[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9964
16. Wahlperiode 14. 07. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Brüderle, Michael Kauch,
Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9661 –
Nationale CSR-Strategie der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang 2008
eine Forschungsstudie zum Thema „Corporate Social Responsibility (CSR)
zwischen Markt und Politik“ in Auftrag gegeben. Im Laufe des Jahres sollen
ein Multi- Stakeholder-Forum eingerichtet und eine nationale CSR-Strategie
entwickelt werden. Den Auftakt hierfür bildete eine zweitägige Konferenz mit
dem Titel „Unternehmen in Verantwortung – Ein Gewinn für alle“, die am
29./30. April 2008 in Berlin vom Institut für Organisationskommunikation
(IFOK) und der Kommunikationsagentur Pleon organisiert und
wissenschaftlich begleitet wurde. Für eine nationale CSR-Strategie sind unter anderem ein
Konzept für eine öffentliche Kennzeichnung von Unternehmen durch CSR-
Label beziehungsweise Positivlisten und die Berufung eines so genannten
UnternehmensWerte-Beirats im Gespräch.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung von gesellschaftlicher
Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility) an und begrüßt die
vielfältigen Aktivitäten der Unternehmen. Sie bekennt sich dabei zu den
internationalen Leitsätzen von ILO, OECD und dem Global Compact der Vereinten
Nationen.
Richtungsweisend für die derzeitige Arbeit ist die CSR-Definition der
Europäischen Kommission. CSR wird dabei als Konzept bezeichnet, „das
Unternehmen als Grundlage dient, um auf freiwilliger Basis soziale und ökologische
Belange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Beziehungen zu den
Stakeholdern zu integrieren.“1
1 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts-
und Sozialausschuss: Umsetzung der Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung: Europa soll auf
dem Gebiet der sozialen Verantwortung der Unternehmen führend werden. (KOM(136) 2006 endg.),
S. 5. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. Juli
2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9964 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDeutschland setzt sich insgesamt für eine soziale und ökologisch
verantwortliche Gestaltung der Globalisierung ein. Wegweisend sind dabei die
Vereinbarungen, die unter der deutschen G8-Präsidentschaft 2007 erreicht und auf den
Weg gebracht wurden (Heiligendamm-Prozess). In diesem Rahmen haben sich
die Staats- und Regierungschefs auf die Stärkung der gesellschaftlichen
Verantwortung von Unternehmen (CSR) als ein zentrales Element bei der sozialen
Gestaltung der Globalisierung auf nationaler und internationaler Ebene
verständigt. Vor diesem Hintergrund plant die Bundesregierung, eine nationale CSR-
Strategie zu entwickeln, um die vielfältigen CSR-Aktivitäten sichtbarer zu
machen, ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und den Austausch der
Stakeholder zu unterstützen.
Ein erster Schritt war die Konferenz „Unternehmen in Verantwortung – Ein
Gewinn für alle“ am 29. und 30. April 2008. Sie wurde vom BMAS in
Kooperation mit dem Auswärtigen Amt und unter Beteiligung von BMELV, BMU,
BMWi und BMZ durchgeführt. Die Konferenz sollte einen Austausch
zwischen den Stakeholdern (Teilhabern) ermöglichen. Es ging im Wesentlichen um
eine Standortbestimmung von CSR in Deutschland, um die Bedeutung von
CSR für Unternehmen im Ausland und die Priorisierung von Themen innerhalb
wichtiger Handlungsfelder. Diese Veranstaltung ist eine Grundlage für weitere
Planungen, die innerhalb der Bundesregierung derzeit abgestimmt werden. Den
Ergebnissen der Beratungen kann nicht vorgegriffen werden.
Als weiterer Schritt ist die Einberufung eines CSR-Forums geplant. Außerdem
kann eine internetgestützte Plattform eine Möglichkeit sein,
Unternehmensverantwortung darzustellen. Das CSR-Forum soll die Entwicklung einer
nationalen CSR-Strategie unterstützen.
Die Bundesregierung begreift das Vorgehen im Bereich CSR als prozess- und
dialogorientiert, das im Zusammenspiel zwischen Politik, Sozialpartnern,
Wirtschaft und Zivilgesellschaft gestaltet wird. Diese Erläuterungen zum Stand des
Prozesses bei der Entwicklung einer nationalen CSR-Strategie vorausgesetzt,
beantwortet die Bundesregierung die Fragen wie folgt.
1. Warum und mit welchem Ziel hat die Bundesregierung die
Forschungsstudie „CSR zwischen Markt und Politik“ in Auftrag gegeben?
