Entwicklung der Agrarwirtschaft in den neuen Ländern
des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMLF) veröffentlichte im Juni 1993 ein Informationsmaterial mit dem Titel „Die Entwicklung der Agrarwirtschaft in den neuen Ländern", in dem — laut Untertitel — bisherige Fortschritte und aktuelle Maßnahmen dargestellt werden.
Leider ist das Material weniger informativ als das entsprechende vom Januar 1993. Einige Aussagen sind statistisch nicht belegt. Es gibt unklare Formulierungen. Wichtige Problemkreise fehlen.
Aus diesen Gründen besteht unsererseits Aufklärungsbedarf im Interesse einer realen Beurteilung der Lage der ostdeutschen Agrarwirtschaft einschließlich der Angemessenheit und Effizienz der Regierungsmaßnahmen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
I. Fragen zu den Zielen des Umgestaltungsprozesses
1. a) Warum wurde auf die Formulierung eines Ziels zur konstruktiven Lösung der Probleme jener Landwirte, die in Nachfolge einer LPG gemeinschaftlich in einer Genossenschaft oder in einer Kapitalgesellschaft ihre Zukunft in Angriff genommen haben, verzichtet, andererseits jedoch die „Beseitigung von Hemmnissen bei der Wieder- und Neueinrichtung von Betrieben" ausdrücklich als ein Ziel des fortschreitenden Umgestaltungsprozesses erklärt?
b) Welche konkreten Hemmnisse bei der Wieder- und Neueinrichtung sollen mit welchen Mitteln und Maßnahmen beseitigt werden?
c) Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung bei der Entwicklung der „LPG-Nachfolgeunternehmen", und warum enthält die Information keinerlei Aussagen zu solchen Problemen wie Belastungen durch Abfindungsansprüche an rd. 80 Prozent der ehemaligen LPG-Mitglieder, Altlasten an Gebäuden, insbesondere als Folge des drastischen Tierbestandsabbaus usw.?
2. a) Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem formulierten Ziel der Verwertung ehemals volkseigener Flächen und Betriebe die Begriffe „agrarstrukturelle Bedürfnisse " und „sozial verträglich"?
b) Meint sie tatsächlich, daß die Benachteiligung bzw. der Ausschluß von juristischen Personen und Gesellschaftern in den Phasen der Verpachtung und des Siedlungskaufs agrarstrukturellen Bedürfnissen entspricht und sozial verträglich ist?
3. a) Teilt die Bundesregierung die Äußerung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, der — laut Presseberichten — davor gewarnt hat, das alte Dogma der Kollektivierung durch ein neues Dogma der juristischen Personen zu ersetzen? Was veranlaßte zu einer solchen Warnung?
b) Ist es nicht vielmehr ein Gebot volkswirtschaftlicher Vernunft, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft die Aversion gegen die gemeinschaftliche Wirtschaftsweise, für die sich die ostdeutschen Landwirte mehrheitlich entschieden haben, aufzugeben?
c) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es bereits mittelfristig zur Einsparung von Subventionen führte, wenn solche Betriebe in ihrer schwierigen Umstrukturierungsphase weniger halbherzig als derzeit unterstützt würden?
II. Fragen zur Produktions- und Marktentwicklung
4. a) Mit welchen konkreten Angaben kann die erfreuliche Feststellung der Information, „daß Nahrungsmittel aus den neuen Ländern ... in der Verbrauchergunst (gewannen) und ihre Marktanteile in den neuen Ländern steigern (konnten)" belegt werden?
b) Wie hoch sind diese Marktanteile nach Haupterzeugnissen und/bzw. Warengruppen (1992, 1993)?
c) Wie hoch sind diese Marktanteile gemessen am ostdeutschen Umsatz der wichtigsten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels wie Rewe, Aldi, Tengelmann, Spar ... ?
5. a) Um wieviel ist mittlerweile der Viehbestand je Einwohner und je Hektar in den neuen Ländern niedriger als im früheren Bundesgebiet?
b) Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Verluste bzw. Ausfälle infolge des riesigen Tierbestandsrückgangs in den neuen Ländern an Betriebsvermögen, Wertschöpfung, Einkommen und Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft sowie die Folgewirkungen auf das verarbeitende Gewerbe (Schlachtung/Verarbeitung), die Kommunen usw.?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein teilweiser Wiederaufbau der Ost-Tierproduktion zeitweilig staatlich gefördert werden muß?
6. Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die finanziellen Einbußen der Betriebe und der öffentlichen Hand (Steuern) im Osten aufgrund der „vorübergehenden Verlagerung" eines erheblichen Anteils der Schlachtung und Verarbeitung in das frühere Bundesgebiet?
7. Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung zur Umkehr der anhaltenden Tendenz der Unterschreitung der Garantiemenge Milch?
