[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9946
16. Wahlperiode 09. 07. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Barth, Patrick Meinhardt, Cornelia
Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/9704 –
Defizite ökonomischer Bildung an allgemeinbildenden Schulen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Auseinandersetzung mit Fragen des wirtschaftlichen Handelns und des
Marktgeschehens sowie der Erwerb eines Basiswissens über grundlegende
ökonomische Sachverhalte, Prozesse und Zusammenhänge ist Voraussetzung
für die Entwicklung zur mündigen Bürgerin oder zum mündigen Bürger. Die
wirtschaftliche Tätigkeit stellt eine Konstante im sozialen Leben aller
Gesellschaftsformen dar und sichert dem Individuum und der Gemeinschaft
gleichermaßen die Existenz. Gerade deswegen ist eine rationale, systematische
und sachlich korrekte Auseinandersetzung mit dieser Materie an
allgemeinbildenden Schulen unerlässlich. Hier müssen Kinder und Jugendliche mit
Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgestattet werden, die sie dazu
befähigen, sich mit den ökonomischen Bedingungen ihrer Existenz und deren
sozialen, politischen und rechtlichen Dimensionen auf privater, betrieblicher und
volkswirtschaftlich-globaler Ebene auseinanderzusetzen.
Obwohl Aspekte der ökonomischen Bildung zunehmend in den
Schulunterricht integriert werden und die gesellschaftliche Akzeptanz ökonomischen
Basiswissens als Teil des Allgemeinwissens unbestritten ist, dokumentiert eine
vom Bundesverband deutscher Banken in Auftrag gegebenen Studie weiterhin
Defizite bei der Vermittlung von wirtschaftlichen Kompetenzen (vgl.:
„Konzeption für die Ökonomische Bildung als Allgemeinbildung von der
Primarstufe bis zur Sekundarstufe II“, Institut für Ökonomische Bildung, Mai 2008).
Neben der Förderung einer systematischen Vermittlung ökonomischen
Wissens und der curricularen Verankerung ökonomischer Bildung ist besonders
die Qualifikation der Lehrerinnen und Lehrer auf diesem Gebiet durch
Maßnahmen der Lehreraus- und -weiterbildung geboten.
Doch auch die Behandlung von ökonomischen Fragen in deutschen
Schulbüchern wirft Fragen auf. Die Darstellung und Auseinandersetzung mit Fragen
der Ökonomie ist teilweise durch antikapitalistische Rhetorik, ideologisierte
Parteipolitik und einen unverfrorenen Anti-Kapitalismus gekennzeichnet. Es
wird teilweise suggeriert, Freihandel und globaler Wettbewerb seien grund- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 8. Juli 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/9946 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodesätzlich problembehaftet und müssten durch staatliches Eingreifen
„korrigiert“ werden.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die hier gestellten Fragen zu Defiziten ökonomischer Bildung an
allgemeinbildenden Schulen berühren nahezu ausschließlich die Kompetenz der für diesen
Bildungsbereich zuständigen Länder.
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz wurde deshalb einbezogen und
hat detailliert zur Beantwortung der Fragen beigetragen.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren die verfügbaren Geldzuweisungen pro Monat (zum Beispiel
Taschengeld), das Sparverhalten und die Verschuldungsneigung an
beziehungsweise von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren entwickelt?
Die Bundesregierung verweist auf die im Auftrag der Schufa Holding AG unter
Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) in Kooperation mit BITKOM und VATM im Februar 2006
publizierte Studie „Jugend und Geld 2005 – Eine empirische Untersuchung
über den Umgang von 10- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen mit
Geld“, der die folgenden Angaben zu entnehmen sind.
Gemäß dieser Studie stehen den 10- bis 17-Jährigen durchschnittlich Mittel in
Höhe von 893 Euro zur Verfügung. Dieses setzt sich zu 34 Prozent aus
Taschengeld, 19 Prozent Gehalt, 16 Prozent Geld zwischendurch, 14 Prozent
Nebenjob, 9 Prozent Geburtstag, 7 Prozent Weihnachten und 2 Prozent
sonstige Quellen einnahmeseitig zusammen. Vergleichszahlen zur Entwicklung in
den letzten fünf Jahren werden nicht benannt.
Sechs Prozent der befragten Jugendlichen haben sich Geld geliehen, das sie
nicht sofort zurückzahlen können und gelten nach der Definition als Schuldner.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung der Schuldenhöhe bei den
verschuldeten Jugendlichen:
Zum Sparverhalten Jugendlicher ist der Studie zu entnehmen, dass 84 Prozent
der Jugendlichen Geld gespart haben. Die Jugendlichen, die sparen, verfügen
über ein durchschnittliches Sparguthaben von rund 1 000 Euro. Jungen sparen
häufiger als Mädchen und besitzen auch ein leicht höheres Guthaben. Die
Sparhäufigkeit steigt mit dem Alter. Das Sparguthaben verdoppelt sich von der
jüngsten bis zur ältesten Jahrgangsgruppe.
So viele Jugendliche in Prozent haben bis zu dieser Höhe Schulden
29 Prozent der Jugendlichen
59 Prozent der Jugendlichen
88 Prozent der Jugendlichen
93 Prozent der Jugendlichen
haben nicht mehr als 5 Euro Schulden
haben nicht mehr als 10 Euro Schulden
haben nicht mehr als 50 Euro Schulden
haben nicht mehr als 100 Euro Schulden
7 Prozent der Jugendlichen haben Schulden zwischen 100 und 950 Euro
Arithm. Mittel: 53 Euro, Median: 10 Euro
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/99462. Wie schätzt die Bundesregierung das Niveau ökonomischen Wissens und
der wirtschaftlichen Basiskompetenzen unter Schülerinnen und Schülern
ein?
Wie unterscheidet sich dieses, je nach Alter und besuchter Schulform?
3. Auf welcher Grundlage beruht diese Einschätzung?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Vermittlung ökonomischen Wissens und wirtschaftlicher
Basiskompetenzen bei Schülerinnen und Schülern liegt gemäß der Kompetenzverteilung des
Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Länder. Für die
Kultusministerkonferenz ist ökonomische Bildung ein unverzichtbarer Bestandteil der
Allgemeinbildung und gehört somit zum Bildungsauftrag der allgemeinbildenden Schulen
in der Bundesrepublik Deutschland. Das Lernfeld Wirtschaft ist in den Schulen
fest verankert und wird in verschiedenen Formen in schulische Lehr- und
Lernprozesse einbezogen. Die Vermittlung wirtschaftlicher Grundkenntnisse
vollzieht sich in drei Bereichen:
● innerhalb des Unterrichts, als Teil eines oder mehrerer Fächer bzw. als
eigenständiges Schulfach,
● außerhalb des Unterrichts, beispielsweise in Form von Schülerfirmen oder
wirtschaftsbezogenen Schulprojekten, sowie
● außerhalb der Schule, durch vielfältige Zusammenarbeit mit
außerschulischen Partnern, z. B. Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Primarbereich
Wenngleich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Bildung an
allgemeinbildenden Schulen im Sekundarbereich zu sehen ist, erfolgt bereits in der
Grundschule ein erster Kontakt mit wirtschaftlichen Themen, z. B. beim
Kennenlernen von Währungen. Im Sachunterricht können Kenntnisse zu verschiedenen
Produktionsabläufen, zum Thema „Arbeit“ oder „Dienstleistung“ vermittelt
werden, und im Fach Mathematik erfolgen rechnerische Operationen mit Geld
und anderen wirtschaftlichen Faktoren.
Sekundarbereich I
Die Kultusministerkonferenz hat in ihrer „Vereinbarung über die Schularten
und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ (Beschluss der KMK vom
3. Dezember 1993 i. d. F. vom 2. Juni 2006) festgelegt, dass die Hinführung zur
Berufs- und Arbeitswelt verpflichtender Bestandteil für alle Bildungsgänge ist.
Der Unterricht erfolgt entweder in einem eigenen Unterrichtsfach
(„Arbeitslehre“) oder als Gegenstand anderer Fächer. Über das Fach Arbeitslehre und die
Berufsorientierung hinaus findet der Unterricht im Lernfeld Wirtschaft in der
Regel im Aufgabenfeld/Gegenstandsbereich/Unterrichts- oder Fachbereich
„Arbeit-Wirtschaft-Technik“ statt. Wirtschaftsbezogene Themen sind
Bestandteil des Lehrplans in verschiedenen Fächern bzw. Lernbereichen, vor allem in
Geschichte, Erdkunde, Politik/Sozialwissenschaften, aber auch im Rahmen der
Landeskunde in sprachlichen Fächern. Themen können beispielsweise sein
„Private Haushalte“, „Unternehmen“, „Geldverkehr und Wirtschaftskreislauf“,
„Markt“, „Mensch und Betrieb“, „Tarifparteien“, „Vertragslehre“,
„Wirtschaftsrecht“, „Wirtschaftspolitik“, „Internationale Wirtschaftsbeziehungen“.
Die Auswahl der Themen und die Art ihrer Behandlung hängen ab von der
Schulart bzw. dem gewählten Bildungsgang. Einige Länder weisen für die
Behandlung wirtschaftlicher Themen feste Stundenanteile im Rahmen bestimmter
Fächer aus, andere Länder geben verpflichtende Themen vor, ohne ein
Stundenvolumen zu fixieren.
Drucksache 16/9946 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSekundarbereich II
Je nach Land bzw. den Organisationsmöglichkeiten der Schule können
wirtschaftliche Themen integraler Bestandteil eines oder mehrerer Fächer sein,
z. B. in Gemeinschaftskunde oder Erdkunde. Typische Themen sind „Soziale
Marktwirtschaft“, „Grundzüge der Wirtschaftsordnung“, „Ökonomie und
Ökologie“, „Wirtschaftsräume ausgewählter Staaten“, „Globale Verflechtung und
globale Verantwortung“.
An Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe wird
wirtschaftliche Bildung auch im Zusammenhang der Berufs- und Studienorientierung
thematisiert, sei es im Rahmen von Betriebspraktika oder im Rahmen
schulischer Kontakte zu Berufs- und Studienberatern.
Wirtschaft kann in der Oberstufe allgemeinbildender Gymnasien auch als
eigenständiger Kurs angeboten werden und Prüfungsfach sein. An
Fachgymnasien/berufsbezogenen Bildungsgängen, die zur Allgemeinen
Hochschulreife führen, ist in der Fachrichtung Wirtschaft das Fach Wirtschaftslehre
bzw. Volkswirtschaftslehre oder Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen
obligatorisches zweites Leistungskursfach.
4. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung den diagnostizierten
Wissensstand als ausreichend?
Untersuchungen, die allgemeingültige Schlussfolgerungen über den
ökonomischen Wissensstand der Schülerinnen und Schüler auf den verschiedenen
Ebenen des Bildungssystems ermöglichen würden, sind der Bundesregierung nicht
bekannt.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen oder plant die
Bundesregierung, um die Vermittlung ökonomischen Wissens und das
Erlangen von wirtschaftlichen Kompetenzen zu fördern?
Die Bundesregierung hat die zuständigen Länder vor allem im
außerunterrichtlichen und außerschulischen Bereich durch verschiedene Programme und
Projekte unterstützt.
So z. B. im Programm „Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“ (SWA), das unter
Beteiligung aller Länder von 1999 bis Ende 2007 vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung, kofinanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF), gefördert wurde. Die Aneignung arbeits- und berufsbezogener
Kenntnisse und damit auch ökonomischen Wissens wurde in den SWA-
Projektschulen als elementarer Bestandteil eines fächerübergreifenden
berufsorientierenden Unterrichts verstanden.
Beispielhaft für die Zielsetzung des Programms sind folgende drei SWA-
Projekte zu nennen:
● Bremen: „Ökonomisch denken und Handeln lernen – Jugend mit Zukunft in
Bremen“
In dem Projekt in Bremen wurden Schülerinnen und Schülern durch
intensive Lernortkooperation mit einzelnen Betrieben in der heimischen IT- und
Multimediabranche grundlegende Wirtschaftskenntnisse vermittelt.
● Deutscher Gewerkschaftsbund: „Workshop Zukunft“
Der DGB bot Jugendlichen über die Beschäftigung mit zehn
Themenkomplexen in einer virtuellen Lernwerkstatt die Möglichkeit, den dynamischen
Wandel in Arbeitswelt und Wirtschaft zu erkennen, die damit verbundenen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/9946Chancen und Risiken zu reflektieren und für die eigene Lebensplanung zu
nutzen. Die Arbeitswelt wurde dabei verstanden als Gesamtzusammenhang
berufspraktischer, wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftspolitischer
Faktoren.
● Stiftung der Deutschen Wirtschaft (SDW): „TRANS-JOB“
Das Projekt der SDW nannte als einen Schwerpunkt die Schulprofilbildung
im ökonomischen Bereich und verfolgte das Ziel, Schülerinnen und Schüler
mit dem Thema „Selbstständigkeit und Unternehmertum“ vertraut zu
machen. Eine wichtige Rolle spielten hierbei Schüler-Azubi-Projekte,
Schülerfirmen sowie Expertinnen und Experten im Unterricht.
Neben dem SWA-Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) seit 2004 den Wettbewerb „Jugend gründet“,
www.jugend-
gruendet.de, bei dem jährlich Jugendliche der Sekundarstufe II an einem
internetbasierten Planspiel zur Unternehmensgründung teilnehmen und ihre
Kompetenzen in Wirtschaft und Unternehmensgründung stärken können. Diesem
Planspielwettbewerb vorgeschaltet wird ein Ideenwettbewerb zur Gewinnung
von Geschäftsideen und Erstellung von Geschäfts-Plänen. Der diesjährige
Wettbewerb hatte bis zum Finale im Juni 2008 über 3 300 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer. Die Bundesregierung stärkt mit dieser Initiative neben dem
ökonomischen Wissen vor allem den Gründergedanken und auch die ökonomischen
und sozialen Schlüsselkompetenzen der teilnehmenden Jugendlichen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie fördert seit 1998 das
Projekt JUNIOR. Projektträger ist das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln.
Das Projekt wendet sich an Schülerinnen und Schüler allgemein- und
berufsbildender Schulen ab der 9. Klasse. Unter dem Motto „Learning by Doing“
gründen die Schüler ihr eigenes Unternehmen, mit dem sie während eines
Schuljahres markwirtschaftlich agieren. Dabei gewinnen sie Einblicke in den
Unternehmeralltag und erfahren, wie Wirtschaft „funktioniert“. Mit dem Projekt werden
folgende Ziele verfolgt:
● Förderung von Schlüsselqualifikationen (Teamfähigkeit,
Verantwortungsbereitschaft, Selbständigkeit, Zuverlässigkeit, Durchhaltevermögen),
● Einblicknahme in die soziale Marktwirtschaft,
● Orientierungshilfe für den Arbeitsmarkt (Berufswahl),
● Unternehmerisches Denken und Handeln,
● Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft.
Seit Bestehen von JUNIOR haben rund 40 000, in 2008 allein 6 000
Schülerinnen und Schüler bundesweit teilgenommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist zudem
Kooperationspartner des Deutschen Gründerpreises für Schüler, eine Initiative
von Stern, ZDF, Sparkassen und Porsche. Der deutsche Gründerpreis ist das
größte Existenzgründerplanspiel für Schüler ab 16 Jahre in Deutschland. Rund
35 000 Schüler haben bisher teilgenommen, allein in 2008 waren es 1 200
Teams.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im September
2007 den Initiativkreis „Unternehmergeist in die Schulen“ gegründet. Hierbei
handelt es sich um zehn bedeutende Initiativen, die das Thema
„Unternehmensgründung“ bundesweit nachhaltig an den Schulen etablieren wollen und hierzu
für die Schulen, Schülerinnen und Schüler adäquate Materialien und Projekte
anbieten. Der Initiativkreis ist für weitere Mitglieder offen. Er steht in engem
Kontakt mit dem Schulausschuss der Kultusministerkonferenz und steht für
Kooperationen zur Verfügung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Drucksache 16/9946 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeTechnologie wird seine gezielte Projektarbeit zu ökonomischer Bildung an
allgemein- und berufsbildenden Schulen fortsetzen.
Des Weiteren ist das BMBF-Programm „Lernende Regionen – Förderung von
Netzwerken zu nennen, das seit dem Jahr 2000, kofinanziert mit Mitteln des
ESF, ebenfalls unter Beteiligung aller Länder bis Oktober 2008 durchgeführt
wird. Im Rahmen dieses Programms standen bei zwei Teilprojekten die
Vermittlung ökonomischen Wissens und das Erlangen von wirtschaftlichen
Kompetenzen im Mittelpunkt.
In der Lernenden Region Mittleres Mecklenburg – Küste bearbeiten im
Teilprojekt „KREATIV – Förderung von Begabten in Innovationsfeldern der
regionalen Wirtschaft“ im Zeitraum 2006 bis 2008 Schülerinnen und Schüler konkrete
Aufgabenstellungen aus Unternehmen der regionalen Wirtschaft. Die
Umsetzung der Aufgaben erfordert sowohl eine Anwendung des bisher erlernten
Schulstoffes als auch die Auseinandersetzung mit ökonomischem Fachwissen
und fördert darüber hinaus eine praxisorientierte Aneignung von
wirtschaftlichen Kompetenzen. In der Lernenden Region Niederrhein wurde im Teilprojekt
„Betriebliche und berufsbegleitende Weiterbildung durch Blended-Learning“
im Zeitraum von 2003 bis 2006 ein Blended-Learning-Seminar zum Thema
„Grundlagen der International Accounting Standards“ entwickelt und erprobt.
6. Welche aktuellen Maßnahmen werden derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der Bundesländer getroffen oder sind geplant, um die
Vermittlung ökonomischen Wissens und das Erlangen von wirtschaftlichen
Basiskompetenzen zu fördern?
Es wird auf die Beantwortung zu Frage 5 verwiesen.
7. Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung die
ökonomische Bildung in den Curricula der allgemeinbildenden Schulen
verankert?
Hält die Bundesregierung diesen Schritt für wünschenswert?
Eine Gesamtübersicht über die konkrete Verankerung der ökonomischen
Bildung in den Ländern liegt nicht vor. Einzelne Informationen sind der
beigefügten Anlage zu entnehmen. Untersuchungen über die Auswirkungen dieser
Verankerung liegen der Bundesregierung nicht vor.
8. Inwiefern fließen Inhalte ökonomischer Bildung bei der Konzeption
bundesweiter Bildungsstandards ein?
Bundesweit geltende Bildungsstandards wurden entwickelt für die Fächer
Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie,
Chemie und Physik. Die Formulierung von Bildungsstandards für die
gesellschaftswissenschaftlichen Fächer ist auf der Ebene der
Kultusministerkonferenz nicht vorgesehen. Länderübergreifend sind für die Entwicklung
gemeinsamer fachlicher Standards für die ökonomische Bildung im Sekundarbereich II
die Einheitlichen Prüfungsanforderungen (EPA) in der Abiturprüfung im Fach
Wirtschaft (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember 1983
i. d. F. vom 16. November 2006) von besonderer Bedeutung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/99469. Wie beurteilt die Bundesregierung die Thematisierung und Darstellung
ökonomischer Sachverhalte und Zusammenhänge in deutschen
Schulbüchern?
Die Thematisierung und Darstellung ökonomischer Sachverhalte und
Zusammenhänge in deutschen Schulbüchern liegt in der Zuständigkeit der Länder. Im
Hinblick auf die Fächer und Unterrichtsinhalte werden durch die
Kultusministerkonferenz (KMK) „Einheitliche Prüfungsanforderungen“ geregelt bzw.
Länderberichte und Empfehlungen veröffentlicht (z. B. „Wirtschaftliche Bildung
an allgemein bildenden Schulen“, 2001).
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung in Schulbüchern
vertretenen Thesen wie z. B. „Wirtschaftswachstum bedeutet aber meist auch
[…] in zunehmendem Maße Arbeitslosigkeit“ (Terra Erdkunde 10, S. 87,
Klett-Perthes 1996) oder „Der Staat muss notleidenden Unternehmen
helfen“ (Strukturpolitik) (Politik & Co, S. 140, C.C Buchners 2007) bei?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung derartiger Aussagen,
gerade wenn sie im Kontext des schulischen Unterrichts und damit in
einen vermeintlich weltanschaulich neutralen Rahmen fallen?
Schulbücher und Unterrichtsmaterialien dürfen in Text und Bild allgemeinen
Verfassungsgrundsätzen und Rechtsvorschriften nicht widersprechen. Darüber
hinaus sind für die Zulassung i. d. R. weitere Rechtsvorschriften und
Regelwerke (z. B. Rahmenrichtlinien, Curricula, KMK-Beschlüsse) sowie
Erkenntnisse der fachlichen und pädagogischen Forschung maßgeblich. Im Hinblick
auf die Fächer und Unterrichtsinhalte werden durch die KMK „Einheitliche
Prüfungsanforderungen“ geregelt bzw. Länderberichte und Empfehlungen
veröffentlicht (z. B. „Wirtschaftliche Bildung an allgemein bildenden Schulen“,
2001).
Wirtschaftliche Zusammenhänge sollten insbesondere in Schulbüchern
differenziert, sachgerecht und dem Stande der wirtschaftswissenschaftlichen
Erkenntnisse entsprechend dargestellt werden. Einseitige und verkürzende
Darstellungen müssen diesen Anforderungen gerecht werden. Es ist Sache der
Zulassungsverfahren der Länder, dies sicherzustellen.
12. Welche Bedeutung und Relevanz misst die Bundesregierung der
Untersuchung und dem Vergleich deutscher, französischer und US-
amerikanischer Schulbücher (vgl.: „Von Raffgier und Ausbeutung“, Frankfurter
Allgemeine Sonntagszeitung, 20. Januar 2008) bei, und wie bewertet
sie die Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW), welches auf
Defizite in der Darstellung wirtschaftsrelevanter Themen gerade im
Hinblick auf die Perspektive beruflicher Selbständigkeit und des
Unternehmertums hinweist?
13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Vorwurf der
unausgewogenen Darstellung allgemeiner Themen der Wirtschafts- und
Arbeitswelt einerseits und andererseits der Funktionsweise von Unternehmen
und der Perspektive unternehmerischer Selbständigkeit berechtigt ist?
Mit welcher Konsequenz?
Die Fragen 12 und 13 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ vom 20. Januar 2008
angesprochene Untersuchung wurde nicht veröffentlicht und konnte auch auf
Nachfrage nicht zur Verfügung gestellt werden. Repräsentativität kann die
Untersuchung nicht beanspruchen, da es sich um einen lediglich punktuellen
Drucksache 16/9946 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVergleich einiger weniger deutscher, amerikanischer und französischer
Schulbücher handelt. Auswahl und Auswertungskriterien wurden dabei nicht
offengelegt. So ist unklar, ob es sich ausschließlich um von den Kultusministerien
zugelassene und auf Lehrplankonformität geprüfte Schulbücher handelt, ob
auch Themenhefte, Materialbände oder Lehrerbegleitbände einbezogen
wurden. Es ist weiter unklar, wie die methodische Auswertung der Bücher erfolgte.
Die Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zu
Wirtschaftskenntnissen der Schülerinnen und Schüler wurde auf der Basis einer
Unternehmensbefragung durchgeführt. Abgefragt wurden also die
Unternehmensanforderungen. Aus der Erhebung kann nicht abgeleitet werden, dass die Schulbücher
Wirtschaftsthemen unzureichend anböten.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
14. Inwiefern kann eine derart falsche, verzerrte oder unterkomplexe
Darstellung wirtschaftlicher Sachverhalte und Zusammenhänge dazu führen, den
Meinungsbildungsprozess junger Menschen negativ zu beeinflussen?
15. Geht die Bundesregierung davon aus, dass Lehrerinnen und Lehrer, die
sich im Rahmen des Unterrichts zwangsläufig mit diesen Darstellungen
befassen mussten, Schülerinnen und Schüler auf die Schwachstellen im
Text hingewiesen haben?
Worauf beruht diese Annahme?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Lehrerinnen und Lehrer sind dem Erziehungsauftrag der öffentlichen Schule
mit dem Gebot staatlicher Neutralität und Toleranz verpflichtet. Hierzu hat das
Bundesverwaltungsgericht ausgeführt: „Politischen, ideologischen oder
weltanschaulichen Richtungen darf … weder im Unterricht noch im Schulbuch
gezielt parteiisch, gleichsam mit Missionstendenz das Wort geredet werden …
Das schließt nicht aus, dass auch extreme und von außenseiterischen
Minderheiten vertretene Meinungen in einem Schulbuch zu Worte kommen dürfen.
Entscheidend ist, dass Unterricht und Schulbuch nicht als Mittel verwendet
werden, den Schüler politisch, ideologisch oder weltanschaulich zu
indoktrinieren. Das Gebot staatlicher Neutralität und Toleranz in der Erziehung lässt
Indoktrination unabhängig von ihren Zielen und Zwecken nicht zu.“ (vgl.
BVerwGE 79, 298 ff.).
Für die Verwendung eines Schulbuchs im Unterricht ist maßgebend, ob das
Schulbuch vom zuständigen Ministerium zugelassen worden ist. Ein Lehrer ist
nicht verpflichtet, Inhalte von Schulbüchern zu korrigieren bzw. zu ergänzen.
Dies schließt nicht aus, dass er von seiner pädagogischen Freiheit, die ihm
einen Gestaltungsspielraum eigenverantwortlicher Unterrichtung und Erziehung
sichert, Gebrauch macht und einzelne Darstellungen in einem zugelassenen
Schulbuch differenzierter vermittelt bzw. ergänzt (vgl. BVerwGE 79, 298 ff.).
16. Inwiefern haben Bund und Länder sich um eine ausgewogenere
Darstellung ökonomischer Sachverhalte bemüht, und wie haben
Schulbuchverlage auf die Beschwerden reagiert?
Wurden die kritisierten Texte überarbeitet?
Das Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung hat jüngst
eine umfassende Studie zur Darstellung von Unternehmern und Wirtschaft in
aktuellen deutschen, englischen und schwedischen Schulbüchern vorgelegt.
Die Ergebnisse der Studie, die im Auftrag der Initiative Neue Soziale Markt-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/9946wirtschaft durchgeführt wurde, lassen nicht den generellen Schluss zu, dass
ökonomische Sachverhalte in Schulbüchern unausgewogen dargestellt würden.
Im Gegenteil: Wirtschaftsthemen haben gerade im Verlauf der letzten zehn
Jahre in deutschen Schulbüchern deutlich zugenommen. Wirtschaftsrelevante
Sachverhalte werden ausführlich und differenziert dargestellt. Die Studie kann
auf der Homepage des Georg-Eckert-Instituts für internationale
Schulbuchforschung eingesehen und kostenfrei heruntergeladen werden.
Drucksache 16/9946 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage zu Frage 7
Auszug aus dem Bericht der KMK
Wirtschaftliche Bildung an allgemein bildenden Schulen
Bericht der Kultusministerkonferenz vom 19.10.2001
Baden-Württemberg
Hauptschule
Der Unterrichtsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) stellt einen Verbund der Fächer
Wirtschaftslehre/Informatik, Technik und Hauswirtschaft/Textiles Werken dar und hat in
vorberuflicher Hinsicht in der Hauptschule eine Leitfunktion.
Bereits im Bildungsplan 1984 wurde das Fach Wirtschaftslehre an den Hauptschulen ab Klasse
7 im Verbund mit Gemeinschaftskunde verbindlich ausgebracht. Die Unterrichtung des Faches
Wirtschaftslehre im Verbund mit Informatik ab Klasse 7 wurde im derzeitig gültigen
Bildungsplan 1994 verankert. Das Fach Wirtschaftslehre/Informatik verfolgt unter anderem das Ziel, dass
sich die Schülerinnen und Schüler grundlegend mit der Wirtschafts- und Arbeitswelt
auseinandersetzen. Im (freiwilligen) 10. Schuljahr wird der Wirtschaftsunterricht wesentlich vertieft und
erweitert.
Der Bildungsplan für das Fach Wirtschaftslehre/Informatik sieht unter anderem folgende
Lehrplaneinheiten vor:
• Produkte kommen auf dem Markt (Klasse 7)
• Wirtschaften im privaten Haushalt (Klasse 7)
• Technisierung und Rationalisierung prägen unser Leben (Klasse 8)
• Produktion und Entlohnung im Unternehmen (Klasse 8)
• Vom Schüler zum Arbeitnehmer (Klasse 9)
• Die Soziale Marktwirtschaft (Klasse 9)
• Der Jugendliche im Marktgeschehen (Klasse 9)
• Wirtschaftliche Stabilität (Klasse 10)
• Wirtschaft im Spannungsfeld zwischen Ökonomie und Ökologie (Klasse 10)
• Darstellung und Lösung wirtschaftlicher Aufgabenstellungen mit dem Computer (Klasse 10)
• Auswirkungen der Mikroelektronik auf die Wirtschafts- und Arbeitswelt und die Gesell-schaft (Klasse 10)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/9946Im Rahmen der Abschlussprüfungen an Hauptschulen wird Gemeinschaftskunde/
Wirtschaftslehre für Schulfremde als zentrale landesweite Prüfung realisiert. Ebenso wird in Klasse 10 der
Hauptschule das Fach Wirtschaftslehre/Informatik als zentrale landesweite Prüfung
durchgeführt. Zu den Prüfungsanforderungen zählt neben der schriftlichen auch eine praktische Prüfung
am Computer.
In der Hauptschule gehört damit die ökonomische Grundbildung zur Allgemeinbildung.
Im Zuge der Überarbeitung der Lehrpläne wird der Profilbereich "Arbeit-Wirtschaft-Technik"
der Hauptschule nach derzeitigem Stand im Bildungsplan neu akzentuiert werden. Die in
Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt derzeit in Erprobung befindliche Neukonzeption der
Orientierung in Berufsfeldern (OiB) wird im neuen Bildungsplan verankert werden.
Neben der Verankerung ökonomischer Bildungsinhalte in den Lehrplänen der Hauptschule
sollen die Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler intensiviert werden, praktische Erfahrungen
zu sammeln, unmittelbar in Kontakt mit Wirtschaftsunternehmen zu treten. Zu berücksichtigen
sind der Ausbau des Praxiszuges Hauptschule, der Übungsfirmen, Juniorfirmen, Planspiele -
aber auch die Nutzung des Internets und die verstärkte Einbeziehung von Experten aus der
Wirtschaft in den Unterricht.
Realschule
Die Realschule bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die Anforderungen der Berufs- und
Arbeitswelt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben und Entwicklungen vor durch den
thematischen Schwerpunkt Wirtschaftserziehung im Gemeinschaftskundeunterricht in Klassenstufe 8
mit über einem Drittel des Unterrichtsumfangs. Daneben tragen auch die Unterrichtsfächer
Erdkunde, Englisch, Französisch, Chemie, Biologie, Geschichte, Mensch und Umwelt, Natur und
Technik, Sport und Technik im jeweiligen Fachunterricht zur Wirtschaftserziehung bei. Der
Bildungsplan schlägt folgende fächerverbindende Themen (FTH) vor: Jugendliche - Teilnehmer
am Wirtschaftsleben (Klasse 9), Europa - Chance und Verantwortung, Ökologie und Ökonomie,
Leben in einer Welt (alles in Klasse 10).
Berufsorientierung an Realschulen
Die Berufsorientierung an Realschulen, BORS, stellt theoretische und praktische Anforderungen
an die Realschülerinnen und Realschüler. Sie erhalten in den Fächern Gemeinschaftskunde,
Religionslehre, Deutsch, Mathematik, Natur und Technik, Mensch und Umwelt u.a. exempla-
Drucksache 16/9946 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperioderisch Informationen über unterschiedliche Berufe. Die betreffenden Lehrerinnen und Lehrer
erstellen für diesen Themenbereich ein gemeinsames Unterrichtskonzept. Die Realschülerinnen
und Realschüler lernen, sich selbst Informationen über ihre Berufswünsche zu beschaffen und
auszuwerten. Auf die Berufserkundung und auf das Bewerbungsverfahren werden sie ebenfalls
im Unterricht und in außerunterrichtlichen Veranstaltungen vorbereitet. Teil der
Berufsorientierung in der Realschule ist eine einwöchige Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung in Klasse 9.
