Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9764
16. Wahlperiode 25. 06. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff,
Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9504 –
Angekündigtes zusätzliches Engagement Deutschlands bei der Polizeiausbildung
in Afghanistan
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Außen- und Verteidigungsminister der EU haben bei ihrem Treffen in
Brüssel am 26. Mai 2008 beschlossen, ihr Engagement bei der Ausbildung
afghanischer Polizisten ausweiten zu wollen. So solle die Zahl der hierfür
eingeplanten Polizisten aus den EU-Mitgliedstaaten von derzeit 195 auf bis zu 400
anwachsen. In diesem Zusammenhang kündigte der Bundesminister der
Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, an, dass die Zahl der deutschen Polizeiausbilder
bei der Mission EUPOL Afghanistan auf bis zu 120 verdoppelt werden solle.
Darüber hinaus kündigte der Bundesminister der Verteidigung am 29. Mai
2008 in der Zeitung „DIE WELT“ an, dass bei Erreichen der Zahl von 80 000
Soldaten in der afghanischen Armee und 82 500 afghanischen Polizisten
darüber nachgedacht werden könne, wann der deutsche Auftrag in Afghanistan
beendet sei.
1. Wie viele Polizeiausbilder aus welchen EU-Mitgliedstaaten sind derzeit bei
der Mission EUPOL Afghanistan eingesetzt?
Die derzeit 157 internationalen (113 Polizisten und 44 Experten)
Missionsangehörigen stammen aus folgenden 21 Staaten (Stand 16. Juni 2008):
Deutschland 40 (Polizei 30, zivile Experten 10), Italien 22, Großbritannien und
Spanien je 12, Finnland und Schweden je 10, Dänemark 8, Tschechische
Republik 6, Niederlande und Ungarn je 5, Frankreich 4, Litauen, Irland, Polen,
Rumänien und Kanada je 3, Kroatien, Belgien und Norwegen je 2, Lettland und
Estland je 1.
Die Zahlen ändern sich laufend wegen Nachbesetzungen. In den nächsten
Wochen wird die Mission weiter wachsen. Planmäßig soll bis Ende Juni die um
rund 20 Prozent erhöhte Personalobergrenze (231) ausgeschöpft sein.
Hinzu kommen derzeit 80 afghanische Missionsangehörige. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juni 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9764 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Wie viele Angehörige der EUPOL-Mission in Afghanistan sind im
Hauptquartier in Kabul (bitte aufschlüsseln nach Central Staff Advisers,
Trainingssektion, Beratungssektion und Verwaltungsabteilung), wie viele
jeweils auf Regional- und Provinzebene und in welcher Funktion eingesetzt?
94 Missionsangehörige sind in Kabul eingesetzt (davon 18 beim International
Police Coordination Board, IPCB), 60 in den Regionen und 3 in Brüssel. 63
Missionsangehörige sind in Regionalteams (RT) und Provinzteams (PT) eingesetzt:
RT und PT Masar-e-Sharif 16, PT Badakhshan 4, PT Kunduz 7, RT West 6, PT
Herat 6, PT Badghis 4, PT Ghowr 2, PT Helmand 10, PT Uruzgan 5, RT Central 3.
3. Inwiefern entsprechen aus Sicht der Bundesregierung die Qualifikationen
des im EUPOL-Stab in Kabul eingesetzten Personals den für diese Arbeit
notwendigen Anforderungen?
Die Qualifikationen des bei der EUPOL-Mission eingesetzten Personals werden
vom EU-Ratssekretariat und von der Mission in einem Auswahlverfahren
beurteilt. Das Personal wird entsprechend ausgewählt. Aus Sicht der
Bundesregierung gewährleistet das Auswahlverfahren, dass Bewerber mit den notwendigen
Qualifikationen für die Arbeit in der Mission ausgewählt werden.
4. Wie viele EUPOL-Berater stehen derzeit im afghanischen Innenministerium
zur Verfügung, um beim Aufbau der Afghan National Police (ANP) auch auf
strategischer Ebene Einfluss nehmen zu können und der afghanischen Seite
auf Ministeriumsebene einen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen?
Derzeit stehen 10 EUPOL-Berater im afghanischen Innenministerium für diese
Aufgabe zur Verfügung.
5. Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten (aufgeschlüsselt nach
Landespolizeien und Bundespolizei) sind derzeit in Afghanistan eingesetzt?