8. Warum ist der Abschnitt „Arbeitsmarktlage" (S. 3) so außerordentlich dürftig, mit noch weniger Informationsgehalt als in der entsprechenden Information im Januar? Besteht die Möglichkeit der Ergänzung?
9. Arbeitet die Bundesregierung wegen der besonders schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in den ländlichen Räumen der neuen Länder an einer gesonderten Lageeinschätzung und Konzeption? Wenn ja, wann werden diese vorgelegt? Wenn nein, warum nicht?
III. Fragen zur Strukturförderung
10. a) Wie war die Verteilung der Mittel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Jahr 1992 im Soll, im Soll nach Umschichtungen und im Ist (bzw. V-Ist) unterteilt nach folgender Gruppierung: — Einzelwirtschaften im Haupterwerb, — Einzelwirtschaften im Nebenerwerb, — Personengesellschaften, — Genossenschaften, — Kapitalgesellschaften?
b) Wie gestaltet sich die gleiche Verteilung im Soll 1993?
c) Wieviel Prozent der Gesamtbetriebe der jeweiligen Betriebsform waren im Ist bzw. V-Ist 1992 und sind im Soll 1993 in die einzelbetriebliche Investitionsförderung einbezogen?
d) Welches Investitionsvolumen wird mittels der Förderung in den Betrieben gemäß o. g. Gruppierung, und in welchem Zeitraum mobilisiert?
e) Was sind die inhaltlichen Investitionsschwerpunkte?
11. a) Wie verteilen sich die über 4 Mrd. DM Investitionen (Information S. 18) auf die einzelnen Verarbeitungszweige?
b) Wie ist die Verteilung der 1,2 Mrd. DM nationale Fördermittel und der 600 Mio. DM EG-Mittel auf die Verarbeitungszweige?
c) In welche Einzelobjekte fließen besonders hohe Fördermittel?
d) Wieviel von den Fördermitteln entfallen auf Betriebe mit ostdeutschen, mit westdeutschen und ausländischen Betriebsinhabern?
12. Wie hoch sind die bisher bewilligten Start- und Investitionsbeihilfen für Erzeugergemeinschaften, und wie viele partizipieren davon?
IV. Fragen zur Regelung der Altkredite
13. a) Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Nichtrealisierung des Ziels, „das gesamte Verfahren der Altschuldenregelung bis Mitte 1993 abzuschließen" (vgl. Information „Agrarwirtschaft in den neuen Ländern" Januar 1993, S. 12)?
b) Warum enthält die jüngste Information weder diesbezügliche Aussagen noch eine veränderte Zielstellung?
14. a) Wie bewertet die Bundesregierung den äußerst schleppenden Verlauf des Abschlusses von Rangrücktrittsvereinbarungen und Schuldübernahmeverträgen?
b) Sieht sie nicht auch, daß dadurch geweckte Hoffnungen enttäuscht, Vertrauen verspielt und Betriebe in ihrer Entwicklung behindert bzw. in ihrer Existenz gefährdet werden?
c) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Abwicklung der Altschuldenregelung unmittelbar beschleunigt wird?
15. a) Wie und mit welchen Resultaten wurde die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, am 3. Februar 1993 im Deutschen Bundestag getroffene Feststellung, „gemeinsam mit den Kollegen aus den Landesregierungen in den neuen Ländern nach Lösungen der Altschuldenproblematik für die Nachfolgebetriebe der früheren LPG (zu) suchen" , umgesetzt?
b) Welche über die derzeitigen Regelungen hinausgehenden Schlußfolgerungen hält die Bundesregierung angesichts der in der Information auf S. 18 getroffenen Wertung, daß die „Altschulden eine starke Gefährdung für den Erhalt der landwirtschaftlichen Produktion in den neuen Ländern" darstellen, für erforderlich?
16. a) Wie viele Mio. DM Entschuldungsvolumen stehen hinter den bisher von der Treuhandanstalt abgeschlossenen rd. 700 Schuldübernahmeverträgen?
b) Warum fehlt diese Angabe in der Information (im Unterschied zur Einschätzung vom Januar)?
17. Welchen finanziellen Volumen entsprechen die 900 Rangrücktrittsvereinbarungen?
18. a) Wie viele juristische Personen haben eine Kreditquote von 50 Prozent und darüber?
b) Ist bei einer solchen Kreditquote überhaupt eine Aufnahme von Neukrediten möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
c) Wurden bzw. werden Betriebe mit einer hohen Kreditquote beim Abschluß von Schuldübernahmeverträgen vorrangig berücksichtigt oder gleich anderen behandelt oder als nicht entwicklungsfähig von vornherein nicht einbezogen?
