Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/9992
16. Wahlperiode 15. 07. 2008
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 11. Juli 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm,
Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/9882 –
Verunreinigung von Futtermitteln mit gentechnisch veränderter Soja
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Verschiedene Landwirtschafts- und Futtermittelverbände fordern die
Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch
veränderte Sojasorten. Als Begründung geben sie an, dass sie erwarten, dass nach
den USA demnächst auch in Brasilien und Argentinien neue gentechnisch
veränderte Sojasorten angebaut werden, für die in der EU noch keine
Genehmigungen vorliegen. Damit sei angeblich bereits im nächsten Jahr zu rechnen.
Da in den Soja-Importländern eine Vermischung der Ernte zwischen in der EU
zugelassenen bzw. nicht zugelassenen Soja-Sorten nicht gewährleistet werden
könne, würde zunehmend der Import von Soja bzw. Sojaschrot in die EU
erschwert. Die Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene Sojasorten
benennen sie schon heute als Grund für die starken Futtermittelpreiserhöhungen in
Europa, für die Zukunft erwarten sie dadurch weitere
Futtermittelverteuerungen. Darum müsse das EU-Zulassungsverfahren für neue gentechnisch
veränderte Sojasorten beschleunigt und eine Verunreinigung mit der in der EU nicht
zugelassenen gentechnisch veränderten Sojasorten zugelassen werden. Auf
anderem Wege könne langfristig eine ausreichende und kostengünstige
Versorgung unter anderem von Schweinen und Hühnern mit eiweißhaltigen
Futtermitteln nicht mehr gewährleistet werden. Die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Tierproduktion wäre, so behauptet die Futtermittelindustrie, dann
massiv gefährdet.
Belastbare Untersuchungen und Informationen zu den Ursachen einer
Futtermittelknappheit und einem Zusammenhang mit der EU-Zulassungspraxis für
gentechnisch veränderte Pflanzen liegen bisher nicht vor. Fraglich ist zum
Beispiel, ob und wenn ja, welche gentechnisch veränderten Sojapflanzen in
den Soja-Hauptimportländern angebaut werden, die in der EU noch nicht
zugelassen sind. Trotzdem findet die Argumentation der oben genannten
Verbände im politischen Raum zunehmend Gehör. So ist zum Beispiel im
Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 11. April 2008 zu lesen: „Die
Agrarministerkonferenz stellt fest, dass in den wichtigsten Exportländern für Soja
der Anbau von GVO-Sorten (GVO – Gentechnisch veränderter Organismus)
ausgedehnt wird und neue gentechnisch veränderte Sorten in naher Zukunft
auf den Markt drängen werden. Sie ist besorgt darüber, dass aufgrund der
geringeren verfügbaren Menge und der bisher fehlenden Zulassung dieser neuen
GVO in Europa die Einfuhr von Futtermitteln in ausreichender Menge ab
2009 gefährdet ist. Dies hätte gravierende Folgen für die einheimische
Veredelungswirtschaft, die auf eine ausreichende Verfügbarkeit von importierten
Eiweißfuttermitteln zu angemessenen Preisen angewiesen ist.“ Die EU-
Kommissarin für Gesundheit, Androulla Vassiliou, kündigte an, dass sie noch im
August 2008 einen Vorschlag für zulässige Spureneinträge nicht zugelassener
gentechnisch veränderter Pflanzen in Futter- und Lebensmitteln vorlegen
wolle.
Auch der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, Horst Seehofer, kündigte unter anderem in der „FAZ“ vom 9. Mai
2008 an, ein Konzept erarbeiten zu wollen, um zu vermeiden, dass es im
nächsten oder übernächsten Jahr zu Engpässen bei Futtermitteln kommen
würde. Dazu müsse man „die asynchronen Genehmigungen verhindern, die es
heute noch zwischen Amerika und Europa bei der Zulassung gentechnisch
veränderter Organismen gibt. Wir brauchen schnellere Entscheidungen der
EU.“ Und auch Klaus-Dieter Borchardt, stellvertretender Kabinettschef im
Kabinett der EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel, wird in
einer dpa-Mitteilung vom 9. Juni 2008 zu der Verunreinigung von
Futtermitteln mit gentechnisch veränderten Soja-Bestandteilen mit der Aussage zitiert,
„viele Exporteure seien nicht mehr bereit, das wirtschaftliche Risiko zu
tragen, weil sie mittlerweile andere Märkte gefunden haben, wo sie ihre Produkte
mehr oder weniger risikofrei absetzen können.“
1. Aus welchen Ländern und in welchen Mengen pro Jahr werden
Sojabohnen und Sojaschrot für die Verwendung in Futtermitteln in die EU und
nach Deutschland eingeführt?