Hier gewinnen die Realschülerinnen und -schüler eigene Erfahrungen mit der Arbeits- und
Berufswelt. Sie verbringen (bis zu) fünf ganze Arbeitstage an einem Arbeitsplatz oder auch in
verschiedenen Abteilungen in Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungsbehörden oder
Sozialeinrichtungen. Sie erleben den Arbeitsalltag und es ist das eigene Tun und die unmittelbare
Anschauung, die ihnen Einblicke und Erfahrungen in die Arbeits- ,Wirtschafts- und Sozialwelt sowie
eine Orientierung für die Berufs- und Studienwahl ermöglichen.
Gezielte Fragestellungen ergeben sich aus Zielen der Lehrplaneinheit 9.1 "Berufsorientierung
in der Realschule" des Faches Gemeinschaftskunde und den dort aufgeführten Bezügen zu den
o.g. Fächern. Die individuelle Auswahl der Fragestellungen für die Erkundung hängt wesentlich
von den jeweiligen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten des Betriebs ab. Die Erkundungen
tragen in der Regel auch dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler durch Einsicht in die
Notwendigkeit bestimmter Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Qualifikationsnachweise
zusätzliche Motivation für die schulische Arbeit gewinnen.
Die Berufsorientierung stellt für die Realschule ein besonderes Innovationsfeld mit dem Leitsatz
"Realschule und Arbeitswelt als Thema der gesamten Schulgemeinde" dar. Es besteht aus den
folgenden acht Bausteinen:
1. aktiver Informationsaustausch zwischen Realschulen und örtlichen Betrieben:
Schule und Betrieb informieren sich gegenseitig über ihr aktuelles Bildungs- und
Ausbildungsprogramm sowie über veränderte Rahmenbedingungen.
2. regionalen Kooperationen / Partnerschaften zwischen Realschulen und örtlichen Betrieben:
Die zahlreichen regionalen Kooperationen und Partnerschaften von Realschulen mit
Betrieben finden ganz unterschiedliche Formen: Lehrer- sowie Schülertrainings-maßnahmen durch
Ausbildungsleiter; Hospitation von Ausbildungsleitern im Realschulunterricht; die
Gestaltung pädagogischer Tage in Betrieben oder unter Beteiligung von betrieblichen Experten;
das Konzept 'Berufe live im Klassenzimmer' gehören dazu. Die Arbeitsgemeinschaften
Schule/Wirtschaft leisten hierzu ebenfalls ihren Beitrag.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/99463. Einbindung der Arbeitsverwaltung - neue Medien, neue Berufsbilder:
Ziel einer noch stärkeren Vernetzung von Realschule und Arbeitsverwaltung ist es, die
Schülerinnen und Schüler bedarfsorientierter und individueller zu informieren. Die einzelne
Realschule wählt dabei im Gespräch mit der Berufsberatung die für sie relevanten Angebote
der Dienstleistungspalette der Arbeitsverwaltung aus. Wechselseitige Information erhöht die
Effizienz von Berufsorientierung und -beratung im Sinne der Schülerinnen und Schüler.
4. Lehrerbetriebspraktika/Schulleiter-Wirtschaftsvoluntariate:
Realschullehrerinnen und -lehrer sowie Schulleiterinnen und Schuleiter erfahren in einem
bis zu zweiwöchigen Betriebspraktikum ihrer Wahl, welchen aktuellen Bedingungen und
Veränderungen die Arbeits- und Berufswelt unterworfen ist. Auf dem Hintergrund dieser
eigenen Anschauung und Erfahrung bereiten sie ihre Schülerinnen und Schüler gezielter auf
die Chancen und Anforderungen vor, die sich ihnen im Anschluss an die Realschule stellen.
5. Einbindung ehemaliger Realschülerinnen und Realschüler:
In den unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Maßnahmen zur Berufsorientierung
können ehemalige Realschülerinnen und Realschüler einen wesentlichen Beitrag leisten, wenn
sie sich beispielsweise in der beruflichen oder schulischen Ausbildung befinden oder nach
Ausbildungsende erst vor Kurzem in das Arbeitsleben eingetreten sind. Ihre
Erfahrungsberichte und Stellungnahmen überzeugen die nur wenige Jahre jüngeren Schülerinnen und
Schüler oft mehr als die Beiträge von Lehrkräften, Berufsberatern und Eltern. Gleichzeitig
kann die Schule aus den Rückmeldungen der Ehemaligen wichtige Rückschlüsse auf die
Stärken und Schwächen ihrer Arbeit ziehen.
6. Flexibilisierung von BORS:
Elemente der o.g. Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler auf die Arbeits- und
Berufswelt, wie sie im Bildungsplan festgeschrieben ist, werden zunehmend von Klasse 9
in frühere Klassenstufen verlagert, wobei das einwöchige Betriebspraktikum nach wie vor
in Klasse 9 liegt. Diese Flexibilisierung von BORS soll den individuellen
Berufsorientierungsprozess der Schülerin/des Schülers längerfristig fördern, begleiten und die
Eigenverantwortung dafür stärken.
7. Euro-BORS:
Ermöglichung grenzüberschreitender Berufspraktika für geeignete Realschülerinnen und
Realschüler. Die Praktikumsplätze werden über bereits bestehende Schulpartnerschaften
gefunden
Drucksache 16/9946 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Themenorientiertes Projekt 'Wirtschaften, Verwalten und Recht in der Realschule'
Das themenorientierte Projekt 'Wirtschaften, Verwalten und Recht' (TOP WVR) wurde im
Schuljahr 2001 / 2002 flächendeckend eingeführt. Alle Realschülerinnen und Realschüler,
die zum 01. August 2001 eine 7. Klasse besuchen, müssen bis zum Ende ihrer Schulzeit in
der Realschule an einem TOP WVR teilgenommen haben. Die Leistungen der Schülerinnen
und Schüler werden verbal beschrieben und in einer eigenen Gesamtnote bewertet. Hierfür
kann auch ein Beiblatt zum Zeugnis verwendet werden. TOP WVR ist Lernen im Projekt,
in das - je nach Themenwahl - ganz unterschiedliche Fächer ihre Unterrichtszeit und -inhalte
einbringen (Klassenstufen 7-10). Die Vielfalt der Themen (kaufmännische, technische,
soziale, musisch-ästhetische u.a.) und Projektwege ist immens. Typisch für alle Projekte ist eine
intensive Kooperation mit Eltern, lokalem Umfeld, Wirtschaftspartnern, Behörden und
ehemaligen Schülerinnen und Schülern. Die Schülerinnen und Schüler konsumieren hier nicht
Schule, sondern schaffen Reales. Es gilt ein hohes Maß an Schülerbeteiligung (angefangen
bei der Themenfindung), an Eigentätigkeit und Selbstständigkeit, an Eigenverantwortung
und Leistungsbereitschaft der Jugendlichen. Dabei ist TOP WVR kein 'Sahnehäubchen',
denn die WVR-Projekte erwachsen dem Pflichtunterricht unter Beteiligung der gesamten
Schulklasse.
Gymnasium
Ökonomische Inhalte werden im Gymnasium in der Mittel- und Oberstufe vermittelt, und zwar
in folgenden Lehrplaneinheiten:
• Wirtschaftsmacht Japan (Klasse 8 im Fach Erdkunde)
• Wirtschaft und Arbeitswelt (Klasse 10 im Gemeinschaftskundeunterricht)
• Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik (Klasse 11 im Gemeinschaftskundeunterricht)
• Raumbedingungen und Raumwirksamkeit soziökonomischer Strukturen und Prozesse in
europäischen Industrieländern sowie in Entwicklungs- und Schwellenländern, Strukturen der
Weltwirtschaft und des Welthandels (Erdkunde-Grundkurs 12 und 13)
• Raumbezug und Raumwirksamkeit der Industrie (Erdkunde-Leistungskurs 12 und 13)
• Wirtschaft und Gesellschaft vor der Industriellen Revolution, Frühindustrialisierung,
Wirtschaft und Gesellschaft in England im 18. und 19. Jahrhundert, Industrialisierung und
Versuche zur Lösung der Sozialen Frage in Deutschland bis zum Ersten Weltkrieg,
Hochindustrialisierung und Wirtschaftskrise in den Vereinigten Staaten von Amerika, Wirtschafts-
und Sozialpolitik als Instrumente der Krisenbewältigung am Beispiel Deutschlands im 20.
Jahrhundert (Geschichte-Leistungskurs 12)
• Die Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland und der europäische
Einigungsprozess, Stabilisierungspolitik in der Bundesrepublik Deutschland, Struktureller Wandel
und Strukturpolitik (Gemeinschaftskunde-Leistungskurs 12)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 15 – Drucksache 16/9946Zudem werden an den Gymnasien des Landes Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung
durchgeführt. Die Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium (BOGY) bietet Schülerinnen
und Schülern in Klasse 10 oder 11 die Möglichkeit, an einer ein- bis zweiwöchigen
Berufserkundung im Betrieb teilzunehmen. Dabei wirken sowohl die Berufsberaterinnen und
Berufsberater der Arbeitsämter als auch die Studienberater und -beraterinnen mit.
Die ökonomische Bildung soll in Baden-Württemberg auch in Zukunft nicht isoliert als eigenes
neues Fach, sondern im Rahmen eines Fächerverbundes EPW (Erdkunde, Politik, Wirtschaft)
entwickelt werden. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, durchgängig, abgestimmt und mit
altersgemäß aufsteigender Komplexität wirtschaftliche Kenntnisse und Zusammenhänge in
Beziehung zur politischen Bildung und zur geographischen Bildung zu erlernen.
Um dies zu gewährleisten sind durchgängig von Klasse 5 - 11 (G9-System) bzw. 5 - 10 (G8-
System) Stunden für den Verbund vorzusehen. Zurzeit stehen für Erdkunde und
Gemeinschaftskunde in den Klassen 5 - 11 14 Jahreswochenstunden zur Verfügung, 10 für Erdkunde, 4 für
Gemeinschaftskunde. In der Klasse 9 sind die Fächer bisher nicht vertreten.
Es zeichnet sich ab, dass der Verbund in jeder Klassenstufe mit mindestens 2 Stunden vertreten
sein wird. Die bisherige Lücke in Klasse 9 wird somit geschlossen.
Der Begriff Fächerverbund bringt zum Ausdruck, dass es sich hier nicht um eine Vermischung
von Fächern handelt. Geographie und gemeinschaftskundlich-politische Bildung sind eigene
Disziplinen und jeweils von Fachleuten entsprechender universitärer Ausbildung zu
unterrichten. Daneben gibt es aber Schnittmengen, die besser als bisher verzahnt werden sollen. Zu diesen
gehört der Bereich Ökonomie. Die genaue Verteilung der Anteile der einzelnen Fächer ist im
Rahmen der bevorstehenden Lehrplanarbeit zu leisten. Tendenziell wird wie bisher der
Schwerpunkt Erdkunde in der Unter- und Mittelstufe liegen, Politik/Gemeinschaftskunde ab Klasse 9.
Die Einführung von EPW erfolgt parallel zur Etablierung des 8-jährigen Gymnasiums ab dem
Schuljahr 2004/5.
Die Klasse 11 (G9)/Klasse 10 (G8) ist Einführungsphase in das Kurssystem. Im Sinne einer
Konzentration von Fächern ist es sinnvoll, auch hier soweit möglich integriert EPW zu
unterrichten. Für die Fächer Erdkunde, Gemeinschaftskunde und Wirtschaft (neu) kann ein
dreistündiges Verbundfach die Grundlage für die Wahl von 4-stündigen getrennten Neigungskursen in
diesen Fächern legen.
Drucksache 16/9946 – 16 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn der Kursstufe soll weiterhin verpflichtend EPW als zweistündiger Grundkurs unterrichtet
werden. Alle drei Bereiche - somit auch das Fach "Wirtschaft" - sollen aber getrennt als 4-
stündige Neigungsfächer gewählt werden können.
Voraussichtlich soll das neue Neigungsfach "Wirtschaft" ab dem Schuljahr 2003/4 an
Versuchsschulen erprobt werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 17 – Drucksache 16/9946Bayern
Hauptschule
Die bayerische Hauptschule hat u.a. die bestmögliche Vorbereitung der Schülerinnen und
Schüler auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben zum Schwerpunkt gemacht. Die Gesamtkonzeption
der Hauptschule orientiert sich auf dieses Ziel hin. Stundentafel und Lehrplan bieten den
Lehrkräften die fachliche Grundlage für einen Unterricht und eine Erziehung, die durch verstärkten
Arbeitsweltbezug und durch intensive berufsorientierende Maßnahmen den Übergang
Hauptschule – Beruf/Arbeitswelt maßgebend verbessern.
Eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang zu nennen:
a. Unterricht und Erziehung
Das Lernfeld Arbeitslehre ist im Pflicht- und Wahlpflichtbereich der Hauptschule ab
Jahrgangsstufe 7 systematisch ausgebaut worden.
Zahl der Unterrichtsstunden in Jahrgangsstufe
7 8 9 10
Arbeitslehre 1 2 2 2
Gewerblich-technischer Bereich
(Werken/Technisches Zeichnen)
2
2
Kaufmännisch-bürotechnischer Bereich
(Textverarbeitung/Bürotechnik)
1 4 3
2
Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich
(Ernährung/Haushalt/Sozialpflege)
2
Schülerpflichtstunden insgesamt 6 6 6 5
Drucksache 16/9946 – 18 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn den Jahrgangsstufen 7 bis 9 haben die Schülerinnen und Schüler insgesamt sechs
Wochenstunden, in Jahrgangsstufe 10 fünf Wochenstunden Unterricht in einem theoretischen und in drei
praktischen Fächern der Arbeitslehre mit Inhalten aus den Lernbereichen Wirtschaft, Technik,
Beruf, Haushalt, Recht.
ο Die Lernaufgaben in den praktischen Fächern der Arbeitslehre (Gewerblich-technischer,
Kaufmännisch-bürotechnischer und Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich) werden in hohem
Maße handlungsorientiert in entsprechenden Fachräumen der Schule und in Projekten
umgesetzt und beziehen Experten aus der Wirtschaft ein.
ο Das Fach Arbeitslehre ist Leitfach für das ganze Lernfeld und umfasst ab Jahrgangsstufe 7
Betriebserkundungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten als Pflichtaufgabe sowie
Betriebspraktika in der Jahrgangsstufe 8 (Pflichtaufgabe) und in den Jahrgangsstufen 9 und 10
(freiwillig, zusätzlich).
ο In Kooperation mit der Berufsberatung der Arbeitsverwaltung läuft die Berufsorientierung
und Berufswahlvorbereitung der Schüler in allgemeinen Informationsveranstaltungen
(Jahrgangsstufe 7) und individueller Beratung (ab Jahrgangsstufe 8) durch Fachleute der
Berufsberatung, mit Materialien der Arbeitsverwaltung und durch Besuche des
Berufsinformationszentrums.
ο Die Kammern bieten den Schulen je nach den regionalen Möglichkeiten
Berufsfelderkundungen in überbetrieblichen Werkstätten an. In der Schulpraxis haben sich unterschiedlichste
Modelle der Kooperation Schule – Wirtschaft entwickelt, teilweise in der Form konkreter,
zeitlich befristeter Projekte, teilweise aber auch als längerfristig angelegte Patenschaften.
ο Ein neues Modell der Betreuung und Förderung von leistungsschwachen Hauptschülern in
ihrem letzten Schulbesuchsjahr, die Praxisklasse, verläuft in Kooperation mit
außerschulischen Partnern, Betrieben, Werkstätten der Kammern, der Berufsfortbildungszentren, der
Bildungswerke, der Berufsschule und mit sozialpädagogischer Betreuung z.B. der
Jugendhilfe.
ο In allen Lernbereichen des Lernfelds Arbeitslehre und darüber hinaus in allen Fächern, wo
dies sinnvoll ist, bietet die Hauptschule als Pflichtaufgabe informationstechnische Bildung,
überwiegend als anwendungsbezogene EDV.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 19 – Drucksache 16/9946ο Der Lehrplan betont das fächerverbindende und fächerübergreifende Lernen im Unterricht.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind gehalten, Anknüpfungsmöglichkeiten in allen Fächern (z.B.
auch in Deutsch und Mathematik) zu nutzen, um Themen und Sachverhalte aus den
Bereichen Arbeit, Wirtschaft, Technik, Beruf aufzugreifen.
b. Kooperation Schule – Wirtschaft
Alle die Hauptschule betreffenden Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs Schule -
Wirtschaft/Arbeitsleben sind eingebettet in eine enge Kooperation mit den Institutionen der
bayerischen Wirtschaft z.B. dem Studienkreis Schule-Wirtschaft Bayern und seinen rund 100
Arbeitskreisen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, dem Bildungswerk der Bayerischen
Wirtschaft, der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft sowie den Kammern.
Auf der örtlichen Ebene unterhält die Hauptschule engen Kontakt mit Betrieben und anderen
außerschulischen Partnern der Wirtschaft und des Arbeitslebens. Diese Kooperation ist fester
Bestandteil des Schullebens, sie ist die Voraussetzung dafür, dass die im Lehrplan für die
bayerische Hauptschule vorgesehenen Maßnahmen der Vorbereitung auf das Wirtschafts- und
Arbeitsleben überhaupt durchgeführt werden können. Dies gilt für alle Bereiche des Unterrichts
im Lernfeld Arbeitslehre, insbesondere bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
der Betriebserkundungen und Betriebspraktika. Dies gilt aber auch für die Fortbildung der
Lehrerinnen und Lehrern z.B. in Lehrerbetriebspraktika.
c. Beseitigung von Leistungsdefiziten
Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben berührt aber auch den Bildungsauftrag der
Schule im Allgemeinen. Die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule sind dann gut auf das
Wirtschafts- und Arbeitsleben vorbereitet, wenn sie über eine grundlegende Allgemeinbildung
verfügen. Der Lehrplan für die bayerische Hauptschule stellt dies in seinen Lernzielen und –
inhalten entsprechend deutlich heraus und ist zugleich so offen gehalten, dass er innovative
Formen des Lehrens und Lernens herausfordert und Grundlage der Schulentwicklung jeder
einzelnen Schule sein kann. Er setzt eine Reihe wichtiger Impulse, die das Leistungsverhalten
der Schülerinnen und Schüler verbessern sollen. Genannt seien hier beispielhaft folgende:
ο Die Hauptschule vermittelt nicht nur Wissen und Kenntnisse, sondern verstärkt auch
methodische, personale und soziale Kompetenz (also Schlüsselqualifikationen).
Drucksache 16/9946 – 20 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeο Über diese Schlüsselqualifikationen wird nicht nur geredet, sondern ein
handlungsorientierter Unterricht sorgt für die Aktivierung der Schüler und damit für das Üben und Sichern der
angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.
ο „Hauptschulspezifische“ Methoden des Unterrichts, die den Lern- und
Leistungsmöglichkeiten der Schüler entsprechen und in verstärktem Maße konkret-anschaulich, lebensnah,
materialgeleitet, selbstgesteuert, projektorientiert sind, machen die Interessenlage und die
Leistungsdispositionen der Hauptschüler zum Ausgangspunkt des Unterrichts.
ο Fächerübergreifender und fächerübergreifender Unterricht ermöglicht verstärkt das Lernen,
Denken und Arbeiten in Zusammenhängen.
Hinzu kommt eine Strukturreform der bayerischen Hauptschule, die im Schuljahr 1999/2000
begonnen hat. Der Mittlere-Reife-Zug, ein vierjähriger Bildungsgang von der 7. bis zur 10.
Klasse, wurde aufgebaut, der in eigenen M-Klassen und M-Kursen zur Abschlussprüfung und zum
mittleren Schulabschluss der Hauptschule führt und eine besondere Herausforderung für die
besonders leistungswilligen und leistungsfähigen Hauptschüler darstellt.
Die bereits erwähnten Praxisklassen – ebenfalls eine Neuerung im bayerischen Schulwesen –
begleiten Jugendliche, die mit größten schulischen Problemen kämpfen, in ihrem letzten
Schulbesuchsjahr durch ein spezifisches Programm verstärkter Praxis (Praxistage in professionellen
Werkstätten und in Betrieben), sozialpädagogischer Begleitung und eines verstärkt auf
Defizitbehebung abgestimmten Unterrichts in Kooperation mit der Wirtschaft, der Jugendhilfe und der
Berufsberatung in das Berufsleben hinüber. Die Maßnahme hat sich in kurzer Zeit als erfolgreich
erwiesen. Es gelingt, einen großer Teil der Schüler der Praxisklassen, die sonst ohne Abschluss
und ohne berufliche Perspektiven aus der Jahrgangsstufe 8 oder 7 entlassen worden wären, in
eine Berufsausbildung oder zumindest in eine qualifizierte vorberufliche Förderung
einzugliedern.
Realschule
Vorbemerkung
Umfang und Intensität der Vermittlung einer wirtschaftlichen Bildung an der bayerischen
Realschule sind davon abhängig, welche Wahlpflichtfächergruppe eine Schülerin bzw. ein Schüler1)
besucht. Die breiteste Ausprägung wirtschaftlicher Bildung erfahren Schülerinnen in der Wahlp-
1) Aus Gründen der Vereinfachung ist im Folgenden stellvertretend für die maskuline und die feminine Form
nur von Schülerinnen die Rede.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 21 – Drucksache 16/9946flichtfächergruppe II, im so genannten „wirtschaftlichen Bereich“, in dem die Fächer
Wirtschafts- und Rechtslehre und Rechnungswesen unterrichtet werden.
Bei der grundsätzlichen Frage nach wirtschaftlicher Bildung an der Realschule kann aber nicht
die größtmögliche Ausprägungsform zugrunde gelegt werden, die nur für einen Teil der
Realschülerinnen zutrifft, sondern die wirtschaftliche Bildung, die das Mindestmaß darstellt, das alle
Schülerinnen vermittelt bekommen. Deshalb soll im Folgenden diejenige wirtschaftliche
Bildung dargestellt werden, die der Lehrplan für die Wahlpflichtfächergruppen I und III vorsieht.
2.1 Das Fach „Wirtschafts- und Rechtslehre“
Wirtschaftliche Bildung wird - wenn fächerübergreifende Aspekte sowie Lernziele und
Lerninhalte zu wirtschaftsbezogenen Themen unberücksichtigt bleiben - an der Realschule im Fach
Wirtschafts- und Rechtslehre vermittelt. In der Stundentafel der Wahlpflichtfächergruppen I und
III wird dieses Fach
- in der Jahrgangsstufe 9 mit zwei Wochenstunden und
- in der Jahrgangsstufe 10 mit einer Wochenstunde unterrichtet.
Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass das Fach darüber hinaus in der Jahrgangsstufe
8 der Wahlpflichtfächergruppe II mit zwei Wochenstunden unterrichtet wird; dieser Aspekt soll
aber, wie in der Vorbemerkung begründet, nicht mit einbezogen werden.
Es muss außerdem berücksichtigt werden, dass dieses Fach - im Gegensatz zu Fächern wie zum
Beispiel Erdkunde, Geschichte oder Sozialkunde - aus zwei Fachteilen besteht, aus
Wirtschaftslehre und aus Rechtskunde. Die Anteile dieser beiden Fachgebiete halten sich in beiden
Jahrgangsstufen etwa die Waage. Im Folgenden soll, dem Anliegen der Fragestellung folgend, nur
auf die wirtschaftliche Bildung eingegangen werden.
2.2 Der Fachbereich Wirtschaftslehre
Jahrgangsstufe 9: Anknüpfend an Beispielen aus ihrer Erlebnis- und Erfahrungswelt setzen sich
die Schülerinnen zunächst mit Grundzügen des Wirtschaftens in der sozialen Marktwirtschaft
auseinander. In den dafür vorgesehenen Unterrichtsstunden sollen die Abschnitte
Drucksache 16/9946 – 22 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode- wirtschaftliches Handeln in privaten Haushalten und
- die soziale Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung
behandelt werden. Einzelne Lerninhalte sind hier zum Beispiel
- Arten und Verwendung des Einkommens,
- Zahlungsverkehr,
- der Markt als Treffpunkt von Angebot und Nachfrage oder
- Ziele und Instrumente der sozialen Martwirtschaft.
Dieser Lehrplanabschnitt ist eine Einführung in wirtschaftliches Denken und Handeln. Deshalb
ist innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine überblicksmäßige Darstellung möglich.
Der zweite Abschnitt des Fachbereichs Wirtschaftslehre steht unter dem Leitthema „Der
Mensch in der Arbeitswelt“. In diesem Abschnitt werden die Aspekte
- Wandel der Arbeits- und Lebensverhältnisse (Bedeutung der Arbeit, Arbeitsmarkt, moderne
Informations- und Kommunikationstechniken im beruflichen und privaten Bereich),
- Berufsfindung und Bewerbung (Berufliche Orientierung, Bewerbungsverfahren),
- berufliche Interessenvertretung (Sozialpartner und Tarifvertragsrecht) und
- Erwerbseinkommen (Einkommen von Arbeitnehmern und Unternehmern)
behandelt. Der Fachbereich Rechtskunde widmet sich bei diesem Gebiet noch dem Thema
„Regelungen aus dem Arbeitsrecht“.
Ergänzend soll an dieser Stelle noch angemerkt werden, dass sich nur die Schülerinnen der
Wahlpflichtfächergruppe II ausführlich mit dem Thema Geld- und Kapitalmarkt (Arten und
Geschäfte der Kreditinstitute, verschiedene Geldanlage- und Finanzierungsmöglichkeiten im
Vergleich) beschäftigen; hierbei geht es in dieser Wahlpflichtfächergruppe auch um Fragen der
Überschuldung im Rahmen der Verbraucherziehung.
Jahrgangsstufe 10: Das Fach Wirtschafts- und Rechtslehre sieht - neben einigen
rechtskundlichen Lehrplanabschnitten (rechtliche Regelungen für die Familie, Grundzüge des Erbrechts) -
in der Jahrgangsstufe 10 eine Reihe von Themen zur wirtschaftlichen Bildung vor, die, wenn
seitens der Lehrkraft keine Schwerpunkte gesetzt werden, aufgrund der geringen Zahl an
Unterrichtsstunden für das einstündige Fach nur streiflichtartig behandelt werden können. Allerdings
lässt der Lehrplan der Lehrkraft die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen und damit einen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 23 – Drucksache 16/9946Lehrplanabschnitt - zum Beispiel aus Aktualitätsgründen - genauer zu behandeln bzw. zu
vertiefen, dafür aber Lerninhalte bei einem anderen Lehrplanabschnitt zu straffen.
Themen der wirtschaftlichen Bildung dieser Jahrgangsstufe sind
- Erfassen und Darstellen gesamtwirtschaftlicher Vorgänge (Wirtschaftskreislauf.,
Sozialprodukt, europäische Gemeinschaft und internationale Wirtschaftsentwicklung),
- Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspolitik, (gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht,
wirtschaftspolitische Maßnahmen zur Bekämpfung der Ungleichgewichte)
sowie im Anschluss an die rechtskundliche Behandlung der Familie und des Erbrechts der
Themenbereich
- Pflichtabgaben aus dem Einkommen (Einkommensteuer und Sozialversicherung).
Der Unterricht im Fach Wirtschafts- und Rechtslehre geht von der Erlebnis- und Erfahrungswelt
der Schülerinnen aus. Auf der Basis der Zusammenarbeit zwischen Realschule und Wirtschaft
sollen die Unterrichtsinhalte durch vielfältige und häufige Praxiskontakte veranschaulicht
werden. Folgende Praxisbegegnungen und Praxiskontakte eignen sich hierfür besonders:
Betriebs- und Aspekterkundungen
Die Schülerinnen erkunden anhand konkreter Arbeitsaufträge Unternehmen unter einem oder
mehreren Gesichtspunkten, z. B. unter sozialen, berufskundlichen oder betriebswirtschaftlichen
Aspekten.
Freiwilliges Betriebspraktikum
Im Rahmen des Unterrichts wird den Schülerinnen der Jahrgangsstufe 9 die Möglichkeit
geboten eine mehrtägige so genannte „Schnupperlehre“ in einem Beruf ihrer .Wahl zu absolvieren.
Neben der Erweiterung und Vertiefung betriebs- und volkswirtschaftlicher Kenntnisse und der
Steigerung der Sozialkompetenz besteht die primäre Zielsetzung des Betriebspraktikums darin,
Hilfe im Rahmen der Berufswahlvorbereitung zu geben.
Um einen aktuellen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Durchführung des freiwilligen
Betriebspraktikums an den bayerischen Realschulen und über die Schülerbeteiligung zu
gewinnen, wurde im Jahre 1995 eine Erhebung an allen bayerischen Realschulen durchgeführt. Als
zusammenfassendes Ergebnis dieser Umfrage konnte festgestellt werden, dass die Erwartungen,
die in das freiwillige Betriebspraktikum gesetzt wurden, bei weitem übertroffen wurden: Z. B.
Drucksache 16/9946 – 24 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeboten zum damaligen Zeitpunkt 302 Realschulen, das sind über 90 %, ein Betriebspraktikum
an.
Expertenvorträge
Einblicke in die Arbeits- und Berufswelt erhalten die Schülerinnen im Rahmen von Gesprächen
mit eingeladenen Vertretern von Berufsgruppen bzw. von Institutionen wie z. B.
Sozialversicherungsträgern. Solche Gespräche können im Rahmen des Fachunterrichts oder so genannter
„Berufsfindungstage“ stattfinden.
Rollenspiele/Planspiele
Im Rahmen von Rollenspielen oder Simulationen (auch unter Einbeziehung des Computers)
lernen Schülerinnen „spielerisch“ betriebs- und volkswirtschaftliche Zusammenhänge kennen
oder üben bestimmte Situationen, z. B. ein Bewerbungsgespräch.
Viele Realschulen beteiligen sich auch an Planspielen, die seitens der Wirtschaft angeboten
werden, z. B. am „Börsenspiel“, das verschiedene Kreditinstitute anbieten, oder am Projekt
„JUNIOR“ des Instituts der deutschen Wirtschaft.
Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
Im Lehrplan für die bayerische Realschule ist die Beteiligung der Berufsberatung im Fach
Wirtschafts- und Rechtslehre verbindlich geregelt.
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung findet insbesondere im
Zusammenhang mit Schulbesprechungen, berufskundlichen Vortragsreihen, Ausstellungen und
Filmvorführungen, Veranstaltungen für die Erziehungsberechtigten, Verteilen von berufskundlichem
Aufklärungs- und Informationsmaterial und Durchführung von Eignungsuntersuchungen statt.
Ein Berufsberater des örtlich zuständigen Arbeitsamtes übernimmt nicht nur
Unterrichtseinheiten zur Berufsfindung, sondern steht den Schülerinnen in seiner Sprechstunde an der Schule
auch zu weitergehenden Informationsgesprächen zur Verfügung.
Sonstige Praxiskontakte
Zahlreiche Realschulen pflegen Kontakte zu den Kammern oder zu den Arbeitskreisen Schule-
Wirtschaft; die sich z., B. in Expertengesprächen mit Schülerinnen widerspiegeln.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 25 – Drucksache 16/9946Gymnasium
An bayerischen Gymnasien wird die wirtschaftliche Bildung insbesondere durch das Fach
Wirtschafts- und Rechtslehre abgedeckt. Es wird derzeit in den Jahrgangsstufen 8, 9 und 10 jeweils
einstündig unterrichtet, ferner ist es in der Kollegstufe als Grund- und Leistungskurs wählbar.
Nach den neuen Stundentafeln ist geplant, den Unterricht in der Mittelstufe von drei auf vier
Stunden auszuweiten; der Unterricht erfolgt dann in den Jahrgangsstufen 9 und 10 jeweils
zweistündig.
Eine Besonderheit stellen in Bayern die Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasien dar (derzeit
50 Schulen). In den Jahrgangsstufen 8 mit 11 findet in den Fächern Wirtschafts- und Rechtslehre
sowie Rechnungswesen im Gesamtumfang von 19 Stunden eine vertiefte wirtschaftliche
Bildung statt.
