BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Förderung von umweltrelevanten Projekten durch die EG-Strukturfonds (G-SIG: 12010916)

Kriterien für die Verwendung von Mitteln aus den EG-Strukturfonds, Finanzierung größerer Projekte in den neuen Bundesländern, Aufteilung auf die verschiedenen Sektoren; Verstöße gegen die EG-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung sowie andere umweltrelevante Richtlinien und Abkommen beim Einsatz von Strukturfonds-Mitteln in den Mitgliedstaaten, überproportionale Verwendung für Straßenbauprojekte, Reform der Strukturfondsverordnungen mit dem Ziel nachhaltiger und umweltverträglicher Entwicklung, entsprechende Initiativen der Bundesregierung in den neuen Ländern, u.a. Beteiligung der Umweltbehörden und -verbände

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

07.09.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/300906.07.92

Förderung von umweltrelevanten Projekten durch die EG-Strukturfonds

der Abgeordneten Dr. Liesel Hartenstein, Brigitte Adler, Robert Antretter, Angelika Barbe, Lieselott Blunck, Hans Martin Bury, Wolf-Michael Catenhusen, Ludwig Eich, Elke Ferner, Lothar Fischer (Homburg), Monika Ganseforth, Gabriele Iwersen, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Rolf Koltzsch, Dr. Klaus Kübler, Eckart Kuhlwein, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Edith Niehuis, Manfred Reimann, Bernd Reuter, Günter Rixe, Otto Schily, Dietmar Schütz, Rolf Schwanitz, Bodo Seidenthal, Siegfried Vergin, Gerd Wartenberg (Berlin), Dr. Konstanze Wegner, Wolfgang Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Gert Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Margrit Wetzel, Dieter Wiefelspütz, Verena Wohlleben, Hanna Wolf

Vorbemerkung

Die 1975 ins Leben gerufene Regionalpolitik der EG hat sich mit der Einrichtung von drei Strukturfonds den Ausgleich der großräumigen Entwicklungsunterschiede in der Gemeinschaft zum Ziel gesetzt. Über die Bereitstellung von mittlerweile beträchtlichen Finanzmitteln werden Programme und Projekte zur Förderung des wirtschaftlichen Aufbaus, zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Umstrukturierung der Landwirtschaft in den benachteiligten Gebieten unterstützt, insbesondere in den Randgebieten der Gemeinschaft.

Die Umweltdimension der Fördermaßnahmen blieb lange Zeit bei den Entscheidungen unbeachtet. Dies zeigen vor allem Beispiele aus den südlichen EG-Mitgliedstaaten. Nach der Reform der EG-Strukturfondsverordnungen im Jahre 1988 wurde den Belangen des Umweltschutzes eine größere Bedeutung zuerkannt, aber es kam nicht zu einem Durchbruch im Sinne des präventiven Umweltschutzes. Das Europäische Parlament kritisiert, ebenso wie nationale und internationale Umweltverbände, insbesondere folgende Mängel:

  • unzureichende, zu späte oder unvollständige Umweltverträglichkeitsprüfungen,
  • Verstöße gegen die EG-Vogelschutzrichtlinie und sonstige, von der EG und/oder den Mitgliedstaaten unterzeichneten Abkommen zum Schutz von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten,
  • die Nichtberücksichtigung von weniger umweltbelastenden Projektalternativen,
  • mangelnde Transparenz bei Planungen und Entscheidungen in den entsprechenden Gremien,
  • die fehlende Bereitschaft nationaler und regionaler Behörden, die Öffentlichkeit über geplante Vorhaben umfassend zu informieren und Umweltverbände bei der Erstellung von Konzepten zu beteiligen,
  • ungenügende Kontroll- und Sanktionsmechanismen der Kommission bei der Projektüberwachung.

Derzeit plant die Kommission eine erneute Reform der Strukturfondsverordnungen, die nach 1993 durchgeführt werden soll. Zur Verankerung des Prinzips einer nachhaltigen Entwicklung schlagen die europäischen Umweltverbände vor, daß umweltverträgliche Gesamtkonzepte für ganze Regionen finanziell gefördert werden sollen. Eine Entschließung des Europäischen Parlaments für eine umweltorientierte Reform der Regionalpolitik ist in der Beratung.

