Geplante EG-weite Zulassung von in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmitteln
der Abgeordneten Otto Schily, Holger Bartsch, Hans Berger, Friedhelm Julius Beucher, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Eberhard Brecht, Hans Martin Bury, Marion Caspers-Merk, Peter Conradi, Dr. Marliese Dobberthien, Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Uwe Jens, Susanne Kastner, Marianne Klappert, Siegrun Klemmer, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Horst Kubatschka, Dr. Klaus Kübler, Klaus Lennartz, Ulrike Mehl, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Volker Neumann (Bramsche), Dieter Schloten, Gisela Schröter, Dietmar Schütz, Ernst Schwanhold, Dr. Gerald Thalheim, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Gunter Weißgerber, Dr. Axel Wernitz
Vorbemerkung
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 15. Dezember 1992 eine Verordnung mit einer Liste von Pestiziden erlassen, die für eine EG-weite Zulassung in Betracht kommen (EWG-Verordnung Nr. 3600/92). Diese Liste enthält zu 25 % in der Bundesrepublik Deutschland nicht zugelassene bzw. verbotene sowie zu über 19 % mit Anwendungsbeschränkungen versehene Pflanzenbehandlungsmittel. Zugleich regelt die Verordnung das Verfahren, nach dem auf der Liste geführte Pestizide in eine zur Verwendung berechtigende Positivliste aufgenommen werden. Die Entscheidung über die Aufnahme von Pestiziden in die Positivliste obliegt einem mehrheitlich beschließenden im Landwirtschaftsbereich angesiedelten Ausschuß für Pflanzenschutz.
Parallel zu der Verordnung hat die EG-Kommission einheitliche Grundsätze für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in einem Richtlinienvorschlag erarbeitet (2646/VI/92-EN; Rev 2). Die darin enthaltenen Kriterien sind jedoch so geschaffen, daß von einer Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland aus Gesundheits- und Umweltschutzgründen verbotener bzw. stark eingeschränkt zugelassener Pflanzenschutzmittel auszugehen ist.
Die geplanten unzureichenden Zulassungskriterien stehen auch im Widerspruch zu den von der EG-Kommission festgesetzten sehr strengen Pestizidgrenzwerten für Trinkwasser und führen nach Ansicht der deutschen Wasserwirtschaft zu einer spürbaren Verschlechterung der Qualität der Gewässer. Darüber hinaus ist die Erfüllung von Auflagen gefährdet, die die EG der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der neuen Bundesländer zur Erreichung der EG-Trinkwasser- und Gewässerschutzrichtlinien bis 1995 gegeben hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Vorschlagsliste in der EG-Verordnung Nr. 3600/92 ein, und wie beurteilt sie die 90 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in bezug auf die Umwelt- und insbesondere Grundwassergefährdung?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen bzw. wird sie unternehmen, um zu verhindern, daß die in der EG-Verordnung Nr. 3600/92 aufgeführten in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in die Positivliste aufgenommen werden, und welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesrepublik Deutschland national, um Ausnahmen von Entscheidungen des EG-Ausschusses für Pflanzenschutz durchzusetzen?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung der EG-Richtlinie 91/414/EWG zugestimmt, in der die wichtige Frage der Pestizidzulassung der EG-Kommission übertragen wird?
Welche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt haben nach Ansicht der Bundesrepublik Deutschland die Zulassung und Verwendung der in der EG-Verordnung enthaltenen und in der Bundesrepublik Deutschland verbotenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber dem EG-Richtlinienvorschlag über einheitliche Bewertungsgrundsätze für Pflanzenschutzmittel (2646/VI/92-EN; Rev 2) ein, um das notwendige hohe Schutzniveau für Grundwasser, Naturhaushalt und menschliche Gesundheit sicherzustellen?
Hat die Bundesrepublik Deutschland bereits gemäß Artikel 5 Abs. 2 a) der EG-Verordnung Nr. 3600/92 die Berichterstattung für bestimmte Pestizide übernommen, und wenn ja, um welche Pestizide handelt es sich dabei?
Welchem Mitgliedstaat wurde die Berichterstattung für das Umweltgift Atrazin übertragen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen und wird sie unternehmen, um die vorgeschlagenen Bewertungskriterien für Pflanzenschutzmittel wenigstens dem Standard in der Bundesrepublik Deutschland anzugleichen?
Trifft es zu, daß die Erfüllung der von der EG-Kommission von der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der neuen Bundesländer geforderten Auflagen bis 1995 für die Trinkwasserversorgung bei Umsetzung der Vorschlagsliste in die Positivliste gefährdet bzw. nicht zu schaffen ist?
Gab es eine öffentliche Anhörung oder ist eine solche geplant, in der die Bedenken der Wasserwirtschaft und der Umweltverbände gehört wurden bzw. werden?