Drucksache 16/9946 – 26 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBerlin
Ökonomische Bildung an allgemein bildenden Schulen schlägt sich auf vielfältige Weise im
Kanon der Unterrichtsfächer und in den geltenden Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung
in der Berliner Schule nieder.
1. Zunächst ist wirtschaftliche Grundbildung integraler Bestandteil des vorfachlichen
Unterrichts in den Klassen 1 bis 4 der Berliner Grundschule. Es stehen insgesamt zwischen 4 bis
7 Wochenstunden für Sachkunde zur Verfügung, wobei die Rahmenpläne für Unterricht
und Erziehung in der Berliner Schule die Lehrerinnen und Lehrer nicht bei einzelnen
Themen auf bestimmte Zeitanteile festlegen.
2. In den Klassen 5 und 6 der Berliner Grundschule stehen für die Fächerkombination
Geschichte/Sozialkunde zunächst eine dann 2 Wochenstunden zur Verfügung, 1/3 der Zeit ist
für das Fach Sozialkunde anzusetzen. Die Organisation des Unterrichts erfolgt nach dem
Epochalprinzip. Auch hier ist wirtschaftliche Bildung integraler Bestandteil des
Sozialkundeunterrichts. Der geltende Rahmenplan weist für die Berliner Grundschule u.a. die
folgenden wirtschaftlichen Themen aus: „Wirtschaftliche Grundtatsachen (Der Preis (Einkauf -
Verkauf - Gewinn), Das Einkommen (Lohn - Gehalt - Ertrag), Die Steuern)“, „Arbeitgeber
- Arbeitnehmer“, „Bezahlte Kinderarbeit“ „Warum Spenden?“.
3. In den Klassen 7 bis 10 der Berliner allgemein bildenden Oberschulen gibt es ebenfalls die
Fächerkombination Geschichte/Sozialkunde. In der Hauptschule, Realschule und der
Gesamtschule gibt es durchgängig 2 Wochenstunden, im Gymnasium in den Klassen 9 und 10
je 3 Wochenstunden. 1/3 der zur Verfügung stehenden Zeit steht für Sozialkunde zur
Verfügung. In den Berliner Oberschulen wird seit dem Schuljahr 2000/2001 nach einem neuen
Rahmenplan für das Fach Sozialkunde im Verlaufe eines halben Jahres in allen 10. Klassen
verbindlich ökonomische Bildung vermittelt (s. Anhang: 10. Jahrgang, ein Halbjahr,
Themenbereich „Arbeit/Konsum/Wirtschaftsordnung).
4. Am Gymnasium wird seit 1980 neben Sozialkunde das dreistündige Wahlpflichtfach
Wirtschaft in den Klassen 9 und 10 angeboten. Allerdings haben nicht alle Gymnasium dieses
Fach im Angebot. Der geltende Rahmenplan sieht folgende wirtschaftliche Themen vor:
° Rechtsformen der Unternehmen
° Rechtliche Aspekte des Verkaufs
° Verbraucherschutz
° Einfluss volkswirtschaftlicher Steuerungsmittel in einer Marktwirtschaft.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 27 – Drucksache 16/99465. Das Fach Politische Weltkunde gilt für die Gymnasiale Oberstufe (Klassen 11 bis 13),
wobei bei der Einführungsphase und dem Profilkurs von rund zwei Wochenstunden, beim
Grundkurs von drei und beim Leistungskurs von fünf Wochenstunden auszugehen ist. Wir
verweisen hier beispielhaft auf das Thema „Staatliche Wettbewerbspolitik und
Verbraucherschutz“.
6. Das Gymnasium weist neben dem Sekundarbereich I (Klassen 7-10) auch in der
gymnasialen Oberstufe seit den 1980-er Jahren das Fach Wirtschaftslehre aus, so dass eine
Spezialisierung für Schülerinnen und Schüler auf wirtschaftliche und soziale Themen ermöglicht
wird.
7. An Berliner Realschulen werden darüber hinaus im in Klassen 7 und 8 je vierstündigen und
in Klassen 9 und 10 je dreistündigen Kurs C: Wirtschafts- und sozialkundlicher
Wahlpflichtkurs wirtschaftliche Themen behandelt.
8. Neben der Sozialkunde ist das Fach Arbeitslehre an Gesamtschule, Hauptschule und
Realschule Hauptträger wirtschaftlicher Bildung. An Gesamtschulen wird Arbeitslehre in den
Klassen 8 bis 10 zweistündig erteilt. Arbeitslehre wird an der Hauptschule in Klassen 7 und
8 vierstündig, in Klase 9 fünfstündig und in Klassen 10 sechsstündig erteilt. In der
Realschule ist Arbeitslehre/Berufsorientierung in den Klassen 9 und 10 einstündig. Da der
geltende Rahmenplan sog Projektskizzen enthält, d.h. von einer festen Unterrichtsmethode
ausgeht, sei an dieser Stelle auf folgende für die wirtschaftliche Bildung relevante
Themenbereiche hingewiesen:
° Arbeitssicherheit und Gesundheit
° Beruforientierung,
° Ökonomie
° Ökologie
° Verbraucherverhalten
Insbesondere ist auf folgende Lerninhalte zu verweisen:
Verordnungen und Gesetze im Bereich der Lebensmittelverarbeitung
Gesetzliche Regelungen beim Kauf und Verkauf von Produkten - Kaufvertrag
Gewährleistungsansprüche
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Rechte und Pflichten von Mietern
Drucksache 16/9946 – 28 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeMitbestimmung und Personalvertretung am Arbeitsplatz und im Betrieb
Verträge, Schuldnerberatung
Jugendarbeitsschutz, Ausbildungsvertrag
9. Wirtschaftsfragen und wirtschaftliche Zusammenhänge werden je nach curricularem
Bezugspunkt auch in den Fächern Erdkunde, Deutsch, Fremdsprachen, Naturwissenschaften,
aber auch in Religion (in Berlin Angelegenheit der Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften) aufgegriffen.
10. In einer Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie, Schule und Sport des
Abgeordnetenhauses von Berlin am 08.03. 2001 hat es eine Anhörung gegeben zum Thema: „Benötigt
die Berliner Schule ein eigenständiges Unterrichtsfach „Wirtschaft“ in allen
Jahrgangsstufen ab Klasse 5?“
Zwar wurde bei dieser Anhörung herausgestellt, dass in jüngster Zeit sich in der
Öffentlichkeit, insbesondere von der Wirtschaft Klagen über das Wissen der Kinder und Jugendlichen
über ökonomische Sachverhalte häuften. Teilweise werde von daher die Einführung eines
eigenständigen Unterrichtsfaches „Wirtschaft“ über alle Klassenstufen hinweg gefordert.
Grundsätzlich aber stimmten alle Beteiligten mit der Forderung überein, dass es zu den
unverzichtbaren Aufgaben der Schule gehört, Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen
unseres Wirtschafts- und Beschäftigungssystems vertraut zu machen, um sie zur Selbst- und
Mitverantwortung in einer sich wandelnden Arbeits- und Wirtschaftswelt zu befähigen.
Allerdings bedarf es nach Auffassung des Senats von Berlin und aller im Abgeordnetenhaus
von Berlin vertretenen Parteien keines eigenständigen Unterrichtsfaches.
11. Auch aus Gründen der anhaltenden öffentlichen Diskussion über den Stellenwert der
wirtschaftlichen Bildung wurden die Rahmenpläne für Unterricht und Erziehung in der Berliner
Schule für die Unterrichtsfächer Arbeitslehre an Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie
Sozialkunde an Haupt-, Real- und Gesamtschule sowie Gymnasium novelliert, ab dem
Schuljahr 1999/2000 bzw. 2000/2001 neu erlassen und hierbei die Behandlung
ökonomischer Fragen in Unterricht und Erziehung gegenüber der bisher geltenden Fassung zeitlich
verstärkt.
12. Daneben hat Herr Senator Klaus Böger im Frühjahr dieses Jahres eine Expertenkommission
berufen, die Vorschläge für eine Verstärkung der Politischen Bildung in der Berliner Schule
unterbreiteten soll. Ich erwarte in diesem Eckwertepapier auch Aussagen dazu, wie das
Anliegen der wirtschaftlichen Bildung in Projekten und Profilbildungen stärker als bisher in
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 29 – Drucksache 16/9946den Berliner Schulen berücksichtigt werden kann. Insbesondere vom freiwilligen
Nachmittagangebot und einer engeren Vernetzung mit dem Pflichtangebot am Vormittag werden
wesentliche Impulse zur Verstärkung der ökonomischen Bildung zu erwarten sein, z.B.
Schülerfirmen, Wettbewerbe, Einbeziehung von Experten und zivilgesellschaftlichen
Gruppen.
13. Schließlich muss auch auf die derzeitige Auslastung der Stundentafel im Land Berlin
hingewiesen werden, und dass auf Forderungen nach Einführung eines neuen Unterrichtsfaches
immer die Nachfrage zu stellen ist, welches andere Fach dafür entfallen soll. Angesichts der
aktuellen öffentlichen Diskussionen im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen und mit
rechtsextremistischen Erscheinungen über Defizite im wertebezogenen und
wertevermittelnden Unterricht scheinen Forderungen nach Einführung eines eigenständigen Faches
Wirtschaft - bei aller Berechtigung des dahinter verborgenen Grundanliegens nach
Verstärkung der wirtschaftlichen Bildung - nicht unbedingt zeitgemäß.
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Anhang: (Berlin):
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raucherschutz
chuldung, Schuldnerberatung
fautonomie
nslanges Lernen
ebot und Nachfrage: Märkte
uktionsfaktoren
albindung des Eigentums; Mitbestimmung
g zu den Fächern Geschichte und
Erdkunührung des Euro;
päisierung und Globalisierung
ndarbeitslosigkeit
itsförderungsmaßnahmen
nda 21Vorläufiger Rahmenplan für Unterricht und Erziehung in der Berliner Schule, Fach Sozialkunde:
10. Jahrgang, ein Halbjahr: Arbeit / Konsum/ Wirtschaftsordnung
Lernziele/Qualifikationen: Lerninhalte (Inhalte/Problemorientierungen): Hinw
Die Schülerinnen und Schüler haben Einsicht in
ihre Rolle als Subjekt und Objekt
wirtschaftlichen Handelns.
Sie kennen wirtschaftliche Abläufe und
Wirtschaftsformen.
Sie kennen Möglichkeiten und Grenzen
staatlicher Wirtschaftspolitik zur Lösung standort-,
sozial-, arbeits- und umweltpolitischer
Probleme.
Bedürfnisse und Konsum
Strukturwandel in Wirtschaft und Beruf
Wirtschaftliche Tätigkeit als Grundlage
menschlicher Existenz.
Volkswirtschaftlicher Güter- und Geldkreislauf
Wirtschaft und Demokratie
Weltwirtschaftsbeziehungen
Arbeitslosigkeit und neue Armut
Ökonomie - Ökologie
Verb
Vers
Tari
Lebe
Ang
Prod
Sozi
Bezu
de:
Einf
Euro
Juge
Arbe
Age
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 31 – Drucksache 16/9946Brandenburg
a) Ausweitung des Arbeitsweltbezuges im Unterricht
- Durch das zweite Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes wird die
angemessene Berücksichtigung des fachübergreifenden und fächerverbindenden
Themenkomplexes „Wirtschaft“ gesetzlich vorgeschrieben. Damit wird wirtschaftliche
Bildung in allen Schulstufen, sowohl im Unterricht als auch in sonstigen
Schulveranstaltungen verankert.
Vor diesem Hintergrund wird gegenwärtig auch die Sekundarstufen I-Verordnung
überarbeitet. Wirtschaftliche Bezüge finden verstärkt Eingang in die Verordnung.
Entscheidend ist auch die Neufassung der Rahmenpläne für die Jahrgangsstufen 7 – 10.
Im dafür zugrundeliegenden Modell ist festgehalten, dass ökonomische und auf die
Ausbildungsfähigkeit der Jugendlichen abzielende Lerninhalte, insbesondere in die neuen
Rahmenlehrpläne für Arbeitslehre und Politische Bildung, aufzunehmen sind. Das Fach
Arbeitslehre wird, vor dem Hintergrund eines entsprechenden Landtagsbeschlusses
umstrukturiert. Es wird auf eine stärkere Einbindung der Schule in die regionale
Wirtschaftsstruktur und auf eine realitätsbezogenere Vorbereitung der Jugendlichen auf die
Arbeits-, Wirtschafts- und Lebenswelt zielen. Auch die Bezeichnung des Faches wird
geändert und die Aspekte Wirtschaft - Arbeit - Technik betonen.
Zunehmend nutzen Schulen diese sich aus den Rahmenbedingungen ergebenden
Möglichkeiten, um Formen des Praxislernens (siehe auch c) zu erproben.
b) Stärkung berufsorientierender Maßnahmen
- Für das Schuljahr 2001/2002 wurde die Einführung der Projekte
„Berufsorientierungstage“ und „Fit for Future“ vorbereitet.
Das Projekt “Berufsorientierungstage” ist ein gemeinsames Vorhaben des Ministeriums
für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und des Landesarbeitsamtes
Berlin-Brandenburg. Im Projekt werden Beratungsfachkräfte der Arbeitsverwaltung und
Lehrkräfte gemeinsam Schülerinnen und Schüler bei der Berufsorientierung und der
Berufswahl unterstützen und einen Beitrag zur Vernetzung der Beratungsangebote von
Schule und Berufsberatung leisten. Das Projekt wird zunächst regional erprobt und soll,
wenn die Erprobung erfolgreich verläuft, flächendeckend an den Schulen eingeführt
werden.
Drucksache 16/9946 – 32 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode„Fit for Future“ wird ebenfalls erstmalig im Schuljahr 2001/2002 an Brandenburger
Schulen erprobt. In diesem Projekt werden Schülerinnen und Schüler weitgehend
selbsttätig ihre regionale Arbeitswelt erkunden. Projektträger ist die Coca Cola
Erfrischungsgetränke Aktiengesellschaft.
Die Informationskampagne „Schnurstracks los“ der Ministerien für Bildung, Jugend und
Sport, für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und des Ministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Kultur im Land Brandenburg richtet sich an Absolventen der
Brandenburger Schulen mit Fach- bzw. Allgemeiner Hochschulreife. Ziel der Kampagne
ist es über verschiedene weiterführende Bildungswege und den Einstieg ins Arbeitsleben
im Land Brandenburg zu informieren.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg unterstützt
auch im Schuljahr 2001/2002 die Beteiligung Brandenburger Schulen am bundesweit
bekannten Projekt „Job-fit“.
- Wettbewerbe animieren wie kaum etwas anderes Schüler zu wissenschaftlichen
Höchstleistungen. Ob die vom BMBF getragene „Tour d`Innovation“, „Jugend forscht“,
„Solarschule 2000“, „Buissnes-@school“ oder der von den Brandenburger IHKs ausgelobte
„Schul-Innovationspreis“, die Fantasie der Jugendlichen wird beflügelt und
Kompetenzen werden entwickelt. Zunehmend mehr nutzen Schulen dieses Potential, um die
Schülerinnen und Schüler realitätsbezogener auf eine selbst- und mitverantwortliche Teilhabe
in einer sich ständig wandelnden Arbeits- und Wirtschaftswelt vorzubereiten.
- Neben diesen Projekt- und Wettbewerbsangeboten für Schulen haben eine Reihe von
Schulen eigene Systeme zur Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler
entwickelt. Beispielhaft seien genannt, die verschiedenen Formen von Job- und Berufswahl-
Börsen sowie die zwischen Schulen und Betrieben im Rahmen von
Kooperationsverträgen (siehe auch c)) vereinbarten berufsorientierenden Maßnahmen.
c) regionale Kooperationen Schule/Wirtschaft
- In Brandenburg haben sich an vielen Orten im Land Kooperationen zwischen Schulen,
Betrieben und Hochschulen mit unterschiedlichen Schwerpunkten in den Regionen
entwickelt. Befördert wurde diese Entwicklung durch die Teilnahme brandenburgischer
Schulen an bundesweiten Projekten und Wettbewerben zur Optimierung von Berufso-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 33 – Drucksache 16/9946rientierungs- und Berufsfindungsprozessen von Schülerinnen und Schülern sowie zur
Verbesserung der Kooperation von Schule und Wirtschaft. Die Aktivitäten haben einen
Umfang und eine Vielfalt angenommen, dass dazu eine landesweite Information,
Koordination und Begleitung gesichert werden muss, um für Kontinuität und landesweite
Verbreitung von best-practice-Beispielen zu sorgen. Dies lässt sich am besten durch den
Aufbau eines landesweiten, möglichst flächendeckenden Netzwerkes realisieren, das
regionale Netzwerke oder Knotenpunkte umfasst und die Möglichkeiten der neuen
Informations- und Kommunikationsmedien nutzt.
Zu diesem Zweck wird das MBJS mit Kammern und Verbänden der Wirtschaft des
Landes Brandenburg, den Gewerkschaften, dem Landesarbeitsamt und den
Hochschuleinrichtungen eine Vereinbarung zur Bildung eines „Netzwerkes Zukunft. Schule +
Wirtschaft für Brandenburg“ abschließen. Zur Unterstützung des Netzwerkes wird eine
Geschäftsstelle eingerichtet, die laufende Projekte koordiniert und vernetzt sowie neue
Aktivitäten initiiert und zusammenführt. Die Einrichtung der Geschäftsstelle wird durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Programms „Schule –
Wirtschaft/Arbeitsleben“ gefördert.
- Es existieren verschiedene regionale Gesprächskreise, die sich für die Förderung der
Kooperation zwischen Schulen, Betrieben und Hochschuleinrichtungen einsetzen. Die
Zahl der Gesprächsrunden ist kontinuierlich angewachsen.
Im Ergebnis werden Fachleute aus den Betrieben verstärkt in den Unterricht einbezogen
oder der Unterricht findet in Unternehmen statt. Dabei lernen die Schülerinnen und
Schüler ihre Region als Wirtschaftsstandort und Betriebe die Schule näher kennen.
Neu und sichtbares Ergebnis der Gespräche ist, dass dieser Prozess zunehmend in
schriftlich fixierte Kooperationsvereinbarungen mündet, in denen gemeinsam
vereinbarte und überprüfbare Verabredungen festgehalten sind.
- Im Rahmen des BMBF-Programms „Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“ arbeiten
Brandenburger Schulen am Projekt “TRANS-Job“ mit. Das Anliegen des Projektes besteht darin,
durch neue Formen der Kooperation zwischen Schulen und Unternehmen Schülerinnen
und Schülern bessere Voraussetzungen für den Übergang von der Schule in die Berufs-
und Arbeitswelt zu geben. Das Projekt wird durch die Stiftung der Deutschen Wirtschaft
getragen.
Drucksache 16/9946 – 34 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBrandenburger Schulen beteiligen sich, ebenfalls im Rahmen des BMBF-Programms
„Schule Wirtschaft/Arbeitsleben, am Projekt „Flexibilisierung der Übergangsphase und
Berufswahlpass“. Es handelt sich um ein gemeinsames Verbundprojekt der Länder HH,
SH, NI, MV, BE, HB, BB. Ziel des Projektes ist es, die Ausbildungsfähigkeit von
Jugendlichen stärker als bisher als gemeinsame Aufgabe von Bildungs- und
Beschäftigungssystem zu verstehen. Dabei soll die Übergangsphase von der Schule in die Berufs-
und Arbeitswelt flexibilisiert und systematisch gestaltet werden.
Neben diesen bundesweiten Projekten wurde in Brandenburg das Projekt „Schule des
Lebens“ entwickelt. Ziel ist es, jugendliche Schulverweigerer über Formen des
Praxislernens zum Erwerb eines Abschlusses der Berufsbildungsreife zu führen, psychosozial
zu stabilisieren und auf eine spätere berufliche Laufbahn vorzubereiten.
Schulen wollen weitere Formen des Praxislernens gemeinsam mit dem Berliner Institut
für Produktives Lernen in Europa an Brandenburger zu erproben.
- Die brandenburgische Landesregierung hat ihr besonderes Augenmerk auf die
Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas für Selbständigkeit und Existenzgründungen
gerichtet. Der Landtagsbeschluss, "Aufbruch. Gründen im Land (AGIL)", unterstreicht diese
Bemühungen.
Vor diesem Hintergrund beteiligen sich Brandenburger Schulen verstärkt am bundesweit
bekannten Projekt „JUNIOR“ des Instituts der Wirtschaft in Köln, am Brandenburger
Programm „Achievers International“ oder an virtuellen Firmengründungen, Seminaren
und Planspielen. Unterstützt von Lehrkräften und erfahrenen Partnern aus der Wirtschaft
erhalten Schülerinnen und Schüler auf diesem Wege Einblicke in wirtschaftliche
Prozesse und entwickeln frühzeitig Interesse für berufliche Orientierungen.
- Im kommenden Schuljahr 2001/2002 werden über ein gemeinsames Programm des
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit der Deutschen Kinder und Jugendstiftung
verstärkt Schülerclubs und Schülerfirmen als Instrumente zur Schulentwicklung
gefördert. In den meisten Schülerclubs sind Schülerinnen und Schüler in die Leitung
eingebunden oder leiten die Clubs eigenständig. Hierbei eignen sich die Jugendlichen ganz
zwangsläufig betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten an, insbesondere dann,
wenn die Schülerclubs von den Schülerinnen und Schülern selbständig geleitet werden.
Sowohl Schülerclubs als auch Schülerfirmen sollen schwerpunktmäßig als Instrumente
zur pädagogischen Schulentwicklung qualifiziert werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 35 – Drucksache 16/9946d) Beseitigung von Leistungsdefiziten
- Im Schuljahr 2000/2001 wurde die Stundentafel für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 um eine
Stunde im Bereich Schwerpunktgestaltung ausgeweitet. Dabei wurde festgelegt, dass
eine der zwei Stunden für die Schwerpunktgestaltung in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 nur
in den Fächern Deutsch und Mathematik zu verwenden ist.
In der Jahrgangsstufe 5 erfolgt ab Schuljahr 2001/2002 eine Leistungs- und
Neigungsdifferenzierung. Die leistungsdifferenzierten Lerngruppen werden zumindest in den
Fächern Mathematik und Deutsch gebildet. Ab Schuljahr 2002/2003 wird die
Differenzierung auf die Jahrgangsstufe 6 ausgeweitet. Die leistungsdifferenzierten Lerngruppen
werden zusätzlich in der Fremdsprache gebildet. Die neigungsdifferenzierten
Lerngruppen sollen den Schülern die Möglichkeit geben, sich im Hinblick auf die weitere
schulische Entwicklung zu erproben und zu profilieren.
- Mit dem Beginn des Schuljahres 2001/2002 sind für die Grundschulen die Zahl und
Gewichtung schriftlicher Arbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik verbindlich
geregelt worden, zugleich wurde festgelegt, dass eine der Klassenarbeiten in Deutsch
und Mathematik am Ende der Jahrgangstufe 5 zur Sicherung vergleichbarer Standards
als Vergleichsarbeit geschrieben wird.
- Die Schulzeit in Brandenburg beträgt grundsätzlich 13 Jahre. In einem Schulversuch
wird ab dem Schuljahr 2001/2002 erprobt, wie es besonders leistungsfähigen und
leistungsbereiten Schülerinnen und Schülern gelingt, durch einen Wechsel zum Gymnasium
bereits nach der Jahrgangsstufe 4 und Bildung von speziellen Leistungsprofilklassen,
sowie durch Überspringen der Jahrgangsstufe 8 das Abitur nach 12 Jahren abzulegen.
Diese Maßnahmen sind auf die Sicherung und weitere Entwicklung der Qualität
schulischer Bildung in Brandenburg ausgerichtet. Sie dienen nicht explizit der wirtschaftlichen
Bildung von Schülerinnen und Schülern, sind jedoch keinesfalls losgelöst davon zu
betrachten.
- 1999 wurde an Brandenburger Schulen in den Jahrgangsstufen 5 und 9 flächendeckend
das Projekt QuaSUM (Qualitätsuntersuchung an Schulen zum Unterricht in Mathematik)
durchgeführt. Zentrales Anliegen der Untersuchung war die Erhebung von Lernständen
am Ende der Jahrgangsstufen 5 und 9 im Fach Mathematik sowie die Analyse von inner-
Drucksache 16/9946 – 36 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeund außerschulischen Bedingungen. Ziel von QuaSUM ist es damit auch, dem
Ministerium und den beteiligten Schulen eine qualifizierte Auseinandersetzung mit Fragen der
Qualität des Mathematikunterrichts zu ermöglichen.
- Zur Sicherung vergleichbarer Standards in den Klassen oder Kursgruppen der
Jahrgangsstufe 10 wurde in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache im
Schuljahr 1999/2000 erstmals eine qualifizierte Leistungsfeststellung vorgenommen. In den
Fächern Deutsch und Mathematik wurde dazu eine Abschlussarbeit und in der ersten
Fremdsprache eine entsprechende mündliche Leistungsüberprüfung durchgeführt.
Zusätzlich wird am Ende der Jahrgangsstufe 8 in allen Klassen in den Fächern Deutsch
und Mathematik zur Sicherung vergleichbarer Standards eine Vergleichsarbeit
geschrieben.
Beginnend mit dem Schuljahr 2002/2003 werden Prüfungen am Ende der Sekundarstufe
I durchgeführt.
e) Sonstiges
- In der gegenwärtigen jugend- und- bildungspolitischen Diskussion besteht weitgehender
Konsens darüber, dass eine Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule dringend
geboten ist. Resultierend aus dieser Erkenntnis wurde, unterstützt durch das Ministerium
für Bildung, Jugend und Sport, in einem Modellvorhaben eine Landeskooperationsstelle
ins Leben gerufen. Anliegen der Landeskooperationsstelle ist es u.a., Schule
lebensweltnah zu gestalten, die Ausgrenzung schwieriger Schülerinnen und Schüler zu verhindern,
Konzepte für mehr Schulakzeptanz zu entwickeln und Kooperationsstrukturen auf allen
Ebenen anzuregen.
Vor dem Hintergrund des sich vollziehenden Paradigmenwechsels wurde der
Aufgabenbereich der Kooperationsstelle um das Handlungsfeld Schule – Wirtschaft/Arbeitswelt
erweitert. Anliegen dabei ist es, Schulen bei der Einbindung in die regionale
Wirtschaftsstruktur zu beraten und zu begleiten und Ansprechpartner für Betriebe und
Hochschuleinrichtungen zu sein.
- Parallel zur Überarbeitung curricularer Vorgaben (siehe a)) werden im Land
Brandenburg Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte angeboten, die gezielt auf eine
effektivere Verzahnung der Bereiche Schule und Wirtschaft ausgerichtet sind. Die Einbindung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 37 – Drucksache 16/9946von Wirtschaftsvertretern bzw. eigene Angebote der Wirtschaft garantieren dabei einen
außerordentlichen Realitätsbezug.
Eine entscheidende Aufgabe besteht im Augenblick darin, ein kontinuierliches,
systematisches Fortbildungssystem für insbesondere in den Fächern Arbeitslehre und
Wirtschaftswissenschaften eingesetzte Lehrkräfte aufzubauen, das dazu beitragen kann, dass
der Paradigmenwechsel und die Auswirkungen beschleunigter ökonomischer
Entwicklungsprozesse im Unterricht umgesetzt und berücksichtigt werden.
Daneben besteht die vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport unterstützte
Möglichkeit, dass Lehrkräfte über die Durchführung betrieblicher Praktika ein realistischeres
Verständnis für wirtschaftliche Prozesse erfahren können.
- Schülerbetriebspraktika werden in Brandenburg in allen Sekundarschulen durchgeführt.
Seit 1998 wurden sie evaluiert, um die Qualität der Durchführung ständig zu verbessern.
Schülermaterialien mit Begleitmaterialien für die Lehrkräfte, insbesondere zu
Untersuchungsaufgaben in den Praktika wurden erarbeitet. Es wurden Qualitätsmerkmale für die
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Schülerbetriebspraktika entwickelt
und erprobt, die zur Selbstevaluation und zur vergleichenden Auswertung geeignet sind.
- In Brandenburg verfügen aufgrund einer umfassenden Ausstattungsoffensive alle
Schulen über einen Internet-Anschluss und werden in absehbarer Zeit auch eine sachgerechte
Computerausstattung haben. Dies geht einher mit entsprechenden Fortbildungsangeboten
für Lehrkräfte.
- 1998 hat sich eine vom Landesausschuss für Berufsbildung eingesetzte Arbeitsgruppe
ausführlich mit der Problematik der Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und
Schülern befasst. Die Ergebnisse wurden in einer „Empfehlung zur Steigerung der
Ausbildungsfähigkeit von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I“ zusammengefasst.
Drucksache 16/9946 – 38 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBremen
1. Die curriculare Verankerung wirtschaftlicher Bildung
(s. hierzu auch die ausführlichen Länderanalysen „Wirtschaft in der Schule“ der
Bertelsmann Stiftung)
- Im Bereich der Sekundarstufe I sind in allen drei Bildungsgängen zahlreiche Aspekte des
Lernfeldes Ökonomie in einzelne Fächer integriert: Arbeitslehre, Gemeinschaftskunde,
Welt-Umweltkunde, Geografie. In den Gesamtschulen findet diese inhaltliche
Integration in den Aufgabenfeldern „Gesellschaft/Politik“ und „Arbeit/Technik/Wirtschaft“
statt.
Der Lehrplan des Faches Arbeitslehre wird gegenwärtig überarbeitet auch mit der
Perspektive, ökonomischer Bildung stärkeres Gewicht zu verleihen.
- In der gymnasialen Oberstufe wird das Fach Wirtschaft als Grund- und Leistungskurs
angeboten (mit den Schwerpunkten BWL, Rechnungswesen, Wirtschaftsinformatik)
- In allen drei Bildungsgängen der Sekundarstufe I ist ein dreiwöchiges Betriebspraktikum
obligatorisch; in der Hauptschule und in der Realschule werden nicht selten weitere
Praktika absolviert.
In der gymnasialen Oberstufe sind Betriebspraktika erwünscht, aber noch nicht an allen
Standorten etabliert.
- In der beruflichen Bildung findet sich neben dem direkten und spezifischen Zugang zu
wirtschaftlicher Bildung in den entsprechenden Fachrichtungen (Wirtschaftsassistenten
uvm. ...) eine Betonung ökonomischer Themen im Fachunterricht Politik.
- In Bremen ist im Dialog von Wirtschaft und Politik und Schulen und Wirtschaft die
Debatte um die Einführung eines Faches „Ökonomische Bildung“ aufgenommen worden,
nicht zuletzt in Reaktion auf das „Memorandum zur ökonomischen Bildung“ des
Deutschen Aktieninstituts sowie der gemeinsamen Initiative von DGB und BDA zur
Stärkung ökonomischer Bildung.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 39 – Drucksache 16/9946Dabei ist die Notwendigkeit einer Verstärkung ökonomischer Bildung als wesentlichem
Teil von Allgemeinbildung Konsens, nicht aber die Forderung nach einem eigenen Fach.
Zu dem Schluss ökonomische Bildung als Querschnittsaufgabe und nicht als
selbstständiges Fach zu etablieren kommt auch die Empfehlung des Bremer „Runden
Tisches Arbeitslehre“ vom Mai 2001.
2. Wirtschaftliche Bildung in Schulprofilen
- Einzelne Schulen des Sekundarbereichs I haben sowohl im gymnasialen wie im
Realschulbildungsgang (Wahlpflicht-) Profile entwickelt, die Wirtschaft (und Verwaltung)
akzentuieren.
- Für die gymnasiale Oberstufe ist festzuhalten: Ein berufliches Fachgymnasium
Wirtschaft ist im Aufbau begriffen; einzelne Oberstufen entwickeln ein Profil mit
Schwerpunktsetzung im Bereich Wirtschaft.
3. Kooperation Schule -Wirtschaft
- Zahlreiche allgemein bildende bremische Schulen beider Sekundarstufen kooperieren
einzeln oder in regionalem Zusammenschluss mit Betrieben unterschiedlicher
Größenordnung und Branche. Dies geht in der Regel weit über die Koordination und
Gestaltung von Betriebspraktika hinaus.
