Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/783
17.06.91
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Konrad Weiß (Berlin) und der Gruppe
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 12/649 —
„Solidaritätsdienst International e.V."
Der „Solidaritätsdienst International e.V." ist eine Nachfolgeeinrichtung
des Solidaritätskomitees der ehemaligen DDR. Das Solidaritätskomitee
war direkt abhängig vom Zentralkomitee der SED, die auch über die
Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel entschied.
1. Ist der Bundesregierung die Finanzlage des ehemaligen
Solidaritätskomitees, vor dessen Umwandlung in den „Solidaritätsdienst
International e. V. " bekannt?
Wenn ja, welche Projekte wurden in welcher Höhe finanziert, und
wie hoch war der Be trag der verbleibenden Mittel?
Der Bundesregierung liegt die Jahresbilanz des
Solidaritätskomitees für das Jahr 1989, dem letzten Jahr seines Bestehens,
vor. Die Jahresbilanz weist Einnahmen von 302 436 200 Mark aus;
ihnen stehen Ausgaben von 208 322 900 Mark gegenüber. Daraus
ergibt sich, daß das Solidaritätskomitee am 31. Dezember 1989
einen Kassenbestand von 94 112 300 Mark hatte.
Das Solidaritätskomitee finanzierte eine Vielzahl von Maßnahmen
in Entwicklungsländern und in der ehemaligen DDR. Von den
gesamten Ausgaben 1989 entfielen 81 Mio. Mark auf
Ausbildungsleistungen. Mit 53 Mio. Mark wurden Studenten aus
Entwicklungsländern an Hochschulen in der ehemaligen DDR
unterstützt, mit 12 Mio. Mark Lehrlinge aus Entwicklungsländern.
64 Mio. Mark der gesamten Ausgaben entfielen 1989 auf mate
-
rielle Hilfeleistungen, 6 Mio. Mark auf Transportkosten, 2,8 Mio.
Mark auf die Kinderbetreuung in Ferienlagern, 2,6 Mio. Mark auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim
Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
die Finanzierung der Büros von SWAPO und ANC in der
ehemaligen DDR, 50 Mio. auf die Erdbebenhilfe Armenien und 1,8 Mio.
auf Verwaltungs- und Werbungskosten.
Größere Maßnahmen, die das Solidaritätskomitee 1989 finanziert
hat, waren:
— die Schule der Freundschaft in Staßfurt (vor allem für Kinder
aus Namibia; 7 Mio. Mark);
— das Heim für namibische Kinder in Beim (1,7 Mio. Mark);
— soziale Leistungen für drei Anbaugebiete für Kaffee, Pfeffer
und Kautschuk in Vietnam (5,5 Mio. Mark);
— das Krankenhaus der Freundschaft in Hanoi (1 Mio. Mark) ;
— das Krankenhaus 17. April in Pnom Penh (1 Mio. Mark);
— soziale Leistungen für ein Kautschukanbaugebiet in
Kambodscha (2,5 Mio. Mark);
— soziale Leistungen für ein Kaffeenanbaugebiet in Laos (7 Mio.
Mark) ;
— das Krankenhaus Managua (3,5 Mio. Mark).
2. Ist der Bundesregierung bekannt, daß über die verbliebenen Mittel
des Solidaritätskomitees nur der „Solidaritätsdienst International
e. V. " verfügt?
Der Solidaritätsdienst International e. V. hat als Rechtsnachfolger
des Solidaritätskomitees die dort am 31. Dezember 1989 noch
vorhandenen Mittel übernommen. Am 1. Juli 1990, dem Tag der
Währungsumstellung, hatte der Solidaritätsdienst International
e. V. ein Vermögen von 54,6 Mio. DM. Noch nicht entschieden ist
jedoch, ob der Verein diese Mittel behalten darf. Dies wird vom
Ergebnis der Überprüfung des Vereins durch die Unabhängige
Kommission Parteivermögen abhängen.
3. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung ihre
ursprüngliche Absicht, die Mittel des Solidaritätskomitees allen ostdeutschen
Entwicklungshilfe-Organisationen zukommen zu lassen, nicht
realisiert?
Der Vorschlag, aus noch vorhandenen Mitteln des
Solidaritätskomitees einen Fonds für alle entwicklungspolitisch tätigen
Nicht-Regierungsorganisationen in den neuen Bundesländern zu
schaffen, ist im Frühjahr 1990 am Entwicklungspolitischen
Runden Tisch der ehemaligen DDR entstanden. Der Vorschlag wurde
vom Solidaritätsdienst International e. V. abgelehnt. Die
Bundesregierung hat in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages am 16. Mai 1991
den Solidaritätsdienst International e. V. aufgefordert, die
Ablehnung des Vorschlags zu überprüfen. Die Bundesregierung regt an,
daß ein solcher Fonds eingerichtet wird.
