Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/10045
16. Wahlperiode 24. 07. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Inge
Höger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9941 –
Straf- und Ermittlungsverfahren nach § 129, § 129a und § 129b des
Strafgesetzbuches im Jahr 2007
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der seit August 1976 bestehende § 129a des Strafgesetzbuches (StGB)
(Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung“)
ist ebenso wie der § 129 StGB („kriminelle Vereinigung“) schon lange
umstritten. Strafverteidiger-Vereinigungen, Menschen- und Bürgerrechtsgruppen
fordern seit Jahren die ersatzlose Abschaffung dieses Strafparagrafen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt auf der Grundlage der beim
Generalbundesanwalt elektronisch erfassten Daten zu den dort geführten Verfahren.
Weitergehende Daten ließen sich nur über eine eingehende Auswertung
sämtlicher Ermittlungs- und Verfahrensakten aus dem abgefragten Zeitraum
gewinnen, die Straftaten nach § 129 ff. StGB zum Gegenstand haben. Dieser
Aufwand ist angesichts der hohen Arbeitsbelastung des Generalbundesanwalts in
einem überschaubaren Zeitraum nicht zu leisten.
Die elektronische Datensammlung des Generalbundesanwalts ermöglicht
grundsätzlich keine Differenzierung nach der den Taten zu Grunde liegenden
Motivation. Gesondert ausgewiesen werden können lediglich einige Daten zu
den Verfahren im Bereich „Rechtsterrorismus“. Diese Verfahren wurden bis
Ende 2006 in der Abteilung des Generalbundesanwalts bearbeitet, die
ansonsten ausschließlich Straftaten gegen die äußere Sicherheit bearbeitet. Die
entsprechenden Daten konnten daher bis zu diesem Zeitpunkt ohne Weiteres aus
den Daten dieser Abteilung herausgefiltert werden. Die getrennte Erfassung
dieser – wenigen – Verfahren wurde soweit mit vertretbarem Aufwand möglich
nach dem Wechsel dieses Referats in die Abteilung „Terrorismus“ fortgeführt,
um die regelmäßigen diesbezüglichen parlamentarischen Anfragen auch
künftig beantworten zu können. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 22. Juli 2008
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/10045 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWeiterhin ist darauf hinzuweisen, dass Doppelnennungen und -zählungen nicht
ausgeschlossen sind. So kann beispielsweise in Verfahren gegen mehrere
Beschuldigte teils Anklageerhebung, teils Einstellung und teils Abgabe erfolgen.
I. Zum Komplex Strafverfahren wegen „linksterroristischer“ und hiermit in
unmittelbaren Zusammenhang stehender Straftaten (inkl. Unterstützung
und Werbung) im Jahr 2007.
Aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen erfassen die nachfolgenden
Zahlen alle Verfahren des Generalbundesanwalts nach §§ 129, 129a, 129b
StGB mit Ausnahme derer wegen „rechtsterroristischer“ Taten.
Die Jahresangaben in den Antworten beziehen sich – auch bei den
entsprechenden Fragen in den Fragenkomplexen II bis V – soweit nicht anders vermerkt –
jeweils auf das Jahr der Verfahrenseinleitung.
1. a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden
wegen derartiger Taten entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet
oder von den einleitenden Länder-Staatsanwalten an diesen abgegeben?
b) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch)
nach § 129a StGB ermittelt?
Es liegen keine gesonderten Daten zur Anzahl der Fälle innerhalb der
jeweiligen Verfahren vor.
c) In wie vielen Verfahren wurde gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch)
nach § 129a StGB ermittelt?
d) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf jeweils
„Unterstützung“ einer terroristischen Vereinigung bzw. „Werbung“ für eine
terroristische Vereinigung?
Es liegen keine gesonderten Daten zu den Tatalternativen „Unterstützung“ bzw.
„Werbung“ vor.
e) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren
wurden später wieder an die Länder-Staatsanwaltschaften abgegeben?
