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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Agrarpolitisches Konzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert (G-SIG: 12011602)

Grundlagen des Konzepts (u.a. Zeitraum, Ausgangs- und Endgrößen, Berücksichtigung des Berichts "Landwirtschaftliche Entwicklungspfade" der Enquete-Kommission "Technikfolgenabschätzung"), Entwicklung der Agrarstruktur und der Wettbewerbsfähigkeit in den alten und neuen Bundesländern sowie innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, soziale Flankierung des Strukturwandels, Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen, Kriterien einer umweltverträglichen Landwirtschaft, finanzielle Ausgleichszahlungen für besondere Umwelt- und Landschaftspflegeleistungen, Ineinandergreifen von Fördermaßnahmen der Agrarpolitik und der regionalen Wirtschaftspolitik zur Entwicklung ländlicher Räume

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

06.10.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/547822. 07. 93

Agrarpolitisches Konzept des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Jochen Borchert

des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Das am 16. Juni 1993 vorgestellte Konzept Der künftige Weg Agrarstandort Deutschland sichern wurde — laut Vorspann — vor dem Hintergrund der „großen Herausforderungen" erarbeitet, vor denen die deutsche Landwirtschaft heute steht. Wörtlich heißt es: „Landwirtschaftliche Unternehmen und agrarpolitische Entscheidungsträger haben sich dieser Situation gleichermaßen zu stellen."

Nach unserem Eindruck erfüllt das Konzept des Bundesministers kaum den gestellten Anspruch; vielleicht aber täuscht dieser Eindruck aufgrund der verknappten Darstellung. Aufklärung darüber, inwieweit sich die Bundesregierung als wichtigster nationaler agrarpolitischer Entscheidungsträger tatsächlich auf die großen Herausforderungen eingestellt hat bzw. einstellen will, erhoffen wir von den Antworten auf unsere Fragen.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

I. Zu den Grundlagen des Konzepts

  • a) Für welchen Zeitraum ist das neue Agrarkonzept gedacht?
  • b) Basiert es auf einer makroökonomischen Gesamtrechnung?
  • c) Welche Ausgangs- und Endgrößen liegen dem Konzept bei solch wichtigen Kennziffern wie — Arbeitskräfte, genutzte landwirtschaftliche Fläche, Tierbestände; — Produktionswert, Vorleistungen, Bruttowertschöpfung, Nettowertschöpfung, Nettoeinkommen; — Aus- und Einfuhren bei Haupterzeugnissen und Futtermittelsubstituten; — Umweltauflagen (hinsichtlich evtl. Ausweitung und Verschärfung) zugrunde?
  • a) Inwieweit haben Erkenntnisse des Berichts "Landwirtschaftliche Entwicklungspfade" (Drucksache 11/7991) der Enquete-Kommission „Gestaltung der technischen Entwicklung, Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung" Aufnahme in das Konzept gefunden?
  • b) Welchen der darin prognostizierten Entwicklungspfade kommt das Konzept am nächsten?
  • c) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Auftrag des Europäischen Parlaments erarbeitete Studie „Perspektiven zur Zukunft der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern"?
  • d) Welche Aussagen dieser Studie sind für die weitere Qualifizierung des agrarpolitischen Konzepts bedeutungsvoll?
  • 3. Warum verzichtete die Bundesregierung im Entstehungsprozeß des agrarpolitischen Konzepts auf jegliche Diskussion mit der Opposition?
  • a) Welche grundsätzliche Position nimmt die Bundesregierung zur Schrift der Autoren de Veer, Mansholt, Veermann und van Duk „Zehn nach grün" : Diskussionsbeitrag zu einer durchdachten und erneuerten Agrarpolitik" ein (Agrarwirtschaft 42, Heft 6)?
  • b) Sieht sie darin Punkte zur Qualifizierung ihrer eigenen agrarpolitischen Konzeption bzw. für konzeptionelle Vorstöße in der Europäischen Gemeinschaft (Agrarrat, Kommission)?
  • c) Was hält sie von dem im sechsten Punkt der Schrift enthaltenen Vorschlag „eines festen Zuschlags pro Hektar für die gesamte bodengebundene Erzeugung"? Wäre das nicht ein möglicher Weg zur Weiterentwicklung der EG-Agrarreform, insbesondere zur Vereinfachung und Entbürokratisierung?

