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Die Zuständigkeit/Verantwortung für das Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Potential in den Bereichen Universität, Industrie und ehemalige Akademie der Wissenschaften ist differenziert. Die Hochschulen fallen in die Zuständigkeit der jeweiligen Länder.
Sicherung und Erneuerung von Forschung und Lehre in den neuen Ländern werden im Rahmen des Hochschulsonderprogramms mit 1,76 Mrd. DM aus Bundesmitteln in den Jahren 1991 bis 1996 gefördert; 520 Mio. DM sind darin für den Erhalt des wissenschaftlichen Potentials durch Förderung der Integration von Forschern und Arbeitsgruppen aus dem Akademiebereich in die Hochschulen sowie in gemeinsam von Bund und Ländern getragenen Forschungseinrichtungen enthalten.
Die Mittel für den Hochschulbereich werden den neuen Ländern zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen und von diesen den Hochschulen zentral zur Verfügung gestellt. Eine Übersicht über die 1991 der Universität Jena zugewiesenen Mittel liegt nach Abschluß des laufenden Haushaltsjahres vor.
Im Hochschulerneuerungsprogramm wird die personelle und strukturelle Erneuerung der Hochschulen einschließlich Fachhochschulen durch Gründungsprofessoren und Gastwissenschaftler gefördert. Weitere Schwerpunkte sind die Nachwuchsförderung, die Förderung von Zusatzstudien, Zusatzqualifikationen und Fernstudien. Darüber hinaus stehen Mittel für kleinere Baumaßnahmen, für Geräteanschaffungen und für die Integration der Hochschulbibliotheken in den bestehenden Bibliotheksverbund zur Verfügung.
Grundlage der Neustrukturierung des Hochschulbereichs Jena sind die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zum Ausbau der Universität und zur Einrichtung einer Fachhochschule.
An der Universität Jena empfiehlt der Wissenschaftsrat die Fächer Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft, Informatik, Medizin sowie die Lehrerausbildung für die Sekundarstufe I und II voll auszubauen. Empfehlungen zu den Natur- und Geisteswissenschaften stehen noch aus.
In der Forschung wird u. a. ein Schwerpunkt im Bereich terrestrische Ökosysteme und Limnologie von Fließgewässern eingerichtet. Aus Mitteln des Erneuerungsprogramms sollen zudem einige Arbeitsgruppen des bisherigen Bereichs Ökologie des Zentralinstituts für Ökobiologie und experimentelle Therapie an die Universität Jena überführt werden. Die fachlich einschlägigen Wissenschaftler der Universität haben sich in einer Initiative für ein Graduiertenkolleg mit dem Arbeitstitel „Ökologie und Umweltschutz " zusammengefunden.
Für die Fachhochschule Jena hat der Wissenschaftsrat ein mittelfristiges Ausbauziel von rd. 3 000 Studienplätzen in den Fächern Feinwerktechnik, Elektrotechnik/Elektronik, Medizintechnik, Werkstofftechnik/Materialwissenschaften, Maschinenbau, Physikalische Technik, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen und Sozialwesen empfohlen.
Das Land Thüringen hat die Einrichtung der Fachhochschule Jena zum 1. Oktober 1991 beschlossen. Der Lehrbetrieb in den Studiengängen Elektrotechnik und Feinwerktechnik mit je 120 Studienanfängerplätzen konnte bereits aufgenommen werden. Zum Wintersemester 1992 sollen die weiteren Studiengänge folgen; lediglich der Ausbau des Wirtschaftsingenieurwesens ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. Die „Technikwissenschaftliche Fakultät" der Universität Jena wurde in die Fachhochschule überführt.
Aus den Arbeitsbereichen der bisherigen „Technikwissenschaftlichen Fakultät" sollen drei Institute an der Fachhochschule gegründet werden, die in angewandter Forschung und Entwicklung an die Thüringer Werkstofftradition im Bereich Glas, Keramik und verwandte Materialien anknüpfen sollen. Dazu werden auch Ressourcen der bisherigen Ingenieurschule für Elektrotechnik und Keramik Hermsdorf durch Verlagerung nach Jena einbezogen.
