Haushaltskohärenz hinsichtlich erlassener Schulden an Drittländer und deren Anrechenbarkeit auf die ODA-Quote
der Abgeordneten Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit stützt sich gemäß dem Koalitionsvertrag auf drei Säulen: Erhöhung der Haushaltsmittel, Nutzung innovativer Finanzierungsmodelle und Schuldenerlasse. In den vergangenen Jahren ist der Erlass von Schulden von Drittstaaten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu einem zentralen Instrumentarium geworden, mit dem die Regierung die durch die Paris-Deklaration festgelegten Ausgabeziele für die Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) von 0,7 Prozent bis 2015 erreichen möchte. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) errechnet nach festgelegten Kriterien die offizielle Entwicklungshilfequote der Staaten. Im Jahr 2007 war Deutschland nach den USA der zweitgrößte Zahler von Entwicklungshilfe unter den 30 OECD-Industrieländern. Deutschland machte drei Plätze im vergangenen Jahr wett, da die Geber Frankreich, Großbritannien und Japan wegen verringerter Schuldenerlasse abgesackt waren. Die ODA-Quote der Bundesrepublik Deutschland lag im Jahr 2007 bei 0,37 Prozent. Ein Drittel hiervon entfällt auf den Erlass von Schulden, mit steigender Tendenz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie hoch waren die Schuldenerlasse in den Jahren 1996 bis 2007? Welche Länder wurden dabei in welcher Höhe berücksichtigt (Länderaufstellung nach Jahren)?
Wie hoch war die Kreditvergabe in den Jahren 1996 bis 2007? Welche Länder wurden dabei in welcher Höhe berücksichtigt?
Mit welchen Ländern werden 2008/2009 voraussichtlich noch Verhandlungen über Schuldenerlasse aufgenommen?
Bei welchen Ländern werden 2008/2009 voraussichtlich noch Schuldenerlasse vorgenommen?
Wie hat sich der Anteil der Schuldenerlasse an der ODA-Quote seit 1990 entwickelt, aufgeschlüsselt nach Jahren?
Welche Höhe hätte die ODA-Quote ohne Schuldenerlasse, aufgeschlüsselt nach Jahren?
Wie hoch sind die noch ausstehenden Auslandsschulden der Bundesrepublik Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt (aufgeschlüsselt nach Ländern)?
Welche Ministerien müssen der Vergabe von Krediten zustimmen?
Nach welchen finanzpolitischen Kriterien wird die Kreditvergabe durchgeführt? Und nach welchen Kriterien richtet sich die Auswahl der zu berücksichtigenden Länder?
Nach welchen finanzpolitischen Kriterien wird die Schuldenrückzahlung durchgeführt? Und nach welchen Kriterien richtet sich die Auswahl der zu berücksichtigenden Länder?
Nach welchen weiteren Kriterien wird über die Vergabe von Krediten entschieden?
Wie hoch sind die buchhalterischen jährlichen Zinszahlungen auf Auslandsschulden an die Bundesrepublik?
Wie hoch sind die tatsächlichen jährlich geleisteten Zinszahlungen auf Auslandsschulden an die Bundesrepublik?
In welchem Verhältnis stehen Kreditvergabe und Schuldenerlass der durch die Bundesrepublik verantworteten Geldmittel?
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Entschuldungspraxis auf den Bundeshaushalt?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit des Totalausfalls einer Kreditleistung bei der Vergabe?
Wird eine Unterscheidung/Kategorisierung zwischen verschiedenen Kreditvergabegründen vorgenommen (Stichwort Zweckmäßigkeit/-bindung: Förderung von Infrastrukturmaßnahmen, Bildungsförderung, Armutsbekämpfung etc.)?
Wird die Zweckerreichung des Kreditvergabegrundes fachmännisch evaluiert?
In welchem Verhältnis stehen Kreditvergabe und Rückzahlung?
Welche Folgen hat die Schuldenerlasspraxis auf den Haushalt des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?
Gibt es Vorgaben/Maßnahmenkataloge hinsichtlich der Tilgung des Kredites (Schuldnerberatung) und welche Sanktionen werden bei schuldhafter Nichterfüllung getroffen
Welchen Einfluss kann die Bundesregierung auf den Erlass multilateraler Schulden nehmen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der HIPC- bzw. HIPC-II-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries) in Bezug auf ihre Zielsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der MDR-Initiative (Multilateral Debt Relief) in Bezug auf ihre Zielsetzung?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die seit Jahren sinkende Einnahmeseite bei Zins- und Tilgungszahlungen im Einzelplan 23?