Diese Kooperationen finden auch statt auf Initiative oder unter Beteiligung von
Branchen- oder Berufsverbänden: VDI; Verband der Anlagen- u. Maschinenbauer.
- Wirtschaft zum Anfassen für Schülerinnen und Schüler und für Lehrkräfte, Unternehmer
im Klassenzimmer ermöglicht die Initiative des Juniorenkreises der Handelskammer
„Förderung ökonomischer Bildung in der Schule“.
- Die Norddeutsche Kammergemeinschaft gestaltet gemeinsam mit dem Landesinstitut
für Lehrerbildung (LIS) 2-wöchige Lehrerbetriebspraktika mit einem begleitenden
Fortbildungsprogramm.
- Zur Verstetigung und Vernetzung von Kooperationsprojekten zwischen Schule und
Wirtschaft und dem Transfer von Kontakten, Erfahrungen, Konzepten, Materialien dient
der gegenwärtige Aufbau einer Agentur Schule-Wirtschaft, die u.a. von der Stiftung der
Deutschen Wirtschaft für Qualifikation und Kooperation gefördert wird.
Drucksache 16/9946 – 40 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode- In Bremen ist in den letzten Jahren ein „Lernorteatlas“ entwickelt worden, der den
Schulen im Internet Informationen über Praktikums- und Ausbildungsbetriebe der
Region zur Verfügung stellt.
4. Bremische Schulen in bundesweiten Projekten und Initiativen
- Innerhalb der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Schule -
Wirtschaft/Arbeitsleben“ wird in Kooperation mehrerer Schulen, der Universität Bremen
und mehrerer Betriebe der IT-Branche das Projekt „Ökonomisch denken und Handeln
lernen“ durchgeführt.
Gemeinsam mit den anderen norddeutschen Länder wird unter der BMBF-Initiative das
Projekt „Flexibilisierung der Übergangsphase / Berufswahlpass“ durchgeführt, das der
Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und der Schlüsselqualifikationen und ihrer
Dokumentation dient.
- Mehrere bremische Schulen arbeiten im Projekt „Trans-Job“ der Stiftung der deutschen
Wirtschaft, die in Simulationen, Planspielen, Schülerfirmen der Qualifizierung und
Motivierung zu unternehmerischer Selbstständigkeit dient.
5. Kooperation des Bildungsressorts mit der Wirtschaft
- Im März 2000 haben der Präses der Handelskammer Bremen und der Senator für
Bildung und Wissenschaft eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie sich
verpflichtet haben, einen engen Dialog über die Kooperation von Schule und Wirtschaft
zu führen, berufliche Orientierung und Ausbildungsfähigkeit zu stärken, den
Computereinsatz an Schulen zu forcieren, die Ausbildung und Qualifizierung von Lehrkräften
u.a. mit Blick auf ihre wirtschafts- und arbeitsweltbezogenen Kenntnisse und
Kompetenzen zu verbessern.
- Um den vereinbarten Zielen dieser gemeinsamen Erklärung konkrete
Umsetzungsmaßnahmen folgen zu lassen, ist ein „Beirat Schule - Wirtschaft“ gegründet
worden, in dem die Kammern und Unternehmensverbände des Landes und die
Bildungsadministration sich gegenseitig über Maßnahmen und Vorhaben informieren,
gemeinsam Situationsanalysen anstellen, Handlungsbedarfe prüfen und Initiativen zu konkreten
Maßnahmen der Kooperation von Schule und Wirtschaft verabreden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 41 – Drucksache 16/99461) Erarbeitet wurde das Memorandum vom Beirat für ökonomische Bildung des Deutschen Aktieninstituts,
Prof. Dr. Achtenhagen, Dr. Berntzen, Dr. Brauer, Heinz Durner, Prof. Dr. Kaiser und Prof. Dr. Kaminski.
Hamburg
Ausgangssituation
In der heutigen Gesellschaft sind die strukturellen Zusammenhänge von Wirtschaft, Gesellschaft
und Politik ohne ökonomische Grundkenntnisse nicht zu erfassen. Ökonomische Bildung ist
heute ein unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung.
Seit Mitte 1999 etwa wird verstärkt die Einführung eines Faches Ökonomie gefordert. Das
Deutsche Aktieninstitut hat im Juli 1999 ein „Memorandum zur ökonomischen Bildung“1) vorgelegt
und darin die Einführung des Faches Ökonomie gefordert. Im August 2000 haben der BDA und
der DGB eine gemeinsame Initiative „Wirtschaft – notwendig für schulische Allgemeinbildung“
vorgelegt und fordern darin die Kultusminister der Länder auf, das Fach „Wirtschaft“ für alle
Schülerinnen und Schüler ab der Klasse 5 in den allgemein bildenden Schulen verpflichtend
einzurichten.
Im Hamburgischen Schulgesetz vom 16.04.1997 wird die Bedeutung der wirtschaftlichen
Bildung in § 2, Absatz 3 hervorgehoben: „Auf allen Schulstufen und in allen Schulformen der
allgemein bildenden Schulen ist in altersgemäßer Form in die Arbeits- und Berufswelt
einzuführen und eine umfassende berufliche Orientierung zu gewährleisten. Dabei sind den
Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse über die Struktur der Berufs- und
Arbeitswelt und die Bedingungen ihres Wandels zu vermitteln.“ In Absatz 4 sind die Schulen
aufgefordert, die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie „aktiv am sozialen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben können".
Wirtschaftliche Bildung im Unterricht
Ökonomische Inhalte sind Bestandteil des Unterrichts in verschiedenen Fächern. In Haupt-,
Real- und Gesamtschulen sind ökonomische Inhalte vor allem im Fach Arbeitslehre/Berufs-
Drucksache 16/9946 – 42 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeorientierung, im Gymnasium hauptsächlich im Fach Sozialkunde/Berufsorientierung Gegenstand
des Unterrichts. Darüber hinaus werden ökonomische Fragestellungen insbesondere in den
Fächern Erdkunde und Politik (Gesamtschule) und auch in Geschichte, Religion, Ethik und im
Wahlpflichtbereich der Schulformen sowie in verschiedenen fächerübergreifenden Projekten
behandelt.
Die Umsetzung der wirtschaftlichen Bildung wird in Hamburg in den einzelnen Schulformen
in unterschiedlicher Weise realisiert. Grundsätzlich gilt jedoch für alle allgemein bildenden
Schulen:
Wirtschaftliche Inhalte sind Bestandteil des Unterrichts in verschiedenen Fächern,
Lernbereichen und Aufgabengebieten.
• Ökonomische Probleme werden in den Schulen in dafür eingerichteten Lernbereichen
bearbeitet.
• Flexibilisierte Stundentafeln, Entwicklung des Schulprogramms und seine Evaluation
eröffnen den Schulen Gestaltungsräume, ökonomische Grundbildung in besonderer Weise zum
Gegenstand von Lernbereichen, Fachunterricht und Schulalltag zu erheben.
• Im Rahmen kontinuierlicher und systematisch abgestimmter Kooperationen mit der
Wirtschaft arbeiten viele Schulen in Kooperationspartnerschaften mit der Wirtschaft
zusammen und verzahnen schulisches und außerschulisches Lernen im Bereich Ökonomie,
gestalten praxisorientierte Lernsituationen, binden betriebliche Fachkräfte in den Unterricht
ein und gestalten schulform- und altersspezifische Lernaufgaben, die von Schülerinnen und
Schülern und Auszubildenden gemeinsam bearbeitet werden (Kooperation mit Unternehmen
in verschiedenen Fächern, Betriebspraktikum, besondere Lernleistungen zu ökonomischen
Fragestellungen, Bearbeitung von Echtaufträgen). Im Rahmen von
Kooperationspartnerschaften eignen sich Schülerinnen und Schüler sowohl wirtschaftliches Orientierungswissen
als auch Handlungskompetenz durch schulisches und außerschulisches Lernen an.
• An vielen Schulen gründen Schülerinnen und Schüler seit Jahren Schülerfirmen. Seit 1997
beteiligen sich Hamburger Schülerinnen und Schüler auch am Projekt JUNIOR. Jährlich
gründen etwa 200 Schülerinnen und Schüler neue „Mini-Unternehmen“ im JUNIOR-
Projekt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 43 – Drucksache 16/9946• Hamburger Schulen nehmen an Modellvorhaben zur Förderung der ökonomischen Bildung
teil (TRANS-JOB, Flexibilisierung der Übergangsphase und Berufswahlpass, Service-
Netzwerk Beratung, Schulversuch „Arbeiten und Lernen in Schule und Betrieb“).
• Mit Beginn des Schuljahrs 2001/02 nimmt das "Bildungszentrum Schule-
Wirtschaft/Arbeitsleben" seine Arbeit auf. Das Bildungszentrum unterstützt Schülerinnen
und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer bei der Durchführung von Kooperationsprojekten
mit der Wirtschaft, fördert die unternehmerische Selbstständigkeit der Schülerinnen und
Schüler, initiiert und organisiert Kooperationspartnerschaften mit Unternehmen und trägt
zum Erfahrungsaustausch und zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit von Schule und
Wirtschaft bei.
• Im Schulversuch „Arbeiten und Lernen in Schule und Betrieb“ entwickeln und erproben
Haupt- und Realschulen neue Formen der Lernorganisation. Die Schülerinnen und Schüler
lernen und arbeiten zwei Tage in der Woche in einem Betrieb und erwerben praxisorientiert
ökonomisches Wissen. Als neues „Fach“ wurde die Erstellung einer „besonderen
betrieblichen Lernaufgabe“ eingeführt, die sie eigenverantwortlich bearbeiten.
Auf der Sekundarstufe II können Schulen das Fach „Wirtschaft“ anbieten, es ist jedoch nicht
Pflichtfach. Einige Gymnasien bieten auf der Vorstufe das Fach „Wirtschaft“ und auf der
Studienstufe Grund- oder Leistungskurse „Wirtschaft“ an.
Um die Bedeutung der wirtschaftlichen Bildung zu betonen, wird in den neuen Rahmenplänen
der Sekundarstufe I, die zurzeit erarbeitet werden, das wirtschaftliche Orientierungswissen als
Gegenstand des Faches Arbeitslehre/Berufsorientierung und des Aufgabengebiets
Berufsorientierung explizit ausgewiesen. Die Perspektive der unternehmerischen und beruflichen
Selbständigkeit wird verstärkt und systematisch aufgenommen. Darüber hinaus werden
wirtschaftliche Fragen, vor allem Rechtsprobleme, im Aufgabengebiet Sozial- und
Rechtserziehung behandelt. Für die Sekundarstufe II wird für das Fach „Wirtschaft“ an allgemein bildenden
Schulen erstmals ein eigener Rahmenplan erstellt, der im Laufe des nächsten Jahres vorgelegt
wird. Darüber hinaus werden wirtschaftliche Fragestellungen insbesondere in den
Rahmenplänen für das Fach Gemeinschaftskunde auf der Vorstufe und für die Grund- und
Leistungskurse Gemeinschaftskunde ausgewiesen werden.
Drucksache 16/9946 – 44 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodePraxisorientiertes wirtschaftliches Orientierungswissen
Alle Schülerinnen und Schüler erwerben im Rahmen der Fächer und fächerübergreifend in den
allgemeinbildenden Schulen wirtschaftliches Orientierungswissen. Je nach Schulform und
abhängig von den Schwerpunkten im Schulprogramm ist das Angebot der wirtschaftlichen Bildung
unterschiedlich umfassend (Schwerpunkt im Schulprogramm, Stunden laut Stundentafel und
Anwendung ihrer Flexibilisierungsmöglichkeiten, Intensität der Kooperation mit Unternehmen,
Förderung von Schülerunternehmen, ergänzender Wahlpflichtbereich). Alle Schulen
organisieren mindestens ein in der Regel dreiwöchiges Betriebspraktikum, das in der Schule vor- und
nachbereitet wird.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 45 – Drucksache 16/9946Hessen
1. Bildungsgänge Hauptschule und Realschule
Auf der Grundlage des im § 2 des Hessischen Schulgesetzes beschriebenen allgemeinen
Bildungs- und Erziehungsauftrages erfolgt wirtschaftliche Bildung in den Bildungsgängen
Hauptschule und Realschule insbesondere in den Fächern Arbeitslehre und Sozialkunde.
Dabei ist es die Aufgabe der Arbeitslehre als tragendes Fach der wirtschaftlichen Bildung,
die Schülerinnen und Schüler durch Vermittlung grundlegender Kenntnisse auf die
gegenwärtige und zukünftige Arbeits- und Wirtschaftswelt vorzubereiten, ihnen die Vielfalt der
Optionen, aber auch die Risiken aufzuzeigen, Strategien aktiver Situationsbeeinflussung zu
entwickeln, Handlungskompetenz anzubahnen und Ich-Stabilität aufzuzeigen. Sozialkunde
übernimmt dabei einen geringeren zusätzlichen Anteil.
Dies geschieht, indem die Schülerinnen und Schüler durch exemplarische
Unterrichtsvorhaben
° Grundzüge heutiger Arbeitsstrukturen in zeitgemäßer Produktion, Dienstleistung und
Haushalt kennen lernen, in Verbindung hiermit
° technische, ökonomische, soziale und ökologische Zusammenhänge in grundlegenden
Aspekten verstehen und deren Verflochtenheit und Interdependenz erkennen, damit
° auf die Berufs- und Arbeitswelt im Sinne einer vorberuflichen Allgemeinbildung
vorbereitet werden und
° Fähigkeiten zur Bewältigung der Freizeit, die auch einen Wirtschaftsfaktor darstellt,
entwickeln.
Der Arbeitslehreunterricht soll dem Schüler Lebenshilfe leisten, um seine Chancen in der
Arbeits- und Wirtschaftswelt im Hinblick auf deren Auswirkungen auf sein privates,
familiäres Leben, seine freie Zeit und Öffentlichkeit zu durchschauen und wahrzunehmen, sowie
die Berufswahlvorbereitung unterstützen.
Drucksache 16/9946 – 46 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeÜbersicht der verbindlichen Themen – Arbeitslehre Hauptschule
Kaufen oder selbst herstellen
Schreibarbeit im Wandel
„Vom Faustkeil bis zum Textcomputer“
Das Fahrrad – Verkehrsmittel und Freizeitobjekt
„Wir machen unser Fahrrad verkehrssicher“
Immer diese Hausarbeit
„Auf der Klassenfahrt versorgen wir uns selbst“
Werkzeuge und Maschinen erleichtern die Arbeit
„Arbeit früher – Arbeit heute“
Vom Drucken und Vervielfältigen
„Herr Gutenberg versteht die Welt nicht mehr“
Planung und Fertigung eines
Gebrauchsgegensstandes
„Ohne Arbeitsorganisation bricht das Chaos aus“
Wir planen ein Fest
„Wir übernehmen den Service eines
Dienstleisters“
Waren/Produkte kommen auf den Markt
„Wir entwickeln Produkte und bieten sie an!“
Formen der Zusammenarbeit
„Zusammen arbeiten muss geplant werden!“
Menschen bei der Arbeit
„Wir gestalten Arbeitsplätze sinnvoll“
Fit sein und bleiben
„Was kann ich tun, um gesund zu bleiben“
Werkzeuge und Maschinen sind nützlich für den
Menschen
„Technik und Rationalisierung prägen unser
Berufsleben“
Verbraucherbewusstes Verhalten bei Kauf und
Verwendung von Textilien/Lebensmittel
Der Einsatz des Computers in Arbeitsprozessen?
„Kollege Computer verändert die Arbeit“
Betriebspraktikum – Orientierung in Berufsfeldern
als Hilfe zur Berufswegplanung
„Welche Arbeitsplätze gibt es für mich in unserer
Region?“
Berufswahl und Bewerbungsplanung
„Vom Traum zum Beruf“
Berufspraktikum – Wunschberuf
Der Jugendliche im Marktgeschehen
„Wirtschaften mit dem Einkommen“
Wir gründen einen Betrieb in der Schule
„Arbeit gibt es auch im Haushalt“
„Selbsthilfe in der privaten und technischen
Umwelt“
„Wir gründen einen Reparaturbetrieb“
„Spielzeugreparaturservice für Kindergärten“ oder
„Fahrradwerkstatt“ oder “Alte-Bücher-Service“
„Leben mit Medien“
Informations- und Kommunikationstechnik
anwenden
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 47 – Drucksache 16/9946Übersicht der verbindlichen Themen – Sozialkunde Hauptschule
Unsere Stadt – unsere Gemeinde
Umweltschutz
Unser Bundesland Hessen
Leben in der Familie
Medienerziehung – Freizeitplanung und –gestaltung
Die Jugend im Rechtsstaat
Die politische Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland
Europa – Menschenrechte und Friedenssicherung
Aspekte der Wirtschaft
Dritte Welt – Umwelt – Ökologie
Eine Welt
Verkehr und Umwelt
Extremismus und Gewalt
Friedenssicherung
Soziale Fragen in der Bundesrepublik Deutschland
Drucksache 16/9946 – 48 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeÜbersicht der verbindlichen Themen – Arbeitslehre Realschule
Wir feiern ein Fest - Jeder in der Familie kann Verantwortung übernehmen
Ohne Computer läuft nichts mehr
Fahrten und Reisen zu niedrigen Preisen
Ein Produkt für den Markt gestalten
Verpackungsflut und Umwelt
Ist der Supermarkt eine Käuferfalle?
Formen der Arbeit – Formen der Zusammenarbeit
Neue Arbeitsplätze bei der Firma ...
Im Betrieb wird rationalisiert
Der Computer verändert die Arbeitswelt: Von der Handarbeit zur computerunterstützten
Fertigung
Betriebspraktikum: Vorbereitung – Durchführung – Auswertung
Lohn und Leistung
Berufswahl: Traumberuf –Realität – Risiken – Soziale Sicherheit
Kein Ausbildungsplatz – kein Arbeitsplatz: Was jetzt?
Übersicht der verbindlichen Themen – Sozialkunde Realschule
Das Leben in der Schule gestalten
Zusammenleben in der Familie
Leben in der Gemeinde
Suchtgefährdung
Umweltschutz
Jugend und Recht
Parlamentarische Demokratie
Jugend in der Gesellschaft
Massenmedien im Wandel
Arbeit in der Informationsgesellschaft
Soziale Fragen in der Bundesrepublik Deutschland
Wirtschaftsordnung, soziale Marktwirtschaft, Tarifparteien
Friedenssicherung
Europa
Gleichberechtigung
Verkehr und Umwelt
Eine Welt
Darüber hinaus werden auch vor allem in Erdkunde und Geschichte wirtschaftliche
Fragestellungen thematisiert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 49 – Drucksache 16/99462. Bildungsgang Gymnasium
Bisher war die Vermittlung ökonomischer Bildung in allgemein bildenden Schulen in
Hessen in der Sekundarstufe I im Wesentlichen im Unterrichtsfach Arbeitslehre angesiedelt.
Dies galt auch für den Bildungsgang des Gymnasiums. Beiliegende Übersicht vermittelt
eine groben Überblick über die bisher verbindlichen Rahmenthemen im Fach Arbeitslehre
in den drei Bildungsgängen:
Jahrgangsstufe Jahrgangsthema Verbindliche Rahmenthemen
10 Arbeit und Wirtschaft (11) Der Betrieb im Wirtschaftsystem
(10) Struktur und Entwicklung des regionalen
Wirtschaftsraumes
9 Arbeit und Beruf (9) Qualifikation, Leistung und Einkommen
(8) Berufswahl, Berufswegplanung und Bewerbung
(7) Betriebspraktikum
8 Arbeit und Technik (6) Der Computer am Arbeitsplatz
(5) Menschengerechte Arbeit
(4) Werkzeuge und Maschinen
7 Arbeit in der Lebensumwelt (3) Kaufen und Verkaufen
(2) Formen der Arbeit und Zusammenarbeit
(1) Menschen bei der Arbeit
Mit der Entscheidung, bildungsgangbezogene Lehrpläne zu erarbeiten und der Herausnahme
des Faches Arbeitslehre aus dem gymnasialen Kanon, ist im Bildungsgang des Gymnasiums
das Fach Sozialkunde als Leitfach der ökonomischen Bildung ausgewiesen worden. Der
jetzt im Entwurf vorliegende Lehrplan für Sozialkunde weist in den Klassen 7 bis 10
folgende inhaltliche Gewichtung der Themenbereiche auf:
7 8 9 10
Individuum
und
Gesellschaft
Jugend in der
modernen
Gesellschaft
(Jugendkriminalität)
(Sozialstruktur)
Demokratie,
Partizipation
und
Menschen-rechte
Politische
Ordnung im
kommunalen
Bereich und auf
Länderebene
Rechtsstaatlichkeit
Sozialstaatlichkeit Parlamentarische Demokratie,
politisches System und
Verfassungsgrundsätze
Recht Jugend und
Recht,
Rechtswesen
Ökonomie Wirtschaften
im privaten
Haushalt
Markt Ökonomie und
Arbeitswelt
Internationale
Wirtschaftsbeziehungen
Internationale
Beziehungen
Internationale
Zusammenarbeit und Friedenssicherung
Medien Medien und
Freizeit
(Medien als Institution
und Wirtschaftsbetrieb)
(Medien, Pressefreiheit und
Demokratie)
Drucksache 16/9946 – 50 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn der Sekundarstufe II ist die ökonomische Bildung im für alle Schülerinnen und Schüler
verbindlichen Fach Gemeinschaftskunde fest verankert. Themenfeld der Jahrgangsstufe 12.1 ist
die „Moderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft – Sicherung der materiellen
Existenzbedingungen“ (Rahmenplan Gm, S. 29). Die darin ausgewiesenen thematischen Kernbereiche
umfassen:
- „Arbeit und Beruf im ökonomisch-technischen Wandel“
- „Entwicklungstendenzen und Steuerung des Wirtschaftsprozesses; Funktionsweise der
sozialen Marktwirtschaft im Hinblick auf die Eigendynamik von
- Entwicklungen, Steuerungskonzepte und Partizipationsmöglichkeiten“
- „Ziele und Zielkonkurrenzen wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Handelns“
- „Theoretische Bezüge“ (z.B. keynesianische bzw. krisentheoretische Positionen etc.)
Darüber hinaus sind im Themenfeld „Internationale Beziehungen und auswärtige Politik“ in der
Jahrgangsstufe 13 wirtschaftliche Themen ebenfalls Teil der thematischen Kernbereiche.
- Sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II werden auch in weiteren
Unterrichtsfächern über die im engeren Sinne fachbezogenen Unterrichtsinhalte hinaus
ökonomische Fragestellungen thematisiert. Exemplarisch zu nennen sind hier vor allem die
Fächer Erdkunde und Geschichte.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 51 – Drucksache 16/9946Mecklenburg-Vorpommern
Im Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 ist in § 3 verankert,
dass die Schule Verständnis für wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge bei den
Schülerinnen und Schülern zu entwickeln hat.
Dies hat schulorganisatorische und inhaltliche Konsequenzen für die Gestaltung von Schule im
Allgemeinen und im Besonderen sowie für die Fortbildung der Lehrkräfte.
Im Einzelnen werden nachfolgende inhaltliche Schwerpunkte der wirtschaftlichen Bildung in
Mecklenburg-Vorpommern betrachtet:
1. Stundentafeln und Rahmenpläne
2. Berufsfrühorientierung,
3. Schüler- und Lehrerbetriebspraktikum
4. Schülerfirmen
5. Qualipass
6. Projekte
7. Lehrerfortbildung
Zu 1. Stundentafeln und Rahmenlehrpläne
Wirtschaftliche Bildung wird immanent in nahezu allen Fächern sowie explizit im
Gegenstandsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) und Informatik in der Orientierungsstufe, in den
Sekundarbereichen I und II sowie im Sozialkundeunterricht aller Bildungsgänge vermittelt. Die
Stundentafeln und Rahmenpläne weisen diesbezügliche Festlegungen aus.
Im Unterricht des Gegenstandsbereichs AWT sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere
befähigt werden, die sie umgebenden ökonomischen Geschehnisse im historischen, regionalen
und globalen Kontext zu verstehen. Es soll ihnen ein allgemeines Wissen um wirtschaftliche
Zusammenhänge vermittelt werden. Dem Unterricht liegt ein für alle Bildungsgänge
gleichermaßen verbindlicher Rahmenplan zu Grunde.
Die Rahmenpläne für AWT orientieren auf folgende Ziele:
• Rahmenplan des Sekundarbereichs I :
Wesentliches Ziel ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die Zukunft als
Konsumenten und Erwerbstätige. Dabei werden Einsichten in betriebliche Abläufe und
Drucksache 16/9946 – 52 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodemarktwirtschaftliche Funktionsmechanismen gegeben. Die Darstellung der Probleme der
regionalen Wirtschaftssituation, der Auswirkungen wirtschaftlicher Veränderungen auf den
persönlichen Lebensbereich sowie Fragen der Berufsorientierung sind weitere inhaltliche
Schwerpunkte.
• Rahmenplan des Sekundarbereichs II:
Der Unterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler als Teilnehmer am wirtschaftlichen
Geschehen. Es werden vor allem aktuelle wirtschaftliche Probleme aufgegriffen, wobei
auch technische, rechtliche, wirtschaftsethische und politische Aspekte des
Gegenstandsbereichs in die Betrachtung einfließen. Hierbei liegt der Schwerpunkt des Faches im Bereich
„Arbeit und Wirtschaft“.
Neben dem verpflichtenden Unterricht zur wirtschaftlichen Bildung in den Jahrgangsstufen des
Sekundarbereichs I kann im Wahlpflichtunterricht der Jahrgangsstufen 9 und 10 ebenfalls
wirtschaftliche Bildung angeboten werden.
In der gymnasialen Oberstufe gibt es Grundkurse (in Ausnahmefällen auch Leistungskurse), die
im Gegenstandsbereich AWT Problemfelder der Wirtschaft unmittelbar zum Thema haben. Ein
eigenständiges Unterrichtsfach ist „Wirtschaftslehre“ jedoch in Mecklenburg-Vorpommern
nicht.
Zu 2. Berufsfrühorientierung
Generell ist festzustellen, dass nahezu alle Gegenstandsbereiche und Fächer ihren Beitrag zur
Herausbildung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufsfrühorientierung leisten. Hinsichtlich
des Ziels „Vermittlung wirtschaftsrelevanter Kenntnisse“ und „ökonomische Bildung“ sind
entsprechende schulische Maßnahmen durch Verwaltungsvorschriften geregelt.
So wurden durch die Einführung des Gegenstandsbereichs AWT mit dem Schulgesetz 1996 die
bisherigen Fächer Technik und Werken sowie die Berufsorientierung komplex neu gefasst.
Berufsorientierung ist ein zentrales Aufgabenfeld des Faches AWT. In Zusammenarbeit mit den
Arbeitsämtern werden stets neueste Publikationen einbezogen. Berater der Arbeitsämter
informieren über aktuelle Trends und Angebote.
Der Koordinierungsausschuss „Landesarbeitsamt Nord" – Bildungsministerium“ behandelt
beispielsweise folgende Themen:
• Kennzeichnung der aktuellen Situation auf dem Ausbildungsstellenmarkt einschließlich der
Ausbildungsförderung
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 53 – Drucksache 16/9946• CD-ROM „Infos zur Berufswahl“ mit Tipps, Hinweisen und Terminen bei der Berufswahl
• Projekttage „Berufs- und Studienwahl in der Sekundarstufe II“
In die Berufsorientierung werden alle am Aufgabenfeld „Schule-Arbeit-Wirtschaft“ öffentlich
Beteiligten einbezogen, wie Kammern und Verbände, private und öffentliche Träger, Stiftungen,
Jugendhilfe.
In diesem Zusammenhang ist das Landes-Förderprogramm „Berufsfrühorientierung“ zu nennen
– ein Beratungs- und Serviceangebot der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, umgesetzt in
Form von einzelnen Projekten anderer Träger.
Zu 3. Schüler- und Lehrerbetriebspraktikum
Das Schülerbetriebspraktikum ist eine Schulveranstaltung im Rahmen des Bildungs- und
Erziehungsauftrags der Schule (§ 2 Abs. (2) sowie § 4 Abs. (4) Schulgesetz MV). Es wird gemäß
„Richtlinie zur Durchführung von Betriebspraktika für Schüler an allgemein bildenden Schulen
der Sekundarbereiche I und II“ vom 25. November 1993 i.d.F. vom 13. Februar 1997
durchgeführt.
Ziel des Schülerbetriebspraktikums ist die Entwicklung der individuellen Berufswahlkompetenz
als Voraussetzung zu eigenverantwortlichem aktivem Handeln und Entscheiden. Die
Schülerinnen und Schüler sollen durch eigene Tätigkeit an verschiedenen Arbeitsplätzen, durch
Betriebsführungen und Gespräche einen Überblick in den Aufbau eines Betriebes, seinen
wirtschaftlichen Zweck, die organisierte Zusammenarbeit seiner Betriebsangehörigen, die erforderlichen
Ausbildungsqualifikationen, die sozialen Belange und die Verflechtung des Betriebes mit
anderen Betrieben erhalten.
Es wird als Blockpraktikum an mindestens 5 und höchstens 10 Arbeitstagen ab Jahrgangsstufe
8 durchgeführt und kann alle Bereiche der Industrie, des Handwerks, des Handels und des
Verkehrs, der Landwirtschaft, der Dienstleistungs- und Versorgungsbetriebe, der öffentlichen
Verwaltung, der Gerichte und der sozialen Einrichtungen erfassen. Betriebspraktika sind auch bei
der Polizei, dem Bundesgrenzschutz und der Bundeswehr im zivilen Bereich möglich.
Nach dem Betriebspraktikum werden die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im AWT-
Unterricht ausgewertet.
Drucksache 16/9946 – 54 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSeit Schuljahr 1998/99 können Lehrerinnen und Lehrer der Sekundarbereiche I und II allgemein
bildender Schulen an einem Betriebspraktikum teilnehmen. Es wird als Blockpraktikum an 5
Arbeitstagen durchgeführt.
Näheres ist in der Verwaltungsvorschrift „Betriebspraktikum für Lehrerinnen und Lehrer an
allgemein bildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II“ vom 18. Mai 1998 geregelt
Das Lehrerbetriebspraktikum schafft für die Lehrkräfte die Verbindung zwischen Schule und
Leben sowie zwischen Theorie und Praxis. Insbesondere zielt es auf
• die Verbindung der Schule zur Arbeits- und Wirtschaftswelt und auf den direkten Austausch
von Informationen zwischen Schule und Wirtschaft zum Kennenlernen der jeweiligen
Systeme, verbunden mit der Sensibilisierung gegenüber beidseitiger Probleme
• die anwendungsorientierte Planung und Durchführung des Unterrichts bezüglich der
Situationsfelder Beruf, Arbeitsplatz, Betrieb, Markt und Öffentlichkeit
• die Vorbereitung der Schüler auf die berufliche Ausbildung, einschließlich der
Berufsfrühorientierung.
Das Lehrerbetriebspraktikum wird unter betriebskundlichen, sozialen und berufskundlichen
Aspekten durchgeführt. Dazu sind Themenkreise festgelegt, die im Praktikum abzuarbeiten sind.
Das Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern (L.I.S.A.) hat für
Lehrkräfte ein entsprechendes Begleitmaterial erarbeitet, das zur Qualitäts- und
Ergebnissicherung des Praktikums beitragen soll.
Im Zusammenwirken von Schulämtern, L.I.S.A., Kammern, Arbeitsverwaltung,
Berufsverbänden und Gewerkschaften wird das Praktikum vorbereitet und durchgeführt. Die IHK hat dabei
eine besondere Aufgabe hinsichtlich der Bereitstellung von Praktikumsplätzen und bei der
begleitenden inhaltlichen Beratung.
Zu 4. Schülerfirmen
Das Schulgesetz von Mecklenburg-Vorpommern fordert einen Unterricht, der die Entfaltung der
Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler und die Selbstständigkeit ihrer Handlungen fördert
und sie befähigt, verantwortungsvoll am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen
Leben teilzunehmen. Für das Erreichen dieser Ziele sind Schülerfirmen ein geeignetes
Handlungsfeld. Sie haben sich an Haupt-und Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien in
Mecklenburg Vorpommern etabliert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 55 – Drucksache 16/9946Berater der Schülerfirmen sind das Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-
Vorpommerrn sowie Vertreter aus der regionalen Wirtschaft.
