Einkommensanrechnung bei Sozialleistungen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Informationen besagen, daß die Neuberechnung von Arbeitslosenhilfe, die sich aus dem vom Bundesverfassungsgericht im November 1992 geforderten höheren verbleibenden Freibetrag beim Ehepartner bzw. Partner ergibt, noch immer nur auf Grundlage von Dienstanweisungen des Arbeitsamtes erfolgt.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen3
Wie wird der Stand der Umsetzung dieser Dienstanweisungen in den einzelnen Ländern, insbesondere in den ostdeutschen, eingeschätzt?
Wann ist damit zu rechnen, daß eine gesetzliche Regelung erfolgt?
Werden aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auch Folgerungen für andere Sozialleistungsbereiche, z. B. Sozialhilfe, gezogen?