Die Ergebnisse der Forschungsstudie sollen in den Prozess der Entwicklung
einer nationalen CSR-Strategie einfließen und die vorhandene Expertise von
Politik und Stakeholdern nutzbar machen. Ziel der Studie ist es daher, den
nationalen und internationalen CSR-Diskurs aufzuarbeiten und die Erkenntnisse für
die CSR-Politik der Bundesregierung zu nutzen. Die
Multistakeholderkonferenz „Unternehmen in Verantwortung – ein Gewinn für alle“ ist Bestandteil der
Forschungsstudie. Ihre Ergebnisse fließen unmittelbar in die Forschungsstudie
ein.
2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auftragsvergabe zur Erarbeitung
dieser Forschungsstudie?
Die Vergabe der Studie erfolgte im Wege der Freihändigen Vergabe nach
öffentlichem Teilnahmewettbewerb analog § 3 Nr. 1 Abs. 3 und 4, Nr. 4
Buchstabe h und § 17 Nr. 2 VOL/A. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
erfolgte unter Anwendung folgender Zuschlagskriterien:
– Preis des Angebots
– Zweckmäßigkeit des Konzepts zur Überprüfung diverser Themen zu CSR
– Qualität der Analyse der Rolle von Politik im Bereich CSR
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/9964– Qualität der Analyse zur Rolle von Regierungen im Stakeholder-Dialog
– Qualität der Analyse von CSR-Konzepten (international) zur
Politikberatung der Bundesregierung
– Qualität und Zweckmäßigkeit eines Konzepts für ein Konferenzprogramm.
3. Wann ist mit der Fertigstellung der Studie zu rechnen?
Die Arbeitsergebnisse der Studie werden dem BMAS bis zum 31. Oktober 2008
vorgelegt.
4. Welche Aufwendungen verursacht die Studie, und welcher Haushaltstitel
deckt diese ab?
Die Kosten der Forschungsstudie belaufen sich auf 173 383 Euro brutto. Die
Finanzierung erfolgt aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 11 01, Titel 544 01
(Forschung, Untersuchungen und Ähnliches).
5. Mit welcher Zielsetzung will die Bundesregierung ein Multi-Stakeholder-
Forum zu CSR einrichten?
Wer soll Träger des Forums sein, und welchen Arbeitsauftrag soll es
bekommen?
Die Bundesregierung sieht einen Dialog zwischen den Stakeholdern als
Grundlage für CSR. Mit der Einrichtung eines CSR-Forums soll dieser Dialog
unterstützt werden. Über die Ausgestaltung des Forums, die Trägerschaft und den
Arbeitsauftrag ist noch nicht entschieden.
6. Welche Stakeholder-Gruppen sollen in das Multi-Stakeholder-Forum
eingebunden werden?
Siehe Vorbemerkungen.
7. Welches sind die Auswahlkriterien?
Siehe Vorbemerkungen.
8. Welchen Fortschritt erwartet die Bundesregierung von diesem Forum
gegenüber früheren Foren und den im Jahr 2001 gegründeten runden Tischen
zu Verhaltenskodizes?
Die Bundesregierung bedient sich bei der Förderung von CSR verschiedener,
sich ergänzender Instrumente. Das CSR-Forum soll vor allem zu einer
Bündelung unterschiedlicher Interessen und Aktivitäten beitragen und damit
Synergien befördern. Der „Runde Tisch Verhaltenskodizes zu Sozialstandards“
ermöglicht beispielsweise einem interessierten und geschlossenen
Teilnehmerkreis eine vertiefte Diskussion zu spezifischen Themen im Bereich
Sozialstandards, insbesondere in Bezug auf das Engagement von deutschen Unternehmen
in Entwicklungsländern.
Drucksache 16/9964 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode9. Wann soll der UnternehmensWerte-Beirat durch die Bundesregierung
berufen werden?
Über Zusammensetzung und Struktur des Forums ist noch nicht entschieden.
10. Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung die fünf Mitglieder
dieses neuen Beirats auswählen?
Siehe Antwort zu Frage 9.
11. Welche Aufgaben soll der Beirat erfüllen, und wie häufig soll das
Gremium tagen?
Siehe Antwort zu Frage 9.
12. Wie sieht die Abgrenzung des Beirats gegenüber bestehenden Gremien
(z. B. zum Rat für Nachhaltige Entwicklung) aus?
Siehe Antwort zu Frage 9.