Im Jahr 2007 wurden keine Verfahren wieder an die Länder-
Staatsanwaltschaften abgegeben.
Jahr Gesamtzahl Verfahren nach
§§ 129, 129a, 129b StGB
Gesamtzahl Beschuldigte
2007 62 103
Jahr Verfahren Anzahl Beschuldigte
2007 15 25
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/10045f) Wie viele der in den Fragen I.1a bis I.1d Beschuldigten waren
aa) jünger als 20 Jahre,
bb) zwischen 20 und 30 Jahre alt,
cc) zwischen 30 und 40 Jahre alt,
dd) älter als 40 Jahre?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
g) In wie vielen dieser Fälle erfolgte
aa) ein Versuch der Anwerbung bzw. des Einsatzes von V-Leuten,
bb) ein Versuch zur Gewinnung von Kronzeugen gegen die
Beschuldigten,
cc) die Überwachung der Telekommunikation oder Post der
Beschuldigten und ihr Umfeld?
h) Wie viele Personen, Telekommunikationsanschlüsse bzw.
(elektronische) Postadressen waren von den unter Frage I.1g Doppelbuchstabe cc
genannten Maßnahmen betroffen (bitte aufschlüsseln)?
i) Wie viele Hausdurchsuchungen fanden im Rahmen dieser
Ermittlungsverfahren statt, wie viele Haushalte/Personen waren davon betroffen,
und was wurde beschlagnahmt?
Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation erfolgten im Jahr 2007
in 28 Verfahren gegen 845 Betroffene, wobei auch solche gezählt wurden, die
in vor dem Jahr 2007 eingeleiteten Verfahren erfolgten.
Bezüglich der weiteren genannten Ermittlungsmaßnahmen lassen sich den
elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
2. In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt
Untersuchungshaft verhängt,
a) davon mit Haftgrund (§ 112 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO)),
b) mit Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO?
c) Wie lange dauerte jeweils die Untersuchungshaft (Monate/über ein
Jahr)?
d) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe,
zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne
Bewährung (Jahre/Monate) verurteilt?
e) Wie viele der Betroffenen in den Fragen I.2a bis I.2d waren
aa) jünger als 20 Jahre alt,
bb) 20 bis 30 Jahre alt,
cc) 30 bis 40 Jahre alt,
dd) über 40 Jahre alt?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
Jahr Verfahren Anzahl Beschuldigte
2007 10 14
Drucksache 16/10045 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. a) In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren
durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?
Aus den im Jahr 2007 eingeleiteten Verfahren wurden fünf Verfahren
eingestellt.
b) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach
§ 129a StGB geführte Verfahren betroffen?
c) Wie viele dieser Verfahren fußten jeweils auf dem Vorwurf der
Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung (bitte aufschlüsseln nach den
bei Frage I.1 und Frage I.2 genannten Arbeitsgruppen)?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
4. a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?
b) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben?
Zwei Anklagen gegen zwei Angeschuldigte erfolgten in Verfahren, die im Jahr
2007 eingeleitet worden waren. Die übrigen sieben Anklagen gegen elf
Beschuldigte erfolgten in Verfahren, die in früheren Jahren eingeleitet worden
waren (aus 2006: 2 Anklagen/2 Angeschuldigte; aus 2005: 1/1; aus 2003: 1/5;
aus 1995: 1/1; aus 1988: 2/2).
Da noch nicht alle im Jahr 2007 eingeleiteten Ermittlungsverfahren
abgeschlossen sind, kann es in diesen Verfahren noch zu weiteren Anklageerhebungen
kommen.
c) In wie vielen Fällen gegen wie viele Angeklagte wurde jeweils
aa) nur nach § 129a StGB angeklagt,
bb) auch nach § 129a StGB angeklagt?