Künftig sollen alle im Land existierenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bildung und
Entwicklung von Schülerfirmen in einem Netzwerk verankert werden. Das Bildungs- und
Wirtschaftsministerium des Landes sowie die Vereinigung der Unternehmensverbände mit dem
Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern wollen sich verstärkt dafür einsetzen.
Auch die regionalen Arbeitskreise Schule – Wirtschaft befassen sich mit dem Problemfeld
Schülerfirmen.
Zu 5. Qualipass
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat den Qualipass in Zusammenarbeit mit der
Vereinigung der Unternehmensverbände, den Kammern, den Arbeitsämtern und der
Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe entwickelt.
Es wurde ein jugendfreundliches Heft entwickelt, das es den Schülerinnen und Schülern sowie
den Auszubildenden erlaubt, außerschulisch und außerunterrichtlich erworbene Kenntnisse zu
dokumentieren. Der Qualipass kann daher bei Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz eine
Rolle spielen.
In den Qualipass können beispielsweise Seminare, die Teilnahme an einem Projekt der
Berufsfrühorientierung oder die Mitwirkung an einer Schülerzeitung eingetragen werden. Ziel ist es
auch , den jungen Menschen etwas in die Hand zu geben, woraus Aussagen über ihre soziale
Kompetenz abgeleitet werden können.
Zu 6. Projekte
Projekte, die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern in Mecklenburg-Vorpommern
durchgeführt werden, dienen in erster Linie der Berufsorientierung und wenden sich speziellen
Themen im Aufgabenfeld Schule-Wirtschaft zu.
Beispielsweise wurden folgende Projekte bisher tragfähig:
• BMBF-Projekt „Schule-Wirtschaft-Arbeitswelt“ – ein Projekt zur „Flexibilisierung der Ü-
bergangsphase und Berufswahlphase“. Es sind vier Förderzentren beteiligt. Die jeweiligen
Schulen sind in diesem Rahmen zur Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern verpflichtet.
Drucksache 16/9946 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode• Das Bildungswerk der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern fördert das Projekt „Jugend
und Beruf“. Schülerinnen und Schülern von Haupt- und Realschulen wird es ermöglicht, am
Nachmittag Firmen zu besuchen und Wirtschaft „vor Ort“ zu erleben. Bisher haben über
1000 Schüler dieses Angebot wahrgenommen.
• Der BLK-Versuch „Trans Job“, getragen von der „Stiftung der Deutschen Wirtschaft“, gilt
den Gymnasien des Landes. An 8 Gymnasien werden zur Weiterentwicklung
pädagogischdidaktischer Herangehensweisen an wirtschaftliche Fragestellungen im Unterricht
Unterrichtsmodelle entwickelt.
• Das Bildungswerk gestaltet im Zusammenwirken mit den Arbeitsämtern ein regionales
Internet-Angebot zum Thema „Fit für Ausbildung und Beruf“. Aus diesem Angebot sind alle
Fakten und aktuelle Zusammenhänge zu entnehmen, die Eltern und Schüler wissen müssen.
Zu 7. Lehrerfortbildung
Das Landesinstitut für Schule und Ausbildung Mecklenburg-Vorpommern führt die begleitende
Fortbildung seit Einführung des Gegenstandsbereichs Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) durch:
• Basisqualifizierung von etwa 400 Haupt- und Realschul- sowie 200 Gymnasiallehrerinnen
und –lehrern unter Beteiligung der landeseigenen Universitäten Rostock und Greifswald
• Begleitende längerfristige Fortbildung zu ausgewählten Themen der Rahmenpläne
• Förderung des regionalen Arbeitskreises Schule-Wirtschaft
• Beratung bei der Einrichtung von Schülerfirmen und Durchführung einer jährlichen
Landesschülermesse
• inhaltliche Konzeption und Begleitung der Lehrer- und Schülerbetriebspraktika.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 57 – Drucksache 16/9946Niedersachsen
1. Bildungsauftrag der Schule
Nach dem Bildungsauftrag der Schule gemäß § 2 Niedersächsisches Schulgesetz sollen die
Schülerinnen und Schüler u.a. fähig werden, ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu
erfassen sowie sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mit zu
gestalten.
Hiernach wird bereits im Bildungsauftrag zum Ausdruck gebracht, dass in einer durch
ökonomische Zusammenhänge geprägten Gesellschaft Schülerinnen und Schüler fähig werden müssen,
sich an wirtschaftlichen Sachverhalten zu orientieren. Auch als zukünftige Berufstätige oder
bereits als Konsumenten während der Schulzeit ist für sie das Verstehen der wirtschaftlichen
Zusammenhänge notwendig. Um Gesellschaft und Umwelt angemessen mitgestalten zu können,
ist es für sie zugleich wichtig, wirtschaftliche Verhältnisse in ihrer Gesamtheit nicht isoliert von
den Möglichkeiten und Folgen wirtschaftlichen Handelns auf die Umwelt und die natürlichen
Ressourcen zu betrachten.
2. Ausweitung des Arbeitsweltbezuges im Unterricht
In dem Fachbereich Arbeit/Wirtschaft-Technik wird in den Schuljahrgängen 7 – 10 der
Sonderschule für Lernhilfe, der Hauptschule, der Realschule, der Integrierten und Kooperativen
Gesamtschule Grundwissen über die wirtschaftlichen Vorgänge vermittelt, die den privaten
Haushalt, den Betrieb und den Staat betreffen. Dabei finden die durch den Strukturwandel
bedingten Veränderungen in der Wirtschaft (Anforderungen an Auszubildende) besondere
Berücksichtigung.
Die allgemein bildenden Schulen sind durch Erlass zur Zusammenarbeit mit
Wirtschaftsbetrieben verpflichtet worden. Vom 8. Schuljahrgang an wird der Berufsfindungsprozess in
Zusammenarbeit mit Betrieben und der Berufsberatung sowie durch Schülerbetriebspraktika zum
Gegenstand aller Fächer gemacht.
Leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler erfahren besondere Unterstützung durch die
Berufsberatung (individuelle Betriebskontakte, Bewerbungstraining, Zusammenarbeit mit
berufsbildenden Schulen u.a.)
Drucksache 16/9946 – 58 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie allgemein bildenden Schulen werden durch die ‚Fachberatung Berufsorientierung‘ bei der
Planung, Organisation und Durchführung der berufspraktischen Anteile des Unterrichts
(Praktika, Praxistage, Erkundungen) unterstützt; durch sie ist auch die Zusammenarbeit mit den
Arbeitskreisen Schule-Wirtschaft organisiert ( an 52 Standorten in Niedersachsen).
Daneben bestehen andere regionale Gremien und Initiativen, in denen die Schulen zur
Intensivierung der Berufsorientierung Unterstützung für die Zusammenarbeit Schule – Betrieb
erhalten (zusätzliche Betriebspraktika, Angebote zur Lehrerfortbildung, Durchführung von
Ausbildungsplatzbörsen, Ausschreibung von Schulpreisen u.a.).
Insbesondere wird in diesen regionalen Koordinierungsgruppen die Organisation eines
lernfeldorientierten Unterrichts zur Vorbereitung des praxisorientierten Lernens im Betrieb unter
Mitwirkung der berufsbildenden Schulen thematisiert. Lösungsansätze zu diesem Reformansatz des
Unterrichts sind die „Ausbildungstage“, die von Schulen in der Regel 14tägig durchgeführt
werden.
3. Stärkung berufsorientierender Maßnahmen
Um die berufsorientierenden Maßnahmen im Sinne einer größeren Verbreitung weiter zu stärken
und den Schulen Zugang zu Beispielen und Erfahrungen in anderen Regionen des Landes zu
verschaffen, wird die Möglichkeit eröffnet, sie über den Bildungsserver zu veröffentlichen.
Alle Verwaltungsbestimmungen zur Durchführung berufsorientierender Maßnahmen werden
überarbeitet, der gegenwärtigen Entwicklung angepasst und zu einem Erlass zusammengefasst.
Damit soll erreicht werden, dass die Gestaltungs- und Handlungsspielräume
Handlungsspielräume, aber auch die wesentlichen Schutzbestimmungen in übersichtlicher Form für die Schulen
besser handhabbar werden.
Das Landesarbeitsamt wird dieses Vorhaben durch die Herausgabe einer Broschüre unterstützen,
die neben den Verwaltungsvorschriften auch Angaben zu allen Lehrmitteln und
Unterrichtsmaterialien enthält, die durch die Arbeitsverwaltung bereit gestellt werden.
Bei der Überarbeitung der Grundsatzerlasse für die Schulformen, deren Schülerinnen und
Schüler ihren Bildungsweg vorwiegend berufsbezogen fortsetzen, wird die Berufsorientierung
als Schwerpunktaufgabe aufgenommen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 59 – Drucksache 16/99464. Gymnasium
Im Gymnasium werden in den Schuljahrgängen 7 bis 10 in den Fächern Geschichte, Erdkunde
und Politik folgende Themen behandelt: Arbeit und Konsum mit Schwerpunkt Ökonomie und
Umwelt; Information und Kommunikation mit Schwerpunkt technologischer Wandel;
Deutschland in Europa mit Schwerpunkt Strukturwandel in altindustrialisierten Räumen;
Standortfaktoren im Wandel in neuen Industrieregionen; Industrialisierung und die Soziale Frage.
Die Themen sind durch Fachkonferenzbeschluss der Schule schwerpunktmäßig auf die
Schuljahrgänge 9 und 10 zu verteilen.
In der gymnasialen Oberstufe werden in den Fächern Politik, Erdkunde und Geschichte folgende
Themen behandelt: Arbeit und Strukturwandel; Politik und Wirtschaft in Europa;
Modernisierungsprozesse in Gesellschaften; Räumliche Disparitäten in Ostdeutschland; Europa mit
Schwerpunkt europäische Industrie.
Im Fach Wirtschaftslehre sind in den Schuljahrgängen 11 bis 13 folgende Themen zu behandeln:
Arbeitswelt, Geld und Währung, Markt, Wirtschaftspolitik.
Die Themen sind durch Fachkonferenzbeschluss der Schule auf die Schuljahrgänge 11 bis 13
zu verteilen.
5. Kooperative und Integrierte Gesamtschule
Für die Kooperative und Integrierte Gesamtschule gelten vergleichbare Regelungen wie für die
Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium.
6. Betriebspraktika
Ein Schülerbetriebspraktikum ist in den genannten weiterführenden Schulformen verbindlich
vorgeschrieben. Es umfasst als Blockpraktikum 10 bis 15 Arbeitstage, die in der Regel in einem
Betrieb abgeleistet werden. Es kann nach einem angemessenen Zeitraum durch ein weiteres
Blockpraktikum in einem anderen Betrieb ergänzt werden. Daneben kann ein Praktikum auch
in Form einzelner Praktikumstage in einem Betrieb oder einer Ausbildungsstätte einmal
wöchentlich und in der Regel über die Dauer von 10 Arbeitstagen durchgeführt werden
(Praxistage).
Drucksache 16/9946 – 60 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDie gesamte Dauer der Betriebspraktika darf 25 Arbeitsstage nicht überschreiten. Es findet in
der Hauptschule und Realschule sowie den Gesamtschulen in der Regel im 9. oder 10.
Schuljahrgang, am Gymnasium in der Regel im 11. Schuljahrgang statt.
Am Gymnasium und in der gymnasialen Oberstufe der Gesamtschulen ist im 11. Schuljahrgang
im Umfang von mindestens 10 Schulstunden Unterricht zur Studien- und
Berufswahlvorbereitung im Rahmen der Verfügungsstunde durchzuführen.
Betriebspraktika können auch von Lehrkräften wahrgenommen werden.
7. Regionale Kooperation
Zur Verstetigung der regionalen Kooperation fördert die Landesregierung die Hauptschulen
durch den Einsatz von Sozialpädagogen.
Ziel dabei ist es, Schülerinnen und Schüler der Hauptschule über spezifische Angebote und
Methoden der Sozialarbeit in ihrer Lern- und Leistungsmotivation zu stabilisieren, sie auf den
Übergang in eine Erwerbstätigkeit vorzubereiten und dabei gezielt Hilfestellung zu leisten. Der
Einsatz von Sozialpädagogen soll sozialpädagogische Angebote an Schulstandorten von
Hauptschulen sicher stellen, eine Vernetzung und Koordinierung bestehender
Unterstützungsmaßnahmen für diese Schülergruppe ermöglichen und in der Schule selbst Unterricht
und unterrichtsergänzende Angebote aufeinander beziehen. 180 Schulen nehmen an diesem
Programm der Landesregierung seit dem 01.08.2001 teil.
8. Sonstiges
Niedersachsen erprobt Modelle zur Förderung leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler.
Diese werden ab 7. Schuljahrgang in besonderen Lerngruppen in der Hauptschule mit dem Ziel
beschult, ihre Lern- und Leistungsmotivation zu erhalten und weiter zu entwickeln,
grundlegende Kenntnisse und Arbeitstechniken zu vermitteln und sie durch praxisorientierte Projekte auf
den Hauptschulabschluss vorzubereiten. Durch eine Zusammenarbeit mit berufsbildenden
Schulen wird gesichert, dass Ziele, Inhalte und Verfahren des Unterrichts auf die Vollzeitschulen
BVJ, BGJ und die einjährige Berufsfachschulen so weit abgestimmt sind, dass durch diese
Maßnahme auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses im berufsbildenden
System für eine größere Gruppe von Schülerinnen und Schüler möglich wird (Reduzierung der
Abgängerquote ohne Hauptschulabschluss).
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 61 – Drucksache 16/99469. Weitere Planung
Im Schuljahr 2001/2002 werden über die bereits bestehenden Kooperationsvorhaben hinaus
Hauptschulen und berufsbildende Schulen noch enger zusammenarbeiten. Geplant ist die
Abordnung von Fachpraxislehrkräften der Berufsschulen an Hauptschulen. Diese Lehrkräfte
unterstützen die Hauptschulen im Unterricht des Fachbereichs Arbeit-Wirtschaft/Technik, bei
der Durchführung von Ausbildungstagen und bei besonderen Projekten wie z.B. den
Schülerfirmen. Die Schülerinnen und Schüler sollen durch diese Förderung grundlegende material- und
fertigungstechnische Erfahrungen gewinnen und sich planerisch-organisatorische
Arbeitstechniken aneignen können.
Drucksache 16/9946 – 62 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNordrhein-Westfalen
1. Sekundarstufe 1
Die ökonomische Bildung ist in den Schulformen der Sekundarstufe I unterschiedlichen
Lernbereichen zugeordnet.
Eine genaue Übersicht ist dem beigefügten Diagramm zu entnehmen.
2. Sekundarstufe II
In der Sekundarstufe II ist der Wirtschaftsunterricht dem Integrationsfach Sozialwissenschaften
zugeordnet. Das Fach umfasst zu gleichen Teilen die Inhaltsbereiche Politikwissenschaft,
Soziologie und Wirtschaftswissenschaft.
Das Fach Sozialwissenschaften kann als Leistungs- oder als Grundkursfach belegt werden. Eine
Belegung von mindestens zwei Grundkursen in der Qualifikationsphase ist obligatorisch.
Ein Modellprojekt zur Erprobung eines Schwerpunktfaches Sozialwissenschaften/Wirtschaft
läuft im Sommer 2002 aus. Auf der Basis des Modellprojekts kann nach Entscheidung der
Schulen ab dem darauf folgenden Schuljahr an allen Schulen ein solches Schwerpunktfach mit
einem Zweidrittel-Anteil wirtschaftswissenschaftlicher Inhalte das o. g. Pflichtfach
Sozialwissenschaften ersetzen.
3. Planungen
Die systematische und intensive Vermittlung von Kenntnissen aus den Bereichen Wirtschaft und
Arbeit und entsprechende Profilbildungen in allen Schulformen gehört zu den zentralen
bildungspolitischen Zielsetzungen der Legislaturperiode.
Eine vertiefte wirtschaftliche Bildung soll nicht durch Einführung eines neuen Unterrichtsfachs,
sondern durch systematische und praxisorientierte Vernetzung der in den verschiedenen
Leitfächern verankerten Anteile des Lernfeldes Wirtschaft gesichert werden.. Eine fächerübergreifende
Rahmenvorgabe 'Ökonomische Bildung' soll deshalb die obligatorischen Inhalte des
Gegenstandsbereichs systematisch aufarbeiten und strukuriert darstellen und die Umsetzung der
Lehrpläne der Leitfächer bei der Entwicklung schulinterner Curricula verbindlich steuern.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 63 – Drucksache 16/9946Die vorhandenen Lehrpläne der Leitfächer werden entsprechend überarbeitet.
Eine inzwischen vorliegende 'Rahmenvorgabe für die Politische Bildung', fordert schon jetzt die
Bearbeitung wirtschaftlicher Themen in einem von drei obligatorischen Gegenstandsbereichen
politischer Grundbildung verbindlich ein. Die Rahmenvorgabe 'Ökonomische Bildung' soll sich
auf diese beziehen, unterscheidet sich aber von ihr durch die inhaltliche Konkretisierung und
Vernetzung bezogen auf die o. g. Leitfächer über den Fachbereich 'Politik' hinaus,
Die Rahmenvorgabe soll bis zum Jahresende vorliegen. Eine Überarbeitung der Lehrpläne ist
für den Jahresbeginn 2002 vorgesehen.
Die Gestaltung des Bildungsganges über die systematische Kooperation unterschiedlicher
Leitfächer begründet erheblichen Fortbildungsbedarf zur fachlichen und fachdidaktischen
Qualifizierung und zur Entwicklung schulinterner Curricula.
Um in möglichst kurzer Zeit einen möglichst großen Adressatenkreis zu erreichen wird ab dem
1.8.2001 ein Online-Fortbildungskonzept mit Distanz- und Präsenzphasen entwickelt.
Gleichzeitig werden fachkompetente Lehrkräfte in einem halbjährigen Ausbildungsgang zu Online-
Tutoren für dieses Projekt ausgebildet.
Das Fortbildungskonzept soll ab dem Schuljahr 2002/03 in einer Pilotphase erprobt und
anschließend schrittweise flächendeckend angeboten werden.
Drucksache 16/9946 – 64 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeLernbereiche der Sekundarstufe l mit Anteilen des Fachbereiches Wirtschaft
Schulform 5 6 7 8 9 10
Klasse Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden Stunden
WochentHauptschule
Gesellschaftslehre
(Geschichte, Erkunde,
Politik)
2-3 4-5 3-4 3-4 3-4 3-4 18-22
Arbeitslehre
(Technik. Wirtschaft,
Hauswirtschaftslehre)
2-4 2-4 3-4 3-4 11-13
Arbeitslehre -
Wahlpflichtbereich
(Technik, Wirtschaft,
Hauswirtschaftslehre)
2-4 2-4 I 4-8
Realschule
Gesellschaftslehre
(Geschichte. Erkunde,
Politik)
i 3-4 4-5 4-5 4-5 3-4 3-5 21-25
Sozialwissenschaften
-
Wahlpflichtbereich l
3-4 3-4 3-4 9-11
Gymnasium
Gesellschaftslehre
(Geschichte, Erdkunde,
Politik)
2-3 4-5 4-5 4-5 3-5 4-5 22-24
gesellschaftswissenschaftliche Fächerkombination -
Wahlpflichtbereich II
3-4 3-4 6-8
Gesamtschule
Gesellschaftslehre
(Geschichte, Erdkunde,
Politik)
3-5 2-4 3-5 3-5 2-4 2-4 | 16-20
Arbeitslehre
(Technik, Wirtschaft,
Hauswirtschaftslehre)
2-3 2-3 2-3 2-3 2-3 2-3 | 12-13
Arbeitslehre -
Wahlpflichtbereich l
(Technik, Wirtschaft,
Hauswirtschaftslehre)
3-5 3-5 3-4 3-4 12-16
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 65 – Drucksache 16/9946Rheinland-Pfalz1)
Gemäß dem Auftrag der Schule, der in § 1 des Schulgesetzes definiert ist, vermittelt die Schule
u. a. Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die
Orientierung in der modernen Welt zu ermöglichen, Verantwortungsbewusstsein für Natur und
Umwelt zu fördern sowie zur Erfüllung der Aufgaben in Staat, Gesellschaft und Beruf zu
befähigen. Die Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt und die Vorbereitung auf
eigenverantwortliches gesellschaftliches Handeln kann in der heutigen Welt nicht ohne ökonomisches
Allgemeinwissen gelingen. Wir leben in einer Arbeits- und Wirtschaftsgesellschaft. Die
Wirtschaft ist Motor technologischer und ökonomischer Entwicklungen; beide wiederum
beeinflussen fast alle Lebensumstände der Menschen nachhaltig.
Unter ökonomischer Bildung / ökonomischem Allgemeinwissen wird im Zusammenhang mit
diesem Bericht wirtschaftlich/ökonomisches Sachwissen verstanden, welches z. B. folgenden
Themenstellungen bzw. ökonomischen Sachverhalten zugeordnet werden kann: "Privater
Haushalt", "Unternehmen", "Geldverkehr und Wirtschaftskreislauf", "Markt", "Mensch und
Betrieb", "Tarifparteien", "Vertragslehre", "Wirtschaftsrecht", "Wirtschaftspolitik",
"internationale Wirtschaftsbeziehungen". Als allgemeines Lernziel könnte man definieren: Kenntnisse und
Einsichten erwerben, die wirtschaftliches Denken und Handeln in Alltagssituationen (z. B. in
der Schule oder der Familie), in der fiktiven Rolle als Arbeitnehmer oder Selbstständiger und
Staatsbürger, je nach Entwicklungsstand und Alter der Schülerinnen und Schüler, ermöglichen.
Der Berufswahlunterricht und die berufswahlbezogenen Aspekte von Betriebserkundungen und
–praktika bleiben dabei außer Betracht, obwohl auch bei diesen Themenstellungen durch die
Beschäftigung mit der Systematik der Berufsfelder und den Aufgabenbereichen einzelner Berufe
Kenntnisse über die Struktur der Wirtschaft und damit auch ökonomische Inhalte vermittelt
werden.
1) Bericht an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung des Landtags von Rheinland-Pfalz
vom 29.02.2000. Ergänzend teil das Minsterium für Bildung, Frauen und Jugend mit:
Eine verbesserte Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt und eine Verstärkung des ökonomischen
Allgemeinwissens ist ein Schwerpunkt der laufenden Legislaturperiode in Rheinland-Pfalz. Lehrpläne und
Unterrichtsmaterialien sollen mit dem Ziel überprüft und überarbeitet werden, dass ökonomische und politische
Zusammenhänge stärker vermittelt werden können. Hierzu wurde eine Richtlinienkommission berufen, die ihre
Vorschläge bis Ende des Jahres vorlegen soll.
Für die Klassen 5/6, 7/8 und 9/10 sind auf der Basis der geltenden Lehrpläne fachübergreifende und
fächerverbindende Erfahrungsfelder entwickelt worden, die den Schulen schon jetzt Anregungen für eine stärkere
ökonomische Grundbildung geben.
Außerdem soll die Kooperation mit außerschulischen Fachleuten verstärkt werden.
Ein spezielles "Aktionsprogramm Hauptschule" soll in Zusammmenarbeit mit allen gesellschaftlich relevanten
Gruppen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften mit dem Ziel entwickelt werden, den Übergang von
Jugendlichen in die Arbeitswelt und weiterführende Berufsgänge zu fördern sowie die Berufsorientierung zu
stärken.
Drucksache 16/9946 – 66 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeÖkonomische Bildung ist in Rheinland-Pfalz kein Unterrichtsfach. Sie ist auch nicht einem
einzelnen Fach zugeordnet. Sie ist im Sinne des zuvor zitierten Schulgesetzes Auftrag einer in der
heutigen Welt stehenden Schule.
A Primarstufe
Grundlagen der ökonomischen Bildung werden schon in der Grundschule gelegt. Im
Sachunterricht des 1.- 4. Schuljahres wird in jeweils ca. 5 Wochen im Erfahrungsbereich „Arbeit und
Produktion“ gemeinsam „gearbeitet“, nach Anweisung etwas hergestellt, die Entwicklung von
Werkzeugen und Maschinen reflektiert, und auf der Erfahrungsebene von Grundschülern werden
auch die Entwicklung der Arbeitswelt oder eigene Berufswünsche reflektiert. Im
Erfahrungsbereich "Dienstleistungen" werden ausgehend von Diensten in der Klasse, öffentliche
Dienstleistung und die Ver- und Entsorgung in der Gemeinde thematisiert. Im Erfahrungsbereich
"Konsum" werden ausgehend von eigenen Wünschen und den Notwendigkeiten des Alltags,
zunächst der Einkaufszettel, aber auch der Markt, die Versorgung mit Gütern oder die Werbung
thematisiert. Ergänzt wird ökonomische Bildung durch Themen in Mathematik, die Rechnen,
Schätzen und Überschlagen mit Geld und anderen wirtschaftlich wichtigen Faktoren in ihre
alltäglichen Aufgabenstellungen aufnehmen.
B Sekundarstufe I
In der Sekundarstufe I wird ökonomische Allgemeinbildung insbesondere in den
gesellschaftswissenschaftlichen Fächern (Sozialkunde, Geschichte und Erdkunde) und in der
Arbeitslehre vermittelt. Arbeitslehre ist Pflichtfach an der Hauptschule, hier mit dem höchsten
Stundenanteil, an der Regionalen Schule und der Integrierten Gesamtschule. Am Gymnasium, der
Realschule und der Dualen Oberschule wird Arbeitslehre nicht erteilt. Die Realschule hat allerdings
wie die Regionale Schule und die Integrierte Gesamtschule einen drei- bis vierstündigen
Wahlpflichtbereich, in dem Ökonomie/Wirtschaft als wählbarer Fachschwerpunkt angeboten wird. Im
Schulversuch „Duale Oberschule“ wird zurzeit das Pflichtfach „Praxis in der Schule“ erprobt,
in dem Wirtschaft und Verwaltung sowie Hauswirtschaft und Sozialwesen als Lernfelder
angeboten werden. Ansonsten finden sich in vielen Fächern Themenstellungen mit Bezügen zur
Wirtschaft und mit Lernzielen, die durchaus der ökonomischen Allgemeinbildung verpflichtet
sind.
Gesellschaftswissenschaftliche Fächer (Hauptschule, Realschule, Regionale Schule, Duale
Oberschule, Gymnasium)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 67 – Drucksache 16/9946Sozialkunde
Ökonomische Bildung wird im Wesentlichen an folgenden Themen und Lernzielen vermittelt:
„Wie erfüllt die Gemeinde ihre Aufgaben?“ Dabei werden Belastungen von Bürgerinnen und
Bürgern und Einnahmen der öffentlichen Hand thematisiert, Gemeindehaushalts- und
Investitionspläne, aber auch das Problem der Verschuldung oder des kommunalen Finanzausgleichs
erörtert. Die Schülerinnen und Schüler gewinnen die Einsicht, dass Gemeinden zur Erfüllung
ihrer Aufgaben eigene Einnahmen haben müssen, und sie gewinnen einen Überblick über
Prinzipien der Finanzplanung (10 Std.).
Ein zweites Thema für alle Schularten ist „Der Prozess der europäischen Einigung“, das
schwerpunktmäßig ökonomische Inhalte hat. Dies wird deutlich an Unterthemen wie „Europäische
Wirtschaftsunion“, „Binnenmarkt, Wirtschafts- und Währungsunion“. Die Schülerinnen und
Schüler sollen einen Einblick in die Auswirkungen des europäischen Marktes in Bezug auf ihre
persönlichen Lebenssituationen erhalten (4-6 Std.).
Innerhalb des Themas "Die politische Ordnung der BRD" kann das Problem „Das vereinte
Deutschland und seine Probleme bei der wirtschaftlichen Integration“ behandelt werden. An
Fallbeispielen, z. B. aus den Bereichen „Konsumgüterversorgung“, „Eigentumsverhältnisse“,
„Wohnungsnot“ gewinnen die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über ausgewählte
Probleme des Übergangs der DDR-Planwirtschaft zur sozialen Marktwirtschaft. Sie sollen
gleichzeitig Einsicht in die Notwendigkeit der Verbesserung der Lebensbedingungen in den
östlichen Bundesländern gewinnen.
In der Realschule und dem Gymnasium wird beim Thema „Wirtschaft und Umwelt“ die Rolle
der Jugendlichen im wirtschaftlichen Geschehen thematisiert; vor dem Hintergrund der
Sicherung der Lebensgrundlagen, aber auch der Erhaltung der Umwelt werden Probleme des
Ausgleichs von wirtschaftlicher Freiheit und sozialer Gerechtigkeit erörtert. Dabei werden
Kenntnisse zur Funktionsweise der Marktmechanismen und die Einsicht in Grundlagen der
sozialen Marktwirtschaft vermittelt. Ziel ist der Jugendliche als verantwortungsbewusster
Staatsbürger, der auch wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen kann, sowie als mündiger und
verantwortungsbewusster Verbraucher (9/12 Std.).
Drucksache 16/9946 – 68 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeErdkunde
Gemäß den spezifischen Aufgabenstellungen dieses Faches steht der „Raum“ im Mittelpunkt
der Betrachtung. Schon in der Orientierungsstufe werden grundlegende Einsichten in Mensch-
Raum-Beziehungen an Themen wie „Versorgung“, „Nahrungsmittel“, „Rohstoffe“,“ Energie“
und „Verkehr“ vermittelt. „Strukturen und Probleme des Wirtschaftsraumes“ werden in der
Hauptschule in der 9. Klassenstufe und im freiwilligen 10. Schuljahr thematisiert. In der
Realschule und im Gymnasium in der 10. Klassenstufe (jeweils mit der Mehrzahl der zur Verfügung
stehenden Std.).
Die inhaltlichen Themenstellungen korrespondieren zum Teil mit Themen der Sozialkunde. Die
Themen „Europäische Wirtschaftsgemeinschaft“, „Binnenmarkt“, „Strukturausgleich“ u. a.
sollen Einsicht in die Notwendigkeit der Zusammenarbeit in Europa vermitteln.
Themen wie „Globale Beziehungen und Abhängigkeiten“ stellen Probleme der
Rohstoffversorgung, der Welternährung, der Industrieproduktion und des Energieverbrauchs, aber auch des
Welthandels und der Weltwirtschaftsordnung in den Mittelpunkt. Sie sollen einen Einblick in
die globalen Wirtschaftsbeziehungen vermitteln. Themen sind weiterhin „Der Strukturwandel
im Wirtschaftsraum Deutschland“ u. „Der Strukturwandel im Wirtschaftsraum Europa“. Diese
können an Fallbeispielen wie der Industrieregion Saar-Lor-Lux oder auch dem Strukturwandel
in Ostdeutschland oder in der Industrieregion Rhein-Main vermittelt werden.
Geschichte
Im Fach Geschichte sind im Durchgang durch die Jahrhunderte in allen Klassenstufen und allen
Schularten viele Themenstellungen auch unter ökonomischen Gesichtspunkten zu betrachten.
So können z. B. in der 7. Klassenstufe beim Thema „Römisches Reich“ die Funktion der
Verkehrswege oder die des römischen Gutshofes für das Militärwesen, aber auch für die
Wirtschaft thematisiert werden. Beim Thema „Gesellschaft und Wirtschaft im Mittelalter“
können die Produktionssteigerung in der Landwirtschaft durch unterschiedliche
Organisationsformen, die Städte als Zentren des Fernhandels oder die Funktion des frühen Bankenwesens zur
Entstehung großräumiger Wirtschafts- und Organisationsformen (bargeldloser Zahlungsverkehr,
Buchführung, Dezimalrechnung usw.) behandelt werden. Der Absolutismus kann nicht ohne die
Wesenszüge des Merkantilismus thematisiert werden, und Themen wie „Kolonialisierung“ oder
„Die industrielle Revolution“ sind genuin an ökonomischen Sachtatbeständen ausgerichtete
Unterrichtseinheiten. Auch die Unterrichtsthemen des 20. Jahrhunderts, wie „Erster Weltkrieg“,
„Die Weimarer Republik“, „Der Nationalsozialismus“, „Die deutsche Teilung“, „Die europäis-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 69 – Drucksache 16/9946che Gemeinschaft“ und „Die deutsche Vereinigung“ bieten nicht nur vielfältige Zugänge zu
wirtschaftlichen Themenstellungen. In allen Fällen bilden vielmehr Kenntnisse von
ökonomischen Sachtatbeständen die Grundlage zum Verstehen der geschichtlichen Epoche. Die hierbei
vermittelten Lernziele sind somit keine Addita, sondern wesentliche und verbindliche Lernziele
des Faches Geschichte.
