Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes an in den neuen Bundesländern ansässige Firmen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Dietmar Keller und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Seit dem 1. Juli 1991 gelten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes erweiterte Präferenzregelungen zugunsten der in den neuen Bundesländern ansässigen Firmen. Mit Erlaß des Bundesministers für Wirtschaft vom 15. Mai 1992 wurden diese Regelungen für den Lieferbereich mit Ausnahme der Regelungen zur freihändigen Vergabe und unter Modifizierung der Mehrpreisgewährung und Eintrittsmarke bis Ende 1993 verlängert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Liegen statistische Angaben zur Vergabe öffentlicher Aufträge der Bundesministerien einschließlich ihrer Geschäftsbereiche, der bedeutenderen Unternehmen, an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist, sowie der Sondervermögen des Bundes an Unternehmen in den neuen Bundesländern vor?
Wenn ja, erbitten wir Angaben über die Auftragsvergaben im Bereich der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL), und zwar über:
a) Anzahl und Auftragsvolumen der in die neuen Bundesländer vergebenen Direktaufträge;
b) Anzahl und Auftragsvolumen der in die neuen Bundesländer von westdeutschen Hauptauftragnehmern vergebenen Unteraufträge;
c) Anzahl und Auftragsvolumen der an Arbeitsgemeinschaften mit überwiegend ostdeutscher Beteiligung vergebenen Aufträge;
d) Anzahl und Auftragsvolumen der an Unternehmen aus den neuen Ländern mittels Eintrittsrechts vergebenen Aufträge sowie
e) Anzahl und Auftragsvolumen der nach VOL/A vergebenen Aufträge.
Hat die Bundesregierung Initiativen unternommen, um die alten Bundesländer zur Übernahme dieser Präferenzregelungen für den Bereich der jeweiligen Landes- und Kommunalverwaltungen zu veranlassen?
Wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?