Die aktuelle Beteiligung der Polizeien des Bundes und der Länder sowohl an der
EUPOL-Mission (30), als auch an dem bilateralen Polizei-Projektbüro (13) stellt
sich aufgeschlüsselt nach Landes- und Bundespolizei wie folgt dar (Stand
10. Juni 2008):
Landes-/Bundespolizei Eingesetzte Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte
Bundespolizei 16
Bundeskriminalamt 1
Baden-Württemberg 1
Berlin 2
Hamburg 1
Hessen 5
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 2
Nordrhein-Westfalen 6
Rheinland-Pfalz 2
Sachsen 2
Sachsen-Anhalt 3
Schleswig-Holstein 1
Gesamt 43
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9764Neben diesen dauerhaft in Afghanistan beschäftigten Polizeivollzugsbeamten
halten sich abwechselnd Trainingsexperten für mehrere Wochen zur
Durchführung einzelner Ausbildungselemente in Afghanistan auf. Die Anzahl an einem
bestimmten Stichtag ist nicht aussagekräftig. Im April 2008 waren im Schnitt 28
Ausbildungsexperten im Einsatz, im Mai 2008 17. Bei EUPOL arbeiten derzeit
zusätzlich zu den deutschen Polizisten zehn zivile deutsche Experten.
6. An welchen Einrichtungen in welchen Orten sind die momentan in
Afghanistan tätigen deutschen Polizeivollzugsbeamten derzeit eingesetzt?
Die in Afghanistan tätigen deutschen Polizeivollzugsbeamten sind sowohl bei
der EUPOL Mission als auch im Rahmen des bilateralen Engagements als
Polizeiberater an der Deutschen Botschaft, in den Städten Kabul, Kunduz (Provinz
Kunduz), Masar-e-Sharif (Provinz Balkh) sowie Feyzabad (Provinz
Badakhshan) eingesetzt. Sowohl die deutschen Polizeivollzugsbeamten der EUPOL-
Mission als auch die deutschen Polizeiberater sind in den verschiedensten
Funktionen unterstützend bei der Reform der afghanischen Polizei tätig. Sie stehen
dabei in einem engen Austausch mit Vertretern der afghanischen Polizei,
insbesondere der Leitungsebene des afghanischen Innenministeriums sowie der
Polizeihauptquartiere der verschiedenen Polizeiorganisationseinheiten auf
Provinz- und Regionalebene.
7. An welchen Einrichtungen in welchen Orten sollen die zusätzlich in
Afghanistan geplanten deutschen Polizistinnen und Polizisten eingesetzt werden?
Die zusätzlich nach Afghanistan entsandten deutschen Polizistinnen und
Polizisten werden vorzugsweise ebenfalls in Kabul, Kunduz, Masar-e-Sharif sowie
Feyzabad eingesetzt. Deutschland möchte sich auch zukünftig
schwerpunktmäßig in der Hauptstadt Kabul und den Nordprovinzen beim Polizeiaufbau
engagieren, um an die bisherige gute Unterstützungsleistung in diesen Regionen
anzuknüpfen. Dieses Schwerpunkt-Engagement wird z. B. durch den Bau eines
eigenen Trainingscamps in Masar-e-Sharif zum Ausdruck gebracht. Dort
werden zukünftig deutsche Polizeivollzugsbeamte afghanische Polizisten
ausbilden.
8. Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sind in Afghanistan direkt
mit der Ausbildung afghanischer Polizisten befasst?
Alle Angehörigen des bilateralen Engagements in Afghanistan, derzeit zehn
Mitarbeiter und die (derzeit drei) für kürzere Zeiträume nach Afghanistan
reisenden Trainingsexperten, sind aktiv an der Ausbildung der afghanischen
Polizei beteiligt. Die Angehörigen der EUPOL-Mission arbeiten überwiegend
auf strategisch-konzeptioneller Ebene, d. h. sie beraten beim Aufbau des
afghanischen Innenministeriums und hinsichtlich der zukünftigen Struktur der
Organisationseinheiten der afghanischen Polizei. Ferner sind sie u. a. für die
Erstellung und Ausarbeitung der Ausbildungspläne und die Koordinierung von
Ausbildungsmaßnahmen bilateraler Natur, wie sie u. a. von Deutschland in
wachsendem Umfang durchgeführt werden, zuständig. Zum Polizeiaufbau in
Afghanistan gehören beide Elemente: Ausbildung von Polizisten und Aufbau
funktionierender Strukturen und Institutionen.
