Einführung einer emissionsbezogenen Kfz-Steuer
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 12/4243) zur „Kfz-Steuer" unter anderem mitgeteilt, bei der Erarbeitung des als Teil der Koalitionsvereinbarungen vom 16. Januar 1991 beschlossenen „neuen Steuerkonzepts" hätten sich „Detailprobleme ergeben, die eine Verschiebung des Inkrafttretens bedingen" .
Die Bundesregierung hat zwar erkennen lassen, daß sie im Zusammenhang mit der Einführung einer emissionsbezogenen Kfz-Steuer daran denkt, neue Gegenstände der Besteuerung einzuführen, aber keine Konkretisierung dieser Aussage vorgenommen.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Detailprobleme, die eine Verschiebung des Inkrafttretens des von der Bundesregierung angekündigten neuen Steuerkonzepts bedingen, haben sich im Zusammenhang mit der Einführung einer emissionsbezogenen Kfz-Steuer ergeben?
Wann ist mit dem Inkrafttreten dieses Teils des neuen Steuerkonzepts zu rechnen?
Welche neuen Gegenstände der Besteuerung von Kraftfahrzeugen möchte die Bundesregierung einführen?
Worin bestehen die „technischen Probleme bei der Erfassung des Altwagenbestandes insbesondere in den neuen Bundesländern"?
Welche Probleme sind bei „Abstimmungen zwischen Bund und Ländern" aufgetreten?
Wie sieht das nach Angaben der Bundesregierung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit erarbeitete Grundmodell zu einer emissionsbezogenen Kfz-Steuer aus?
Wann ist mit der Beratung und Beschlußfassung eines Gesetzentwurfs zur Änderung der Kfz-Steuer durch das Bundeskabinett zu rechnen?
Dürfen wir aus der Antwort der Bundesregierung auf Frage 6 unserer Kleinen Anfrage schließen, daß die Bundesregierung nie gewillt war und nicht gewillt ist, der Ankündigung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu folgen und einen Verordnungsentwurf betr. Fahrverbot in Innenstädten zu erlassen?
Wenn ja, kraft welcher Autorität war das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ermächtigt, namens der Bundesregierung den Erlaß einer solchen Verordnung anzukündigen?