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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Zur Personalsituation in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer (G-SIG: 12010775)

Entlassung von Mitarbeitern bis Ende 1992, Gründe, Umwandlung von befristeten in Dauerarbeitsplätze

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

18.05.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/247323. 04. 92

Zur Personalsituation in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zur Zulassung gewerbsmäßiger privater Arbeitsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 12/2351 vom 23. März 1992) wird u. a. ausgeführt, daß personelle und sächliche Reserven in Erwartung eines späteren Aufgabenzuwachses unwirtschaftlich seien. Es wird außerdem eingestanden, daß die Situation in den Arbeitsämtern der neuen Bundesländer trotz enormer Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter nicht befriedigend ist. Aus den angegebenen Zahlen läßt sich ermitteln, daß rein rechnerisch pro Mitarbeiter der Arbeitsämter die doppelte Anzahl von Arbeitssuchenden im Vergleich zu den Westländern zu bearbeiten ist. Beachtet man darüber hinaus die deutlich höhere Zahl von Beschäftigten in Umschulungsmaßnahmen, ABM, Vorruhestand usw. und bedenkt man den Umstand, daß vielen Bürgern im Osten der Umgang mit der Institution „Arbeitsamt" noch sehr schwerfällt, wird offensichtlich, daß der Arbeitsumfang in den ostdeutschen Arbeitsämtern wesentlich größer ist als in den alten Bundesländern. Es ist aus diesem Grunde unverständlich, daß nach einer Meldung der Gewerkschaftszeitung „Metall" allein in Sachsen 400 der 1 100 Mitarbeiter der Arbeitsämter mit befristeter Einstellung entlassen werden sollen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen7

1

In welchem Umfang sollen in den neuen Bundesländern Mitarbeiter der Arbeitsämter mit befristeter Einstellung bis Jahresende 1992 entlassen werden?

2

Innerhalb welcher Fachbereiche der Arbeitsämter sollen Entlassungen erfolgen?

3

Welche Gründe für diese Entlassungen liegen vor?

4

Sieht die Bundesregierung diese Entlassungen als gerechtfertigt an?

Wenn ja, warum?

5

Ist beabsichtigt, in entsprechendem Umfang dauerhafte Arbeitsverhältnisse in den Arbeitsämtern zu begründen?

6

Ist beabsichtigt, diese Dauerarbeitsplätze in der Regel an bisher befristet Beschäftigte zu vergeben?

Wenn nicht, warum nicht?

7

In welchem Umfang ist beabsichtigt, die personelle Ausstattung der Arbeitsämter entsprechend dem westlichen Standard zu erweitern?

In welchem Zeitraum könnte das realisiert werden?

Bonn, den 23. April 1992

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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