Die Anklagen aus Verfahren, die im Jahr 2007 eingeleitet worden waren (siehe
oben Frage b), erfolgten wegen des Tatvorwurfs nach §§ 129a, 129b StGB.
d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils betrafen in den
beiden letztgenannten Kategorien jeweils die Kategorie Mitgliedschaft,
Unterstützung, Werbung?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
5. a) In wie vielen Fällen wurden die Anklagen zu gelassen und das
Hauptverfahren eröffnet?
In allen genannten Fällen wurden die Anklagen zugelassen und das
Hauptverfahren eröffnet.
Jahr Anklageerhebung Angeschuldigte
2007 9 13
Tatvorwurf Anklageerhebung Angeschuldigte
§ 129a StGB 3 3
§§ 129a, 129b StGB 6 10
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/10045b) Mit welchen Abweichungen, insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach
§ 129a StGB?
c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen
Einstellungen?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
6. a) Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind ergangen
(unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?
b) Wie viele Freisprüche gab es?
c) Wie viele Verurteilungen erfolgten insgesamt?
aa) Wie viele Verurteilungen erfolgten jeweils nur oder auch nach
§ 129a StGB?
bb) Wie viele der unter Frage I.6c Doppelbuchstabe aa genannten
Verurteilungen erfolgten jeweils wegen Mitgliedschaft, Unterstützung,
Werbung?
Weitergehende Angaben lassen sich den elektronisch erfassten Daten nicht
entnehmen.
d) Bei wie vielen dieser Verurteilungen wurde Geldstrafe verhängt?
e) Wie häufig wurde Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen verhängt?
f) Wie viele Freiheitsstrafen wurden wegen welcher Strafnormen
verhängt?
aa) Wie hoch war die Strafdauer?
bb) In wie vielen Fällen davon mit Bewährung?
g) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer
Strafmilderung?
h) Wie verteilten sich die in den Urteilen festgestellten Deliktgruppen
prozentual entsprechend der Unterscheidung in Blath/Hobe:
„Strafverfahren gegen linksterroristische Straftäter und ihre Unterstützer (1971 bis
1979/80)“, Bonn 1984, S. 8 ff. (Anschläge, gruppenbezogene
Handlungen, Unterstützungshandlungen)?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
7. In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt,
a) welche,
b) von wem (Staatsanwalt/Verteidigung),
c) jeweils mit welchem Erfolg?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
Jahr Urteile Verurteilungen nach
nach Anzahl der Personen
Freisprüche nach
Anzahl der Personen
2007 8 10 –
Drucksache 16/10045 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der
Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen, und mit welcher Begründung?
Es erfolgte kein Verteidigerausschluss.
9. In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene
mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen,
a) nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts,
b) nach Verbüßung welcher Strafzeit?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
10. Welche materiellen Sachschäden, berufliche Schäden sind Betroffenen
dieser Ermittlungsverfahren, gegen die im späteren Gang der
Ermittlungen das Verfahren entweder eingestellt wurde oder die freigesprochen
wurden, bei diesen Razzien, Observationen, Hausdurchsuchungen etc.
entstanden?
Der Bundesregierung liegt keine Übersicht über Schäden im Zusammenhang
mit den Ermittlungsverfahren in dem nachgefragten Zeitraum vor.
11. Wie lange werden die Daten der in diesen Ermittlungsverfahren erfassten
Beschuldigten wo aufbewahrt?
Die Ermittlungsakten werden, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben,
nach den in der Aktenordnung enthaltenen Vorschriften behandelt, somit auch
für die nach dem jeweiligen Verfahrensstand geltenden Fristen aufbewahrt.
Danach werden sie vernichtet oder dem Bundesarchiv zugeleitet.
Die Löschung der aus diesen Verfahren gespeicherten Daten wird nach den
angepassten Fristen der bei der Bundesanwaltschaft geltenden
Aufbewahrungsbestimmungen vorgenommen.
12. Wie ist der Umgang mit personenbezogenen Daten aus Dateien und
Dateiverbünden, die der Verdachtsgewinnung (im Rahmen der
Gefahrenabwehr) dienen, insbesondere freigesprochene Beschuldigte betreffend?