II. Zur Entwicklung der Agrarstruktur und Wettbewerbsfähigkeit

  • a) Worin sieht die Bundesregierung Wettbewerbsvorteile und Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der Europäischen Gemeinschaft?
  • b) Was zeigt ein diesbezüglicher Vergleich zwischen den EG - Staaten hinsichtlich der — förderrechtlichen, — steuerrechtlichen, — umweltrechtlichen, — tierschutzrechtlichen, — baurechtlichen, — sozialrechtlichen Rahmenbedingungen — bezogen auf die Hauptunterschiede?
  • c) Welche Schwerpunkte und realen Chancen einer weiteren Harmonisierung von Regelungen in der EG sieht die Bundesregierung?
  • a) Bedeutet die Aussage im Konzept, daß der Agrarsektor „denselben gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch Anpassungszwängen [ unterliegt], wie die übrige Wirtschaft", daß die Bundesregierung künftig noch stärker als derzeit — entsprechend der bisherigen Wachstumslogik — auf die Fortführung der einseitig am betrieblichen Gewinn orientierten Entwicklung setzt?
  • b) Wie will sie den mit einer solchen Entwicklung immer offenkundiger verbundenen Fehlentwicklungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen und -strömen, Umweltbelastung sowie Lebensfähigkeit und Identität ländlicher Regionen begegnen?
  • c) Oder enthält das Konzept — entgegen dem Anschein — Möglichkeiten eines Kurswechsels in Richtung Regionalisierung der Agrarproduktion und Verarbeitung?
  • a) Wie soll künftig die im Konzept angeführte „flächendeckende Landbewirtschaftung" gesichert werden?
  • b) Ist das ohne eine über die bisherige Ausgleichszulage hinausgehende Förderung von Agrarbetrieben in benachteiligten ländlichen Regionen überhaupt möglich?
  • c) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für eine eventuell gebietlich differenzierte Betriebsförderung?
  • a) Von welcher perspektivischen Entwicklung der Relation der Landbewirtschaftung zum Zwecke der „Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen für Nichtnahrungsmittel" und zum Zwecke der „Pflege von Flächen im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes" wird im agrarpolitischen Konzept ausgegangen?
  • b) In welchen Regionen wird der größte Rückgang von Produktionsflächen mit welchem Umfang eintreten?
  • a) Von welchen Zukunftsvorstellungen und Eckdaten der Agrarstrukturentwicklung geht die Bundesregierung in den Basismaterialien zum agrarpolitischen Konzept aus?
  • b) Wie ist ihr Bild von der Landwirtschaft des Jahres 2000 oder 2005?
  • c) Welche Schritte der Annäherung der unterschiedlichen Agrarstrukturen in Ost und West werden gesehen?
  • a) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß der unterschiedliche Entwicklungsstand der Landwirtschaft in Ost und West eine weitaus differenziertere Schwerpunktsetzung bei der agrarstrukturellen Förderung als derzeit erfordert?
  • b) Stimmt sie zu, daß es für die Gesamtentwicklung der deutschen Landwirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll wäre, das Hauptgewicht der betrieblichen Förderung in den alten Ländern auf die Kapazitätsausweitung und in den neuen Ländern auf die Rationalisierung und Modernisierung zu legen?
