BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Anzeigenkampagne zum Bezug von sozialen Regelleistungen aufgrund falscher Angaben (G-SIG: 12011443)

Anzeigen des BMA gegen die unberechtigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen, erwarteter Effekt, nicht realisierte Ansprüche im Bereich der Sozialhilfe

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

25.05.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/487003.05.93

Anzeigenkampagne zum Bezug von sozialen Regelleistungen aufgrund falscher Angaben

des Abgeordneten Werner Schulz (Berlin) und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In den letzten Wochen hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit eine Anzeigenkampagne zum Bezug von sozialen Regelleistungen aufgrund falscher Angaben geschaltet. Diese aufwendige Kampagne fördert die Diskriminierung von Sozialleistungsempfängerinnen und -empfängern. Darüber hinaus ist der praktische Nutzen zweifelhaft. Bemerkenswert an der Kampagne, mit der ausdrücklich auch die Arbeitgeber angesprochen werden, ist schließlich nicht zuletzt die Tatsache, daß kürzlich ein Mitglied des Kabinetts beschuldigt wurde, von Schwarzarbeit profitiert zu haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Was will die Bundesregierung mit dieser Anzeigenkampagne erreichen?

2

Wie hoch ist der finanzielle Aufwand der Anzeigenkampagne?

3

Welches Einsparpotential erwartet die Bundesregierung aufgrund dieser Kampagne?

4

Welche Klientel soll beispielsweise durch die Anzeige im Magazin DER SPIEGEL vom 5. April 1993 mit dem Titel „Sie verdienen sich ganz nebenbei eine saftige Strafe" angesprochen werden?

Wurde die Anzeigenkampagne im Bundeskabinett unter Hinzuziehung des Bundesministers für Verkehr beraten, und zieht die Bundesregierung hieraus Konsequenzen für die p irivate Personalpolitik ihrer Mitglieder?

5

Aus welchem Grund wurde hier eine Frau als Motiv gewählt?

6

In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ausgaben im Bereich der Sozialhilfe gespart, weil Leistungsberechtigte z. B. aus Scham ihre Ansprüche nicht geltend machen?

Welchen Anteil haben speziell Frauen an der sogenannten Dunkelziffer nicht realisierter Ansprüche?

7

Welche Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung die Anzeigenkampagne auf die Dunkeizifferproblematik?

Bonn, den 28. Ap ril 1993

Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

Ähnliche Kleine Anfragen