Aus der deutschen und der EU-Außenhandelsstatistik liegen Daten über die
Einfuhr von Sojabohnen als Rohstoffe zur Verarbeitung im Inland – von denen
etwa 80 Prozent in Form von Ölkuchen verfüttert werden – sowie als Ölkuchen
aus der Sojaölerzeugung vor. Des Weiteren ist Sojaschrot als Komponente in
den eingeführten Mischfuttermitteln enthalten, wird dort aber nicht getrennt
nachgewiesen. Diese Mengen sind für den Gesamteinsatz von Soja in der
Fütterung jedoch von geringer Bedeutung. Die nachstehende Übersicht zeigt die
Importmengen aus den wichtigsten Lieferländern.
Die größten Exportländer sind Brasilien, Argentinien und Paraguay in
Südamerika sowie die USA und Kanada in Nordamerika. Bei der Einfuhr von
Ölkuchen nach Deutschland fallen beachtliche Mengen der anderen EU-
Mitgliedstaaten auf. Dies sind Rückstände aus der dortigen Sojaerzeugung, deren
eingesetzte Rohstoffe ebenfalls ihren Ursprung insbesondere in den genannten
amerikanischen Ländern haben.
Deutsche Einfuhr von Sojabohnen und -ölkuchen– in Tonnen
2007
Wirtschaftsraum Partnerland vorläufig
Sojabohnen (nicht zur Aussaat)
Insgesamt 3.692.646
darunter aus EU-Ländern1): 37.078
Belgien 12.297
Italien 9.838
Österreich 7.581
darunter aus Drittländern1): 3.655.568
Brasilien 2.094.610
USA 929.819
Paraguay 451.951
Kanada 151.783
Argentinien 23.500
Ölkuchen/andere feste Rückstände aus der Sojaölerzeugung
Insgesamt 3.193.833
darunter aus EU-Ländern1): 795.387
Niederlande 668.951
Belgien 63.342
Dänemark 18.593
Frankreich 14.102
Österreich 12.974
Verein. Königreich 10.129
darunter aus Drittländern1): 2.398.446
Brasilien 1.467.523
Argentinien 886.011
USA 44.904
1) Nur Ursprungsländer mit deutschen Einfuhren von 5.000 t und mehr im Jahr 2007.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Einfuhren der EU 27 von Sojabohnen und -ölkuchen – in Tonnen
2007
Wirtschaftsraum Partnerland vorläufig
Sojabohnen (nicht zur Aussaat)
Insgesamt 17.197.497
darunter aus1):
Brasilien 9.492.855
USA 3.275.672
Paraguay 1.048.966
Kanada 797.707
Argentinien 312.895
Ukraine 143.678
Ölkuchen/andere feste Rückstände aus der Sojaölerzeugung
Insgesamt 30.644.157
darunter aus1):
Argentinien 14.621.017
Brasilien 8.474.024
Norwegen 153.138
USA 150.447
1) Nur Versendeländer mit EU Importen von 100.000 t und mehr im Jahr 2007.
Quelle: EUROSTAT
2. Welche Exporteure liefern aufgrund der in der EU geltenden Nulltoleranz
für nicht zugelassene GVO keine Futtermittel mehr in die EU?
Welche Mengen an Futtermitteln gelangen aufgrund der Nulltoleranz für
nicht zugelassene GVO nicht mehr auf die Märkte der EU, und welche
Länder werden von den Exporteuren von Soja/Sojaschrot stattdessen
beliefert?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, ob Unternehmen
den Export von Sojabohnen und -schrot in die EU eingestellt haben. Es ist
jedoch nicht auszuschließen, dass aufgrund des Anbaus neuer gentechnisch
veränderter Sojasorten in den USA ab 2009 der Import von Soja aus den USA ab
2009 stark eingeschränkt wird, falls bis dahin noch keine Zulassung in der EU
für diese neuen Sorten erteilt wird. Welche Ersatzmärkte die in der EU nicht
verkäuflichen Sojalieferungen aufnehmen werden, bleibt abzuwarten.
3. In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren Schiffsladungen mit
Soja/Sojaschrot zurückgewiesen, weil diese mit in der EU nicht
zugelassener Soja verunreinigt waren?
Was passierte mit den in der EU zurückgewiesenen Schiffsladungen,
wurde die Ware weiter verkauft oder vernichtet?
Die Überwachung von Erzeugnissen auf Anteile von gentechnisch veränderten
Organismen liegt in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland
sind die Bundesländer für diese Überwachung zuständig. Werden auf Grund
von Überwachungsmaßnahmen Erzeugnisse gefunden, die Anteile von
gentechnisch veränderten Organismen ohne entsprechende Zulassung in der EU
enthalten, so werden diese Ergebnisse über das Schnellwarnsystem für
Lebensmittel und Futtermittel an alle zuständigen Behörden in der EU gemeldet. Zu
beanstandende Waren, z. B. Reis mit Anteilen des gentechnisch veränderten
LL601-Reis, wurden in der Vergangenheit aus dem Handel genommen und
vernichtet oder an den Erzeuger zurückgesendet. Der Bundesregierung sind in den
letzten Jahren keine Informationen über Zurückweisungen von Sojalieferungen
zur Kenntnis gelangt, die Anteile von nicht in der EU zugelassener Soja
enthielten.