19. Ist die Bundesregierung bereit, das Problem des drastischen Anstiegs der Altkredite in einer Reihe von Betrieben infolge von betrieblich nicht zu verantwortenden Flächenentzugs sachgerecht im Entschuldungsverfahren zu berücksichtigen?
20. Kann die Bundesregierung garantieren, daß der in der landwirtschaftlichen Praxis gehäuft geäußerte Eindruck, der Bundesminister der Finanzen habe kein ernsthaftes Interesse an der vollen Ausschöpfung der beschlossenen 1,4 Mrd. DM Teilentschuldung, unbegründet ist?
Fragen43
a) Warum wurde auf die Formulierung eines Ziels zur konstruktiven Lösung der Probleme jener Landwirte, die in Nachfolge einer LPG gemeinschaftlich in einer Genossenschaft oder in einer Kapitalgesellschaft ihre Zukunft in Angriff genommen haben, verzichtet, andererseits jedoch die „Beseitigung von Hemmnissen bei der Wieder- und Neueinrichtung von Betrieben" ausdrücklich als ein Ziel des fortschreitenden Umgestaltungsprozesses erklärt?
a) Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem formulierten Ziel der Verwertung ehemals volkseigener Flächen und Betriebe die Begriffe „agrarstrukturelle Bedürfnisse " und „sozial verträglich"?
a) Teilt die Bundesregierung die Äußerung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, der — laut Presseberichten — davor gewarnt hat, das alte Dogma der Kollektivierung durch ein neues Dogma der juristischen Personen zu ersetzen? Was veranlaßte zu einer solchen Warnung?
a) Mit welchen konkreten Angaben kann die erfreuliche Feststellung der Information, „daß Nahrungsmittel aus den neuen Ländern ... in der Verbrauchergunst (gewannen) und ihre Marktanteile in den neuen Ländern steigern (konnten)" belegt werden?
a) Um wieviel ist mittlerweile der Viehbestand je Einwohner und je Hektar in den neuen Ländern niedriger als im früheren Bundesgebiet?
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die finanziellen Einbußen der Betriebe und der öffentlichen Hand (Steuern) im Osten aufgrund der „vorübergehenden Verlagerung" eines erheblichen Anteils der Schlachtung und Verarbeitung in das frühere Bundesgebiet?
Welches Konzept verfolgt die Bundesregierung zur Umkehr der anhaltenden Tendenz der Unterschreitung der Garantiemenge Milch?
Warum ist der Abschnitt „Arbeitsmarktlage" (S. 3) so außerordentlich dürftig, mit noch weniger Informationsgehalt als in der entsprechenden Information im Januar? Besteht die Möglichkeit der Ergänzung?
Arbeitet die Bundesregierung wegen der besonders schwierigen Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation in den ländlichen Räumen der neuen Länder an einer gesonderten Lageeinschätzung und Konzeption? Wenn ja, wann werden diese vorgelegt? Wenn nein, warum nicht?
a) Wie war die Verteilung der Mittel für die einzelbetriebliche Investitionsförderung im Jahr 1992 im Soll, im Soll nach Umschichtungen und im Ist (bzw. V-Ist) unterteilt nach folgender Gruppierung: — Einzelwirtschaften im Haupterwerb, — Einzelwirtschaften im Nebenerwerb, — Personengesellschaften, — Genossenschaften, — Kapitalgesellschaften?
a) Wie verteilen sich die über 4 Mrd. DM Investitionen (Information S. 18) auf die einzelnen Verarbeitungszweige?
Wie hoch sind die bisher bewilligten Start- und Investitionsbeihilfen für Erzeugergemeinschaften, und wie viele partizipieren davon?
a) Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Nichtrealisierung des Ziels, „das gesamte Verfahren der Altschuldenregelung bis Mitte 1993 abzuschließen" (vgl. Information „Agrarwirtschaft in den neuen Ländern" Januar 1993, S. 12)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den äußerst schleppenden Verlauf des Abschlusses von Rangrücktrittsvereinbarungen und Schuldübernahmeverträgen?
a) Wie und mit welchen Resultaten wurde die vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert, am 3. Februar 1993 im Deutschen Bundestag getroffene Feststellung, „gemeinsam mit den Kollegen aus den Landesregierungen in den neuen Ländern nach Lösungen der Altschuldenproblematik für die Nachfolgebetriebe der früheren LPG (zu) suchen" , umgesetzt?
a) Wie viele Mio. DM Entschuldungsvolumen stehen hinter den bisher von der Treuhandanstalt abgeschlossenen rd. 700 Schuldübernahmeverträgen?
Welchen finanziellen Volumen entsprechen die 900 Rangrücktrittsvereinbarungen?
a) Wie viele juristische Personen haben eine Kreditquote von 50 Prozent und darüber?