Für den Ausbau der Hochschulen in Jena sind im 21. Rahmenplan für den Hochschulbau Vorhaben mit Gesamtkosten in Höhe von 211 Mio. DM enthalten. Hinzu kommen zu den Nachmeldungen des Rahmenplans angemeldete Vorhaben für den Ausbau der Wirtschaftswissenschaften, der Rechtswissenschaften und der Bibliothek im Umfang von weiteren 87 Mio. DM. Für die Fachhochschule ist ein Neubau mit Gesamtkosten in Höhe von 180 Mio. DM angemeldet.
Die Konzeption des Bundesministers für Forschung und Technologie (BMFT) bezüglich der Neustrukturierung der außeruniversitären Forschung im Beitrittsgebiet ergibt sich aus den Berichten — zur Vereinigungspolitik im Bereich von Forschung und Technologie (vom 8. April 1991), Ausschuß für Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung (FTTA) des Deutschen Bundestages, Drucksache 12/31, — zu Maßnahmen für den Aufbau einer effizienten Forschungslandschaft in den neuen Ländern (vom 27. August 1991), Ausschuß FTTA, Drucksache 12/92, — Forschung und technologische Entwicklung in den neuen Bundesländern (vom 29. November 1991), Ausschuß FTTA, Drucksache 12/150, des BMFT an den FTTA-Ausschuß des Deutschen Bundestages. Darauf darf der Einfachheit halber verwiesen werden.
Der BMFT wird alles daran setzen, um die Rolle Jenas als attraktiven Standort für FuE zu erhalten und auszubauen. Konkret bedeutet dies, daß das Institut der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) für Angewandte Optik und Feinmechanik mit der für die FhG bekannten anwendungsorientierten Ausrichtungen der Forschung und das Institut für Molekulare Biotechnologie als Einrichtung der Blauen Liste ihren Sitz in Jena haben werden. Von den acht Thüringischen Arbeitsgruppen der Max-Planck-Gesellschaft sind sieben Arbeitsgruppen in Jena beheimatet. Insgesamt werden dadurch allein im Raum Jena für etwa 300 Wissenschaftler hochwertige Arbeitsplätze gesichert.
Die Schaffung einer leistungsfähigen marktorientierten FuE ist eine wichtige Voraussetzung sowohl für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen als auch für zukunftssichere Arbeitsplätze. Es kommt darauf an, leistungsfähige FuE-Arbeitsgruppen und -einrichtungen der Industrie jetzt nicht wegbrechen zu lassen, da sie später nur mit großer Mühe wieder aufgebaut werden können. Dies ist in erster Linie eine Aufgabe der Wirtschaft selbst. Bundesregierung und Treuhandanstalt leisten Hilfestellung.
Auf Grund der besonderen Problematik der Industrieforschung in den neuen Ländern hat der BMFT ein geschlossenes Konzept entwickelt und umgesetzt. Dieses zielt auf den Aufbau einer innovationsfreundlichen Infrastruktur sowie auf die Schaffung und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen.
Auf Initiative des BMFT ist in Jena als früherem Zentrum der Hochtechnologie der Deutschen Demokratischen Republik der Arbeitskreis „Wissenschaft und Wirtschaft — Jena" geschaffen worden. Dieser soll für diese Region zukunftsträchtige Förderprojekte ausarbeiten und damit die dort konzentrierten FuE-Potentiale beim Übergang in die Marktwirtschaft unterstützen.
Zum BMFT-Maßnahmebündel, das auch in der Region Jena zu greifen begonnen hat, zählen insbesondere:
- Förderung von FuE-Projekten im Rahmen von Fachprogrammen, insbesondere von Verbundprojekten ost- und westdeutscher Partner, wobei FuE in Unternehmen der neuen Länder eine um zehn Prozentpunkte höhere Förderquote erhalten.
