Einführung eines Freiwilligen ökologischen Jahres
der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Hanna Wolf, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Angelika Barbe, Friedhelm Julius Beucher, Anni Brandt-Elsweier, Hans Martin Bury, Marion Caspers-Merk, Ludwig Eich, Dr. Konrad Elmer, Elke Ferner, Monika Ganseforth, Iris Gleicke, Dr. Liesel Hartenstein, Günther Heyenn, Stephan Hilsberg, Ilse Janz, Siegrun Klemmer, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Ulrike Mascher, Dr. Dietmar Matterne, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Manfred Reimann, Margot von Renesse, Ursula Schmidt (Aachen), Renate Schmidt (Nürnberg), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Regina Schmidt-Zadel, Erika Simm, Antje-Marie Steen, Margitta Terborg, Uta Titze, Ralf Walter (Cochem), Dr. Konstanze Wegner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Axel Wernitz, Inge Wettig-Danielmeier, Dr. Margrit Wetzel, Uta Zapf
Vorbemerkung
Vor nunmehr einem Jahr hat die Bundesministerin für Frauen und Jugend die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Einführung eines Freiwilligen ökologischen Jahres (FöJ) angekündigt. Der Entwurf wurde jedoch bisher nicht eingebracht.
In einigen Bundesländern finden seit mehreren Jahren Modellversuche eines Freiwilligen ökologischen Jahres statt, deren Auswertung in die Konzeption für ein FöJ-Bundesgesetz einfließen kann.
Auch die langjährigen Erfahrungen mit dem Freiwilligen sozialen Jahr (FsJ) und insbesondere die Kritik an dessen Konzeption und Durchführung müssen bei der gesetzlichen Regelung des FöJ berücksichtigt werden.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen22
Hält die Bundesregierung an ihrer Absicht fest, ein Freiwilliges ökologisches Jahr (FöJ) einzuführen, und wenn ja, wann soll der Gesetzentwurf vorgelegt werden, und, wann soll das Gesetz in Kraft treten?
a) Welche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung mit der Einführung eines FöJ?
b) Stimmt diese Zielsetzung der Bundesregierung mit den Vorstellungen der BUND-Jugend, die bereits im August 1991 ein detailliertes Positionspapier vorgelegt hat, überein, wonach das FöJ im Rahmen der politischen Jugendarbeit ein ökologisches Bildungsjahr sein soll, welches dazu beitragen kann, die Orientierungslosigkeit Jugendlicher zu vermindern, indem sie
ökologische Zusammenhänge erlernen,
umweltrelevantes, selbständiges und kooperatives Handeln erproben,
die kritische Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen versuchen,
gesellschaftliche und politische Prozesse vor dem Hintergrund des Umwelt- und Naturschutzes kennenlernen und daraus Zukunftsperspektiven für das eigene Leben in der Gesellschaft ableiten,
sich über Berufsmöglichkeiten im Umwelt- und Naturschutz informieren,
die Bereitschaft zu langfristigem Engagement entwickeln und
für Natur und Umwelt arbeiten?
a) Welche Arbeiten sollen die Jugendlichen im FöJ leisten?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei der Gestaltung des FöJ von einem ganzheitlichen Verständnis von Umweltschutz ausgegangen werden muß und daß das FöJ daher über den praktischen Einsatz im Gelände hinaus auch andere Arbeitsfelder, wie z. B. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung, -beratung und -erziehung, Mitarbeit bei umweltrelevanten politischen Prozessen, wissenschaftliche und theoretische Arbeit sowie allgemeine Organisationsarbeit, gleichberechtigt umfassen muß?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Jugendliche im FöJ keinesfalls als billige Hilfskräfte mißbraucht werden dürfen, wie es im Freiwilligen sozialen Jahr (FsJ) insbesondere im Bereich der Kranken- und Altenpflege vorkommt?
a) Ist vorgesehen, daß die nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände und die nach § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe die Trägerschaft für das FöJ übernehmen können, und welche sonstigen Institutionen sollen die Trägerschaft erhalten?
b) Welche Voraussetzungen müssen potentielle Träger des FöJ erfüllen, und welche Aufgaben sollen sie übernehmen?
a) Welche Einsatzstellen für das FöJ sind vorgesehen, und welche Voraussetzungen müssen diese Einsatzstellen erfüllen?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Einsatzstellen Einrichtungen oder Verbände sein sollen, die
im Umweltschutz tätig sind oder tätig werden wollen und Erfahrung in der (Zusammen-)Arbeit mit Jugendlichen haben,
mindestens eine hauptamtliche Kraft beschäftigen,
den Einsatz der Jugendlichen arbeitsmarktneutral als zusätzliche Kraft mit sinnvoller Tätigkeit gewährleisten,
eine qualifizierte fachliche und pädagogische Anleitung gewährleisten,
mehr als einen Tätigkeitsschwerpunkt bieten,
den Jugendlichen die Möglichkeit zur Reflexion ihrer Arbeit und zur Weitervermittlung von Erfahrung und Information geben und
möglichst zwei oder mehr Stellen bieten?
a) Welche Aufgaben soll die begleitende Bildungsarbeit erfüllen, und welche Inhalte sind vorgesehen?
b) Wird die Bundesregierung im Gesetz für das FöJ eine Festlegung über die Dauer der begleitenden Bildungsarbeit treffen, damit nicht, wie beim FsJ, die Träger nach eigenem Gutdünken hierüber entscheiden und große Unterschiede hinsichtlich der Dauer der Bildungsarbeit verschiedener Träger entstehen?
Wie soll das FöJ finanziert werden?
a) Wie werden die Jugendlichen im FöJ sozial abgesichert?
b) Welche finanziellen und sonstigen Leistungen sollen sie während ihres Dienstes erhalten?
c) Wird analog zu Wehr- und Zivildienstleistenden die Mitversicherung in der Familienkrankenversicherung um die Dauer des Dienstes verlängert?
d) Welche sonstigen rechtlichen Neuregelungen sind im Zusammenhang mit einem FöJ-Bundesgesetz geplant?
e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die unzureichende soziale Absicherung der Jugendlichen im Freiwilligen sozialen Jahr und die damit verbundenen materiellen Nachteile einer Neuregelung bedürfen und keinesfalls auf die Jugendlichen übertragen werden dürfen, die ein Freiwilliges ökologisches Jahr ableisten werden?
Wie steht die Bundesregierung zur Frage der Anerkennung eines FöJ oder FsJ als weitere Wehr- und Zivildienstausnahme?
Wird die Bundesregierung gegenüber den Ländern darauf hinwirken, daß das FöJ als Praktikum auf bestimmte Studien- und Ausbildungsgänge angerechnet wird?
Wie will die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das Freiwillige soziale Jahr nicht arbeitsmarktneutral durchgeführt wird, die Arbeitsmarktneutralität des FöJ sichern?
Welche Erfahrungen wurden in den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit der Erprobung des FöJ gemacht, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus für das FöJ-Bundesgesetz?