Sterilisation „nicht einwilligungsfähiger" Behinderter
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das deutsche Vormundschaftsrecht erlaubt die Sterilisation „nicht einwilligungsfähiger" Personen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele „nicht einwilligungsfähige" Personen wurden in den Jahren 1990 und 1991 sterilisiert? (Sollten darüber keine genauen Zahlen vorliegen, ist eine ungefähre Schätzung vielleicht möglich.)
Wie ist die „Nicht-Einwilligungsfähigkeit" definiert, d. h. welche Behinderung und welches abweichende Verhalten zieht die Feststellung der „Nicht-Einwilligungsfähigkeit" nach sich?
Wer stellt die „Nicht-Einwilligungsfähigkeit" von Menschen fest?
Gibt es eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Festlegung der „Nicht-Einwilligungsfähigkeit"?