4. Welcher Anteil des nach Europa exportierten Sojas oder Sojaschrots
stammt von gentechnisch veränderten/nicht gentechnisch veränderten
Sojapflanzen (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
In der europäischen Außenhandelsstatistik wird nicht zwischen gentechnisch
veränderten und konventionellen Pflanzen unterschieden. Ein Rückschluss über
die jeweiligen Anteile bei Importwaren kann allenfalls aus den Anbaudaten
gentechnisch veränderter Pflanzen in den betreffenden Exportländern gezogen
werden. Dabei ist allerdings zu beachten, dass auch diese häufig keine
amtlichen Erhebungen über den Flächenanteil gentechnisch veränderter Pflanzen
durchführen. Die entsprechenden Daten können dann nur von den
Wirtschaftsbeteiligten erfragt werden.
Für die USA liegen Zahlen aus der offiziellen Agrarstatistik der US-
Landwirtschaftsbehörde USDA vor. Diese Statistik basiert auf Auswertungen von
Saatgutverkäufen und repräsentativen Befragungen von Landwirten. Danach haben
sich bei Soja die gentechnisch veränderten Sorten nahezu flächendeckend
durchgesetzt. Ihr Anteil ist 2008 noch einmal auf nunmehr 92 Prozent
gestiegen. Da 2008 deutlich mehr Soja angebaut wird als im Vorjahr, stiegen die mit
gentechnisch veränderten Sojabohnen bewirtschafteten Flächen von 23,6 auf
27,7 Mio. Hektar.
In Brasilien werden im landesweiten Durchschnitt auf ca. 65 Prozent der
gesamten Sojaanbaufläche in Höhe von 21 Mio. Hektar gentechnisch
veränderte Sorten eingesetzt. In den nördlichen Anbaugebieten wird dieser Anteil
aktuell auf ca. 30 Prozent, allerdings mit steigender Tendenz, geschätzt. In den
südlichen Anbaugebieten liegt er bei über 80 Prozent. In Argentinien liegt
der Anteil gentechnisch veränderter Sorten bei ca. 99 Prozent der knapp
17 Mio. Hektar. Für Paraguay wird dieser Anteil auf rd. 95 Prozent der
ca. 2,4 Mio. Hektar geschätzt.
5. Welche gentechnisch veränderten Sojasorten werden in welchem Umfang
in den Soja-Exportländern wie Argentinien, Brasilien oder den USA
angebaut, die nicht in der EU für einen Import zugelassen sind (bitte nach
Ländern aufschlüsseln)?
Die Frage wird zusammen mit Frage 6 beantwortet.
6. Welche gentechnisch veränderten Sojasorten werden in welchem Umfang
in den Soja-Exportländern wie Argentinien, Brasilien oder den USA
angebaut, die in der EU für einen Import zugelassen sind (bitte nach Ländern
aufschlüsseln)?
In Argentinien und in Brasilien ist derzeit nur die auch für den Import zur
Verwendung als Lebens- und Futtermittel in der EU zugelassene gentechnisch
veränderte Sojalinie MON40-3-2 für den Anbau zugelassen. In den USA sind
neben MON40-3-2 die Linien MON89788, A2704-12 und A5547-127 für den
Anbau zugelassen. Von den drei Letztgenannten ist bisher keine für den Import
in die EU zugelassen. Belastbare Daten zu den Flächen, auf denen diese Linien
in den USA angebaut werden, liegen nicht vor. Angaben zu den gesamten
Anbauflächen gentechnisch veränderter Sojalinien finden sich in der Antwort zu
Frage 4.
7. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens für den Anbau neuer
gentechnisch veränderter Sojasorten (wie zum Beispiel MON89788 von
Monsanto, 305432 sowie 305432 x 40-3-2 von Pioneer, A2704-12 sowie
A5547-127 von Bayer) in den in der Antwort zu Frage 1 genannten
Ländern, vor allem in Argentinien und Brasilien?
Gegenwärtig sind von den in der Frage genannten Sojalinien in den USA die
Linien MON89788, A2704-12 sowie A5547-127 dereguliert und damit für den
kommerziellen Anbau freigegeben. Für die Linien DP305432 sowie DP356043
ist die Deregulierung für den Anbau beantragt. In Argentinien und Brasilien ist
nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen bisher nur die
Sojalinie MON40-3-2 für den Anbau zugelassen. In Brasilien hat die Fa. Bayer im
November 2007 einen Antrag auf Zulassung der Sojalinie A2704-12 gestellt,
über den noch nicht entschieden worden ist. In Argentinien gibt es 43 weitere
gentechnisch veränderte Sojalinien, die bislang nur zu Versuchszwecken
zugelassen wurden und noch nicht für kommerzielle Zwecke produziert werden
dürfen. Darunter auch die GVO-Sorten MON89788, A2704-12 sowie 5547-127.
