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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Regelung des Arbeitsvertragsrechts nach Artikel 30 Abs. 1 Nr. 1 Einigungsvertrag (G-SIG: 12011051)

Herstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet des Arbeitsvertragsrechts aufgrund der Empfehlungen des 59. Juristentages, Berücksichtigung von DDR-Regelungen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

02.11.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/343914.10.92

Regelung des Arbeitsvertragsrechts nach Artikel 30 Abs. 1 Nr. 1 Einigungsvertrag

des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Das Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland war und ist nie einheitlich kodifiziert worden, obwohl dies von den Gewerkschaften immer gefordert wurde.

Im Jahr 1969 wurde von der damaligen Bundesregierung eine arbeitsrechtliche Sachverständigenkommission eingesetzt, die 1977 den Entwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes vorstellte, der jedoch nie in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde.

In der DDR gab es ein Arbeitsgesetzbuch, das durch den Einigungsvertrag im wesentlichen aufgehoben wurde.

Der gegenwärtige Sachstand ist der, daß in vielen Bereichen des jetzigen Arbeitsrechts Unklarheiten bestehen, insbesondere wegen mangelnder gesetzlicher Regelungen und dadurch wechselnder Rechtsprechung. Durch das teilweise fortgeltende DDR-AGB sind Arbeitnehmer in Ost und West ungleichgestellt.

Besonders im Osten — wo jahrzehntelang gute Erfahrungen mit einem kodifizierten Arbeitsrecht gemacht wurden — aber auch im Westen wird der Ruf nach einem einheitlichen Arbeitsvertragsrecht immer lauter, wie es auch im Einigungsvertrag zugesichert ist und jetzt auch auf dem 59. Juristentag zur Diskussion stand.

Mit Mehrheit wurde hier an die Bundesregierung die Empfehlung ausgesprochen, noch im Jahr 1993 zur Herstellung der deutschen Rechtseinheit einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie gedenkt die Bundesregierung, dem Einigungsvertrag gerecht zu werden?

2

Wird die Bundesregierung der Empfehlung des Deutschen Juristentages folgen?

3

Wenn ja, welche Schritte sind vorgesehen? Liegt bereits ein Referentenentwurf vor bzw. wird daran gearbeitet?

4

Wenn nein, womit begründet die Bundesregierung ihre Position?

5

Wird auf den 77er Entwurf zurückgegriffen werden? Wenn ja, inwieweit?

6

Werden Regelungen, die sich in der DDR bewährt haben, Eingang in das Gesetzeswerk finden?

Bonn, den 14. Oktober 1992

Dr. Uwe-Jens Heuer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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