kann die Bundesregierung Angaben des Magazins „DER SPIEGEL" (Nr. 15/1991, S. 46) bestätigen, daß die Ausfuhrgenehmigungen für Waren der Ausfuhrlisten zum Außenwirtschaftsgesetz an den Irak in den Jahren 1981 bis 1989 über 250 Millionen DM und selbst noch im Jahre 1990 28,6 Millionen DM betrugen?
In welchem DM-Umfang erteilte die Bundesregierung in den Jahren 1981 und 1990 Exportgenehmigungen für die einzelnen Abschnitte A, B, C und D der Ausfuhrlisten zum Außenwirtschaftsgesetz an den Irak?
Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag die offiziellen Warenbezeichnungen aller nach Teil I, Abschnitt A der Ausfuhrliste zum AWG genehmigten „Waffen, Munition und Rüstungsmaterial" mitteilen, die 1981 und 1990 an den Irak genehmigt wurden (offizielle Bezeichnung in der Ausfuhrliste, Positionsnummer, DM-Wert)?
Trifft ein Bericht der Wochenzeitung „DIE ZEIT" vom 26. April 1991 zu, nach dem an den Irak 111 militärisch einsetzbare LKW im Wert von 48 761 848 DM, Elektronik wie Computer, Radar und Chiffriergeräte im Wert von ca. 500 Millionen DM, Pistolen, Jagdwaffen und Munition im Wert von 1969 414 DM und 320 Krankenwagen im Wert von 228 Millionen DM für den Export offiziell genehmigt wurden, und wenn ja: wie vertragen sich diese Genehmigungen u. a. aus dem Bereich Teil I A der Ausfuhrliste zum AWG mit den wiederholten Beteuerungen der Bundesregierung, es seien keine Waffenlieferungen an den Irak genehmigt worden?
Geheimhaltungspraxis der Bundesregierung über genehmigte Rüstungs- und Atomexporte
Sieht sich die Bundesregierung durch datenschutzrechtliche Bestimmungen daran gehindert, dem Deutschen Bundestag selbst Informationen über die Namen der Empfängerländer potenzieller deutscher Rüstungs- und Atomexporte zu geben, wie Äußerungen von Staatssekretär Beckmann vor dem Plenum des Deutschen Bundestages am 30. Oktober 1990 vermuten lassen? Und wenn ja: nach welchen Abschnitten der datenschutzrechtlichen Bestimmungen müssen Ländernamen geheim gehalten werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Nennung der Empfängerländer deutscher Rüstungs- und Atomexporte bisher aus „außenpolitischen Gründen" geheim gehalten wurde? Wenn ja: muß man daraus schließen, daß die Geheimhaltung von Empfängerländern, die in den letzten Jahrzehnten z. T. in Kriege verwickelt waren oder die Menschenrechte eklatant verletzten, für die Bundesregierung von größerem politischem Interesse ist als die legislative Kontrolle exekutiven Handelns?
Hält die Bundesregierung auch deshalb die Namen aller Empfängerländer deutscher Rüstungs- und Atomexporte geheim, weil die vollständige Offenlegung aller Ländernamen auf gesetzeswidrige Genehmigungsentscheidungen der Bundesregierung im Hinblick auf die klaren Rechtsnormen von § 7 AWG bis zu §§ 6 bis 8 KWKG hinweisen würde?
Hält die Bundesregierung auch deshalb die Namen aller jährlichen Empfängerländer deutscher Rüstungs- und Atomexporte geheim, weil die bereits mehrfach erfolgte außenpolitische Kritik befreundeter Staaten an einzelnen Genehmigungen nach dem Gesetzeswortlaut von §§ 6 bis 8 KWKG und § 7 AWG Verweigerungen bzw. Widerrufe von Genehmigungen erforderlich gemacht hätte?
Wird die Bundesregierung im Rahmen einer derzeit auf UNO-Ebene erstellten Studie über die Transparenz im internationalen Waffenhandel erstmals alle Empfängerländer von genehmigten deutschen Rüstungsexporten sowie Art und Umfang der Lieferungen mitteilen? Wenn nein: warum will die Bundesregierung immer noch nicht dem Beispiel der USA folgen und Transparenz über bevorstehende und abgewickelte Rüstungsexporte mit statistisch aufbereiteten Informationen gegenüber Öffentlichkeit und Parlament zulassen?