Ergeben sich bei polizeilichen Maßnahmen der Gefahrenabwehr Erkenntnisse,
die den Anfangsverdacht einer Straftat zu begründen geeignet sind, so werden
die hierbei erhobenen Daten zu Strafverfolgungsdaten (§ 163 in Verbindung
mit § 160 der Strafprozessordnung – StPO). Der weitere Umgang mit diesen
Daten nach Beendigung des Ermittlungsverfahrens richtet sich nach den
allgemeinen Vorschriften der Aktenordnung (vgl. die Antwort zu Frage I.11),
hinsichtlich ihrer weiteren Verwendung zum Zwecke der Gefahrenabwehr durch
die Polizei nach § 481 StPO in Verbindung mit den jeweiligen Polizeigesetzen
der Länder. Dies gilt für den Umgang mit Daten in Akten.
Sind personenbezogene Daten zur Datenverarbeitung in Dateien gespeichert,
richtet sich der Umgang mit diesen Daten nach den §§ 483 bis 491 StPO bzw.
den im BKAG oder den in den Polizeigesetzen enthaltenen Dateiregelungen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/10045II. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I.1 bis I.10,
bezogen auf den Komplex Strafverfahren wegen „rechtsterroristischer“ und
hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten im Jahr
2007?
Insoweit sind der Bundesregierung folgende Angaben möglich:
1. a) Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren
b) Ermittlungsverfahren wegen § 129a StGB
e) Abgabe an die Landesstaatsanwaltschaften
Im Jahr 2007 wurde kein Verfahren an die Landesstaatsanwaltschaften
abgegeben.
g) bis i) Ermittlungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation erfolgten im Jahr 2007
in keinem Verfahren. Bezüglich der weiteren genannten
Ermittlungsmaßnahmen lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
2. Untersuchungshaft
Untersuchungshaft wurde im Jahr 2007 in keinem Verfahren angeordnet.
3. Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft
Im Jahr 2007 wurden zwei Verfahren eingestellt.
4. Anklageerhebungen/Zahl der Angeschuldigten
5. Eröffnung des Hauptverfahrens
Es erfolgte im Jahr 2007 keine Anklageerhebung und daher auch keine
Eröffnung eines Hauptverfahrens.
6. Anzahl der Urteile, der verurteilten Personen und der Freisprüche
Im Jahre 2007 wurden keine Personen verurteilt und es erfolgte kein
Freispruch.
8. Verteidigerausschluss
Verteidigerausschlüsse erfolgten nicht.
Bezüglich der weiteren unter I beantworteten Fragen lassen sich den
elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung zur Erfassung der Daten zu Verfahren im Bereich
„Rechtsterrorismus“ wird ergänzend verwiesen.
Jahr Gesamtzahl Verfahren nach
§§ 129, 129a, 129b StGB
Gesamtzahl Beschuldigte
2007 3 1
Jahr Verfahren Anzahl Beschuldigte
2007 3 1
Drucksache 16/10045 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIII. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragenkomplexen I
und II bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten
Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der
nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern)?
Über den Ausgang der abgegebenen Verfahren liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse vor, da nach der Abgabe grundsätzlich keine Rückmeldung
an den Generalbundesanwalt erfolgt. Soweit dennoch Erkenntnisse darüber
angefallen sind, werden sie vom Generalbundesanwalt nicht statistisch erfasst.
IV. Wie lauten die Antworten zu den Fragen des Komplexes I, bezogen auf
Verfahren gemäß § 129 StGB (kriminelle Vereinigung),
1. insgesamt,
2. politischen Inhalts, insoweit als in diesen durch die politischen
Abteilungen der Staatsanwaltschaften bzw. durch den Generalbundesanwalt
ermittelt und/oder vor einer Staatsschutzkammer verhandelt wurde?