Kurz vor der Zulassung für kommerzielle Zwecke stehen die beiden Linien
A2704-12 und A5547-127. Die Linien 305432 und 305432 x MON40-3-2
befinden sich in Argentinien noch nicht im Zulassungsverfahren.
8. In welchen Ländern sind neue gentechnisch veränderte Sojasorten (wie
zum Beispiel MON89788 von Monsanto, 305432 sowie 305432 x 40-3-2
von Pioneer, A2704-12 sowie A5547-127 von Bayer), die nicht in der EU
für den Import zugelassen sind, als Lebens- und Futtermittel bzw. zur
Verwendung in Lebens- und Futtermitteln zugelassen?
Aus den der Bundesregierung vorliegenden Informationen ergibt sich der in
nachstehender Übersicht wiedergegebene Stand der Zulassungen einzelner
Linien gentechnisch veränderter Sojabohnen für die Verwendung als oder in
Lebens- und Futtermitteln. Die in der Übersicht aufgeführte Zahl bezieht sich
auf das jeweilige Jahr der Zulassung (evtl. getrennt für die Verwendung als
Futtermittel und als Lebensmittel).
Die in der Frage genannten Linien DP305423 und DP305423 x MON40-3-2
sind nach Erkenntnis der Bundesregierung bisher in keinem Land für die
Verwendung als oder in Lebens- und Futtermitteln zugelassen.
9. Wie ist der Stand des Zulassungsverfahrens für den Import neuer
gentechnisch veränderter Sojasorten (wie zum Beispiel MON89788 von
Monsanto, 305432 sowie 305432 x 40-3-2 von Pioneer, A2704-12 sowie
A5547-127 von Bayer) in der EU?
Der Stand des EU-Zulassungsverfahrens für die in der Frage genannten Events
ergibt sich aus nachstehender Übersicht:
* Ständiger Ausschuss für die Lebensmittelsicherheit und die Tiergesundheit
MON89788 A2704 A5547 DP356043
Argentinien
Australien 2004
Brasilien
Japan 2007/08 2002/03 2003/06
Kanada 2007 2000
Mexiko 2003 2003
Südafrika 2001
USA 2007 1998 1998 2007
Bezeichnung
des Events
Antragseingang bei
der EFSA
Antrag von der
EFSA akzeptiert
Vorlage der
Stellungnahme der
EFSA
Abstimmung im
StALuT*
MON89788 10. November 2006 8. Juni 2007 –
DP 305423 18. Juni 2007 22. Oktober 2007 –
DP 305423 x
40-3-2
24. September 2007 19. Februar 2008 –
A2704-12 13. Juli 2005 10. Februar 2006 3. Juni 2007 12. Februar 2008
A5547-127 3. April 2008 – –
DP 356043 11. April 2007 28. September 2007 –
10. Finden in Argentinien und Brasilien Freisetzungsversuche und
Sortenentwicklungen für neue gentechnisch veränderte Sojasorten statt?
Wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang (Zahl der Versuche,
Flächen)?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Angaben darüber vor, wann und
in welchem Umfang in Argentinien oder in Brasilien Freisetzungsversuche mit
gentechnisch veränderten Sojabohnen durchgeführt wurden.
Nach Informationen der Nationalen Technischen Kommission für Biologische
Sicherheit werden in Brasilien seit 1999 (Anbau-)Versuche mit genetisch
veränderten Soja-Zuchtlinien durchgeführt. Solche Versuche werden auch
durchgeführt, wenn eine kommerzielle Nutzung – oder die Beantragung – nicht
beabsichtigt ist.
Seit 1991 wird in Argentinien eine Vielzahl gentechnisch veränderter
Sojalinien (allein 43 im Jahr 2007) geprüft. Neben dem nationalen
Agrarforschungsinstitut INTA sind in Argentinien alle größeren
Biotechnologiekonzerne in der Forschung über gentechnisch veränderte Sojalinien aktiv. Nach
Auskunft der argentinischen Behörden betrug die Versuchsfläche für
gentechnisch veränderte Sojalinien im Jahr 2007 rd. 510 ha. Derzeit wird ein EDV-
System eingerichtet, um diese Flächen zukünftig elektronisch zu erfassen.
11. Wann ist die Sortenentwicklung neuer gentechnisch veränderter
Sojasorten, die derzeit in der EU im Zulassungsverfahren sind, in Argentinien
und Brasilien voraussichtlich abgeschlossen?
In der EU befinden sich keine Soja-Sorten im Zulassungsverfahren, die aktuell
in Argentinien oder Brasilien entwickelt werden.