  • a) Wie erklärt die Bundesregierung den Ausschluß haftender Gesellschafter juristischer Personen vom geplanten Siedlungskaufprogramm angesichts der für die neuen Länder formulierten agrarstrukturellen Notwendigkeit: „Bestehende leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe müssen eine dauerhafte Existenz erhalten insbesondere durch langfristige Pachtverträge und die Möglichkeit zum späteren Ankauf staatlicher Flächen."?
  • b) Ist unsere Interpretation zutreffend, daß juristische Personen nicht den agrarstrukturellen Vorstellungen der Bundesregierung entsprechen und deshalb keine Zukunft als leistungsfähige Unternehmen haben sollen?
  • c) Steht nicht gerade der Ausschluß der Genossen eingetragener Produktivgenossenschaften vom Siedlungskauf im Gegensatz zum wiederholt offiziell formulierten Anliegen einer „breiten Eigentumsstreuung"? Sieht die Bundesregierung hier nicht auch einen wesentlichen Unterschied zu Kapitalgesellschaften mit nur wenigen Gesellschaftern?
  • a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der angestrebten Erleichterung des Rechtsformwechsels juristischer Personen?
  • b) Welche Effekte sind aus einem Rechtsformwechsel für eine weitere Konsolidierung der ostdeutschen Wirtschaftseinheiten und Agrarstruktur zu erwarten?
  • c) Wie steht die Bundesregierung zu der auf dem 4. Verbandstag des Genossenschaftsverbandes Sachsen (Raiffeisen- Schulze/Delitzsch) durch Verbandsdirektor Berger ausgesprochenen Warnung und Forderung: Ein erneuter Rechtsformwechsel wäre ein „Totwandeln" und aus Sicht eines wirtschaftlichen Vorteils fraglich. Vielmehr gelte es, durch die Politiker Rahmenbedingungen ohne die bisher die Produktivgenossenschaften noch diskriminierenden Regelungen, z. B. bei der Förderung und Besteuerung, zu schaffen? (laut Bauernzeitung vom 16. Juli 1993 - Ausgabe Sachsen - Seite 9)
  • a) Beabsichtigt die Bundesregierung, den weiteren Strukturwandel in der Landwirtschaft der alten Länder verstärkt und differenziert zu fördern?
  • b) Ist an eine stärkere Unterscheidung der Förderung von Betrieben im Haupt- und Nebenerwerb im Interesse einer beschleunigten Kapazitätsausweitung solcher Betriebe gedacht, die auch künftigen Wettbewerbsanforderungen entsprechen?
  • 14. Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung zur bei der Veranstaltung anläßlich der Vorstellung des neuen agrarpolitischen Konzepts durch den agrarpolitischen Sprecher der Fraktion der F.D.P., Günther Bredehorn, ausgesprochenen Mahnung: „Es widerspricht dem Bekenntnis [des Ministers], den Strukturwandel nicht hemmen zu wollen, wenn wir die strukturkonservierenden Maßnahmen noch weiter ausweiten."?
  • a) Wie steht die Bundesregierung zur Erweiterung der investiven Förderung von Kooperationen der Einzelwirtschaften?
  • b) Welche ökonomischen und sozialen Vor- und Nachteile sieht sie dabei?
  • a) Soll die im Konzept genannte „soziale Flankierung der Strukturverbesserung der Landwirtschaft" mittels — der bisherigen Instrumentarien oder — modifizierter Regelungen oder — eines neuen Systems erfolgen?
  • b) Welche diesbezüglichen Vorhaben können bereits genannt werden?

