Anerkennung künstlerischer Berufe; Einbeziehung in das Berufsbildungsgesetz
der Abgeordneten Angela Stachowa und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Mit der Vereinigung beider deutscher Staaten traten im Beitrittsgebiet Verordnungen in Kraft, die das Leben, die soziale und physische Existenz zahlreicher Künstler äußerst negativ beeinflussen. Einer Vielzahl von Künstlerberufen, die in der DDR durch Berufsbilder und entsprechende Ausbildung geregelt und damit staatlich anerkannt waren (Tänzer, Sänger, Maskenbildner, Synchronschauspieler, Theatermaler, Requisiteure usw.), wird dies im geeinten Deutschland verwehrt. Obwohl diese Künstler über Ausbildungsabschlüsse, ja sogar Diplome verfügen, werden sie heute als ungelernt geführt und haben damit keinen Anspruch auf durch das Arbeitsamt bezahlte Weiterbildung bzw. Umschulung. Hinzu kommen sozialversicherungs-, arbeits- und steuerrechtliche Nachteile.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Betrachtet die Bundesregierung das Problem der staatlichen Nichtanerkennung von in der DDR erworbenen Qualifizierungen in zahlreichen künstlerischen Berufen sowie die Verweigerung als anerkannte Ausbildungsberufe ebenfalls als gesellschaftliches und menschliches Problem, das einer Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gleichkommt?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung bereit, sich im Rahmen ihrer Kompetenz und in Zusammenarbeit mit den Ländern (Kultusministerkonferenz) für eine den betroffenen Künstlern helfende Lösung einzusetzen?
Wenn ja, welche Möglichkeiten sieht sie, rechtliche Grundlagen, z. B. in Form einer Erweiterung der vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft herausgegebenen Aufzählung staatlich anerkannter Berufe, zu schaffen?