Überprüfung der ehemaligen Vermögenslage von heutigen Sozialhilfeantragstellern in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Hauptantrag auf Gewährung von Sozialhilfe, den Rentnerinnen und Rentner in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik heute zu stellen gezwungen sind, um ihre soziale Existenz zu gewährleisten, fordert unter Punkt „3. Vermögen" Auskünfte über die in den letzten zehn Jahren von ihnen an Angehörige getätigten Schenkungen bzw. Übergaben von Vermögen oder Vermögensanteilen.
Die Rentnerinnen und Rentner in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik betrachten diese rückwirkende Ausforschung ihrer damaligen Vermögensverhältnisse als entwürdigend und unzumutbar, weil damit unter völlig anderen Rechtsbedingungen getätigte Schenkungen an Kinder oder Enkel heute der Prüfung des Anspruches auf Sozialhilfe zugrunde gelegt werden.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Rechtslage legt die Bundesregierung bei der Beurteilung von in den letzten zehn Jahren in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik getätigten Schenkungen bzw. Vermögensübertragungen an Angehörige durch heutige Antragsteller auf Sozialhilfe zugrunde?
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung für die heutigen Sozialhilfeantragsteller aus den zurückliegenden Vermögensübertragungen bzw. Schenkungen an Angehörige hinsichtlich ihres Anspruchs auf Sozialhilfe?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, daß die Sozialhilfeantragsteller aus den ostdeutschen Bundesländern ihren Rechtsanspruch, ohne dem entwürdigenden Druck dieser Ausforschung ihrer früheren Vermögensverhältnisse ausgesetzt zu sein, wahrnehmen können?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei den Betroffenen die durch diese Ausforschung entstandenen Belastungen von Familienbeziehungen zu beseitigen?