12. Findet bereits Saatgutvermehrungsanbau – und wenn ja, in welchem
Umfang – mit neuen gentechnisch veränderten Sojasorten in Argentinien und
Brasilien statt?
Wie in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, sind in Argentinien und Brasilien
bisher nur gentechnisch veränderte Sojabohnen der Linie MON40-3-2 für den
Anbau – und darunter fällt auch der Anbau zum Zweck der Vermehrung von
Saatgut – zugelassen.
13. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Futtermittel- und
Landwirtschaftsverbände, dass mit einem Anbau neuer gentechnisch
veränderter Sojabohnen – wie in der Stellungnahme der oben genannten Verbände
genannt – bereits 2009 zu rechnen ist?
Falls ja, aufgrund welcher Datenlage kommt die Bundesregierung zu
dieser Einschätzung?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass bereits 2009 mit dem Anbau der
gentechnisch veränderten Sojabohne MON89788 in den USA zu rechnen ist.
Dies ergibt sich aus den vorliegenden Informationen über die bereits laufende
Vermehrung von Saatgut dieser Sojalinie in den USA.
14. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zum Schutz von Umwelt
und Verbrauchern eine EU-Zulassung für die Verwendung von
gentechnisch veränderten Organismen bei der Lebens- und
Futtermittelproduktion notwendig ist und für nicht zugelassene gentechnisch veränderte
Organismen weiterhin eine Nulltoleranz gelten muss?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Nach der gegenwärtig geltenden Rechtslage dürfen gentechnisch veränderte
Organismen in der EU nur dann in der Lebens- und Futtermittelproduktion
eingesetzt werden, wenn sie über eine entsprechende Zulassung verfügen.
Dadurch wird der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt im Sinne
des Vorsorgeprinzips sichergestellt. Dieser Schutz darf auch zukünftig nicht in
Frage gestellt werden.
15. Ist in den USA sowie in anderen Ländern, die spezifische
gentechnikrechtliche Regelungen national regeln, eine Verunreinigung mit nicht
zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen gesetzlich erlaubt?
Die überwiegende Mehrzahl der Staaten der Weltgemeinschaft verfügt über
einen grundlegenden nationalen Rechtsrahmen für den Umgang mit
gentechnisch veränderten Organismen. Die Bundesregierung verfügt über keine
Zusammenstellung, aus welcher ersichtlich wäre, ob und wie alle diese Staaten
eine Verunreinigung mit nicht zugelassenen gentechnisch veränderten
Organismen gesetzlich geregelt haben.
In den USA besteht für die Freisetzung und die Verwendung gentechnisch
veränderter Organismen als Lebens- und Futtermittel ebenso wie in der EU ein
Zulassungsvorbehalt. Spezielle Schwellenwertregelungen für nicht zugelassene
gentechnisch veränderte Organismen wurden dort nicht getroffen.
16. Welche konkreten Vorschriften hinsichtlich des Schutzes von Mensch
und Umwelt und welche Maßgaben zur Risikoprüfung gelten bei der
Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen in Soja-Exportländern
wie Argentinien, Brasilien und den USA?
In welchen Punkten unterscheiden sich diese Zulassungsvorschriften und
Risikoprüfungen von dem EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch
veränderte Pflanzen?
Allein die Leitlinie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) zur Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen und daraus
hergestellter Lebens- und Futtermittel umfasst über 100 Seiten. Die Leitlinien
für die Umweltbewertung sind ähnlich umfangreich. Auch die in der Frage
genannten Länder verfügen über einen detaillierten Rechtsrahmen für die
Zulassung und den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen. Eine
Nennung aller Punkte, in welchen sich diese Rechtsrahmen zwischen den in der
Frage genannten Ländern von denjenigen in der EU unterscheiden, ist im
Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich.
Im Rahmen des Codex Alimentarius haben sich die Beteiligten – u. a. die EU,
Argentinien, Brasilien und die USA – auf gemeinsame Grundlinien für die
Sicherheitsbewertung gentechnisch veränderter Pflanzen für die Verwendung
als Lebensmittel geeinigt (Principles for the Risk Analysis of Foods Derived
from Modern Biotechnology, CAC/GL 44-2003).
17. Mit welchen Nachweismethoden wird derzeit eine Verunreinigung von
Importware mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten
Organismen überprüft?
Wie hoch ist die Genauigkeit dieser Nachweismethoden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wenden die für die amtliche Überwachung
zuständigen Einrichtungen der Bundesländer zur Kontrolle von Erzeugnissen
auf Anteile von nicht in der EU für das Inverkehrbringen zugelassenen
gentechnisch veränderten Organismen in der Regel so genannte Screening-
Verfahren an. Diese beruhen darauf, genetische Elemente nachzuweisen, die weltweit
häufig in gentechnisch veränderten Pflanzen verwendet werden (z. B. 35S-
Promotor- oder T-nos) und deshalb für das Screening auf Bestandteile
gentechnisch veränderter Organismen geeignet sind. Hierbei werden, soweit möglich,
amtliche Methoden nach § 64 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
angewendet. Mit diesen Verfahren können Anteile von ≤ 0,1 Prozent meist
sicher nachgewiesen werden, wobei die Nachweisgrenze in einer Analyse von
verschiedenen Rahmenbedingungen abhängig ist, wie z. B. vom
Verarbeitungsgrad des Erzeugnisses.