Geschichte/Sozialkunde (Sonderschule für Lernbehinderte)
Im zweistündigen kombinierten Fach Geschichte und Sozialkunde an der Sonderschule werden
die Unterrichtsthemen „Mensch und Betrieb“ und „Privater Haushalt“ thematisiert. Die
Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke gewinnen in Produktionsvorgänge und betriebliche
Strukturen. Im Rahmen des Themas „Privater Haushalt“ lernen die Schülerinnen und Schüler
verschiedene Einkaufsmöglichkeiten kennen, gewinnen einen Überblick über das Warenangebot,
lernen zwischen täglichen und besonderen Anschaffungen, Haushaltsausgaben und –einnahmen
zu unterscheiden und erkennen die Bedeutung öffentlicher Leistungen für den Haushalt.
Gesellschaftslehre an Integrierten Gesamtschulen
Das Fach Gesellschaftslehre an Integrierten Gesamtschulen fasst die
gesellschaftswissenschaftlichen Fächer in dieser Schulart integrativ zusammen.
Unter dem Oberthema „Leben und Wirtschaften in verschiedenen Zeiten und Räumen“
(6 - 12 Std.) in der Klassenstufe 5/6 werden in der Unterrichtseinheit „Leben und Wirtschaften
in der Frühgeschichte (vom Jäger und Sammler zum Bauern und Viehzüchter)“ grundlegende
Kenntnisse zu prähistorischen Wirtschaftsformen vermittelt.
Bei der Unterrichtseinheit „Am Meer“ werden die Räume Meer und Küste als Lebens- und
Wirtschaftsraum thematisiert. Die Schülerinnen und Schüler lernen verschiedene Formen der
Fischereiwirtschaft kennen, erkennen Zusammenhänge von geografischer Lage und
Wirtschaftsformen und beschäftigen sich mit dem weltweiten Zusammenhang unserer
Lebensmittelversorgung.
In den Klassenstufen 7 und 8 können unter dem regionalen Schwerpunkt Rheinland-Pfalz (6 -
10 Std.) alternativ folgende Unterrichtseinheiten mit ökonomischen Bildungsinhalten
durchgeführt werden: „Ballungsraum Ludwigshafen-Mannheim“, „Die Eifel – Maare und Bims“,
„Weinbau als Sonderkultur“, „Der Rhein – das Rheintal als Durchgangsregion“, „Der
Westerwald – Steinkipper, Heuler und Kannenbäcker“ oder „Der Hunsrück – Profil einer Entwick-
Drucksache 16/9946 – 70 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelungsregion“. Dabei lernen die Schülerinnen und Schüler regionale aus geografischer und
geologischer Lage bedingte Wirtschaftsformen kennen. Sie beschäftigen sich mit dem Wandel von
Wirtschaftsformen im Längsschnitt.
In einer Unterrichtseinheit „Industriegesellschaft“ (8 - 12 Std.)wird industrielles Wirtschaften
im Wandel der Zeit (von der Produktions- zur Dienstleistungsgesellschaft) thematisiert. Die
Schülerinnen und Schüler erkennen Wechselwirkungen von ökonomisch-technischen und
sozialen Entwicklungen. Sie analysieren ökonomische Rahmenbedingungen und gestalten
Möglichkeiten der Arbeitsgesellschaft und entwickeln selbstständig Handlungsperspektiven.
Arbeitslehre
Arbeitslehre ist in der Hauptschule ein zentrales Fach, Ökonomie (Wirtschaft) ein
Fachschwerpunkt. Es wird in den Klassenstufen 7 – 9 dreistündig angeboten. Die Schülerinnen und Schüler
beschäftigen sich beim Thema "Privater Haushalt" mit Angebot und Nachfrage, mit der
Preisbildung und dem ökonomischen Prinzip. Beim Oberthema "Unternehmen" lernen sie
betriebliche Produktionsfaktoren, den Güter- und Geldkreislauf, Güter, Dienstleistungen und die
Preisbildung kennen. Die Funktionsweise der Marktwirtschaft lernen sie bei Themen wie „Geld“,
„Sparen“, „Kredit“, „Banken“, „Regionaler Wirtschaftsraum“, „Volkswirtschaftliche
Zusammenhänge“, „Außenhandel“, „Wirtschaftsdaten“, „Gesetzliche Regelungen zur Ausbildung“,
„Ökonomie und Ökologie“ und „Tarifparteien“ kennen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland
wird analysiert unter den Themenstellungen "Strukturwandel", "Wirtschaftspolitik",
"Globalisierung" und "Vertragsrecht".
Arbeitslehre ist auch an der Regionalen Schule und der Integrierten Gesamtschule Pflichtfach
für alle. Da jedoch gleichzeitig wie in der Realschule ein Wahlpflichtbereich organisiert ist, hat
die Arbeitslehre gegenüber der Hauptschule einen geringeren Stundenansatz (Klassenstufen 7
– 9 insgesamt 5 Stunden). Bei Themen wie „Konsum und Bedürfnisse“, „Konsum und
Werbung“, „Konsum und Ökologie“ sollen sich die Jugendlichen ihrer Rolle als kritische
Konsumenten bewusst werden. Darüber hinaus werden „Der Markt“ (Entstehung der Preise) und
„Die Geldwirtschaft“ (Geldverkehr und Wirtschaftskreislauf) thematisiert. Die Schülerinnen und
Schüler erwerben Kenntnisse über die Funktionszusammenhänge in Betrieb und Wirtschaft und
über die Marktmechanismen. In ergänzenden Projekten oder Planspielen wie z. B. „Wir gründen
eine Firma“, „Wir planen und gestalten ein Fest“ oder „Planung und Durchführung einer Reise“
erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse in der Kalkulation und Preisgestaltung eines
Produkts, im Aufbau eines Betriebs. Sie lernen betriebswirtschaftlich bilanzieren.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 71 – Drucksache 16/9946In dem vierstündigen Fach Arbeitslehre an der Sonderschule für Lernbehinderte werden in
folgenden mehrwöchigen Unterrichtseinheiten ökonomische Fachinhalte vermittelt: „Arbeitsteilige
Produktion“, „Planung, Fertigung und Verkauf eines Gebrauchsgegenstandes“, „Wirtschaften
im privaten Haushalt“, „Soziale Marktwirtschaft, wirtschaftliche Zusammenhänge, Haushalt“
und „Wirtschaften im privaten Haushalt – bargeldloser Zahlungsverkehr“. Die Schülerinnen und
Schüler sollen dabei Produktionsverfahren wie Einzel- und Serienfertigung kennen lernen,
Arbeitsabläufe planen und ihre Arbeitsergebnisse und Arbeitsmethoden reflektieren können.
Innerhalb der Planung zu „Herstellung und Verkauf eines Gebrauchsgegenstandes“ lernen sie
Grundlagen der Kalkulation, Methoden der Vermarktung, des Service und der Kundenbetreuung
kennen. Innerhalb des Themas „Privater Haushalt“ gewinnen sie einen Überblick über
unterschiedliche Einkommensmöglichkeiten und Ausgabenschwerpunkte privater Haushalte. Sie gewinnen
Einblicke in die Preisgestaltung, stellen Preisvergleiche bei Einkäufen an und lernen
Bestandteile von Kaufverträgen kennen. Sie gewinnen einen Überblick über grundlegende Formen des
bargeldlosen Zahlungsverkehrs, von der Kontoeröffnung bis zum Umgang mit Kreditkarten.
Beim Thema „Soziale Marktwirtschaft“ lernen sie Grundzüge der sozialen Marktwirtschaft und
wirtschaftliche Zusammenhänge kennen.
„Praxis in der Schule“ an der Dualen Oberschule
In der Dualen Oberschule, derzeit noch ein Schulversuch, ist „Praxis in der Schule“ von der
6. bis zur 10. Klassenstufe ein 3- bis 5-stündiges Pflichtfach. In der 7. und 8. Klassenstufe
durchlaufen die Schülerinnen und Schüler die folgenden drei Lernfelder: „Naturwissenschaften und
Technik“, „Hauswirtschaft und Sozialwesen“ und „Wirtschaft und Verwaltung“. Für die 8.
Klassenstufe ist die Lernaufgabe (Projekt) „Gründung einer Firma unter produktionstechnischen und
wirtschaftlichen Aspekten“ geplant. Ziel dabei ist die Entwicklung eines neuen Produktes in
mehreren Schritten auch unter kaufmännischen Gesichtspunkten. Die Schülerinnen und Schüler
lernen Angebote auf dem Markt zu vergleichen, ihre eigenen Bedürfnisse zu ermitteln,
Arbeitspläne zu erstellen, und mit der Gründung einer fiktiven Firma lernen sie Grundtatbestände des
betriebswirtschaftlichen Handelns kennen.
Wahlpflichtfächer (Realschule)
Im zweistündigen Wahlpflichtfachangebot Familienhauswesen der 7. und 8. Klassenstufe
werden „Der private Haushalt als Wirtschaftseinheit“, „Die Bedürfnisbefriedigung im privaten
Haushalt, und Finanzierungsmöglichkeiten“ thematisiert. Ziele sind u. a. Einsichten in
wirtschaftliche Vorgänge, die eine häusliche Gemeinschaft formen, Kenntnisse und Fertigkeiten
ökonomischer Haushaltsführung sowie die Bereitschaft zu deren Anwendung.
Drucksache 16/9946 – 72 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIm drei- bis vierstündigen Wahlpflichtfachangebot Wirtschaft- und Sozialkunde der
Klassenstufen 7 bis 10 können mit ausreichendem Zeitkontingent Themen wie "Haushalt", "Unternehmen",
"Geldverkehr im Wirtschaftskreislauf", "Der Markt", "Menschen im Betrieb", "Wirtschafts- und
Sozialpolitik", "Außenwirtschaft und Wirtschaftsordnungen" thematisiert werden. Zentrale
Lernziele sind dabei Fähigkeiten, wie Informationen über wirtschaftliche, wirtschaftspolitische
und gesellschaftliche Sachverhalte sammeln, ordnen, vergleichen, interpretieren und beurteilen.
Dabei sollen Kenntnisse und Verständnis für wirtschaftliche und wirtschaftspolitische, aber auch
gesellschaftliche Sachverhalte bezogen auf den einzelnen, die Gruppe, aber auch auf die
Volkswirtschaft oder die globale Wirtschaft vermittelt werden. Darüber hinaus sind Einsichten
in die weltweite Abhängigkeit der Volkswirtschaft und Verständnis für die Notwendigkeit des
Ausgleichs und der internationalen Zusammenarbeit zu gewinnen.
Wahlpflichtfachbereich (Regionale Schule)
Die in der Regel zweistündig organisierten Wahlpflichtfachangebote der Regionalen Schule
Klassenstufe 7 bis 10 orientieren sich inhaltlich am Grundkonzept der Arbeitslehre der
Hauptschule, das heißt, alle Angebote können entweder dem Bereich „Technik“, dem Bereich
„Familienhauswesen“ oder dem Bereich „Wirtschaft/Informationstechnik“ zugeordnet werden. Alle
Angebote beinhalten ökonomische Themenstellungen. Bei Angeboten im Bereich „Technik“,
lernen die Schülerinnen und Schüler z. B. unter der Themenstellung „Mensch und Betrieb“,
„Arbeitsteilung“, „Einzelfertigung“, „Serielle Fertigung“, „Absatzwirtschaft und
Kostenwirtschaft“ im Rahmen eines Projekts betriebswirtschaftliche Grundsachverhalte kennen. Ein
Projekt kann z. B. die Durchführung eines Basars mit selbst gebautem Holzspielzeug sein.
Bei Angeboten des Bereiches „Hauswirtschaft“ sind Themenstellungen u. a. „Privater Haushalt“,
„Preis“, „Nachfrage“, „Angebot“, „Werbung“, „Wettbewerb“, „Privater Haushalt im
Wirtschaftskreislauf“ und „Haushalten preis-, qualitäts- und umweltbewusst“. Die Schülerinnen
und Schüler lernen die Aufgaben in einem privaten Haushalt kennen; sie erwerben Kenntnisse
zu Formen und Nutzen des Wettbewerbs und zum Preisbildungsmechanismus wie zum
Güterkreislaufs.
Bei wirtschaftlich-informationstechnisch orientierten Angeboten werden an Projekten wie z. B.
„Planung einer Reise“,“ Organisation eines Basars“, „Herstellung und Verkaufen von
Produkten“ (z. B. Schülerzeitung) oder mittels des „Planspiels Börse“ in der 10. Klasse
marktwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Grundsachverhalte kennen gelernt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 73 – Drucksache 16/9946Weitere Fächer
Wie eingangs dieses Abschnitts bereits angemerkt, finden sich in weiteren Fächern
Themenstellungen mit Bezügen zur Wirtschaft und ökonomischen Inhalten. Auf eine systematische
Darstellung wird hier verzichtet.
Hervorgehoben werden sollen hier die Möglichkeiten im Fach Deutsch bei der Zuarbeit für
Betriebserkundungen und das Betriebspraktikum, bei der Beschäftigung mit Formularen und dem
Vertragswesen, aber auch bei der Auseinandersetzungen mit Konsumverhalten, Werbung und
vielfältigen Medien, die in der Regel in wirtschaftlichen Verwertungszusammenhängen
betrachtet werden müssen.
Auch die Fächer Musik, Bildende Kunst und Sport berücksichtigen die wirtschaftliche
Verwertung. Dabei werden Wissen und Erkenntnisse über Markt und Unternehmensstrukturen sowie
Formen der Werbung erworben. Da Schülerinnen und Schüler insbesondere mit Blick auf die
Musikangebote auch Konsumenten sind, leisten diese Fächer auch Beiträge zur
Verbrauchererziehung.
Das Fach Ethik beschäftigt sich mit dem Thema „Konsum unter dem Gesichtspunkt des eigenen
Wollens in Verantwortung für die Gegenwart und Zukunft“. Thematisiert werden in
unterschiedlichen Klassenstufen die Themen „Taschengeld“, „Shopping“ und „Ressourcen und
Handel“ oder „Drogen“.
Allen Lehrplänen der Sekundarstufe I sind Erfahrungsfelder zum fachübergreifenden und
fächerverbindenden Unterricht beigefügt. Hier sollen unter thematischen Gesichtspunkten
Lehrplanquerschnitte das praxisorientierte Arbeiten erleichtern. Bei Projekten, Vorhaben u. a.
ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, einerseits ökonomische Inhalte einzubeziehen,
andererseits in der konkreten Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, z. B. aus der Wirtschaft,
Erfahrungen zu machen, die einen Beitrag zur ökonomischen Grund- und Allgemeinbildung
leisten können. Insbesondere die Erfahrungsfelder "Zukunftsvisionen und -perspektiven",
"Leben in der einen Welt", "Konsum und Verzicht", und "Arbeiten um zu leben - Leben um zu
arbeiten" leisten Beiträge zur Vermittlung ökonomischer Kompetenz.
Drucksache 16/9946 – 74 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeC Sekundarstufe II
Gemeinschaftskunde (Geschichte, Erdkunde, Sozialkunde) in der gymnasialen Oberstufe
am Gymnasium, in der Integrierten Gesamtschule
In allen drei Klassenstufen finden sich sowohl im Grundfach als auch vertiefend im
Leistungsfach Unterrichtsthemen mit ökonomischen Inhalten.
Im zweiten Halbjahr der Klassenstufe 11 lernen die Schülerinnen und Schüler beim Thema
„Soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland“ (4 - 6 Std.) einfache
Zusammenhänge des Wirtschaftens und der Wirtschaftsordnung, Merkmale der sozialen Marktwirtschaft
und Grundzüge der Wirtschaftsordnung kennen. Bei einem zweiten Unterrichtsthema
"Wirtschaftspolitischen Aufgaben in einer sozialen Marktwirtschaft" (12 - 14 Std.) beschäftigen
sich die Schülerinnen und Schüler vertiefend mit Konjunkturpolitik oder mit der Strukturpolitik
(z. B. in den östlichen Bundesländern oder einer Region). Die Schülerinnen und Schüler
erwerben Kenntnisse zu konjunktur- und strukturpolitischen Problemen und gewinnen Einsichten in
Lösungen für die Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.
Beim geschichtlich orientierten Thema „Industrielle Revolution“ wird neben Faktenwissen zur
historischen, industriellen Revolution und ihrer Bedeutung auch die soziale Frage als Problem
und Aufgabe der modernen Industriegesellschaft thematisiert.
In einem vierten Thema „Ökonomie und Ökologie“ (6 - 8 Std.) beschäftigen sich die
Schülerinnen und Schüler möglichst anschaulich (Planspiel, Betriebserkundung o. ä.) mit dem
Spannungsverhältnis von Ökonomie und Ökologie, den Möglichkeiten und Grenzen der
Umweltpolitik und Zukunftschancen einer ökologisch ausgerichteten Wirtschaftspolitik.
In der Klassenstufe 12 (gesamtes 2. Halbjahr) gewinnen die Schülerinnen und Schüler einen
Überblick über "Wirtschaftsräume", "Wirtschaftliche Strukturen ausgewählter Staaten", "Europa
als Wirtschaftsraum", "Unterentwickelte Räume", "Verteilung und Entwicklung der
Weltbevölkerung", "Weltweite Verstädterung und die Erweiterung und Begrenztheit der Ressourcen".
Die Schülerinnen und Schüler klassifizieren Staaten nach ihrem ökologischen und sozialen
Entwicklungsstand, nach ihrem Raumpotenzial und Raumnutzungsmustern als Grundlage
wirtschaftlicher und politischer Bedeutung (z. B. USA). Sie lernen Ursachen für den
Entwicklungsrückstand eines Landes und Maßnahmen zur Strukturverbesserung kennen u. v. m.
In der Klassenstufe 13 beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler beim Unterrichtsthema
„Globale Verflechtung und globale Verantwortung“ mit Armut und Reichtum in der Welt,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 75 – Drucksache 16/9946lernen Mechanismen des Weltwirtschaftssystems und deren Konsequenzen für Wirtschaft und
Gesellschaft der Entwicklungsländer und wirtschaftliche, politische und ethische Dimensionen
der Entwicklungspolitik kennen.
Das inhaltliche Konzept von Gemeinschaftskunde in bilingualen Zügen Englisch oder
Französisch unterscheidet sich nicht wesentlich von der Normalform; es bietet allerdings mit dem
Fokus auf das fremdsprachliche Bezugsland im Hinblick auf ökonomische Inhalte erweiterte
Lernmöglichkeiten. So könnten z. B. länderspezifische Konzepte zur Bewältigung von
Wirtschaftskrisen thematisiert werden.
Mathematik
Im Grundfach Mathematik sollen im Themenbereich „Lineare Algebra / analytische Geometrie“
insbesondere beim Wahlpflichtgebiet „Matrizen in praktischen Anwendungen“ wichtige
mathematische Ziele auch oder sogar vorwiegend an Hand von Wirtschaftsbeispielen erarbeitet und
geübt werden. Bei Operationen mit Vektoren und Matrizen ergeben sich mögliche ökonomische
Sachbezüge bei Berechnungen von Stückzahlen und Kosten, Mate-rialverflechtungen,
Markowprozesse (z. B. Kaufverhalten), innerbetriebliche Berechnungen, Stücklistenproblem, Input-
Output-Analyse (Leontief-Modell).
Die gleichen Ziele gelten insbesondere und vertiefend auch für das Leistungsfach Mathematik.
D Besondere Vorhaben und Aktivitäten
Projekt BOSS
Berufliche Orientierung: Schüler als Selbstständige
Das Projekt BOSS hat das Ziel, junge Menschen über die berufliche Perspektive
„Selbstständigkeit“ zu informieren. Die beteiligten Schulen gestalten zu diesem Zweck Projekttage, bei denen
unter Beteiligung von regionalen Unternehmen die berufliche Selbstständigkeit in den
Mittelpunkt gestellt wird. Selbstständige aus Handwerk, Handel, Dienstleistungsunternehmen und von
Unternehmen beteiligen sich an der Planung und Durchführung, sie stehen für Kurzvorträge über
Selbstständigkeit und die Aussprache mit den Schülern zur Verfügung. Flankierend zu diesen
Aktivitäten wird das Thema „Selbstständigkeit“ vor- und nachbereitend im Unterricht bearbeitet.
Die schulische Arbeit wird unterstützt durch Unterrichtsmaterialien der
Bundesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Ausgleichsbank entwickelt
Drucksache 16/9946 – 76 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodewurden. Unter der Überschrift „Unternehmerkultur“ werden Unterrichts- und Projektvorschläge
für Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren an allgemein- und berufsbildenden Schulen
unterbreitet. Das Material beschäftigt sich mit der Geschichte der Selbstständigkeit, mit
Unternehmerpersönlichkeit, politischer Bedeutung, Ausbildung, Gründung eines Unternehmens,
Unternehmensführung und Wege in die Praxis. Diese Materialien werden allen allgemein bildenden
Schulen (außer Grundschulen) und berufsbildenden Schulen zugänglich gemacht.
Daneben werden vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in
Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung und dem
Institut für Mittelstandsökonomie, Trier, zusätzliche auf Rheinland-Pfalz bezogene Materialien
zur Selbstständigkeit entwickelt und den Schulen zur Verfügung gestellt.
Im Jahr 1999 waren vier Schulen beteiligt. Die Projektinitiative wird im Jahr 2000 mit einer
größeren Zahl von Schulen weitergeführt.
Projekt JUNIOR
Das Projekt „Junior“ wird vom Institut der Deutschen Wirtschaft angeboten. In Rheinland-Pfalz
wird es vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, dem
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung und der Investitions- und Strukturbank
begleitet. Im Rahmen dieses Projekts wurden an 16 Schulen 18 Schüleraktiengesellschaften
gebildet, die sich am Markt behaupten müssen. Sie bieten Waren und Dienstleistungen an und
unterliegen den gleichen organisatorischen und rechtlichen Bedingungen wie
Aktiengesellschaften. In diesem Projekt sollen die Schüler lernen, wie ein Unternehmen aufgebaut wird,
welche Unternehmensstruktur erforderlich ist, wie Entscheidungsprozesse in einem
Unternehmen ablaufen bis hin zu einer kaufmännischen Rechnungslegung. Die Aktivitäten dieser
„Miniunternehmen“ werden begleitet vom Institut der Deutschen Wirtschaft, das zugleich
Beratungs- und Kontrollinstanz ist. Die Miniunternehmen werden jeweils nach einem Jahr
aufgelöst. Es ist beabsichtigt, im Jahr 2000 weitere Schulen zu gewinnen und zu begleiten.
Projekt BORIS
Berufliche Orientierung: Regionale Initiativen zur Schulentwicklung
Im Rahmen des Projekts sollen regionale Initiativen zur Schulprofilentwicklung entstehen, die
Schülerinnen und Schülern aller Schularten der allgemein bildenden Schulen den Übergang in
die Arbeitswelt, Hochschulen und Universitäten erleichtern. Unter Mitwirkung von
Unternehmen, Verbänden, Gewerkschaften, der Arbeitsverwaltung, Beratungsdiensten und anderen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 77 – Drucksache 16/9946interessierten außerschulischen Partnern werden Schulprogramme, Materialien und Medien mit
Schwerpunkt „Wirtschaft und Arbeitsleben“, „Mathematik, Naturwissenschaft und Technik“,
„Förderung von Jugendlichen: Ziel Schulabschluss“ und „Grenzüberschreitende
Berufsorientierung“ entwickelt und implementiert.
Die außerschulischen und schulischen regionalen Kompetenzen werden regional
zusammengeführt und institutionalisiert. Über Fachtagungen und die Nutzung der neuen Informations- und
Kommunikationstechniken werden systematisch weitere Regionen in die Initiative einbezogen.
Mit der Erarbeitung eines Rahmenplans „Wirtschaft/Arbeitsleben“ auf Landesebene und durch
Betriebspraktika für Lehrerinnen und Lehrer wird das Ministerium für Bildung, Wissenschaft
und Weiterbildung die Schulprofilentwicklung im Bereich „Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“
nachhaltig fördern.
Projekt TRANSJOB
Das Projekt TRANSJOB wird von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft im Rahmen der
Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“
durchgeführt. Das Projekt hat zum Ziel, innerhalb der Sekundarstufe II der allgemein bildenden
Schulen neue und intensive Formen der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen
zu initiieren. Dieses Projekt wird in jedem Bundesland durchgeführt, in Rheinland-Pfalz
beteiligen sich vier Gymnasien.
Planspiel „Börse“
Seit vielen Jahren wird unter Federführung des Deutschen Sparkassenverlags (mit einer
Sparkassenbörsenspiel-Zentrale) das Planspiel Börse bundesweit durchgeführt. Bei diesem Wettbewerb
für Schüler und Auszubildende (10. und 12. Klassenstufe) schließen sich die Teilnehmer zu
Spielgruppen zusammen. Für jede Spielgruppe wird ein Wertpapierdepot mit einem fiktiven
Startkapital eingerichtet (1999: 50.000 Euro). Über einen Zeitraum von ca. 11 Wochen (von
September bis Dezember) können Käufe und Verkäufe aus einer Auswahl von realen
Wertpapieren getätigt werden. Ziel ist es dabei, den Depotwert möglichst zu vermehren. Abgerechnet
wird zu den realen aktuellen Kursen. Die Spielgruppen übergeben ihre Order den Sparkassen
oder versenden sie via Internet. Alle Abrechnungen erfolgen im Zentralcomputer der
Sparkassenbörsenspiel-Zentrale in Stuttgart. Am Ende werden die Sieger in der örtlichen Sparkasse, auf
der regionalen Ebene und auf der Bundesebene geehrt. Vor und während des Börsenspiels
können sich die beteiligten Gruppen durch eine Fülle von Medienangeboten des
Sparkassenschulservice über alle wichtigen Bereiche des Aktienhandels, des Kapitalmarktes und der Börse in-
Drucksache 16/9946 – 78 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeformieren. Die Schüler werden zum Denken, Planen und wirtschaftlichen Entscheiden
ermuntert. Durch die Erfahrung im Umgang mit einem Wertpapierdepot lernen sie hautnah die
Marktmechanismen an der Börse und das Wertpapiergeschäft kennen. Den Vorgang der
Preisbildung erleben sie aus eigenen Spielhandlungen heraus. Sie können Erfahrungen mit
Spielteilnehmern und Beratern der Sparkassen austauschen. Bundesweit nahmen 1999 am Planspiel
Börse 54.000 Teams (davon 20.000 im Internet) teil. In Rheinland-Pfalz hat das Planspiel Börse
seit Jahren jeweils über 20.000 Teilnehmer.
Studienkreis Schule/Wirtschaft Rheinland-Pfalz
Der Studienkreis Schule-Wirtschaft Rheinland-Pfalz ist eine Einrichtung der Landesvereinigung
rheinland-pfälzischer Unternehmerverbände e.V. Der Studienkreis wird vom Ministerium für
Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung unterstützt. Er bietet Fortbildungsveranstaltungen zu
ökonomischen, technischen und gesellschaftspolitischen Themen an einschl. Management,
Qualitätssicherung u.a.m.
In 23 regionalen Arbeitskreisen werden mit Unternehmen Veranstaltungen und Projekte für
Schulen durchgeführt, bis hin zu Ausbildungsmessen und Lehrstellenbörsen. Über die
Arbeitskreise erhalten Lehrerinnen und Lehrer die Möglichkeit, individuelle Betriebspraktika zu
absolvieren.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 79 – Drucksache 16/9946Saarland
1. Vermittlung von Wirtschaftswissen und Berufskunde
Die Vermittlung von Wirtschaftswissen ist zentraler Auftrag von Oberstufengymnasien wie dem
Technisch-wissenschaftlichen Gymnasium (TWG) in Dillingen, dem
Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium (WWG) in Saarbrücken und dem Wirtschaftsgymnasium (WG) in
Saarbrücken. Darüber hinaus gehört „Wirtschaftslehre„ als Zusatzgrundkurs inzwischen zum Angebot
vieler Gymnasien.
An Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen wird Wirtschaftswissen vor allem im Fach
Arbeitslehre sowie im Wahlpflichtbereich (z.B. Technik/Wirtschaft, Informatik/Wirtschaft)
bereits ab der Klassenstufe 5 vermittelt. Bei der Gestaltung der neuen Lehrpläne wird die
Thematik ebenfalls in angemessener Weise berücksichtigt.
Erste unmittelbare Erfahrungen mit Berufen sammeln die Kinder bereits in der Grundschule.
Vertieft und ausgeweitet werden diese Kenntnisse durch Einblicke in die Arbeitswelt im
Unterricht der weiterführenden Schulen.
Im Fach Arbeitslehre an Gesamtschulen erhalten die Schülerinnen und Schüler bereits in den
Klassenstufen 5 und 6 erste berufskundliche Informationen, die in den folgenden
Jahrgangsstufen durch Themen zur Arbeitswelt und zur Berufswahl vertieft werden. Darüber hinaus bieten
im Wahlpflichtbereich (Klassenstufen 7 bis 10) Fächer wie Technik/Wirtschaft bzw.
Wirtschaftsinformatik einen Einblick in technische, kaufmännische und soziale Berufe.
Ziel des Unterrichts an Erweiterten Realschulen ist es, in die heutige Arbeits-, Berufs- und
Wirtschaftswelt mit ihren technologischen Voraussetzungen und gesellschaftlichen
Zusammenhängen einzuführen und Hilfen für die Berufswahl zu geben. Entsprechende berufskundliche Inhalte
werden sowohl im Fach Arbeitslehre sowie auch im Wahlpflichtbereich (Textil, Technisches
Zeichnen, Informationstechnische Grundbildung, Holz und Keramik) vermittelt.
Basierend auf den positiven Erfahrungen aus dem derzeit im Saarland durchgeführten
Schulversuch „Berufsorientierter Donnerstag„ (BODO) der Erweiterten Realschule Saarbrücken-
Klarenthal können ab dem Schuljahr 2001/2002 alle Erweiterten Realschulen im Saarland
entsprechende Praxistage anbieten.
Drucksache 16/9946 – 80 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Berufswahlvorbereitung
In besonderen Unterrichtsstunden (ab Klassenstufe 8) bereiten Lehrkräfte an Gesamtschulen und
Erweiterten Realschulen gemeinsam mit der Berufsberatung der Arbeitsämter die Schülerinnen
und Schüler fächerübergreifend auf die Berufswahl vor (Themenbeispiele: Einstieg/Motivation,
Welt des Berufswählers, Hilfen bei der Berufswahl, Berufsinformationszentrum, Welt der
Berufe, Berufswirklichkeit im Betrieb, Bewerbung/Auswahlverfahren, betriebliche und schulische
Berufsausbildung). Das Landesarbeitsamt Rheinland-Pfalz - Saarland hat gemeinsam mit den
Bildungsministerien in Rheinland-Pfalz und dem Saarland 1996 eine neue Unterrichtshilfe für
die Sekundarstufe I vorgelegt. Sie wurde allen weiterführenden Schulen kostenlos zur
Verfügung gestellt.
An Gymnasien beginnt die Berufswahlorientierung der Schülerinnen und Schüler in der Regel
mit einem freiwilligen Schülerbetriebspraktikum in der Sekundarstufe I. Sie wird in der
Sekundarstufe II (Gymnasien und Gesamtschulen) fortgesetzt im Rahmen des „Berufs- und
Studienwahlprogramms„ (B.u.S.), das in enger Kooperation zwischen Schule, Berufs- und
Studienberatung durchgeführt wird.