Aus den in der Vorbemerkung dargelegten Gründen erfassen die nachfolgenden
Zahlen alle Verfahren des Generalbundesanwalts nach § 129 StGB. Insoweit
wird auf die nachfolgenden Tabellen zu den Verfahren des
Generalbundesanwalts verwiesen.
1. Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB
3. Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft
Eingestellt wurde aus den im Jahr 2007 eingeleiteten Verfahren ein Verfahren.
4. Anklageerhebungen/Zahl der Angeschuldigten
5. Eröffnung des Hauptverfahrens
Es erfolgte im Jahr 2007 keine Anklageerhebung und daher auch keine
Eröffnung eines Hauptverfahrens.
6. Anzahl der Urteile, der verurteilten Personen und der Freisprüche
Bezüglich der weiteren unter I beantworteten Fragen lassen sich den
elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
Jahr Verfahren Gesamtzahl Beschuldigte
2007 6 5
Jahr Urteile Verurteilungen nach Anzahl
der Personen
Freisprüche
2007 1 1 –
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/10045V.
1. Wie lauten die Antworten zu den Fragen des Komplexes I, bezogen auf die
Verfahren gemäß § 129b (kriminelle und terroristische Vereinigung im
Ausland) jeweils?
§ 129b StGB stellt keinen eigenständigen Straftatbestand dar, sondern erweitert
lediglich den Anwendungsbereich der §§ 129, 129a StGB auf Vereinigungen
im Ausland. Damit sind Verfahren nach § 129b StGB bereits aus
gesetzestechnischen Gründen zugleich Verfahren nach § 129 oder § 129a StGB und werden
in der ausgewerteten Datensammlung nicht getrennt erfasst. Bei den
nachfolgenden Zahlen sind daher Doppelnennungen nicht auszuschließen.
Zu den Verfahren nach § 129b StGB sind die folgenden Angaben möglich.
1. Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB
3. Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft
Im Jahr 2007 wurden von den in diesem Jahr eingeleiteten Verfahren drei
Verfahren eingestellt.
4. Anklageerhebungen/Zahl der Angeschuldigten
Zwei Anklagen gegen zwei Angeschuldigte erfolgten in Verfahren, die im Jahr
2007 eingeleitet worden waren. Die übrigen vier Anklagen gegen acht
Beschuldigte erfolgten in Verfahren, die in früheren Jahren eingeleitet worden waren
(aus 2006: 2 Anklagen/2 Angeschuldigte; aus 2005: 1/1; aus 2003: 1/5).
Da noch nicht alle im Jahr 2007 eingeleiteten Ermittlungsverfahren
abgeschlossen sind, kann es in diesen Verfahren noch zu weiteren Anklageerhebungen
kommen.
5. Eröffnung des Hauptverfahrens
In allen genannten Fällen wurden die Anklagen zugelassen und das
Hauptverfahren eröffnet.
6. Anzahl der Urteile, der verurteilten Personen und der Freisprüche
Im Jahre 2007 wurden in drei Verfahren drei Personen verurteilt. Freisprüche
erfolgten nicht.
Bezüglich der weiteren unter I beantworteten Fragen lassen sich den
elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
Jahr Verfahren Gesamtzahl Beschuldigte
2007 40 45
Jahr Anklageerhebung Angeschuldigte
2007 6 10
Drucksache 16/10045 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2. Gegen welche ausländischen Gruppierungen richteten sich die
Ermittlungen, Anklagen und Verurteilungen im Jahr 2007 nach § 129b StGB (bitte
aufschlüsseln)?
Gegen Mitglieder oder Unterstützer folgender Gruppierungen wurden im Jahr
2007 Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB eingeleitet:
Doppelnennungen sind möglich, wenn in einem Verfahren mehrere
Vereinigungen unterstützt oder für mehrere Gruppen geworben wurde.
Weitere Ermittlungsverfahren richteten sich gegen namentlich nicht bekannte
Gruppierungen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Anschlägen auf deutsche
Soldaten in Afghanistan.