III. Zur Einkommensentwicklung

  • a) Meint die Bundesregierung, daß ihr Agrarkonzept ausreichende Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verbesserung der im langfristigen Durchschnitt nur auf mittlerem EG-Niveau liegenden Einkommen der deutschen Landwirte beinhaltet?
  • b) Durch welche Veränderungen in den Rahmenbedingungen sollen die Voraussetzungen für die Teilhabe der Landwirte an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung geschaffen werden?
  • a) Wie gewichtet die Bundesregierung die verschiedenen Faktoren einer Verbesserung des derzeit unzureichenden Einkommensniveaus der landwirtschaftlichen Familien?
  • b) Welche Anteile des künftigen Einkommenszuwachses aus landwirtschaftlicher Tätigkeit sollen durch — Ausweitung der Produktionskapazitäten, — Einsparung von Kosten, — Erhöhung der landwirtschaftlichen Wertschöpfung realisiert werden?
  • c) Wie sollen sich die Relationen zwischen Einkommen aus — landwirtschaftlicher Tätigkeit, — außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit, — außerbetrieblicher Tätigkeit, — öffentlichen Mitteln (EG, Bund, Land) entwickeln?
  • a) Welche Entwicklung der durchschnittlichen „Entlohnung" der bäuerlichen Familienarbeitskraft in Relation zum durchschnittlichen Vergleichslohn eines gewerblichen Arbeitnehmers liegt dem Konzept zugrunde?
  • b) In welchem Tempo soll sich hierbei eine Annäherung und Angleichung vollziehen?
  • c) Wie beurteilt die Bundesregierung das heutige Einkommen und die voraussichtliche Einkommensentwicklung der einzelunternehmerisch und gemeinschaftlich wirtschaftenden ostdeutschen Landwirte?

IV. Zu umweltpolitischen Aussagen

  • a) Wie definiert die Bundesregierung den im Konzept verwendeten Begriff „gute fachliche Praxis"?
  • b) Durch welche Hauptkriterien oder Maßstäbe einer umweltverträglichen Landwirtschaft ist dieser Begriff untersetzt bzw. soll er ausgefüllt werden?
  • c) Ist es möglich, am Beispiel zu demonstrieren, an welche ,Einkommensverluste aus Auflagen, die über die „gute fachliche Praxis" hinausgehen' und ausgeglichen werden müssen, gedacht ist?
  • a) Für welche besonderen Umwelt- und Landschaftspflegeleistungen hält die Bundesregierung — wie im Konzept ausgesagt — „finanzielle Ausgleichszahlungen" für erforderlich?
  • b) Was ist hierbei konkret angedacht?
  • a) Warum gibt es im Konzept keine Orientierung auf den integrierten Pflanzenschutz?
  • b) Durch welche Instrumente sollen künftig düngungsbedingte Umweltbeeinträchtigungen minimiert werden?
  • c) Ist die „Stickstoffsteuer" als ein mögliches Instrument noch im Visier der Bundesregierug oder vom Tisch?

V. Zum ländlichen Raum

  • a) Wie soll das in der Konzeption erklärte Ineinandergreifen von „Fördermaßnahmen der Agrarpolitik und der regionalen Wirtschaftspolitik" künftig besser gesichert werden?
  • b) Was hält die Bundesregeirung von einer Aufteilung der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" in einen Teil „Städte und Ballungsgebiete" und in einen Teil „Ländliche Räume", dem dann u. a. auch die Mittel für die Dorferneuerung zuzuordnen wären?
  • c) Wäre damit nicht eine verbindlichere Basis für die Entwicklung ländlicher Regionen gegeben?
  • a) Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in den ländlichen Regionen der neuen Länder ein, und mit welchen Mitteln trägt sie zur Konsolidierung der Lage bei?
  • b) Hält sie ihre Aktivitäten der Lage angemessen?
  • c) Gedenkt sie weitergehende Maßnahmen zu ergreifen? Wenn ja, welche?

Fragen62

1

a) Für welchen Zeitraum ist das neue Agrarkonzept gedacht?

1

b) Basiert es auf einer makroökonomischen Gesamtrechnung?

1

c) Welche Ausgangs- und Endgrößen liegen dem Konzept bei solch wichtigen Kennziffern wie — Arbeitskräfte, genutzte landwirtschaftliche Fläche, Tierbestände; — Produktionswert, Vorleistungen, Bruttowertschöpfung, Nettowertschöpfung, Nettoeinkommen; — Aus- und Einfuhren bei Haupterzeugnissen und Futtermittelsubstituten; — Umweltauflagen (hinsichtlich evtl. Ausweitung und Verschärfung) zugrunde?