Drucksache 16/9764 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Wie erhöht sich diese Zahl durch die von Bundesminister der
Verteidigung Jung angekündigte personelle Aufstockung des deutschen Anteils
an der EUPOL-Mission in Afghanistan?
Die Bundesregierung hat für eine verdoppelte Mission bis zu 120 deutsche
Mitarbeiter in Aussicht gestellt. Wie viele Polizisten und Experten aus Deutschland
sich bei der Bewerbung um die Dienstposten in der dann vergrößerten Mission
durchsetzen und an welchen Posten das zusätzliche Personal eingesetzt werden
wird, kann heute noch nicht gesagt werden.
10. Wie viele Dienstposten bei EUPOL wurden beim letzten Bewerberaufruf
(„10th Call for Contributions“) ausgeschrieben?
Beim 10. Bewerberaufruf (7. April 2008) wurden 23 neue Posten und 17 Posten
zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Beim 11. Bewerberaufruf (26. Mai 2008)
wurden 17 neue Posten und 23 Posten zur Nachbesetzung ausgeschrieben.
11. Für wie viele der dabei ausgeschriebenen Dienstposten fanden sich keine
Bewerber?
Für sieben Dienstposten des 10. Bewerberaufrufs fanden sich keine geeigneten
Bewerber. Sechs Posten wurden im 11. Bewerberaufruf erneut ausgeschrieben.
12. Wie hoch war beim letzten Bewerberaufruf das durchschnittliche
Bewerberaufkommen pro Dienstposten?
Das Bewerberaufkommen variiert sehr stark je nach Posten und Dienstort. Eine
Durchschnittsangabe wäre nicht aussagekräftig. Grundsätzlich gibt es mehr
Bewerber für kontraktierte als für sekundierte Posten.
13. Trifft es zu, dass bisher das Ziel verfehlt wurde, die ursprünglich bis Ende
März 2008 zugesagten 60 deutschen Polizeivollzugsbeamten für die
Ausbildung von Polizisten der Afghan National Police (ANP) zu entsenden?
Wenn ja, warum wurde dieses Ziel verfehlt?
Deutschland hat angeboten, bis Ende März 2008 bis zu 60
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zu entsenden. Die Auswahl und Bereitstellung des Personals
für die EUPOL Mission obliegt indes dem EU-Ratssekretariat und der EUPOL-
Mission. Nicht für jeden der ausgeschriebenen Dienstposten bei EUPOL, auf die
sich deutsche Kandidaten beworben haben, wurde ein Deutscher oder eine
Deutsche ausgewählt. Die Bundesregierung hat nicht die Möglichkeit, direkt
Personal zur Mission zu entsenden, sondern ist auf das Auswahlverfahren der Mission
angewiesen.
14. In welchen Einrichtungen in Afghanistan bestehen derzeit auf
Dienstposten der EUPOL-Mission Vakanzen?
Was sind die Gründe für die Nichtbesetzung dieser Posten?
Ausweislich des 11. Bewerberaufrufs gibt es gegenwärtig insgesamt 41
Vakanzen im Hauptquartier, beim „International Police Co-ordination Board“ (IPCB)
und in den Provinzen. Die Gründe für diese Vakanzen sind unterschiedlich:
einfache Nachbesetzung wegen Rotation und erstmalige Besetzung neu
geschaffener Posten im Zuge des Aufwachsens der Mission. Außerdem bestehen
Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung mancher Posten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/976415. In welchen Einrichtungen in Afghanistan bestehen derzeit bei von
deutschen Polizistinnen und Polizisten innerhalb der EUPOL-Mission zu
besetzenden Posten Vakanzen?
Was sind die Gründe für die Nichtbesetzung dieser Posten?
Auf die von EUPOL ausgeschriebenen Posten können sich Polizisten und
Experten aus allen beteiligten Staaten bewerben. Es gibt keine Posten, die
ausschließlich von deutschen Polizistinnen und Polizisten zu besetzen sind. Auf
die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
16. Bis wann soll die auf dem Treffen der Außen- und Verteidigungsminister
der EU beschlossene Zahl der insgesamt 400 Polizeiausbilder in
Afghanistan nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht werden?
Die Bundesregierung strebt an, dass die EU die Verdoppelung der Größe der
Mission (auf ca. 400) bis Anfang 2009 umsetzt.
17. Welche zusätzlichen Kosten entstehen für die Entsendung der 60 weiteren
Polizisten für die Ausbildung der ANP und aus welchem Einzelplan des
Bundeshaushaltes werden diese Kosten gedeckt?