18. Inwieweit sind der Bundesregierung belastbare Studien hinsichtlich einer
Verknappung eiweißhaltiger Futtermittel und ihrer Ursachen in anderen
Ländern als der EU bekannt?
Falls ja, in welchen Ländern tritt dieses Problem ebenfalls auf, und
welche Ursachen werden dafür genannt?
Der Bundesregierung sind verschiedene Studien zur aktuellen und zukünftigen
Situation auf den Weltmärkten für eiweißhaltige Futtermittel bekannt. Deren
Belastbarkeit wird allerdings unterschiedlich beurteilt. Grundsätzlich geht die
Bundesregierung davon aus, dass die deutlich gestiegenen Preise für
Sojaprodukte auf eine gewisse Verknappung dieser Erzeugnisse auf dem Weltmarkt
hindeuten.
19. Inwieweit sind der Bundesregierung belastbare Studien bekannt, die
einen Zusammenhang zwischen einer Verknappung eiweißhaltiger
Futtermittel und dem EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch
veränderte Pflanzen belegen?
Auf einen Zusammenhang zwischen einer möglichen Verknappung
eiweißhaltiger Futtermittel und dem EU-Zulassungsverfahren für gentechnisch
veränderte Pflanzen wird gegenwärtig vor allem von der deutschen und europäischen
Futtermittelwirtschaft und dem Deutschen Raiffeisenverband hingewiesen.
Die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission hat im
Frühjahr 2007 in einer Studie die ökonomischen Auswirkungen möglicher
zukünftiger Einschränkungen der Importe von Sojabohnen und -schrot aus
den Hauptlieferländern (USA, Argentinien und Brasilien) untersucht. Wichtige
Ergebnisse sind:
● Der Wegfall der Sojaimporte könnte nur zu 10 bis 20 Prozent durch EU-
eigene Erzeugung von Eiweißfuttermittel ersetzt werden.
● Die EU-Veredelungswirtschaft würde an Wettbewerbsfähigkeit verlieren mit
negativen Auswirkungen auf Einkommen und Beschäftigung in der
Landwirtschaft und der ihr vor- und nachgelagerten Sektoren.
● Die Fleischproduktion, vor allem von Schweine- und Geflügelfleisch, in der
EU würde sinken, die Fleischimporte aus Drittländern gleichzeitig
zunehmen.
● Die Verbraucherpreise für Fleisch würden signifikant steigen.
20. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung zur Umsetzung der
Forderung der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Bremen und Hamburg auf der Agrarministerkonferenz am 11. April 2008,
die Beratung und Forschung des Anbaus konventioneller Sorten zu
fördern sowie durch langfristige Liefervereinbarung die Versorgung mit
GVO-freien Eiweißfuttermitteln zu sichern und sich um zusätzliche
Marktpartner zu bemühen?
Der Aufbau von Liefervereinbarungen ist in erster Linie Sache der Wirtschaft
und nicht der Politik. Die Bundesregierung begrüßt daher die Gründung des
Round Table on Responsible Soy (RTRS). Dieser runde Tisch wurde im
November 2006 auf Initiative u. a. des WWF zusammen mit verschiedenen
Vertretern der Sojakette ins Leben gerufen. RTRS ist eine internationale
Organisation, deren Ziel es ist, einen Katalog an Kriterien und Empfehlungen zu
entwickeln, um eine ökonomisch tragfähige, umweltverträgliche und sozial
gerechte Sojaproduktion weltweit zu fördern. Das in der Entwicklung befindliche
Standard- und Zertifizierungssystem soll ab 2009 implementierbar sein.
Das BMELV hat sich außerdem durch eine Umfrage unter den deutschen
Auslandsvertretungen in Ländern, bei denen ein Potential für den Export
konventioneller Sojasorten vermutet werden kann, ein fundiertes Bild der aktuellen
Marktlage und der jeweiligen Lieferpotentiale erarbeitet. Auf dieser Grundlage
wird nun in weiteren Gesprächen mit allen Beteiligten zu klären sein, welche
konkreten Handlungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der aktuellen
Marktlage bestehen.
Zur Förderung der Forschung siehe Antwort zu Frage 21.
21. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den Anbau
eiweißhaltiger Futterpflanzen in Deutschland und Europa verstärkt zu
fördern?
Innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) unter finanzieller Beteiligung des Bundes wird von
mehreren Ländern die Förderung der Fruchtartendiversifizierung mit jährlich
mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten auf mindestens 10 Prozent der
Ackerfläche des Betriebes (max. 30 Prozent der Ackerfläche) angeboten. Eine
der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Förderung ist der Anbau
von Leguminosen oder einem Gemenge, das Leguminosen erhält, auf
mindestens 5 Prozent der Ackerfläche. Weiterhin haben die Länder die Möglichkeit
des Angebots der Maßnahme „Bodenschonende Produktionsverfahren des
Ackerfutterbaus“. Mit dem Rahmenplan der GAK 2008 ist hierbei der Anbau
von Ackerfutterpflanzen auf jährlich mindestens 10 Prozent der Ackerfläche
des Betriebes (vorher 5 Prozent) festgelegt worden. Ausgenommen von der
Förderung sind Silomais, Getreide und Zuckerrüben.
Weitere Maßnahmen mit der genannten Zielsetzung bieten die Länder auf der
Grundlage eigener ausschließlich mit Landesmitteln, ggf. auch mit EU-Mitteln,
finanzierter Programme mit zum Teil höheren Anforderungen an die
Fruchtartengestaltung, an.
Heimische Eiweißpflanzen verfügen zurzeit noch nicht über eine ausreichende
Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen
Kulturpflanzen. Daher ist eine Verbesserung der pflanzlichen Eigenschaften
erforderlich. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren bereits die Forschungs- und
Entwicklungsanstrengungen bei Körnerleguminosen intensiviert. Hierbei wurde
insbesondere die Blaue Süßlupine bearbeitet.
Das Julius-Kühn-Institut wurde beauftragt zu untersuchen, welche
pflanzenbaulichen Möglichkeiten (insbesondere Züchtung) in Deutschland bestehen,
um die Anbauwürdigkeit von Eiweißpflanzen weiter zu verbessern.
22. Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, dass zum Beispiel in
Argentinien Landwirte aufgrund von Patentstreitigkeiten mit dem US-Konzern
Monsanto gentechnisch veränderte Soja mit unbekannten bzw. in
Argentinien nicht zugelassenen Genkonstrukten anbauen oder nachbauen?
Aus welchen Ländern stammen diese unbekannten/nicht zugelassenen
gentechnisch veränderten Sojasorten, und wie beurteilt die
Bundesregierung diese Situation hinsichtlich der EU-Schutzregelungen für Mensch
und Umwelt im Falle einer Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU
nicht zugelassene gentechnisch veränderte Konstrukte?
Der Bundesregierung sind Berichte darüber bekannt, dass Landwirte u. a. in
Argentinien und Brasilien dort nicht zugelassene gentechnisch veränderte
Sojalinien anbauen. Sie hat allerdings keine belastbaren Informationen darüber, aus
welchen Ländern die betreffenden Landwirte das entsprechende Saatgut
beziehen.
Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass in die EU
nur solche gentechnisch veränderten Sojalinien eingeführt werden, die den
geltenden Anforderungen des europäischen Rechtsrahmens entsprechen und deren
Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durch ein
Zulassungsverfahren in der EU gewährleistet werden kann. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Anbau von
gentechnisch veränderten Sojasorten in vielen Regionen wie z. B. Brasilien oder
Argentinien weder ökologisch noch sozial verträglich ist und auch nicht
den im UN-Welternährungsbericht genannten Anforderungen an eine
ökologisch und sozial verträgliche landwirtschaftliche Entwicklung
entspricht?
Wenn nein, mit welcher Begründung, und auf welcher Kenntnisgrundlage
nicht?
Die Frage wird zusammen mit Frage 25 beantwortet.
24. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, wie viel Waldflächen im
Zusammenhang des Anbaus von gentechnisch veränderter Soja in
Argentinien und Brasilien direkt oder indirekt gefällt wurden?
Die Bundesregierung stützt sich bei Ihrer Antwort auf die Angaben der FAO im
„Global Forest Resources Assessment 2005“. Danach ist die Waldfläche in
Brasilien von 493 Mio. Hektar im Jahr 2000 auf 478 Mio. Hektar im Jahr 2005
geschrumpft. In Argentinien ging die Waldfläche im gleichen Zeitraum von
33,8 Mio. Hektar auf 33,0 Mio. Hektar zurück. Darüber, zu welchem Anteil
diese Rückgänge direkt oder indirekt durch den Anbau gentechnisch
veränderter Soja verursacht wurden oder ob dafür auch z. B. der Anbau konventioneller
Soja oder sonstige Gründe verantwortlich sind, liegen der Bundesregierung
keine belastbaren Angaben vor. 2006 wurde in Brasilien ein Sojamoratorium
mit Händlern, Nichtregierungsorganisationen und Umweltministerium für zwei
Jahre beschlossen und nun um ein Jahr bis 2009 verlängert. Es sieht vor, dass
keine neuen Flächen für Soja generell aufgebrochen werden. Eine Evaluierung
der Maßnahme liegt noch nicht vor.