Ist die Bundesregierung bereit, das Problem des drastischen Anstiegs der Altkredite in einer Reihe von Betrieben infolge von betrieblich nicht zu verantwortenden Flächenentzugs sachgerecht im Entschuldungsverfahren zu berücksichtigen?
Kann die Bundesregierung garantieren, daß der in der landwirtschaftlichen Praxis gehäuft geäußerte Eindruck, der Bundesminister der Finanzen habe kein ernsthaftes Interesse an der vollen Ausschöpfung der beschlossenen 1,4 Mrd. DM Teilentschuldung, unbegründet ist?
b) Welche konkreten Hemmnisse bei der Wieder- und Neueinrichtung sollen mit welchen Mitteln und Maßnahmen beseitigt werden?
b) Meint sie tatsächlich, daß die Benachteiligung bzw. der Ausschluß von juristischen Personen und Gesellschaftern in den Phasen der Verpachtung und des Siedlungskaufs agrarstrukturellen Bedürfnissen entspricht und sozial verträglich ist?
b) Ist es nicht vielmehr ein Gebot volkswirtschaftlicher Vernunft, im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft die Aversion gegen die gemeinschaftliche Wirtschaftsweise, für die sich die ostdeutschen Landwirte mehrheitlich entschieden haben, aufzugeben?
b) Wie hoch sind diese Marktanteile nach Haupterzeugnissen und/bzw. Warengruppen (1992, 1993)?
b) Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Verluste bzw. Ausfälle infolge des riesigen Tierbestandsrückgangs in den neuen Ländern an Betriebsvermögen, Wertschöpfung, Einkommen und Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft sowie die Folgewirkungen auf das verarbeitende Gewerbe (Schlachtung/Verarbeitung), die Kommunen usw.?
c) Welche Hemmnisse sieht die Bundesregierung bei der Entwicklung der „LPG-Nachfolgeunternehmen", und warum enthält die Information keinerlei Aussagen zu solchen Problemen wie Belastungen durch Abfindungsansprüche an rd. 80 Prozent der ehemaligen LPG-Mitglieder, Altlasten an Gebäuden, insbesondere als Folge des drastischen Tierbestandsabbaus usw.?
c) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß es bereits mittelfristig zur Einsparung von Subventionen führte, wenn solche Betriebe in ihrer schwierigen Umstrukturierungsphase weniger halbherzig als derzeit unterstützt würden?
c) Wie hoch sind diese Marktanteile gemessen am ostdeutschen Umsatz der wichtigsten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels wie Rewe, Aldi, Tengelmann, Spar ... ?
c) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein teilweiser Wiederaufbau der Ost-Tierproduktion zeitweilig staatlich gefördert werden muß?
b) Wie gestaltet sich die gleiche Verteilung im Soll 1993?
b) Wie ist die Verteilung der 1,2 Mrd. DM nationale Fördermittel und der 600 Mio. DM EG-Mittel auf die Verarbeitungszweige?
b) Warum enthält die jüngste Information weder diesbezügliche Aussagen noch eine veränderte Zielstellung?
b) Sieht sie nicht auch, daß dadurch geweckte Hoffnungen enttäuscht, Vertrauen verspielt und Betriebe in ihrer Entwicklung behindert bzw. in ihrer Existenz gefährdet werden?
b) Welche über die derzeitigen Regelungen hinausgehenden Schlußfolgerungen hält die Bundesregierung angesichts der in der Information auf S. 18 getroffenen Wertung, daß die „Altschulden eine starke Gefährdung für den Erhalt der landwirtschaftlichen Produktion in den neuen Ländern" darstellen, für erforderlich?
b) Warum fehlt diese Angabe in der Information (im Unterschied zur Einschätzung vom Januar)?
b) Ist bei einer solchen Kreditquote überhaupt eine Aufnahme von Neukrediten möglich? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
c) Wieviel Prozent der Gesamtbetriebe der jeweiligen Betriebsform waren im Ist bzw. V-Ist 1992 und sind im Soll 1993 in die einzelbetriebliche Investitionsförderung einbezogen?
c) In welche Einzelobjekte fließen besonders hohe Fördermittel?
c) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dafür sorgen, daß die Abwicklung der Altschuldenregelung unmittelbar beschleunigt wird?
c) Wurden bzw. werden Betriebe mit einer hohen Kreditquote beim Abschluß von Schuldübernahmeverträgen vorrangig berücksichtigt oder gleich anderen behandelt oder als nicht entwicklungsfähig von vornherein nicht einbezogen?
d) Welches Investitionsvolumen wird mittels der Förderung in den Betrieben gemäß o. g. Gruppierung, und in welchem Zeitraum mobilisiert?
d) Wieviel von den Fördermitteln entfallen auf Betriebe mit ostdeutschen, mit westdeutschen und ausländischen Betriebsinhabern?
e) Was sind die inhaltlichen Investitionsschwerpunkte?