Die Dienstbezüge im Sinne des § 1 des Bundesbesoldungsgesetzes
(Inlandsbesoldung) tragen die jeweiligen Dienstherren. Die auslandsbedingten Mehrkosten
werden bisher aus dem Stabilitätspakt Afghanistan (Kap. 05 02 Titel 687 29)
finanziert, soweit sie von der Europäischen Union nicht direkt getragen werden.
Die vom Bund getragenen auslandsbedingten Mehrkosten für insgesamt
120 Polizisten werden 2009 voraussichtlich ca. 1,8 Mio. Euro betragen.
Es ist beabsichtigt, die auslandsbedingten Mehrkosten für die im Rahmen von
Auslandsmissionen entsandten Polizeivollzugsbeamten ab 2009 ausschließlich
im Einzelplan 06 zu veranschlagen und die hierfür erforderlichen Mittel aus dem
Einzelplan 05 – auch aus den Stabilitätspakten Afghanistan und Südosteuropa
(Kap. 05 02 Titel 687 29) – in den Einzelplan 06 umzusetzen. Insofern werden
diese Kosten voraussichtlich letztmalig im Jahr 2008 aus dem Einzelplan 05
getragen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung das derzeitige EU-weite
Bewerberaufkommen für die EUPOL-Mission in Afghanistan?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist das Bewerberaufkommen
zufriedenstellend; für die Besetzung bestimmter Stellen sind zusätzliche Bemühungen aller
Mitgliedstaaten erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3
verwiesen.
19. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen oder auf EU-Ebene
zu initiieren, um die Attraktivität einer Teilnahme an der EUPOL-Mission
in Afghanistan und somit das Bewerberaufkommen zu erhöhen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die finanzielle Attraktivität der Tätigkeit wurde für Experten, die unmittelbar
mit der EU ein Vertragsverhältnis eingehen und vor allem in der administrativen
und logistischen Unterstützung tätig sind – so genanntes kontraktiertes Personal –
mit der Annahme der Mitteilung der Europäischen Kommission (C(2007)1746
Drucksache 16/9764 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodevom 21. Dezember 2007) bereits erhöht. Die Mission arbeitet außerdem daran,
die Möglichkeiten zu Freizeitaktivitäten für die Missionsangehörigen im
Einklang mit den Sicherheitsvorschriften zu verbessern. Die finanzielle
Attraktivität für sekundiertes Personal wird – abgesehen von den EU-Tagegeldern –
von den Mitgliedsstaaten bestimmt. Bisher gibt es für die meisten Posten keinen
Mangel an Bewerbern.
20. War beim Treffen der Außen- und Verteidigungsminister der EU in
Brüssel am 26. Mai 2008 die Zielsetzung der EUPOL-Mission
Gesprächsgegenstand?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Gespräche?
Wenn nein, warum nicht?
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen hat am
26. Mai 2008 im gemeinsamen Sitzungsanteil der Außen- und
Verteidigungsminister Ratsschlussfolgerungen zu Afghanistan angenommen (Dok. 09708/
REV 01/08) und u. a. Folgendes beschlossen: „Angesichts des Umfangs der
Aufgabe verpflichtet sich die EU, ihre Anstrengungen im Rahmen von EUPOL
Afghanistan beträchtlich zu erhöhen und anzustreben, die Zahl der Experten, die
im Rahmen der Mission tätig sind, im Vergleich zur ursprünglichen Zahl zu
verdoppeln.“
21. Hält die Bundesregierung das derzeitige Mandat für EUPOL Afghanistan
für angemessen und ausreichend?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Der Schwerpunkt der Mission liegt bei der Polizeireform. Die Bundesregierung
hält das Mandat im Blick auf die derzeitige Größe der Mission für angemessen
und ausreichend. Voraussetzung für die Ausbildung von mehreren
zehntausenden Polizisten ist es, eine gut funktionierende, verlässliche und tragfähige
Polizei-Struktur zu schaffen – darauf konzentriert sich EUPOL gegenwärtig. Bei
der Umsetzung der Verdopplung der Mission sollte nach Ansicht der
Bundesregierung auch das Mandat geprüft werden (s. Antwort zu Frage 22).
22. Plant die Bundesregierung, eine Initiative innerhalb der EU zu ergreifen,
um das derzeitig gültige Mandat für EUPOL Afghanistan zu ändern?
Wenn ja, welche Bestandteile des Mandates sollten mit welchem Ziel
geändert werden?