25. Wie schätzt die Bundesregierung die sozialen und wirtschaftlichen
Auswirkungen des Anbaus von gentechnisch veränderter Soja auf
Kleinbauern sowie Landlose ein, vor allem hinsichtlich der Ernährungssicherung,
Armutsbekämpfung und der Ressourcenkonkurrenz beim Futtermittel-
und Lebensmittelanbau?
Ob die Erzeugung von Sojabohnen ökologisch und sozial verträglich ist, wird
nicht primär dadurch bestimmt, ob das Produkt gentechnisch modifiziert ist
oder nicht, sondern in erster Linie durch die Anbauverfahren und den Umgang
mit den natürlichen Ressourcen (z. B. Anbauflächengewinnung durch
vorhergehende Abholzung). In diesem Zusammenhang spielen auch andere
Feldkulturen, die für die Anbauflächenrotation wichtig sind, eine große Rolle.
Die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Anbaus gentechnisch
veränderter Sojabohnen sind nach Auffassung der Bundesregierung deshalb
regional sehr unterschiedlich zu beurteilen und hängen von einer Vielzahl
natürlicher, wirtschaftlicher und politischer Faktoren ab.
Für weitere Informationen zu dieser Frage wird auf den in Kürze zu
erwartenden Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen
Bundestages („Transgenes Saatgut in Entwicklungsländern – Auswirkungen des
Einsatzes transgenen Saatguts auf die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
politischen Strukturen in Entwicklungsländern“) verwiesen.
26. Wie sind die Fleischerzeugung und der Fleischverbrauch bezüglich ihrer
energetischen Effizienz in der Ernährung zu beurteilen, und wie
rechtfertigt die Bundesregierung, dass 30 Prozent der Weltagrarfläche zur
Versorgung der intensiven Tierhaltung und zur Bedienung des übermäßigen
Fleischverzehrs für den Anbau von Futtermitteln (und hier auch von
gentechnisch veränderten Sojasorten) verbraucht wird, vor dem Hintergrund,
dass die Bundesregierung Exportsubventionen und private Lagerbeihilfen
in Millionenhöhe zur Marktentlastung von der massiven
Überschusserzeugung an Schweinefleisch in Deutschland durchgesetzt hat?
Fleisch ist eine bedeutende Quelle für B-Vitamine (B6, B12, Niacin) sowie
Eisen, Zink, Selen und Kalium. Zusätzlich ist die Bioverfügbarkeit der
Mineralstoffe in Fleisch und Fleischprodukten höher als in Getreide und anderen
pflanzlichen Lebensmitteln. Ferner enthält Fleisch hochwertiges Protein und trägt
damit zur Proteinversorgung bei. Fleisch hat deshalb – in Maßen gegessen –
in einer vollwertigen Ernährung seinen Platz. Von daher ist es nicht
gerechtfertigt, Fleisch einzig unter dem Gesichtspunkt der energetischen Effizienz der
Fleischerzeugung zu beurteilen.
In Deutschland ist der Fleischverbrauch seit 1990 leicht rückläufig. Dagegen
führt das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum vor allem in
Schwellenländern wie Indien oder China zu höherer kaufkräftiger Nachfrage und einer
Anpassung an die Ernährungsgewohnheiten in den OECD-Staaten. Nicht
zuletzt aus diesem Grund nimmt der Bedarf an Futtermitteln für die Tierhaltung
weltweit stark zu. Sojaschrote sind das wirtschaftlichste Eiweißfuttermittel und
werden deshalb in großem Umfang in der Fütterung eingesetzt.
Die EU-Exporterstattungen und Hilfen für die private Lagerhaltung sind
lediglich eine zeitlich befristete Maßnahme zur Überbrückung der aktuell
schwierigen Situation der deutschen und europäischen Schweinehalter.
27. Welche Planungen und Konzepte hat die Bundesregierung für die
Einrichtung einer Nachhaltigkeitsverordnung und entsprechenden
Kennzeichnung für Futtermittel, wie von Bundesminister für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel gefordert, und wann wird
dieses Konzept vorgelegt?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass auch für Futtermittel die
Zielsetzung einer nachhaltigen Erzeugung gilt. Daher sieht sie die Entwicklung
entsprechender Nachhaltigkeitskriterien positiv. In der EU gelten Standards des
Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutzes auch bei der Erzeugung von
Futtermitteln.
Der Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln folgt in Deutschland der guten
fachlichen Praxis, die insbesondere in den landwirtschaftlichen Fachgesetzen
und im Umweltrecht geregelt ist, kontrolliert wird und über die
Auflagenbindung der Direktzahlungen (Cross Compliance) sowie ordnungsrechtlich auch
sanktioniert ist. Die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft wird laufend an
den Stand der technischen Entwicklung und die aktuellen Erfordernisse
angepasst. Zusätzliche Regelungen sind daher zumindest für Deutschland nicht
erforderlich.
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