Deutscher Bundestag — 12. Wahlperiode Drucksache 12/783
4. Kennt die Bundesregierung die Verwendung der Mittel des „Soli
-
daritätsdienst International e.V. "?
Wenn ja, welche Projekte werden in welcher Höhe finanziert, und
halt die Bundesregierung diese Projekte für entwicklungspolitisch
sinnvoll?
Der Solidaritätsdienst International e.V. hat der Bundesregierung
eine Liste der Maßnahmen übersandt, die er 1991 finanzieren wi ll .
Die Liste umfaßt 53 Maßnahmen, für die insgesamt 13,8 Mio. DM
ausgegeben werden sollen. Mit allein 3,8 Mio. DM sollen die
schon vom Solidaritätskomitee finanzierten Stipendienpro
gramme für Facharbeiter und Studenten aus
Entwicklungsländern weitergeführt werden. Auch bei zahlreichen anderen der
53 Maßnahmen handelt es sich um die Fortführung von Maßnah
men, die früher vom Solidaritätsdienst finanziert wurden.
Ob die geplanten 53 Maßnahmen entwicklungspolitisch sinnvoll
sind,_ kann anhand der Liste nicht beurteilt werden. Sie enthält nur
wenige Stichworte zu den einzelnen Maßnahmen. Viele der in
den Entwicklungsländern vorgesehenen Maßnahmen bestehen
aber ausschließlich aus der Lieferung von Mate rial. Dies kann
entwicklungspolitisch sinnvoll sein, setzt aber in der Regel voraus,
daß das Material tatsächlich gebraucht wird und nicht
überwiegend Geschenkcharakter hat, daß die Lieferungen an Organisa
tionen in den Entwicklungsländern gehen, die die
zweckentsprechende Verwendung des Materials sicherstellen, und daß die
Lieferung auf Mate rial beschränkt ist, das in dem betreffenden
Entwicklungsland nicht verfügbar ist. Die Bundesregierung hat
keine Informationen darüber, ob diese Voraussetzungen bei den
vom Solidaritätsdienst International e.V. vorgesehenen
Liefermaßnahmen zutreffen.
5. Ist die Bundesregierung über Personalfragen des „Solidaritätsdienst
International e.V. " informiert?
Wenn ja, welche Mitarbeiter mit welcher Qualifikation wurden nach
dem 9. November 1989 eingestellt, und welchen Aufgabenbereich
haben sie?
Wie kann sichergestellt werden, daß die Mitarbeiter des ,,
Solidaritätsdienst Interna tional e.V." nicht die Ziele des ehemaligen So li
-daritätskomitees weiterverfolgen?
Die Bundesregierung hat keine Informationen über die
Mitarbeiter des Solidaritätsdienst Interna tional e. V. Ihr ist lediglich
bekannt, daß der Solidaritätsdienst Interna tional e.V. nach seiner
Gründung 40 Mitarbeiter des früheren Solidaritätskomitees
übernommen hat darunter als Geschäftsführer den früheren
Generalsekretär, Reichardt. Die Zahl der Mitarbeiter wurde bis Februar
1991 auf 28 abgebaut; weitere Entlassungen von Mitarbeitern
sollen beabsichtigt sein.
Der Solidaritätsdienst International e.V. ist eine rechtlich selb
ständige, als gemeinnützig anerkannte Organisa tion, die —
zumindest noch zur Zeit — über beträchtliche finanzielle Mittel verfügt.
Der Verein hat deshalb größere Möglichkeiten, Maßnahmen zu
planen und . durchzuführen, als die meisten anderen privaten
deutschen Entwicklungshilfeorganisationen. Wie bei diesen, muß
die Bundesregierung aber auch beim Solidaritätsdienst Interna
tional e.V. das Prinzip der Eigenständigkeit von Nicht-
Regierungsorganisationen achten. Sie hat den Solidaritätsdienst Interna tional
e.V. allerdings nachdrücklich aufgefordert, sein
entwicklungspolitisches Selbstverständnis in Richtung auf eine basisnahe und
armutsorientierte Hilfe zur Selbsthilfe zu definieren und nicht als
Solidaritätskomitee unter neuem Namen zu agieren.]