2

a) Inwieweit haben Erkenntnisse des Berichts "Landwirtschaftliche Entwicklungspfade" (Drucksache 11/7991) der Enquete-Kommission „Gestaltung der technischen Entwicklung, Technikfolgen-Abschätzung und -Bewertung" Aufnahme in das Konzept gefunden?

2

b) Welchen der darin prognostizierten Entwicklungspfade kommt das Konzept am nächsten?

2

c) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Auftrag des Europäischen Parlaments erarbeitete Studie „Perspektiven zur Zukunft der Landwirtschaft in den neuen Bundesländern"?

2

d) Welche Aussagen dieser Studie sind für die weitere Qualifizierung des agrarpolitischen Konzepts bedeutungsvoll?

3

Warum verzichtete die Bundesregierung im Entstehungsprozeß des agrarpolitischen Konzepts auf jegliche Diskussion mit der Opposition?

4

a) Welche grundsätzliche Position nimmt die Bundesregierung zur Schrift der Autoren de Veer, Mansholt, Veermann und van Duk „Zehn nach grün" : Diskussionsbeitrag zu einer durchdachten und erneuerten Agrarpolitik" ein (Agrarwirtschaft 42, Heft 6)?

4

b) Sieht sie darin Punkte zur Qualifizierung ihrer eigenen agrarpolitischen Konzeption bzw. für konzeptionelle Vorstöße in der Europäischen Gemeinschaft (Agrarrat, Kommission)?

4

c) Was hält sie von dem im sechsten Punkt der Schrift enthaltenen Vorschlag „eines festen Zuschlags pro Hektar für die gesamte bodengebundene Erzeugung"? Wäre das nicht ein möglicher Weg zur Weiterentwicklung der EG-Agrarreform, insbesondere zur Vereinfachung und Entbürokratisierung?

5

a) Worin sieht die Bundesregierung Wettbewerbsvorteile und Wettbewerbsnachteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der Europäischen Gemeinschaft?

5

b) Was zeigt ein diesbezüglicher Vergleich zwischen den EG - Staaten hinsichtlich der — förderrechtlichen, — steuerrechtlichen, — umweltrechtlichen, — tierschutzrechtlichen, — baurechtlichen, — sozialrechtlichen Rahmenbedingungen — bezogen auf die Hauptunterschiede?

5

c) Welche Schwerpunkte und realen Chancen einer weiteren Harmonisierung von Regelungen in der EG sieht die Bundesregierung?

6

a) Bedeutet die Aussage im Konzept, daß der Agrarsektor „denselben gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, aber auch Anpassungszwängen [ unterliegt], wie die übrige Wirtschaft", daß die Bundesregierung künftig noch stärker als derzeit — entsprechend der bisherigen Wachstumslogik — auf die Fortführung der einseitig am betrieblichen Gewinn orientierten Entwicklung setzt?

6

b) Wie will sie den mit einer solchen Entwicklung immer offenkundiger verbundenen Fehlentwicklungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen und -strömen, Umweltbelastung sowie Lebensfähigkeit und Identität ländlicher Regionen begegnen?

6

c) Oder enthält das Konzept — entgegen dem Anschein — Möglichkeiten eines Kurswechsels in Richtung Regionalisierung der Agrarproduktion und Verarbeitung?

7

a) Wie soll künftig die im Konzept angeführte „flächendeckende Landbewirtschaftung" gesichert werden?

7

b) Ist das ohne eine über die bisherige Ausgleichszulage hinausgehende Förderung von Agrarbetrieben in benachteiligten ländlichen Regionen überhaupt möglich?

7

c) Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für eine eventuell gebietlich differenzierte Betriebsförderung?

8

a) Von welcher perspektivischen Entwicklung der Relation der Landbewirtschaftung zum Zwecke der „Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen für Nichtnahrungsmittel" und zum Zwecke der „Pflege von Flächen im Interesse des Landschafts- und Naturschutzes" wird im agrarpolitischen Konzept ausgegangen?

8

b) In welchen Regionen wird der größte Rückgang von Produktionsflächen mit welchem Umfang eintreten?