Auch im Bereich der Schulen für Behinderte ist eine frühzeitige Berufswahlvorbereitung
gewährleistet:
- Als Ergebnis der Arbeitsgruppe "Kooperation zwischen Berufsberatung und Schule für
Lernbehinderte" wurde im Dezember 1995 ein "Konzept zur Berufswahlvorbereitung für
Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen" eingeführt.
- An den Schulen für Geistigbehinderte werden die Schülerinnen und Schüler in den letzten drei
Schuljahren im Rahmen der Werkstufe intensiv auf eine praktische berufliche Tätigkeit in
Betrieben und/oder in einer Werkstatt für Behinderte vorbereitet und von einem
Behindertenberater des zuständigen Arbeitsamtes und/oder der "Arbeitsassistenz im Saarland" (Träger:
Verein Miteinander Leben Lernen e.V.) betreut.
3. Lehrerfortbildung
Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Wirtschaft werden vom LPM vor allem für Lehrkräfte
an beruflichen Schulen angeboten. Die Öffnung dieser Angebote auch für Lehrer/innen an
allgemeinbildenden Schulen soll künftig verstärkt praktiziert werden. Um vorhandene
Wissensdefizite und Vorurteile bei den Lehrkräften abzubauen, sollte darüber hinaus die Durchführung
von Lehrerpraktika gefördert werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 81 – Drucksache 16/99464. Kooperation mit außerschulischen Partnern
Besonders wichtig ist es, dass die Schüler/innen eigene Erfahrungen „vor Ort“ machen können.
Dabei spielt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft eine zentrale Rolle. Die
Kooperation mit Betrieben selbst sowie mit den Institutionen aus der Wirtschaft, wie z.B. der
Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, den Wirtschaftsjunioren, dem Forum
Junger Handwerksunternehmer und der Vereinigung der saarländischen Unternehmensverbände
(VSU) hat in den Bereichen Betriebserkundung und Schülerbetriebspraktikum Tradition. Ihre
darüber hinaus gehenden Angebote an die Schulen (z.B. Wirtschaftsquiz der
Wirtschaftsjunioren) stellen eine sinnvolle Ergänzung des Unterrichts dar. So gelingt es, den Unterricht praxisnah
und erlebnisorientiert zu gestalten, Schülerinnen und Schüler zu motivieren und sie gemeinsam
mit den späteren Ausbildern bzw. Arbeitgebern auf die Arbeitswelt vorzubereiten. In diesem
Sinne verstehen sich auch die im folgenden genannten Initiativen und Projekte:
- Schülerfirmen
Die Vermittlung von Wirtschaftswissen ist eine wesentliche Basis zur Förderung der
Bereitschaft zur Existenzgründung und unternehmerischen Selbständigkeit. Die Grundlagen hierzu
müssen bereits in der Schule gelegt werden. Dazu gehören weiterhin:
- die Sensibilisierung der Jugendlichen für Wirtschaftsthemen und für Probleme von
Unternehmen
- die handlungs- und praxisorientierte Darstellung wirtschaftlicher Fragen
- die Schaffung von Verständnis für unternehmerisches Handeln
- die Vermittlung notwendiger Schlüsselqualifikationen
- Aufzeigen von Möglichkeiten der Existenzgründung als berufliche Perspektive
Die Ansätze, diese Ziele in der Schule umzusetzen, sind vielfältig. Sie reichen von
Übungsfirmen, bei denen unternehmerische Tätigkeit in der Simulation eingeübt wird über
„Miniunternehmen„, die zwar wegen ihres geringen Umsatzes keine echten Unternehmen sind,
jedoch real am Markt agieren, bis hin zu „echten„ Schulfirmen.
- JUNIOR („Junge Unternehmer initiieren - organisieren - realisieren„)
Seit dem Schuljahr 1997/98 unterstützen die saarländischen Ministerien für Wirtschaft sowie
für Bildung, Kultur und Wissenschaft das Projekt „JUNIOR„ des Instituts der deutschen
Wirtschaft (IW).Die Projektidee besteht darin, "Miniunternehmen" an Schulen zu gründen,
Drucksache 16/9946 – 82 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodewobei die Schüler/innen eigene Geschäftsideen bzw. Produkte selbst vermarkten sollen.
Dabei haben sie sich - wie im realen Wirtschaftsleben - an bestimmte Regeln und Abläufe zu
halten wie beispielsweise Lohnzahlung, Bilanzierung, die Abführung von Steuern und
Sozialabgaben. Die "Miniunternehmen" sind auf jeweils ein Schuljahr begrenzt. Sie werden
betreut und beraten von Projektgruppe „JUNIOR„ beim Institut der deutschen Wirtschaft in
Köln.
- „TRANSJOB„
Das Projekt „TRANSJOB„ der Stiftung der deutschen Wirtschaft wird an vier saarländischen
Schulen durchgeführt. Durch die enge Kooperation von Schulen und Unternehmen sowie
die intensivierte Behandlung von Wirtschaftsthemen sollen Schülerinnen und Schüler
vertiefte Einblicke in die Wirtschafts- und Arbeitswelt gewinnen.
- „Wirtschaftsjunioren in die Schulen„
Die saarländischen Wirtschaftsjunioren bieten den Schulen seit Dezember 2000 ihre
Mitarbeit in Unterrichtsprojekten zu verschiedenen Themen an. Das Angebot hat seither
zunehmende Resonanz in den saarländischen Schulen gefunden.
- Modellprojekt „KOUS„
Das saarländische Modellprojekt „Die Kooperation mit Unternehmen als Beitrag zur
Entwicklung eines Schulprogrammes„ ist Teil des bundesweiten Förderprogramms „Schule -
Wirtschaft/Arbeitswelt„ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Das Ziel des saarländischen Projektes ist die Entwicklung und Erprobung von Schulprogrammen
zur
- Förderung der ökonomischen Bildung und von unternehmerischem Denken
- Optimierung der Berufswahlentscheidung
- Verbesserung der Ausbildungsreife
- Stärkung der Eigenerfahrung und Übertragung von Eigenverantwortung im Rahmen von
Kooperationsprojekten
- Stärkung der Idee der eigenen Existenzgründung
- Bildung dauerhafter Partnerschaften zwischen Unternehmen und Schulen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 83 – Drucksache 16/9946An sechs regional verteilten Modellschulen wird ein individuelles Schulprofil entwickelt,
erprobt und ins Schulprogramm aufgenommen. Die Koordination der Aktivitäten an den
Modellschulen ist eine Aufgabe der im Rahmen des Modellversuchs eigens eingerichteten Zentralstelle
Schule, Wirtschaft und Arbeitswelt. Darüber hinaus sollen die verschiedenen schulischen
Initiativen koordiniert und regional sowie bundesweit vernetzt werden. Die Zentralstelle kooperiert
dabei mit Institutionen, Kammern und Verbänden wie z.B. Arbeitsverwaltung, IHK,
Wirtschaftsjunioren, Arbeitskreisen Schule - Wirtschaft, VSU.
Aus jedem Landkreis des Saarlandes sowie dem Stadtverband Saarbrücken nimmt je eine Schule
am Projekt teil. Dabei handelt es sich um 3 Gymnasien, 2 Gesamtschulen und eine Erweiterte
Realschule. Folgende Bereiche sind bereits als Arbeitsschwerpunkte erkennbar:
- Verstärkung der Zusammenarbeit von Schulen und regionalen Unternehmen im Bereich
der Berufswahlorientierung in den Sekundarstufen I und II
- Zusammenarbeit mit französischen Betrieben
- Entwicklung schulspezifischer Stoffverteilungspläne
- Schülerfirmen
- Natur und Umwelt
- Arbeitskreise Schule - Wirtschaft
Für die dauerhafte Partnerschaft zwischen Schulen und Unternehmen muss weiterhin
geworben werden. Sowohl bei Schulen als auch bei Unternehmen bestehen immer noch
Hemmschwellen, die es durch Vermittlung persönlicher Kontakte zu überwinden gilt.
Hilfreich hierbei sind auch die in zwei Landkreisen bereits eingerichteten Arbeitskreise
Schule - Wirtschaft, in denen regionale Betriebe, Wirtschaftsverbände, Schulen,
Wirtschaftsförderverbände, Schulverwaltung und Arbeitsverwaltung vertreten sind.
Drucksache 16/9946 – 84 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSachsen
Im Juni 2001 unterzeichneten der Präsident des Landesarbeitsamtes Dr. Alois Streich und
Kultusminister Dr. Rößler eine neue "Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Schule und
Berufsberatung im Freistaat Sachsen". Wesentliche Veränderungen im Vergleich zur bisherigen
Fassung von 1992 sind: mehr Spielräume und Verantwortung der Schule für Belange der
Berufsorientierung, stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von abschlussgefährdeten
Jugendlichen, von Mädchen und ausländischen Jugendlichen, eine flexiblere Zeitschiene für
Angelegenheiten der Berufsberatung.
Mittelschulen
Die komplexen Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt werden im weiterentwickelten
Profilbereich der Mittelschule Berücksichtigung finden.
Künftig werden alle Schülern im Grundlagenkurs Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales(WTH)
eine ökonomische Grundbildung unter dem Aspekt der Verzahnung dieser Teilbereiche erhalten.
In einem handlungsorientiertem Unterricht wird notwendiges Wissen zur Gestaltung des
eigenen Lebens und für eine zeitgemäße Berufsorientierung z. B. über Entwicklungstrends und
Vorhaben in der Region unter stärkerer Einbeziehung der Unternehmen, einschließlich der dafür
benötigten beruflichen Qualifikationen vermittelt. Erfahrungen aus den Projekten "Unternehmer
an die Schulen" wie z. B. "Trans-Job", werden in die überarbeiteten Lehrpläne des
Profilbereiches einbezogen.
Nach Auswertung der Evaluationsergebnisse und dem Abschluss der Lehrplanarbeiten im
Schuljahr 2002/2003 wird die sachsenweite Einführung beginnen.
Bei der Vermittlung wirtschaftlichen Wissens hat das Schülerbetriebspraktikum als
obligatorisches Angebot für Schüler an Mittelschulen und Gymnasien die Funktion, wirtschaftliches
Grundwissen erfahrungsbezogen und alltagsnah für alle Schüler anzubieten. Es ist außerdem ein
Bestandteil der Berufsorientierung.
Gymnasien
Das Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ist mit einem festen strukturellen
Eigenanteil in Klassenstufe 9 und 10 und in den Jahrgangsstufen 11 und 12 der gymnasialen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 85 – Drucksache 16/9946Ober-stufe mit jeweils zwei Wochenstunden in der Stundentafel verankert. Eine tragende Säule
dieses Faches ist die Ökonomie.
Mit der Einführung eines fachübergreifenden Wahlgrundkurses und der besonderen Lernleistung
in der gymnasialen Oberstufe wurden Realisierungsmöglichkeiten für ökonomische
Schülerinteressen geschaffen, in denen historische, geographische und vor allem auch ökologische
Inhalte mit ökonomischen verbunden werden können.
Projekte ausschließlich für Gymnasien:
Im Projekt "business-at-school" der Boston Consulting Group Düsseldorf können Schüler
Schülerfirmen gründen und sich virtuell auf dem Markt etablieren. Den Schülern eröffnen sich
dabei zahlreiche Erfahrungsfelder im eigeninitiativen Handeln. Ihnen wird auf diesem Wege das
Berufsfeld des eigenständigen Unternehmers anschaulich gemacht und die Möglichkeit zur
Vorbereitung auf eine selbständige Tätigkeit nahe gebracht.
Mit dem Projekt "Jugend und Wirtschaft" der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und des
Bundesverbandes der deutschen Banken soll ebenfalls der direkte Kontakt zwischen Schule und
Wirtschaft, hier v. a. unter Nutzung der Möglichkeiten der Medienwelt, unterstützt werden.
Dabei wird die Kommunikation über Internet erprobt.
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Projekte / Aktivitäten zum Thema „Wirtschaft und Schule“ im Bundesland Sachsen
lfd. Nummerierung
(von maximal
5 Projekten)
1
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esländern
it, Kreativität, vernetztes DenkenBezeichnung der Maßnahme Trans-Job
Inhaltliche Beschreibung der
Maßnahme (Schwerpunkte)
• neue Form der Kooperation von Schulen und Unternehmen, Berufs- und Studienorientie
• Gründung von Schülerfirmen
• Projektwochen Wirtschaft; Unternehmensplanspiele
• Aufbau eines Netzwerkes in Sachsen, angedacht ist die Kooperation mit weiteren Bund
• Lehrerfortbildung
Projektträger /
Ansprechpartner:
Stiftung der deutschen Wirtschaft (Sitz Berlin)
Frau Geritt Witschaß / Tel: 030/31869220
Zielgruppe (Schulart)
Anzahl und Altersgruppe der
Schüler
Sekundarstufe I und II
2 Gymnasien / 3 Mittelschulen / Start in Sekundarstufe I, Kl. 9; ca. 30 Schüler pro Schule
Betreuungspersonen (Lehrer
und externe Partner)
Lehrkräfte der TN-Schulen; Projektteam; Landesarbeitsgemeinschaft-„Schule – Wirtschaft“
Kooperationspartner /
Sponsoren
Zur Zeit 15 Unternehmen in Sachsen, SMK, HWK, IHK, Arbeitsämter
Frau Kunde, Herr Burger, Tel.: 0351/ 5642834 und - 2844 (SMK)
Finanzvolumen und Laufzeit
des Projekts
pro Schule 2.500 DM pro Jahr / Beginn: Schuljahr 1999 – 2000
Bewertung bzw.
Erfahrungsbericht
• Schüler erwerben für das Berufsleben wichtige Qualität: Teamfähigkeit, Selbstständigke
• Lernen über wirtschaftliche Handlungssituationen zu entscheiden
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Projekte / Aktivitäten zum Thema „Wirtschaft und Schule“ im Bundesland Sachsen
Lfd. Nummerierung
(von maximal
5 Projekten
2
Bezeichnung der Maßnahme Fit for Future
Inhaltliche Beschreibung der
Maßnahme (Schwerpunkte)
• Erkundungen der regionalen Wirtschaftsstruktur
• Bewerbungstraining
• Assessements
• fächerübergreifende Themen – Wirtschaft / Info – Börse
Projektträger /
Ansprechpartner:
030/8595650
Coca-Cola Projektbüro
Fr. Dörte Ahlrichs / 030 – 859 5650
Zielgruppe (Schulart)
Anzahl und Altersgruppe der
Schüler
14 – 16 Jahre,
über 2000 Schüler beteiligten sich
206 Mittelschulen, Gymnasien, Berufl. Schulen
Betreuungspersonen (Lehrer
und externe Partner)
Lehrer, TBWA PR –Querverbindungen GmbH
Kooperationspartner /
Sponsoren
Bildungswerke der Thüringer Wirtschaft e. V., Sachsen-Anhalt, Sachsen, SMK
Finanzvolumen und Laufzeit
des Projekts
Beginn 2000, voraussichtliche Laufzeit 3 Jahre
Bewertung bzw.
Erfahrungsbericht
• hohes Lern- u. Schulinteresse
• nachhaltiges Training von Bewerbungssituationen
• Hilfe bei persönlicher Berufsentscheidung
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Projekte / Aktivitäten zum Thema „Wirtschaft und Schule“ im Bundesland
"
lfd. Nummerierung
(von maximal
5 Projekten)
3
ierung sozialer Dienste
K, IHK, LAA, BMBFBezeichnung der Maßnahme Berufsorientierung für soziale Berufe und Ehrenamtlichkeit/ Projekt "Sozial Handeln
Inhaltliche Beschreibung der
Maßnahme (Schwerpunkte)
• Kooperationsprojekte mit außerschulischen Partnern aus dem sozialen Bereich
• Verbesserung der ökonomischen Bildung hinsichtlich Struktur, Organisation und Finanz
• Erhöhung der Berufswahlkompetenz
• Intensivierung zivil- und bürgergesellschaftlicher Aktivitäten
Projektträger /
Ansprechpartner:
Sächsische Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe, SMK
Fr. Dr. Finke/ Herr Wiehre, Tel.: 0351/4906867
Frau R. Kunde/ Herr Burger, Tel.: 0351/ 5642834 und - 2844 (SMK)
Zielgruppe (Schulart)
Anzahl und Altersgruppe der
Schüler
Schüler der 7.-10. bzw.- 12. Klasse
4 Gymnasien, 3 Mittelschulen
Betreuungspersonen (Lehrer
und externe Partner)
Lehrer, sächsische Arbeitsstelle
Kooperationspartner /
Sponsoren
Sanitätsdienste, Feuerwehren, Diakonie, Caritas, THW, Senioren- und Behindertenhilfe, SM
Finanzvolumen und Laufzeit
des Projekts
Pro Jahr 1000 DM pro Schule
Beginn 1999/2000 – 2003/2004
(Vorbereitung)
Bewertung bzw.
Erfahrungsbericht
• Gewinnung zahlreicher, außerschulischer Partner
• Sensibilisierung für „Soziales Handeln“
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Projekte / Aktivitäten zum Thema „Wirtschaft und Schule“ im Bundesland Sachsen
Lfd. Nummerierung
(von maximal
5 Projekten)
4
bwickeln)
eitBezeichnung der Maßnahme Junior
Inhaltliche Beschreibung der
Maßnahme (Schwerpunkte)
Gründung von Wirtschaftsunternehmen für die Dauer eines Jahres (Gründen – Betreiben – A
Projektträger /
Ansprechpartner:
Institut der Deutschen Wirtschaft Köln
Fr. Gartz, Tel.: 0221/4981719 – für Sachsen
Zielgruppe (Schulart)
Anzahl und Altersgruppe der
Schüler
ab Klasse 9
Seit dem Schuljahr 1995/96 beteiligen sich ca. 9 Schulen aus Sachsen pro Jahr am Projekt
Betreuungspersonen (Lehrer
und externe Partner)
Lehrer und Projektträger
Kooperationspartner /
Sponsoren
SMK, FAZ, Gothaer Versicherungen, Deutsche Börse, DtA
Finanzvolumen und Laufzeit
des Projekts
Bewertung bzw.
Erfahrungsbericht
• Erwerb von sozialer Kompetenz u. v. allem das Erlernen von beruflicher Selbstständigk
• starke Berufsorientierung
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Projekte / Aktivitäten zum Thema „Wirtschaft und Schule“ im Bundesland Sachsen
Lfd. Nummerierung
(von maximal
5 Projekten)
5
len!
n
ljugendarbeit des SMK
rtungsbewusstsein Selbstständigkeit etc.)Bezeichnung der Maßnahme Modellversuch in SN „Erziehung zu Eigeninitiative und Unternehmensgeist“
Inhaltliche Beschreibung der
Maßnahme (Schwerpunkte)
• Gründung von Schülerfirmen – diese 5 Firmen schreiben auch 2001 noch schwarze Zah
• Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Übergang ins Erwerbsleben erleichtern
• Grundkenntnisse u. grundlegende Praxiserfahrungen, arbeitsteilige betriebliche Abläufe
• Übernahme von Verantwortung, Orientierung auf Unternehmertum
Projektträger /
Ansprechpartner:
Sächsische Arbeitsstelle für Schule und Jugendhilfe /DKJS
Fr. Dr. Finke/ Frau Schuricht, Tel.: 0351/4906867
Zielgruppe (Schulart)
Anzahl und Altersgruppe der
Schüler
5 ostsächsische Mittelschulen(Modellversuch)
7.-10. Klasse an Mittelschulen bzw. - 12. Klasse an Gymnasien und Beruflichen Schulzentre
Betreuungspersonen (Lehrer
und externe Partner)
Lehrer u. Projektleitung
Kooperationspartner /
Sponsoren
SMK, DKJS, BMBF, Nixdorf-Stiftung, Freudenbergstiftung
Frau Jankowski, Tel.: 0351/ 5642774, Frau Kunde, 0351/ 5642834 (SMK)
Finanzvolumen und Laufzeit
des Projekts
1994 – 1997 als Modellversuch, Weiterführung in Sachsen durch das Förderprogramm Schu
Bewertung bzw.
Erfahrungsbericht
• Schulen hatten Erfolge bei der Job-Suche durch extrafunktionale Fähigkeiten (Verantwo
• 53 Schülerfirmen, davon 42 Mittelschulen(Stand Juni 2001)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 91 – Drucksache 16/9946Sachsen-Anhalt
1. Wirtschaftliche Bildung an der Sekundarschule, Gesamtschule und an Sonderschulen
Der fächerverbindend-additive Lernbereich Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft ist ein
profilbestimmender Bestandteil der Schuljahrgänge 7 bis 10 der Sekundarschule, der Gesamtschule
und der Sonderschulen, die nach den Rahmenrichtlinien der Sekundarschule unterrichten. Die
Teilnahme am Unterricht des Lernbereichs ist verpflichtend. Er wird auf der Grundlage von
Rahmenrichtlinien vorgehalten. Die erzielten Leistungen sind versetzungs- und
abschlussrelevant.
Das Besondere dieses Lernbereichs ist, dass die Einzelfächer Wirtschaft-Technik und
Hauswirtschaft dauerhaft verbunden werden, dabei aber inhaltlich und organisatorisch ihre
Eigenständigkeit weitgehend beibehalten. Der Vorteil dieses Lernbereichs besteht darin, dass er
zumeist von einer Lehrkraft unterrichtet werden kann und insbesondere dadurch inhaltliche
Verknüpfungen zwischen den Einzelfächern und eine flexible Unterrichtsgestaltung gefördert
werden.
Die Einführung dieses Lernbereichs in der neu strukturierten Sekundarschule ab Schuljahr
1999/2000 bewirkt in verstärktem Maße die Realisierung des fächerverbindenden Aspekts in
Bezug auf technische, ökonomische und berufsorientierende sowie berufswahlvorbereitende
Inhalte. Weiterhin ermöglicht der Lernbereich es noch besser als bisher, den Unterricht
praxisorientierter, schülerzentrierter und handlungsorientierter zu gestalten. Aus diesem Grund ist das
Stundenvolumen von neun auf zehn Stunden erhöht worden. Davon entfallen drei Stunden auf
den Bereich Wirtschaft und drei Stunden auf das Fach Hauswirtschaft (s. Anlagen 1 und 2).
Zur weiteren Stärkung allgemeiner wirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Kompetenzen
kommen im 7. bis 10. Schuljahrgang Wahlpflichtangebote (s. Anlage 3) u. a. mit technischen
und ökonomischen Inhalten auf der Grundlage von Rahmenrichtlinien oder auf der Grundlage
eines schulspezifischen Konzepts hinzu. Der Stundenumfang beträgt sechs Stunden. Die im
Wahlpflichtunterricht erreichten Leistungen sind ebenfalls versetzungs- und abschlussrelevant.
Eine wichtige Ergänzung und Erweiterung der Erziehungs- und Bildungsinhalte des
Lernbereichs leisten das dreitägige Pflichtprojekt im 8. Schuljahrgang “Betriebs- und
Arbeitsplatzerkundung, Berufsorientierung, Berufsberatung und Berufsfindung” und das
Schülerbetriebspraktikum als Blockpraktikum mit 20 Unterrichtstagen im 9. und 10. Schuljahrgang.
Drucksache 16/9946 – 92 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Wirtschaftliche Bildung im Gymnasium
Ein eigenständiges Lehrangebot dieser Ausrichtung besteht seit dem Schuljahr 1999/2000 mit
der Neugestaltung des gymnasialen Bildungsganges sowohl in der Sekundarstufe I als auch in
der Sekundarstufe II.
Die Neugestaltung des gymnasialen Bildungsganges wird modernen Anforderungen an Schule
vielfältig gerecht, insbesondere auch durch die Aufnahme lebensnaher Angebote in den Kanon
bewertungs- und versetzungsrelevanter Fächer der Sekundarstufe I. Zu diesen Angeboten im
Wahlpflichtbereich gehört neben Technik, moderne Medienwel-ten/Informatik und Rechtskunde
auch Wirtschaftslehre. All diese Angebote sind ausgestaltet als eigenständige Fächer mit eigenen
Rahmenrichtlinien.
Wirtschaftslehre ist ein wahlfreies Grundkursfach der gymnasialen Oberstufe und kann als
mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden.
Da Wirtschaftslehre ab Klasse 9 durchgängig bis zum Abitur belegt werden kann, umfasst die
Ausbildungsdauer insgesamt bis zu fünf Schuljahre. In den Schuljahrgängen 9 und 10 wird es
jeweils einstündig, in den Schuljahrgängen 11 bis 13 jeweils zweistündig angeboten.
Neben dem ergänzend dazu bestehenden verpflichtenden Betriebspraktikum in der
Sekundarstufe I ist nunmehr auch in der Einführungsphase ein Stundenpool für Betriebspraktika und
Berufs- und Studienvorbereitung eingestellt worden.
Für engagierte Schülerinnen und Schüler besteht zudem die Möglichkeit, eine besondere
Lernleistung zu erbringen, die sie eigenständig, wenn möglich mit außerschulischen Partnern,
erarbeiten und als Abiturleistung einbringen können. Hier ist insbesondere auch an
Arbeitsergebnisse aus Wettbewerben wie “Jugend forscht” zu denken, die im gymnasialen Bereich sehr
oft mit Partnern aus der Wirtschaft entstehen.
Die Gesamtgestaltung des Bildungsweges und die nun praktizierte Stundenkontingentzuweisung
eröffnet den Schulen Freiraum für eigenverantwortliche Entscheidungen zur Profilierung vor
Ort, so auch für das Profil Wirtschaft. Dies umfasst nicht nur eine theoretische Ausrichtung im
Angebot Wirtschaftslehre, sondern auch die Gründung von Schülerfirmen. In diesen wird an
gemeinsamen Projekten mit der Wirtschaft der Region gearbeitet. So erarbeiteten beispielsweise
Schülerinnen und Schüler des Kollwitz-Gymnasiums Halberstadt eine Kosten-Nutzen-Rechnung
bei der Umstellung auf Erdgas im Auftrag der Stadtwerke und gründeten, wie beispielsweise
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 93 – Drucksache 16/9946auch das Pestalozzi-Gymnasium Havelberg oder das Allertal-Gymnasium Eilsleben,
Schülerfirmen, zum Teil in Zusammenarbeit mit regionalen Partnern, aber auch in Zusammenarbeit mit
ausländischen Schülern. In diesen Firmen werden Vorstände gewählt, Produkte entwickelt,
erarbeitet und verkauft, Löhne und Steuern gezahlt und Buchhaltung geführt. Genutzt wird dabei
auch die Teilnahme an bundesweiten Projekten, wie beispielsweise am Börsenspiel der
Sparkassen.
Nicht nur für die Betriebspraktika und die genannten ganzjährigen Projekte, sondern auch für
die Gestaltung von Projektwochen wird die Unterstützung der regionalen Wirtschaft, aber auch
von Universitäten und Fachhochschulen gern genutzt.
Wirtschaft ist auch Bestandteil der Ausbildung in anderen Fächern, so in Sozialkunde und
Geografie in allen Jahrgangsstufen bis zum Abitur.
Die Vielfalt der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und auch die Zahl, die Motivation und die
Zufriedenheit der beteiligten Schülerinnen und Schüler wird nicht statistisch erfasst.
Das Themenfeld Wirtschaft hat insgesamt jedoch unstrittig den gebührenden Platz im allgemein
bildenden Gymnasium. Es ist derzeit nicht vorgesehen, diesen Umfang verpflichtend zu
erweitern, auch vor dem Hintergrund, dass es mit dem besonderen Angebot der Fachgymnasien
bereits eine auf diesen Schwerpunkt spezialisierte Schulform gibt, die nicht durch das allgemein
bildende Gymnasium verdrängt werden soll.
3. Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung
3.1. Ausbildung
Das Kultusministerium hat eine Arbeitsgruppe Wissenschaftsstruktur eingesetzt, die derzeit
Empfehlungen für die Strukturierung der Hochschulen des Landes erarbeitet. Die Arbeitsgruppe
wird dabei auch Empfehlungen über die Lehreraus- und -weiterbildung an den Universitäten
insgesamt aussprechen.
Auf der Basis dieser Empfehlungen wird die Landesregierung Entscheidungen zur zukünftigen
fachlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen des Landes treffen, hierin
eingeschlossen wird die Aus- und Weiterbildung für die Lehrämter an den beiden Universitäten
Halle und Magdeburg sein.
Drucksache 16/9946 – 94 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3.2. Fortbildung
a) Zur wirtschaftlichen Bildung finden in den neun Schulamtsbereichen des Landes Sachsen-
Anhalt regionale Fortbildungsveranstaltungen statt.
b) In den landesweiten Kursen am Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiter-bildung
und Unterrichtsforschung des Landes Sachsen-Anhalt (LISA) werden die Multiplikatoren
der Fortbildung auf ihre inhaltliche und methodische Tätigkeit in der regionalen Fortbildung
vorbereitet und es werden Konzepte für die regionale Fortbildung erarbeitet. Diese Kurse
werden von Dezernentinnen und Dezernenten des LISA, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Hochschulen des Landes, der Staatlichen Seminare und weiterer Partner gestaltet.
c) Für die individuelle Fortbildung der Lehrkräfte des o. g. Lernbereichs wurden in der Reihe
Anregungen für die Schulpraxis vom Kultusministerium folgende Broschüren veröffentlicht:
• Fächerübergreifendes Lernen in flexiblen Lernbereichen
• Mit Technik und Medien leben
• Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung, Berufsorientierung, Berufsberatung, Berufsfindung
Diese Materialien und deren sinnvoller Einsatz im Unterricht werden auch in
Fortbildungsveranstaltungen diskutiert.
d) Eine besondere Form der Fortbildung sind die einsemestrigen Fortbildungskurse (120
Stunden) an den Hochschulen des Landes und den Staatlichen Seminaren. In diesen Kursen
sollen Lehrkräfte die Möglichkeit erhalten, das für ihre Berufsausübung erforderliche Wissen
und Können auf den Gebieten eines Faches, einer Fachdidaktik und der
Erziehungswissenschaften (einschließlich Medienpädagogik) zu vertiefen und zu aktualisieren.
Darüber hinaus haben Lehrkräfte, die den Lernbereich Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft
unterrichten, auch die Möglichkeit, mit Unterstützung der Industrie- und Handelskammern
und der Handwerkskammern an Betriebspraktika teilzunehmen.
e) Neben den genannten staatlichen Fortbildungsveranstaltungen bieten auch weitere Träger
der Fortbildung, insbesondere die Hochschulen, Veranstaltungen für Lehrkräfte des o. g.
Lernbereichs an, die vom Kultusministerium anerkannt werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 95 – Drucksache 16/99463.3. Weiterbildung
Die Weiterbildung in Form
a) eines berufsbegleitenden Studienganges Wirtschaft/Hauswirtschaft mit einer Teilprüfung der
Ersten Staatsprüfung für Lehrkräfte der Sekundar-, Gesamt- und Sonderschulen und
b) eines Weiterbildungskurses “Wirtschaft an Gymnasien” für Lehrkräfte an Gymnasien und
Gesamtschulen
wird an der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg durchgeführt.
Drucksache 16/9946 – 96 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 1: Stundentafel für den Sekundarschulbildungsgang
gültig ab 01.08.2000
Stundenzahl
im Schuljahrgang
7 8 9 10
Deutsch 4 4 4 3
Englisch 4 3 3 3
Mathematik 4 4 4 4
Physik 2 2 2 2
Biologie 1 1 2 2
Chemie 1 2 2 1
Geografie 1 1 2 1
Geschichte 2 1 2 1
Sozialkunde 0 1 1 2
Astronomie 0 0 0 1
Ethikunterricht/
Religionsunterricht
21) 21) 21) 21)
Lernbereich Wirtschaft-
Technik, Hauswirtschaft
32) 32) 22) 22)
Musik
Kunsterziehung
23) 33) 23) 23)
Sport 2 2 2 2
Wahlpflichtkurse
davon
- thematische Angebote
- zweite Fremdsprache
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2
4
2/4
2
4
1/3
1
3
1/3
1
3
Pflichtstundenzahl 30/32 31/33 31/33 29/31
wahlfreie Kurse Stundenkontingent
1) Hinsichtlich des Stundenumfangs gilt die Regelung in Nr. 3.1.2. des Bezugs-RdErl. zu
Buchstabe c.