13. Welche bereits existierenden Güte- und Ethiksiegel kennt die
Bundesregierung?
Inwiefern würde sich ein von der Bundesregierung präferiertes CSR-
bzw. „UnternehmensWerte“-Label von diesen unterscheiden?
Der Bundesregierung sind die gängigen Siegel bekannt. Eine Übersicht findet
sich zum Beispiel bei
www.label-online.de. Zudem haben die G8-Länder in
ihrer Gipfelerklärung von Heiligendamm 2007 die OECD beauftragt, eine
Übersicht über die wichtigsten CSR-Standards und -Initiativen zu erstellen
(Dokument DAF/INV/WP/WD(2008) 1/REV1 vom 9. Juni 2008). Eine
Entscheidung über ein CSR-Label ist innerhalb der Bundesregierung nicht
getroffen.
14. Welche Institution wird die Aufgaben rund um das Label wahrnehmen?
Soll dazu eine Geschäftsstelle im BMAS eingerichtet werden, oder ist
eine Vergabe dieser Aufgabe geplant?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. Nach welchen Kriterien werden Unternehmen in diese Liste
aufgenommen?
Siehe Antwort zu Frage 13.
16. Befürwortet die Bundesregierung ein Überwachungsverfahren zur
Prüfung und Bewertung unternehmerischen CSR-Engagements?
Falls ja, wie sollte ein solches Verfahren nach Auffassung der
Bundesregierung ausgestaltet werden?
Die Bundesregierung verweist auf die Freiwilligkeit von CSR-Engagement.
Ein staatliches Überwachungsverfahren ist daher nicht geplant.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/996417. Soll ein solches Label für alle Unternehmensgrößen und Branchen gelten?
Wie sollen die Besonderheiten von KMU (Kleine und mittlere
Unternehmen) berücksichtigt werden?
Siehe Antwort zu Frage 13.
18. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die Unternehmen
ein?
Siehe Antwort zu Frage 13.
19. Welchen Zusammenhang gibt es zwischen dem Label und dem
Vergaberecht?
Soll das geplante Label Nachweis für die Erfüllung des „sozialen
Kriteriums“ beim Vergaberecht sein?
Siehe Antwort zu Frage 13.
20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten für solche
Nachweis- und Informationspflichten im Zusammenhang mit Label/
Positivliste ein?
Siehe Antwort zu Frage 13.
21. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die wesentlichen Ergebnisse der
CSR-Konferenz vom 29./30. April 2008?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?
Die Bundesregierung bewertet die CSR-Konferenz positiv. Neben der
Standortbestimmung waren vor allem die Diskussionen bezüglich der Handlungsfelder
wichtig. Dabei wurden zahlreiche Ansätze für CSR in Deutschland diskutiert.
Die Ergebnisse der Konferenz hat das BMAS auf der Internetseite
www.csr-in-
deutschland.de veröffentlicht.
22. Hat das BMAS oder das Auswärtige Amt (AA) im Nachgang zur
Konferenz mit einzelnen Stakeholder-Gruppen
(Verbraucherschutzorganisationen, Gewerkschaften, NGOs, Politik, Unternehmen, Industrieverbände
etc.) Gespräche geführt?
Wie schätzen diese das Vorhaben des BMAS ein?
Ja, die Bundesregierung verfolgt einen dialogorientierten CSR-Ansatz. Eine
Vielzahl von Unternehmen, aber auch Verbraucherschutzorganisationen oder
Nichtregierungsorganisationen begrüßen die Bemühungen um ein klares CSR-
Profil für Deutschland (siehe auch Antwort zu Frage 24).
23. Die Europäische Kommission betont in ihrer Definition von CSR die
Freiwilligkeit gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen. Teilt
die Bundesregierung diese Auffassung?
Ja
Drucksache 16/9964 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode24. Warum hält es die Bundesregierung für erforderlich, eine nationale
Strategie für die Verantwortung von Unternehmen zu entwickeln?
Lebt das freiwillige Engagement von Unternehmen nicht gerade davon,
dass es der Kultur des jeweiligen Unternehmens entspricht und nicht
einer politischen Vorgabe?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass CSR-Aktivitäten von
Unternehmen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen stärken können – gerade auch
im internationalen Wettbewerb – und zur nachhaltigen Entwicklung beitragen
können. Ein hohes CSR-Engagement von Unternehmen kann auch zum
sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft im In- und Ausland beitragen. Diese gerade
in Deutschland ausgeprägte Kultur soll stärker ins öffentliche Bewusstsein
gerückt werden. Durch verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in
Entwicklungs- und Schwellenländern können Unternehmen einen Beitrag zu einer
nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung dort leisten.