Wenn nein, warum bedarf das Mandat nach der Auffassung der
Bundesregierung keiner Veränderung?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verdoppelung des
Missionspersonals eine Änderung der Gemeinsamen Aktion der EU erfordert. Dies muss
nicht notwendiger Weise eine Änderung des Mandates im Sinne des Auftrages
bedeuten. Allerdings wird die Bundesregierung sich bei den weiteren
Beratungen der EU dafür einsetzen, dass die Ausbildungskomponente des EUPOL-
Mandats stärker berücksichtigt wird und EUPOL auch in den Distrikten
(unterste Verwaltungsebene) tätig werden kann.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/976423. Wie wird der europäische Beitrag zum Polizeiaufbau in Afghanistan nach
Kenntnis der Bundesregierung auf afghanischer Seite und bei den
internationalen Partnern, insbesondere den USA, bewertet?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der europäische Beitrag zum
Polizeiaufbau in Afghanistan auf afghanischer Seite und bei den internationalen
Partnern geschätzt. EUPOL stimmt ihre Aktivitäten eng mit den Partnern ab und
arbeitet komplementär zu den Aktivitäten der USA.
24. Trifft es zu, dass sich die NATO auf dem Gipfel von Bukarest zum Ziel
gesetzt hat, 80 000 afghanische Soldaten und 82 500 afghanische
Polizisten auszubilden?
Nein. Der NATO-Gipfel hat bereits bestehende Ziele des so genannten
Afghanistan-Compacts zur Sollgröße der Afghanischen Nationalarmee und
Nationalpolizei wiederholt. Afghanistan hat sich dazu entschlossen, eigene
Verteidigungs- bzw. Polizeivollzugskräfte aufzustellen. Auf der Grundlage des ISAF-
Mandats und des im Rahmen des NATO-Gipfeltreffens gebilligten Vorgehens
entlang der „Public Declaration on a comprehensive Approach“ unterstützt die
NATO die Ausbildung dieser Sicherheitskräfte.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung vom Bundesminister der
Verteidigung Jung, dass 80 000 ausgebildete afghanische Soldaten und 82 500
ausgebildete Polizisten das entscheidende Kriterium für den Ausstieg aus
dem deutschen Engagement in Afghanistan sind?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Kriterien sind nach Auffassung der Bundesregierung
für den Ausstieg aus dem Engagement in Afghanistan ausschlaggebend?
Die Bundesregierung teilt die Bewertung der afghanischen Regierung, wonach
handlungsfähige Sicherheitskräfte eine wesentliche Voraussetzung zur
eigenständigen Verbesserung der Sicherheitslage in Afghanistan sind. Sie ist der
Auffassung, dass dies ein entscheidendes Kriterium für eine Beendigung des
deutschen militärischen Engagements ist. Ziel der internationalen Gemeinschaft ist
allerdings auch die Schaffung funktionierender binnenstaatlicher Strukturen in
Afghanistan. Neben einem wirksamen Sicherheitssektor sind hier auch Bereiche
wie gute Regierungsführung, Justiz und wirtschaftliche und soziale
Entwicklung als elementare Voraussetzung zu nennen.
26. Wann wird nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitpunkt erreicht
sein, zu dem sich Deutschland aus seinem Engagement in Afghanistan
zurückziehen kann?
Ein konkreter Zeitpunkt kann momentan nicht genannt werden. Folgerichtig
haben sich die Mitgliedstaaten auf dem NATO-Gipfel von Bukarest vom 2. bis
4. April 2008 und zuletzt auch auf der internationalen Afghanistan-Konferenz
in Paris am 12. Juni 2008 zu einem langfristigen Engagement in Afghanistan
bekannt.
27. Welche Anstrengungen sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um
diesen Zeitpunkt zu erreichen?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
Drucksache 16/9764 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode28. Plant die Bundesregierung, die für die Unterstützung der
Polizeiausbildung in Afghanistan eingesetzten 45 Feldjäger der Bundeswehr durch
Polizisten zu ersetzen?
Wenn ja, wann soll dies erfolgen?
Wenn nein, warum hält die Bundesregierung an der Ausbildung durch
Feldjäger fest?
Die durch das Feldjägerausbildungskommando durchgeführte Basisausbildung
für afghanische Polizisten stellt eine Ergänzung der durch die deutschen und
europäischen Polizeiberater durchgeführten Beratung und Ausbildung dar. Ein
Ersatz durch Polizisten ist nicht beabsichtigt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]