2) Stundenaufteilung für den Lernbereich Wirtschaft-Technik; Hauswirtschaft:
7. Schuljahrgang: 0 - 2; 1 9. Schuljahrgang: 1 - 0,5 ; 0,5
8. Schuljahrgang: 1 - 1; 1 10. Schuljahrgang: 1 - 0,5 ; 0,5
3) Bei Epochalunterricht ist zu sichern, dass die Stundenanteile der Einzelfächer
annähernd gleich sind.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 97 – Drucksache 16/9946Anlage 2: Stundentafel für die Gesamtschule
gültig ab 01.08.1999
Fach/Lernbereich 7 8 9 10
Deutsch 4 4 4 3
Erste Fremdsprache 4 4 3 3
Lernbereich Ästhetische
Erziehung
Musik
Kunsterziehung 2 2 2 2
Lernbereich Gesellschaft
Geschichte. 2 1 2 2
Geografie 2 1 1 1
Sozialkunde - 1 1 2
Ethik-/Religionsunterricht 2*) 2*) 2*) 2*)
Mathematik 4 4 4 4
Lernbereich
Naturwissenschaften
Biologie 1 1 1 2
Physik 2 2 2 2
Chemie 1 2 2 2
Astronomie - - - 1
Lernbereich Arbeitslehre
Wirtschaft-Technik
Informatik/Hauswirtschaft
2 2 2 2
Sport 3 2 2 2
Wahlpflichtunterricht/ 2/4 2/4 2/3 2/3
Zweite Fremdsprache
Pflichtstundenzahl 31/33 30/32 30/31 32/33
Fach/Lernbereich 7 8 9 10
Dritte Fremdsprache**)/ ***) ***) ***) ***)
Arbeitsgemeinschaften/
Förderstunden/wahlfreie
Kurse
*) Hinsichtlich des Stundenumfanges gilt die Regelung in Nr. 3.1.3. des Bezugs-RdErl.
zu Buchstabe c.
**) Wird ab dem 9. Schuljahrgang die dritte Fremdsprache belegt, so entfällt für diese
Schülerinnen und Schüler der Lernbereich Arbeitslehre.
***) Schulkontingent
Drucksache 16/9946 – 98 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeAnlage 3: Wahlpflichtangebote
1. Sekundarschule:
Wahlpflichtangebote
Schuljahrg. 7
Schuljahrg. 8
Schuljahrg. 9
Schuljahrg. 10
Zweite Fremdsprache 4 4 3 3
Moderne Medienwelten 2 2 1 1
Planen, Bauen und
Gestalten
2 2 1 1
Angewandte
Naturwissenschaften
2 2 1 1
Schulspezifische
Angebote
2 2 1 1
Kultur und Künste - - 1 1
Rechtskunde - - 1 1
2. Gesamtschule
Wahlpflichtangebote
Schuljahrg. 7
Schuljahrg. 8
Schuljahrg. 9
Schuljahrg. 10
Dritte Fremdsprache - - 3 3
Moderne
Medienwelten/Informatik
1 1 1 1
Technik 1 1 1 1
Kultur und Künste 1 1 1 1
Wirtschaftslehre - - 1 1
Rechtskunde - - 1 1
Planen, Bauen und
Gestalten
2 2 1 1
Angewandte
Naturwissenschaften
2 2 1 1
Schulspezifische
Angebote
1 1 1-2 1-2
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 99 – Drucksache 16/9946Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein legt schon seit längerem ein deutliches Gewicht auf die Stärkung
der ökonomischen Bildung. Neben der Verankerung im Fächerkanon der Schulen spielt sie in
den Lehrplänen eine bedeutende Rolle.
Das Thema Wirtschaft soll von allen Schulfächern einbezogen werden.
Darüber hinaus ist es in den Fachlehrplan Wirtschaft/Politik umfassend eingearbeitet.
Die in der Anhörung befindlichen neuen Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe sind den
aktuellen Entwicklungen angepasst. Hierbei wird auch der Rat von Unternehmern und
Gewerkschaften einbezogen.
Durch die Entscheidung, das Fach Wirtschaft / Politik in ein umfassendes Konzept einzubetten,
werden den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse für das Leben in einer arbeitsteiligen
Erwerbsgesellschaft vermittelt.
Die Zielsetzung, den Schülerinnen und Schülern durch das Lernen weiterführende Lebens-,
Denk-, und Handlungszusammenhänge zu eröffnen, wird dadurch unterstützt.
In enger Zusammenarbeit mit der IHK, den Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften
finden eine Vielzahl von Aktionen und Projekten Eingang in die Schule, die auf der Seite
”Schule@Wirtschaft” des Landesbildungsservers den Schulen angeboten werden.
Der Landesbildungsserver ist inzwischen zu einem modernen Kommunikationsinstrument
zwischen den Schulen und der Wirtschaft geworden.
Beispielhaft werden erfolgreiche Projekte dargestellt.
Es werden Wettbewerbe ausgeschrieben wie der IHK-Schulpreis.
Es wird hingewiesen auf das Börsenspiel der Sparkassen, Simulationsspiele wie das Marketing
Information Game MIG und Projekte wie JUNIOR (Junge Unternehmer initiieren -
organisieren - realisieren ) oder TRANS-JOB zusammen mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, in
dem ökonomische Bildung im Rahmen langfristiger Kooperationen zwischen Gymnasien und
Unternehmen vertieft werden soll.
Drucksache 16/9946 – 100 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeViele Lehrkräfte haben bereits teilgenommen an Betriebspraktika für Lehrerinnen und Lehrer,
die erfolgreich seit Jahren in Zusammenarbeit mit der Fortbildung des Instituts für Praxis und
Theorie der Schule und Unternehmen stattfindet.
Für Lehrkräfte der Unterrichtsfächer Geschichte oder Erdkunde wurde in den vergangenen
Jahren ein gezieltes Fortbildungsangebot gemacht, das die Kompetenz in ökonomischer Bildung
stärken sollte. Mehr als 400 Lehrkräfte wurden auf diese Art und Weise in Ganzjahreskursen
zusätzlich qualifiziert.
Wirtschaft als Unterrichtsfach an den allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein
An den Hauptschulen ist in den Klassenstufen 8 und 9 das Fach Wirtschaft/Politik mit je 2
Wochenstunden Bestandteil des Pflichtunterrichts.
Die Stundentafel für das 10. Hauptschuljahr weist den geschichtlich - sozialen Lernbereich als
spezifisches Lernfeld aus. Dem Lernbereich sind die Fächer Geschichte, Erdkunde und
Wirtschaft/ Politik zugeordnet.
Zu den Themenbereich ”Wie gestalten wir Volks- und Weltwirtschaft?” nennt der Lehrplan als
Thema 1: Wettbewerbswirtschaft und Sozialstaatlichkeit – Spannungsfeld oder Ergänzung?
Thema 2: Weltwirtschaft - ein Geflecht von Konkurrenz, Abhängigkeit und Zusammenarbeit
Im Themenbereich Volks- und Weltwirtschaft werden insbesondere Fähigkeiten angesprochen
wie
• Erkennen von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Interdependenzen
(Denken in Systemzusammenhängen)
• Abstraktionsfähigkeit
• Denken in Modellen
• Kritische auf Informationen gestützte Urteilsfähigkeit
• Individuelle und soziale Verantwortlichkeit.
Inhalte zu Thema 1:
Wettbewerbswirtschaft und Sozialstaatlichkeit -Spannungsfeld oder Ergänzung?
− Arbeitsteilung, Markt und Wettbewerb als Produktivitäts- und Wachstumstriebkräfte
(Marktfunktionen), Wirtschaftskreislauf
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 101 – Drucksache 16/9946− Wirtschaftssysteme (Marktwirtschaft, zentrale Planwirtschaft), wirtschaftspolitische
Konzepte von Parteien und Verbänden
− Problematik von wirtschaftlicher Konzentration (Effizienz, Marktmacht), von
konjunkturellen und strukturellen Krisen, von Wachstum und Wohlstand
− Ergänzung der Marktwirtschaft durch soziale und ökologische Aspekte (soziale
Marktwirtschaft, öko-soziale Marktwirtschaft)
Inhalte zu Thema 2:
Weltwirtschaft - ein Geflecht von Konkurrenz, Abhängigkeit und Zusammenarbeit
- Vorteile und Probleme der internationalen Arbeitsteilung, Bedeutung von Export und
Import für Volkseinkommen und Sozialprodukt, Welthandel und Kapitalverkehr im
Spannungsfeld von Freihandel und Protektionismus (GATT, WTO); multinationale
Unternehmen
- Entwicklungstendenzen und Strukturprobleme der internationalen Wirtschaftsbeziehungen
(Nord-Süd-, West-Ost-Gefälle, Triade der Industrieregionen USA-Europa-Japan),
Währungen und Wechselkurssysteme (IWF, EWS)
- Wirtschaftliche Integration in Europa (Binnenmarkt, Mobilität von Arbeit und Kapital,
Umweltpolitik, Projekt der Währungsunion, Probleme der Erweiterung der EU,
Wirtschaftsunion und politische Union)
Abschließend gibt der Lehrplan Anregungen für fächerübergreifendes Arbeiten und
Querverweise auf vorhandene Themenbereiche.
Darüber hinaus erleben alle Schülerinnen und Schüler dieser Klassenstufen konkret
wirtschaftliche Zusammenhänge in Betriebserkundungen und -praktika im Rahmen der Berufsorientierung,
die auch Teil des Faches Wirtschaft / Politik ist.
An den Realschulen ist mit Erlass der Stundentafel von 1980 das Fach Wirtschaft/Politik in den
Klassenstufen 9 und 10 mit zusammen 3 Wochenstunden vorgesehen.
Darüber hinaus haben Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 9 und 10 die Möglichkeit,
Wahlpflichtkurse aus dem Lernbereich Arbeit/Wirtschaft/Technik zu wählen.
Drucksache 16/9946 – 102 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIm Schuljahr 2000/2001 wurden in diesem Bereich 702 Kurse mit einem Stundenumfang von
1584 Stunden angeboten.
Eine Ausweitung der vorhandenen Möglichkeiten ist zur Zeit nicht geplant.
An den Gesamtschulen wird das Fach Wirtschaftslehre von den Klassen 7 bis 10 im ersten
Wahlpflichtbereich zusammen mit der zweiten Fremdsprachen und Technik angeboten. Darüber
hinaus hat das Fach Weltkunde hohe berufsorientierende Lehrplananteile.
An den gymnasialen Oberstufen wird bereits seit dem Schuljahr 1990 das Fach
Wirtschaft/Politik als Wahlgrundkurs erteilt.
Halbjahresthemen sind dabei ”Die Unternehmung”, ”Der Verbraucher in der Marktwirtschaft”
und ”Gesamtwirtschaftliche Aufgabenfelder”.
Ergänzend werden Praktika in der Sekundarstufe II durchgeführt, die in Anbindung an die
gewerbliche Wirtschaft in der Region die erworbenen Kenntnisse verstärken bzw. das Interesse
für neue Fragestellungen zu Wirtschaftsabläufen wecken.
Derzeit wird für das Fach Wirtschaft / Politik ein neuer Lehrplan vorbereitet, der voraussichtlich
im Jahre 2002 verbindlich wird.
Mit dem Zuschnitt des Faches werden die wirtschaftspolitischen Fragestellungen in ein
übergreifendes gesellschaftswissenschaftlich fundiertes Aufgabenfeld eingefügt. So kommt dem
Wirtschaft/Politik-Unterricht eine hohe Bedeutung zu, die Schülerinnen und Schüler zu
befähigen, sich in einer modernen Gesellschaft zurechtzufinden.
Das Fach beginnt in der Oberstufe mit einer systematischen Vermittlung fachlicher Grundlagen.
Folgende Kompetenzen werden dabei angestrebt:
Kompetenz durch systematischen Erwerb von Kenntnissen der Ökonomie mit
volkswirtschaftlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Schwerpunkten.
Kompetenz in fachwissenschaftlichen Methoden durch Einführung in
wissenschaftspropädeutisches Arbeiten.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 103 – Drucksache 16/9946Kompetenz zum eigenständigen und verantwortlichen Handeln durch Reflektieren von Werten
sowie durch Verbesserung der Kommunikationsfähigkeiten, dem Mut zum selbständigen
Handeln und dem Erkennen von Entscheidungsspielräumen und Handlungsmöglichkeiten sowohl
als Staatsbürger wie als Individuum.
Entsprechend der Oberstufenverordnung vom 21.12.98 wird das Fach Wirtschaft/Politik wie
Geschichte und Erdkunde obligatorisch in der Einführungszeit unterrichtet.
Im Kurssystem des 12. und 13. Jahrgangs gehört es zum Aufgabenfeld der
gesellschaftswissenschaftlichen Fächer.
Die für das Feld Wirtschaft wichtigen Themenstellungen sind in Halbjahresthemen
zusammengefasst.
Mit der Entscheidung für das komplexe Konzept des Faches Wirtschaft/Politik wird einerseits
der Notwendigkeit Rechnung getragen, den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse und
Fähigkeiten für das Leben in einer arbeitsteiligen Erwerbsgesellschaft zu vermitteln und andererseits
eine isolierte Fragestellung durch die Abgrenzung in einem eigenständigen Fach Wirtschaft zu
vermeiden.
Obwohl es richtig ist, dass in allen Jahrgangsstufen in den geeigneten Fächern Fragen des
Lebens in einer arbeitsteiligen Erwerbswirtschaft thematisiert werden, so ist doch eine Bündelung
gesellschaftswissenschaftlicher Problemstellung in der Gymnasialen Oberstufe sinnvoll.
Deswegen wird die Einführung eines isolierten Faches Wirtschaft nicht für sinnvoll gehalten,
aber eine Kombination - wie in Schleswig-Holstein praktiziert - als bewährt eingeschätzt.
Drucksache 16/9946 – 104 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeThüringen
1. Ausgangslage
Es ist eine wichtige Aufgabe der Thüringer Schulen, einen Beitrag zur wirtschaftlichen
Grundbildung und zur Berufs- und Studierfähigkeit zu leisten. Ökonomische Bildung wird im
Zusammenhang mit politischer Bildung gesehen.
Für die Auswahl der Unterrichtsthemen in den Wirtschaftsfächern sind in Thüringen folgende
Kriterien maßgebend: Fachlicher Stellenwert (Fachwissenschaft), Berücksichtigung von
Schlüsselproblemen sowie Aktualität und Interesse der Schüler.
Besonders in der Mittelstufe wird bei der Auswahl der Themen die Lebens- und Erfahrungswelt
der Schüler berücksichtigt. So können Akzeptanz- und Motivationsprobleme der Schüler
vermindert werden.
Die Lernkonzepte gehen von fünf Inhaltsfeldern aus, die jeweils einen Themenblock bilden und
sich aus dem Grundmodell des Wirtschaftskreislaufes ableiten lassen:
a) Privater Haushalt
b) Unternehmen
c) Wirtschaftsordnung
d) Staat
e) Ausland.
Die Grundlage für dieses Konzept bildet die Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung des
demokratischen freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates (Art. 20,1 GG).
In den Wirtschaftsfächern der Regelschule2) werden vor allen Fragen der
Berufswahlvorbereitung, die Funktion bzw. Rolle der Schüler als Konsumenten, als künftige Auszubildende,
Arbeitnehmer, Arbeitgeber und ihre Rolle als mündige Wirtschaftsbürger behandelt. Außerdem
stehen grundlegende volks- und betriebswirtschaftliche Themen im Vordergrund.
Um den Übergang von der Schule in den Beruf und die weitere Berufsplanung gut bewältigen
zu können, sind einerseits Kenntnisse über die Berufswelt und die örtlichen, regionalen und
nationalen Wirtschaftsstrukturen erforderlich, andererseits grundlegende Fähigkeiten, die nur
durch systematisches Lernen erworben werden können, wie Kommunikations- und Interaktions-2) in Thüringen mit Bildungsgängen, die zum Hauptschul- und Realschulabschluss führen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 105 – Drucksache 16/9946fähigkeit, Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein oder die Fähigkeit, Informationen zu
beschaffen und zu verarbeiten und Problemlösungsstrategien zu entwickeln.
Der Wirtschaftsunterricht am Gymnasium ist mehr auf wirtschaftspolitische und
betriebswirtschaftliche Schwerpunktthemen ausgerichtet.
Das Grund- und Leistungsfach Wirtschaft und Recht, im Ensemble der anderen an der
wirtschaftlichen Bildung beteiligten Fächer, hat die allgemeine Studierfähigkeit zum Ziel und
ermöglicht eine wissenschaftsorientierte bzw. wissenschaftspropädeutische Auseinandersetzung
mit wirtschaftlichen Fragen. Der Unterricht ist stärker theoretisch orientiert und bereitet die
Jugendlichen auf ein Studium – ohne die Berufswahlvorbereitung zu vernachlässigen – und auf
ihre Funktion bzw. Rolle als mündige Wirtschaftsbürger vor.
2. Zum Stand der Umsetzung der Lernkonzeption in den einzelnen Fächern der
Stundentafel, in den Schularten und Schulstufen
Die wirtschaftliche Bildung wird in Thüringen sowohl fachspezifisch als auch
fächerübergreifend im Rahmen der Allgemeinbildung betrachtet.
Für die wirtschaftliche Bildung sind alle Fächer, insbesondere jedoch die Fächer des
Unterrichtsbereiches Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT), Deutsch, Ethik, Evangelische und
Katholische Religionslehre, Sozialkunde, Sozialwesen und Geographie verantwortlich.
Die Regelschule (Klassenstufen 5 bis 9 bzw.10) vermittelt eine allgemeine und
berufsvorbereitende Bildung und schafft die Voraussetzung für eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Diese
in § 4 Absatz 3 des Thüringer Schulgesetzes formulierte Aufgabe ist ein wesentliches Ziel der
Thüringer Regelschule.
In der Thüringer Stundentafel sind folgende arbeitsweltbezogene Fächer festgeschrieben:
Regelschule
Werken Klassenstufe 5 und 6
Wirtschaft und Technik (WT) Profilfach für den Hauptschulabschluss, Kl. 7, 8 und 9
Wirtschaft und Recht Profilfach für den Realschulabschluss, Kl. 8, 9 und 10
Wirtschaft-Umwelt-Europa Wahlpflichtfach für den Realschulabschluss, Kl. 7, 8, 9 und
10
Informationstechnische
Grundbildung
Kl. 7
Gymnasium
Wirtschaft und Recht Kl. 9 bis 12, einschließlich Grund- und Leistungsfach
Drucksache 16/9946 – 106 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNeben wirtschaftlichen Themen im Allgemeinen sind die Berufswahlvorbereitung und die
Berufswegplanung als Lehr- und Lerninhalt in den Fachlehrplänen direkt ausgewiesen.
Das fächerübergreifende Thema „Berufswahlvorbereitung“ (BWV) lässt sich aufgrund seiner
Komplexität nicht in die Fachstruktur nur eines Unterrichtsfaches einordnen und wird daher in
verschiedenen Fächern bearbeitet. In Form von Empfehlungen und durch die systematische
Einbindung in die Fachinhalte und in spezifische Projekte ist das fächerübergreifende Thema
„Berufswahlvorbereitung“ seit dem Schuljahr 1999/2000 in den Thüringer Lehrplänen
festgeschrieben.
Der Unterrichtsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) legt mit seinen Intentionen,
insbesondere im Bereich Wirtschaft, die Grundlage für wirtschaftliche Bildung. Auf dieses
Grundverständnis können die Fächer Ethik, Evangelische und Katholische Religionslehre, Sozialkunde,
Geographie zurückgreifen und damit Fachinhalte (z. B. Wirtschaftsethik, Wirtschaftsgeographie)
festigen oder erweitern.
Durch das konsequente Verknüpfen von Theorie und Praxis soll die Lern- und Leistungsqualität
verbessert und Schülerinnen und Schüler wirtschaftlich gebildet werden.
Planspiele, Expertenbefragungen, Lehrgänge, Betriebspraktika, Betriebserkundungen werden
als methodische Formen genutzt, um den lerntheoretischen, fachdidaktischen und allgemein
pädagogischen Erkenntnissen zu entsprechen. Durch Lernortwechsel wird Praxisnähe gesichert.
Das Schülerbetriebspraktikum in der Regelschule ist in den letzten beiden Jahren vor dem
Schulabgang verbindlich. Es liefert gezielte Informationen zur Arbeits- und Wirtschaftswelt und
bereitet die Schüler so auf die Berufswelt vor. Jeder Schüler absolviert mindestens ein 14tägiges
Betriebspraktikum während seiner Schulzeit. Das Betriebspraktikum bietet die Möglichkeit, alle
Schüler, auch dienjenigen, die nicht unmittelbar vor der Berufswahl stehen (Schüler am
Gymnasium), entsprechend ihren Interessen und Neigungen mit dem Arbeits-, Berufs- und
Wirtschaftsleben vertraut zu machen
3. Schulversuche und Projekte
3.1 Schulversuche und Projekte zur Schulentwicklung an Regelschulen
3.1.1 Schulversuch „Förderung in einem handlungs- und projektorientierten Unterricht
in den Klassenstufen 7 und 8 der Regelschule“ – Praxisklassen
Schüler der Klassenstufe 6, die sich bereits im 7. Schulbesuchsjahr befinden und deren
Versetzung erneut in Frage gestellt ist, sollen durch diesen Schulversuch in besonderer Weise ge-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 107 – Drucksache 16/9946fördert werden.
Inhalte und Ziele:
Im Schulversuch sollen neue Möglichkeiten eröffnet werden, Schüler der Klassenstufen 7 und
8 der Regelschule so zu fördern, dass sie wieder erfolgreich lernen können, regelmäßig am
Unterricht teilnehmen und einen Schulabschluss an der Regelschule erreichen.
Der Schulversuch setzt auf drei Pfeiler:
Intensive Beratung, ein anders gestalteter Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8 sowie eine
systematische Vernetzung mit außerschulischen Partnern auf regionaler Ebene.
Eine veränderte Stundentafel mit 34 Wochenstunden, deren Umsetzung in einem besonders
rhythmisierten Schulalltag erfolgen kann, unterstützt die Intention dieses Schulversuchs. Neben
dem Erhalt der grundlegenden Fächer Deutsch und Mathematik erfolgt eine Zusammenfassung
von Sachfächern, wobei besonders die W-T-Bereiche mit handwerklich-praktischer Arbeit
betont werden.
Eine feste Struktur, die täglich praktische Arbeit vorsieht, soll den besonderen Bedürfnissen der
Jugendlichen entgegenkommen und sie zum täglichen Schulbesuch motivieren.
Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt in Form einer Längsschnittuntersuchung.
3.1.2 „Maßnahmen zur Stärkung der Regelschule in Thüringen – freiwilliges 10.
Schuljahr für Schüler des Hauptschulbildungsganges (F 10)“
Mit dieser Konzeption wird Schülern des Hauptschulbildungsganges ein freiwilliges
10. Schuljahr angeboten. Vor allem Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und Wirtschaft und
Technik sollen vervollkommnet, gefestigt und durch handlungs- und projektorientierte Arbeit
in der Schule und an außerschulischen Lernorten vertieft werden. Die Teilnahme an längeren
Praktika fördert diese Ausbildung.
3.1.3 Projekt zur Schulentwicklung „(Mehr)Technik an Regelschulen“
Mit diesem Projekt wird allen Regelschülern mehr technische Bildung angeboten. Bestehende
Fächer und Strukturen bleiben weitgehend erhalten, da infolge der demographischen
Entwicklung (Schülerrückgang!) eine Erweiterung des Fächerangebots an den Regelschulen nicht
angeraten erscheint.
Drucksache 16/9946 – 108 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3.2 Projekte im Rahmen der Kooperation SCHULE WIRTSCHAFT
3.2.1 Projekt „Berufswahlentscheidung als Bestandteil des Lebenskonzeptes“ – Beitrag
Thüringens zur Initiative im Programm des BMBF „Schule – Wirtschaft /
Arbeitsleben“
Um die Berufswahlvorbereitung an den Schulen noch weiter zu verbessern, beteiligt sich
Thüringen an diesem Projekt mit insgesamt 18 Regelschulen in vier verschiedenen Regionen
mit etwa 1.600 Schülern, vorwiegend Vorabgangs- und Abgangsklassen.
Im Ergebnis des Projektes soll ein Internetportal mit allen wichtigen Informationen zum Thema
Berufswahlvorbereitung entstehen. (
www.schule-wirtschaft-thueringen.de)
3.2.2 Trans - Job
Auf eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen setzt das auf vier Jahre
angelegte bundesweite Projekt. Es wird von der Stiftung der Deutschen Wirtschaft getragen und
vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. In Thüringen besteht
eine Kooperation zwischen der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, dem Thüringer
Kultusministerium, der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT, dem Bildungswerk der
Thüringer Wirtschaft und dem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung
und Medien (ThILLM).
Durch eine kontinuierliche und systematische Zusammenarbeit zwischen Schulen und
Unternehmen werden Schülerinnen und Schüler befähigt, selbst- und mitverantwortlich am Arbeits-
und Wirtschaftsleben teilzunehmen.
3.2.3 Projekt InPrax – Intensives Praxiserleben für Schüler, Lehrer und Unternehmer
Die Optimierung der Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft stellt im Rahmen der Initiative
für Beschäftigung! ein zentrales Anliegen dar. Mit dem Projekt InPrax ist ein Modell
entstanden, bei dem eine feste Partnerschaft zwischen Schulen und Betrieben initiiert wird. Schulen und
Betriebe kooperieren zu beiderseitigem Vorteil.
Projektziele sind u.a.:
- vorhandene Möglichkeiten zur Berufswahlvorbereitung und Berufswegeplanung
zusammenführen und in das Schulprofil langfristig fest einbinden
- auf regionale Arbeits- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie auf moderne zukunftsträch-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 109 – Drucksache 16/9946tige Berufsbilder orientieren
- Lehrern Einblick in die wirtschaftlichen Zusammenhänge in der Region verschaffen
- Mitarbeitern der Unternehmen Einblick in die Schul- und Unterrichtswirklichkeit zu
gewähren
- Kooperation zwischen den Schulen, den Unternehmen, der Arbeitsverwaltung und dem
Staatlichen Schulamt unter Einbeziehung des regionalen Arbeitskreises SCHULE
WIRTSCHAFT stiften und vertiefen
3.2.4 „Fit for Future“
Im Sommer 2000 hat die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG (CCE AG) das
Gemeinschaftsprojekt „Fit for Future“, ein innovatives Zukunfts-Programm für Schülerinnen und Schüler der
Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gestartet. Durchgeführt wird dieses Programm
in Zusammenarbeit mit den Landesarbeitsgemeinschaften SCHULE WIRTSCHAFT Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen, den Landesarbeitsämtern und mit Unterstützung der
Kultusministerien der beteiligten Länder. Es richtet sich an alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 16
Jahren und hilft ihnen -rechtzeitig vor der konkreten Bewerbungsphase um einen
Ausbildungsplatz- bei der persönlichen und beruflichen Orientierung.
3.2.5 „Berufeinformationsoffensive der IHK Erfurt – Wirtschaft und Schule gehen neue
Wege“
Ziel der Initiative ist es u.a., den strukturellen Wandel der regionalen Wirtschaft mit seinen
veränderten Anforderungen an Schüler als spätere Auszubildende deutlich zu machen und für
technische Berufe zu werben.
3.2.6 Projekt „Jugend-Schule-Wirtschaft“
Das Projekt „Jugend-Schule-Wirtschaft“ ist konzipiert als ein Gemeinschaftsprojekt der Partner:
- Deutsche Bank Stiftung Alfred Herrhausen „Hilfe zur Selbsthilfe“
- acht Zeitungen in den neuen Bundesländern
- acht Zeitungen in den alten Bundesländern
- je eine Zeitung in Polen, Tschechien und Ungarn
- IZOP-Institut zur Objektivierung von Lern- und Prüfungsverfahren und ca. 2000
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Gymnasien, Gesamtschulen,
Wirtschaftsgymnasien, berufsbildende Schulen) sowie deren Lehrerinnen und Lehrer.Das IZOP- Institut betreut das Projekt organisatorisch und pädagogisch während der gesamten
Drucksache 16/9946 – 110 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeLaufzeit.
Im Projekt wählen Schüler ein Wirtschaftsthema oder ein sozialkundliches Thema und
recherchieren vor Ort. Über diese Recherchen verfassen sie Artikel für ihre Partnerzeitung.
Redakteure und Mitarbeiter der örtlichen Filialen der Deutschen Bank stehen den Jugendlichen
beratend zur Seite. Die Schüler schreiben eine Facharbeit zu dem selbstgewählten
Wirtschaftsthema (als Einzel-, Gruppen- oder Klassenleistung). Die besten Projektergebnisse
werden von einer Jury bewertet und auf einer Abschlussveranstaltung prämiiert.
4. Kooperationen- außerunterrichtliche Aktivitäten- Maßnahmen zur Sicherung der
Ausbildungsfähigkeit
Im Bereich der wirtschaftlichen Bildung aller Thüringer Schüler ist eine breite Unterstützung
durch außerschulische Partner, insbesondere der Wirtschaft unabdingbar. Mit der „Vereinbarung
über die Gestaltung der Zusammenarbeit zur weiteren Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit,
insbesondere der Abgänger der Regelschulen im Freistaat Thüringen“ wird die Zusammenarbeit
verbessert.
Als „neue Wege“ werden u. a. beschritten:
- "Wirtschaftsvertreter in die Schulen"
Vertreter der Wirtschaft halten Vorträge im Unterricht und geben Einblicke in die
Wirtschaft/Unternehmensabläufe.
- Nutzung von überbetrieblichen Ausbildungsstätten/-zentren für Projekte und die erstärkte
ökonomisch-technische Bildung an Regelschulen
- Unterstützung von Neugründungen und bestehenden Schülerfirmen durch die Wirtschaft
(Know-how, Sponsoren, u.ä.)
Für Schüler der Regelschulen werden darüber hinaus in Kooperation mit der
Landesarbeitsgemeinschaft SCHULE WIRTSCHAFT eine „Berufsorientierungs-Woche“ und für Schüler der
Gymnasien das Planspiel „Wirtschaftswoche“ angeboten.
Zur Stärkung von Eigeninitiative und Unternehmensgeist unterstützt das Thüringer
Kultusministerium in Kooperation mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) die Gründung
von Schülerfirmen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 111 – Drucksache 16/99465. Lehrerbildung
Die überwiegende Mehrheit der in den Wirtschaftsfächern unterrichtenden Lehrer hat über
Weiterbildungslehrgänge des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung
und Medien eine Unterrichtserlaubnis erworben. Darauf aufbauend absolvieren gegenwärtig 70
Lehrer, die am Gymnasium Wirtschaft und Recht unterrichten, ein Ergänzungsstudium mit
Abschluss Staatsexamen an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena.
Betriebliche Informationspraktika von Lehrkräften (maximal zwei Wochen) sollen den
Unterricht verstärkt an der betrieblichen Wirklichkeit orientieren und seine Praxisnähe garantieren.
Darüber hinaus wird der Kontakt zwischen Schule und Praktikumsstätte gefördert.
6. Hinweise zur weiteren Entwicklung
Schüler müssen die Möglichkeit haben, sich schon im allgemein bildenden Schulwesen mit den
regionalen, nationalen und internationalen Veränderungen in der Wirtschaft auseinander zu
setzen.
Auf der Grundlage der in den Thüringer Lehrplänen vorhandenen Freiräume werden deshalb -
insbesondere in den Wirtschaftsfächern- aktuelle Inhaltsbereiche wie z. B. „E-Commerce“ und
„Zweite wirtschaftliche Globalisierungsära“ im Unterricht thematisiert.
Das bereits in Ansätzen vorhandene schlüssige, aufeinander aufbauende und durchgängige
Konzept der wirtschaftlichen Bildung von der Klassenstufe 1 bis 12 wird weiter vervollkommnet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]