Umgang mit dem „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not"
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
In keinem westeuropäischen Industrieland gibt es so eine „demographische Überalterung" wie in Deutschland. In den Alt-Bundesländern beträgt der Anteil von Kindern unter 15 Jahren an der Gesamtbevölkerung 15,1 %. Ihnen steht ein Anteil der über 65 jährigen Bürger von 15,3 % gegenüber. Die Entwicklung in den neuen Bundesländern wird diesen Trend sicher weiter vertiefen.
1991 wurden in den neuen Bundesländern 107 000 Kinder geboren. Das sind 6,6 % Lebensgeborene je 1 000 Einwohner; 1990 betrug der Prozentsatz noch 10,8.
Der Kinderwunsch wird unter dem Druck wirtschaftlicher Probleme und immer kostspieliger werdenden Kindertagesstätten ein Wunsch, der in der Werteskala junger Menschen einen hinteren Platz einnimmt. Das wird auch durch die alarmierenden Zahlen der Sterilisationen bekräftigt.
Unter diesen Bedingungen kommt der Unterstützung der Frauen und Familien, die sich dennoch für ein — für ihr — Kind entscheiden, höchste Priorität zu.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Mit welcher Geldsumme wurde die Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind" 1991 und 1992 ausgestattet?
Wie viele Anträge sind 1991 und bisher 1992 aus den neuen Bundesländern bei der Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind" eingegangen?
Wie viele Anträge wurden davon positiv bearbeitet?
Wie hoch waren die Zahlungen 1991 und bisher 1992, differenziert nach den einzelnen Bundesländern?
Ist das Zusammenwirken zwischen Schwangerschaftsberatungsstellen, wo die hilfesuchende Frau ihren Antrag abgeben muß, und der Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind" so organisiert, daß eine sachkundige Entscheidung für eine tatsächliche individuelle Hilfe der Betroffenen gewährleistet wird?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, daß mit dem im Haushaltsjahr 1991 und 1992 jeweils unter dem Kapitel 18 02 Titel 685 58 eingestellten 40 Mio. DM dem Anliegen des Hilfsfonds entsprochen werden kann?
Wie begründet die Bundesregierung, daß im Laufe des Geschäftsjahres die in der Presse bekanntgegebene Summe per 1. Januar 1992 restriktiv verändert wurde?
Wie begründet die Bundesregierung die Verletzung der Besitzstandswahrung auf diesem Gebiet?
Wie gedenkt die Bundesregierung 1993 zu verfahren, wenn der „Hilfsfonds für schwangere Frauen in Not" und die „Stiftung Mutter und Kind" zusammengelegt werden?
Welche Teilbereiche bleiben dann in welcher Höhe erhalten?
Wie gedenkt die Bundesregierung angesichts der riesigen Probleme in der Beschaffung von Wohnungen bzw. bei der Wohnraumrenovierung gerade in den neuen Bundesländern durch den Hilfsfonds auch 1993 betroffenen Frauen und Familien zu helfen?
Beabsichtigt die Bundesregierung die gestrichene Summe für den Erwerb von Wohnungen in das Förderprogramm wieder aufzunehmen?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung langfristig die Öffentlichkeitsarbeit so zu gestalten, daß keine Informationsverluste für die Frauen und Familien entstehen?
Wie begründet die Bundesregierung, daß im Haushalt 1992 unter dem Kapitel 18 02 Titel 893 54 Zuwendungen an die überregionalen Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 Mio. DM niedriger liegen?
Wie wurden diese Gelder bisher, bezogen auf Projekte und Länder, ausgegeben?
Wie will die Bundesregierung 1993 die Errichtung von Kurheimen für Mütter mit Kindern in den neuen Bundesländern unterstützen?