Angeklagt wurden im Jahr 2007 nach § 129b StGB Mitglieder oder
Unterstützer folgender Gruppierungen:
Doppelnennungen sind möglich, wenn in einem Verfahren mehrere
Vereinigungen unterstützt oder für mehrere Gruppen geworben wurde.
Jahr Gruppierung Verfahren
2007 Al Qaeda 3
2007 Al Qaeda im Zweistromland 1
2007 Ansar al Islam 6
2007 „Das Bataillon von Bilal Al Habashi“ 2
2007 Innerhalb der türkischen Revolutionären
Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)
bestehende terroristische Vereinigung
3
2007 Islamische Jihad Union (IJU) 4
2007 Innerhalb der Partei für ein freies Leben in
Kurdistan (PJAK) bestehende terroristische
Vereinigung
1
2007 Innerhalb der Türkischen Kommunistischen
Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML)
bestehende terroristische Vereinigung
7
Jahr Gruppierung Anklagen
2007 Al Qaeda 1
2007 Al Qaeda im Zweistromland 1
2007 Ansar al Islam 1
2007 „Das Bataillon von Bilal Al Habashi“ 3
2007 Innerhalb des Führungskaders der türkischen
Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front
(DHKP-C) bestehende terroristische
Vereinigung
1
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/10045Urteile ergingen im Jahr 2007 nach § 129b StGB gegen Mitglieder oder
Unterstützer folgender Gruppierung:
3. Welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die im Jahr 2007
Verfahren nach § 129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, werden von
der Europäischen Union auf der Liste terroristischer Organisationen
aufgeführt?
Von den unter 2 genannten Gruppierungen sind die Folgenden von der
Europäischen Union gelistet:
● Al Qaeda
● Al Qaeda im Zweistromland
● Ansar al Islam
● Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C)
● Islamische Jihad Union (IJU)
4. Gegen welche der ausländischen Gruppierungen, gegen die 2007
Verfahren nach § 129b StGB eingeleitet oder weitergeführt wurden, besteht in der
Bundesrepublik Deutschland ein Betätigungsverbot nach dem
Vereinsgesetz?
Gegen folgende der unter 2 genannten Gruppierungen besteht in Deutschland
ein Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz:
● Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C).
5. In wie vielen und welchen Fällen war die Einstufung einer ausländischen
bzw. im Ausland tätigen Organisation als terroristisch im Sinne des § 129b
StGB durch das Bundesministerium der Justiz im Jahr 2007 strittig?
Die Frage, ob es sich bei einer ausländischen oder im Ausland tätigen
Organisation nach den Kriterien des § 129b Abs. 1 Satz 5 StGB um eine terroristische
Organisation handelt, war im Jahr 2007 in keinem Fall streitig.
6. In wie vielen und welchen Fällen war 2007 ein Gesuch der Regierung oder
Justizbehörde eines anderen Landes ausschlaggebend für die Einleitung
eines Verfahrens nach § 129b StGB?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
7. In wie vielen und welchen Fällen haben die deutschen
Ermittlungsbehörden bei Ermittlungsverfahren nach § 129b StGB im Jahr 2007 über den
Weg des polizeilichen Informationsaustausches Erkenntnisse
ausländischer Sicherheitskräfte genutzt?
Hierzu lassen sich den elektronisch erfassten Daten keine Angaben entnehmen.
Jahr Gruppierung Urteile
2007 Ansar al Islam 3
Drucksache 16/10045 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeVI. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zum Teil
erheblichen materiellen und immateriellen beruflichen und öffentlichen
Schäden bei den Betroffenen solcher Ermittlungsverfahren und dem
hohen Anteil der mit Freispruch oder Einstellung beendeten Ermittlungen
die Folgen dieser Strafparagrafen?
Hält die Bundesregierung bei den Ermittlungen nach § 129 und § 129a
StGB den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt?
Betroffene können nach dem Gesetz über die Entschädigung für
Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) etwaige Ansprüche geltend machen.
Die Bundesregierung hält den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für gewahrt.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
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