Seit der Vollendung der deutschen Einheit fließen Gelder aus den Strukturfonds auch in die im Aufbau begriffenen neuen Länder. Auch hier sind neben den angestrebten Strukturverbesserungen teilweise negative ökologische Auswirkungen festzustellen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen12

1

Nach welchen Kriterien richtet sich die Verwendung der Gelder aus den EG-Strukturfonds generell?

2

Welche größeren Projekte werden in den neuen Ländern mit Mitteln aus den EG-Strukturfonds finanziert?

3

Welchen Kriterien wird dabei in den neuen Ländern Vorrang eingeräumt?

4

Welche Kompetenzen stehen jeweils der Bundesregierung und den Landesregierungen bei der Entscheidung über die Projekte zu?

5

Wie teilen sich die für die neuen Länder bis 1994 vorgesehenen Mittel von 13,9 Mrd. ECU auf die verschiedenen Sektoren (Energieerzeugung, Wasserversorgung, Gewerbeansiedlung, Straßenbau usw.) auf?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die EG - Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (85/337/EWG) bei einer Reihe aus den Strukturfonds finanzierter Projekte in den Mitgliedstaaten nachweislich entweder sehr oberflächlich gehandhabt oder aber überhaupt nicht angewendet wurde?

7

Trifft es zu, daß eine Reihe von aus den EG-Strukturfonds finanzierten Projekten gleichzeitig gegen mehrere EG-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, UVP-Richtlinie) und gegen von der EG selbst ratifizierte Abkommen (Berner und Bonner Konvention, RAMSAR-Abkommen) verstoßen, so beispielsweise das Projekt zur Umleitung des Flusses Acheloos in Westgriechenland?

8

Trifft es zu, daß rund 80 % aller Finanzmittel für Straßenbauprojekte verwendet werden (Quelle: 14. Jahresbericht der EG-Kommission zum Regionalfonds)?

9

In welcher Weise und mit welcher Zielsetzung sollen die Strukturfondsverordnungen bei der anstehenden Reform verändert werden?

10

Unterstützt die Bundesregierung die Initiative von 66 europäischen Umweltverbänden, ein neues Ziel in die Strukturfonds einzubauen, nämlich die Sicherstellung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung?

11

Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, damit sich frühere Fehler beim Vollzug der Strukturfondsverordnungen in den neuen Bundesländern nicht wiederholen, insbesondere hinsichtlich der Transparenz der Mittelverwendung und der Einhaltung des EG-Rechts?

Trifft es in diesem Zusammenhang zu, daß bei der Erstellung der Aktionsprogramme für die neuen Länder keine räumliche Schwerpunktsetzung und keine Differenzierung nach den fünf Förderzielen vorgenommen wurden, die den regionalen Besonderheiten Rechnung tragen könnten?

12

In welcher Weise will die Bundesregierung sicherstellen, daß eine Beteiligung der Umweltbehörden und -verbände in den Begleit- und Bewertungsausschüssen auf Länderebene erfolgt, da diese einen entscheidenden Einfluß auf die Förderung von Investitionsvorhaben besitzen?

Bonn, den 6. Juli 1992

Dr. Liesel Hartenstein Brigitte Adler Robert Antretter Angelika Barbe Lieselott Blunck Hans Martin Bury Wolf-Michael Catenhusen Ludwig Eich Elke Ferner Lothar Fischer (Homburg) Monika Ganseforth Gabriele Iwersen Marianne Klappert Siegrun Klemmer Rolf Koltzsch Dr. Klaus Kübler Eckart Kuhlwein Christoph Matschie Heide Mattischeck Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Dr. Edith Niehuis Manfred Reimann Bernd Reuter Günter Rixe Otto Schily Dietmar Schütz Rolf Schwanitz Bodo Seidenthal Siegfried Vergin Gerd Wartenberg (Berlin) Dr. Konstanze Wegner Wolfgang Weiermann Reinhard Weis (Stendal) Gert Weisskirchen (Wiesloch) Dr. Margrit Wetzel Dieter Wiefelspütz Verena Wohlleben Hanna Wolf

Ähnliche Kleine Anfragen