Eine koordinierende nationale CSR-Strategie hilft, die vielfältigen CSR-
Aktivitäten sichtbarer zu machen und ins öffentliche Bewusstsein zu rücken, den
Austausch der Stakeholder zu unterstützen, noch besser zu vernetzen und das CSR-
Profil für Deutschland zu schärfen.
25. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das gesellschaftliche Engagement
von deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich ein?
Das gesellschaftliche Engagement von deutschen Unternehmen ist
außerordentlich hoch. Gründe dafür sind der Rahmen der sozialen Marktwirtschaft und die
Tradition von verantwortlichem Wirtschaften bei Familienunternehmen und
dem Mittelstand insgesamt. Aber auch deutsche Großunternehmen sind
international häufig gute Beispiele für die hohe Qualität bei der Übernahme von
Verantwortung.
Dies kann im Übrigen zu einer Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der
globalisierten Weltwirtschaft und zu einer gerechteren Gestaltung der
Globalisierung beitragen.
So engagieren sich über 1 000 deutsche Unternehmen im Rahmen der
„Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft“ (PPP) des BMZ in
Entwicklungs- und Schwellenländern.
Um das positive Wirken von deutschen Unternehmen im Ausland weiter
herauszustellen, und um neues Engagement zu ermöglichen, wird im Herbst eine
Internetplattform „CSR WeltWeit“ (Arbeitstitel) online gehen. Träger ist die
Bertelsmann-Stiftung, Mitinitiator das Auswärtige Amt, beteiligt sind weitere
Ressorts und Verbände. Dieses Internetportal wird deutschen Unternehmen die
erforderlichen Informationen zu verantwortlicher Gestaltung des
unternehmerischen Umfelds im Ausland an die Hand geben.
26. Gibt es innerhalb der Bundesregierung eine einheitliche Position zum
Thema CSR?
Inwieweit wird das BMAS bei seinem Vorgehen durch die anderen
Ressorts unterstützt?
Siehe Antwort zu Frage 24, erster Absatz. Darüberhinaus begrüßt die
Bundesregierung die Definition der Europäischen Kommission.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/996427. Wann ist mit der Fertigstellung des Konzepts für eine nationale CSR-
Strategie zu rechnen?
Ab wann und durch wen soll dieses Konzept konkret umgesetzt werden?
Siehe Vorbemerkungen.
28. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um beim Thema CSR an die
Ergebnisse des G8-Treffens und des Heiligendamm-Prozesses im Jahr
2007 anzuknüpfen?
Die Staats- und Regierungschefs der G8 haben sich in Heiligendamm auf die
Stärkung von gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen als ein
zentrales Element bei der sozialen Gestaltung der Globalisierung verständigt. Die
G8-Arbeitsminister haben diese Überzeugung auf ihrem diesjährigen Treffen
unter japanischer Präsidentschaft in Niigata fortgeschrieben. Hierfür hat sich
Deutschland mit Nachdruck eingesetzt. In ihren Schlussfolgerungen treten sie
u. a. für eine weltweite Stärkung der sozialen Sicherheit und der Förderung der
Decent Work Agenda der ILO ein, unterstreichen die Rolle der OECD
Leitlinien für Multinationale Unternehmen und erkennen die wichtige Rolle von
CSR an.
Gegenwärtig geht es darum, die Grundsätze von Verantwortungsvoller
Unternehmensführung im Heiligendamm-Dialog-Prozess mit den G5-Staaten zu
diskutieren und ein gemeinsames Verständnis für die zugrunde liegenden
Prinzipien zu entwickeln. Deutschland wird sich auf internationaler Ebene weiter
dafür einsetzen, dass in den G8-Staaten und den G5-Staaten das Bekenntnis zu
CSR und zur Förderung der zugrunde liegenden Prinzipien gestärkt wird.
29. Worin drückt sich aus, dass Bundesregierung, Ministerien und
Bundesbehörden wie Unternehmer und Bürger auch Corporate Citizen sind?
Die Bundesregierung ist sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Im Rahmen des
weiteren Vorgehens sollen mögliche Schritte festgelegt werden.
30. Plant die Bundesregierung – ähnlich wie vor allem bei Großunternehmen
üblich –, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, der Auskunft über die
CSR-Aktivitäten der einzelnen Ministerien und Bundesbehörden gibt?
Siehe Antwort zu Frage 29.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]