- Förderung der Auftragsforschung und -entwicklung zur Stärkung der Innovationskraft der kleinen und mittelständischen Unternehmen und zur Auslastung der FuE-Einrichtungen mit Aufträgen
- Förderung der Auftragsforschung und -entwicklung West-Ost zum Erhalt und zur marktgerechten Ausrichtung von FuE-Einrichtungen und Unternehmen. Dabei werden Unternehmen außerhalb der neuen Länder über 40,%ige Preisnachlässe, die der BMFT als Zuwendung für die ostdeutschen Auftragnehmer übernimmt, stimuliert, Aufträge in die neuen Bundesländer zu vergeben und hier FuE-Arbeitsplätze zu sichern.
- FuE-Personal-Zuwachsförderung zum Auf- und Ausbau von FuE-Kapazitäten in kleinen und mittelständischen Unternehmen
- Förderung der Gründung von jungen technologieorientierten Unternehmen als Keimzelle eines innovativen Mittelstandes.
- Förderung des Aufbaus von Technologie- und Gründerzentren als Pilotprojekte für nachfolgende Vorhaben der Länder und Kommunen
- Im Rahmen des Gemeinschaftswerks Aufschwung Ost stehen in 1992 für wirtschaftsnahe FuE-Einrichtungen (einschließlich von Forschungs-GmbH) 180 Mio. DM zur Verfügung, von denen 100 Mio. DM das Bundesministerium für Wirtschaft und 80 Mio. DM das Bundesministerium für Forschung und Technologie bewirtschaften. Diese Mittel werden auch Jenaer Unternehmen zugute kommen.
Die Gesamtbewilligung für Vorhaben der direkten Projektförderung des BMFT in den neuen Ländern hat mit Stand vom 30. November 1991 die Höhe von 819 Mio. DM erreicht, wovon 178 Bewilligungen mit insgesamt 105 Mio. DM auf das Land Thüringen entfallen. Jena-Stadt erhält davon 64 Mio. DM für 116 Projekte — Einrichtung der ehemaligen AdW 13,5 Mio. DM — Friedrich-Schiller-Universität Jena 24,6 Mio. DM - die Firmen Carl Zeiss, Jenoptik, Jenaer Glaswerk 15,2 Mio. DM — übrige Industrieunternehmen 10,7 Mio. DM. Hinzu kommen Maßnahmen der laufenden indirekten und indirekt spezifischen Projektförderung durch den BMFT (ebenfalls mit Stand 30. November 1991) für Thüringen in Höhe von 10 Mio. DM, davon 3,2 Mio. DM für Jena-Stadt.
Neue Länder: 370 bewilligte Anträge mit Zuwendungen in Höhe von 28,8 Mio. DM, davon Jena-Stadt: 2 Unternehmen als Auftraggeber und zwei mal Jenoptik als Auftragnehmer.
Neue Länder: 76 bewilligte Anträge mit Zuschüssen von 4,0 Mio. DM, davon Jena-Stadt: 3 Bewi lligungen mit 316 TDM.
Neue Länder:. Bewilligungen für 278 Unternehmen in Höhe von 9,3 Mio. DM für 835 neueingestellte FuE-Mitarbeiter, davon Jena-Stadt: 3 Unternehmen mit 60 TDM für 6 Mitarbeiter (Neueinstellungen).
Neue Lander: 82 Bewilligungen mit 25 Mio. DM, davon Jena-Stadt: 4 Gründungen.
Neue Länder: 15 Zentren und Planungsphasen für 10 weitere Zentren, bisher bewil ligt 32,3 Mio. DM, davon Jena-Stadt: Jenaer. Technologiezentrum mit 2,3 Mio. DM.
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Für 1992 sind Mittel (einschließlich Gemeinschaftswerk „Aufschwung Ost") für die Beschäftigung von jahresdurchschnittlich 400 000 Arbeitnehmern. in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) vorgesehen. ABM leisten damit einen erheblichen Beitrag zur vorübergehenden Entlastung des Arbeitsmarktes während des wirtschaftlichen Umbruchs.
