Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschafts- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz für das Jahr 1992
des Abgeordneten Gerd Poppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschafts- und dem Kriegswaffenkontrollgesetz für das Jahr 1992
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welcher Höhe wurden 1992 Exportgenehmigungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Ausfuhrliste A, B, C, D und E — aufgegliedert nach den Ländern der Liste A/B und C und aufgegliedert nach vorübergehenden Ausfuhren — ausgestellt?
In welcher Höhe wurden Genehmigungen nach der Länderliste H erteilt?
In wie vielen Fällen und in welchem Umfang wurden Genehmigungen nach dem AWG, Ausfuhrliste A, B, C, D und E versagt?
Wie hoch war der Anteil der genehmigten Exporte nach dem AWG, Ausfuhrliste A, B, C, D und E am Gesamtexport der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1992?
Wie viele Sammelgenehmigungen wurden im Jahr 1992 vergeben?
In welchem Umfang genehmigte die Bundesregierung 1992 Kriegswaffenexporte nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)?
Wie verteilen sich die unter Frage 6 genannten Exporte auf einzelne Länder?
In wie vielen Fällen und in welchen Fällen hat die Bundesregierung den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern für NATO-Kooperationsprojekte genehmigt?
In wie vielen Fällen und in welchen Fällen hat die Bundesregierung vom Recht Gebrauch gemacht, genehmigungspflichtige Teillieferungen für NATO-Kooperationsprojekte gemäß § 7 AWG und § 6 KWKG zu untersagen?