Um auch den Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) während des Umstrukturierungsprozesses durch ABM zu entlasten, hat die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in Zusammenarbeit mit dem BMA und dem BMFT bereits im April 1991 einen Erlaß herausgegeben, in dem Beispiele für mögliche ABM im Bereich Wissenschaft, Forschung und technologische Entwicklung aufgeführt sind.
Förderung von Wissenschaft, Forschung und technologischer Entwicklung sind allerdings keine Aufgaben, die aus Mitteln der Beitragszahler der BA zu finanzieren wären. ABM verstehen sich vielmehr als arbeitsmarktpolitisches Instrument, um zu einer Entlastung des Arbeitsmarktes in den Schwerpunkten der Arbeitslosigkeit zu kommen. Im Vordergrund steht daher die Beschäftigung ansonsten Arbeitsloser. Vorrang gegenüber der Beschäftigung in ABM haben somit die Vermittlung in nicht geförderte Arbeitsverhältnisse und die Fortbildung und Umschulung, um die Voraussetzungen für die Integra tion in den regulären Arbeitsmarkt zu erreichen.
Gerade für den Personenkreis der wissenschaftlich Ausgebildeten muß die Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes vorrangig über das Instrument der Förderung der beruflichen Bildung erfolgen, zumal dieser Personenkreis am ehesten über die notwendige Flexibilität verfügt, sich auf neue Anforderungen einzustellen und die dazu erforderlichen Zusatzkenntnisse zu erwerben, um „marktfähiger" zu werden.
ABM im Bereich Forschung und Entwicklung in Trägerschaft von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn sie über die Art der Tätigkeit zu einer gewissen beruflichen Umorientierung beitragen. Die möglichen Maßnahmenfelder von ABM im FuE-Bereich, wie sie in dem genannten Erlaß der BA aufgeführt sind, liegen daher im Bereich der angewandten Forschung. Von den Möglichkeiten dieses Erlasses wurde von den Dienststellen bereits 1991 Gebrauch gemacht, ohne daß allerdings eine exakte Quantifizierung der in diesem Bereich angesiedelten Maßnahmen möglich wäre.
Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung in Trägerschaft von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaf ten können von den Arbeitsämtern im Rahmen der zur Verfügung stehenden Teilnehmerkontingente und bei Vorliegen der übrigen Förderungsvoraussetzungen auch 1992 bewilligt werden. Dabei ist allerdings absehbar, daß die möglichen Teilnehmerkontingente nicht ausreichen werden, um alle ABM-Anträge bewilligen zu können. Es ist daher eine Auswahl unter den beantragten Maßnahmen zu treffen.
Auch bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen der ABM-Förderung besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Dies bedeutet, daß die Bundesanstalt für Arbeit unter arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Aspekten Förderungsprioritäten setzen kann, um ein die finanziellen Möglichkeiten übersteigendes Antragsvolumen dem gegebenen Finanzrahmen anzupassen.
- Teilzeit-ABM in Kombination mit Teilzeit-Bildungsmaßnahmen
- Maßnahmen, die der Schaffung von Dauerarbeitsplätzen dienen oder sie vorbereiten
- Maßnahmen, die der überwiegenden Beschäftigung von Zielgruppen des Arbeitsmarktes dienen,
- Maßnahmen, die Impulse zur Verbesserung der Infrastruktur (einschließlich der sozialen Infrastruktur) geben, sowie
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt.
Priorität haben dabei
Aus dem Gemeinschaftswerk Aufschwung Ost stehen 1992 keine Sachkostenzuschüsse mehr für Neubewilligungen zur Verfügung. Die BA kann Kosten, die zur Gesamtfinanzierung einer Maßnahme erforderlich sind, in begrenztem Umfang im Rahmen der verstärkten Förderung nach § 96 AFG fördern. Dies setzt allerdings eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes in gleicher Höhe und zu gleichen Konditionen voraus.