9

a) Von welchen Zukunftsvorstellungen und Eckdaten der Agrarstrukturentwicklung geht die Bundesregierung in den Basismaterialien zum agrarpolitischen Konzept aus?

9

b) Wie ist ihr Bild von der Landwirtschaft des Jahres 2000 oder 2005?

9

c) Welche Schritte der Annäherung der unterschiedlichen Agrarstrukturen in Ost und West werden gesehen?

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a) Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß der unterschiedliche Entwicklungsstand der Landwirtschaft in Ost und West eine weitaus differenziertere Schwerpunktsetzung bei der agrarstrukturellen Förderung als derzeit erfordert?

10

b) Stimmt sie zu, daß es für die Gesamtentwicklung der deutschen Landwirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit sinnvoll wäre, das Hauptgewicht der betrieblichen Förderung in den alten Ländern auf die Kapazitätsausweitung und in den neuen Ländern auf die Rationalisierung und Modernisierung zu legen?

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a) Wie erklärt die Bundesregierung den Ausschluß haftender Gesellschafter juristischer Personen vom geplanten Siedlungskaufprogramm angesichts der für die neuen Länder formulierten agrarstrukturellen Notwendigkeit: „Bestehende leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe müssen eine dauerhafte Existenz erhalten insbesondere durch langfristige Pachtverträge und die Möglichkeit zum späteren Ankauf staatlicher Flächen."?

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b) Ist unsere Interpretation zutreffend, daß juristische Personen nicht den agrarstrukturellen Vorstellungen der Bundesregierung entsprechen und deshalb keine Zukunft als leistungsfähige Unternehmen haben sollen?

11

c) Steht nicht gerade der Ausschluß der Genossen eingetragener Produktivgenossenschaften vom Siedlungskauf im Gegensatz zum wiederholt offiziell formulierten Anliegen einer „breiten Eigentumsstreuung"? Sieht die Bundesregierung hier nicht auch einen wesentlichen Unterschied zu Kapitalgesellschaften mit nur wenigen Gesellschaftern?

12

a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der angestrebten Erleichterung des Rechtsformwechsels juristischer Personen?

12

b) Welche Effekte sind aus einem Rechtsformwechsel für eine weitere Konsolidierung der ostdeutschen Wirtschaftseinheiten und Agrarstruktur zu erwarten?

12

c) Wie steht die Bundesregierung zu der auf dem 4. Verbandstag des Genossenschaftsverbandes Sachsen (Raiffeisen- Schulze/Delitzsch) durch Verbandsdirektor Berger ausgesprochenen Warnung und Forderung: Ein erneuter Rechtsformwechsel wäre ein „Totwandeln" und aus Sicht eines wirtschaftlichen Vorteils fraglich. Vielmehr gelte es, durch die Politiker Rahmenbedingungen ohne die bisher die Produktivgenossenschaften noch diskriminierenden Regelungen, z. B. bei der Förderung und Besteuerung, zu schaffen? (laut Bauernzeitung vom 16. Juli 1993 - Ausgabe Sachsen - Seite 9)

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a) Beabsichtigt die Bundesregierung, den weiteren Strukturwandel in der Landwirtschaft der alten Länder verstärkt und differenziert zu fördern?

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b) Ist an eine stärkere Unterscheidung der Förderung von Betrieben im Haupt- und Nebenerwerb im Interesse einer beschleunigten Kapazitätsausweitung solcher Betriebe gedacht, die auch künftigen Wettbewerbsanforderungen entsprechen?

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Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung zur bei der Veranstaltung anläßlich der Vorstellung des neuen agrarpolitischen Konzepts durch den agrarpolitischen Sprecher der Fraktion der F.D.P., Günther Bredehorn, ausgesprochenen Mahnung: „Es widerspricht dem Bekenntnis [des Ministers], den Strukturwandel nicht hemmen zu wollen, wenn wir die strukturkonservierenden Maßnahmen noch weiter ausweiten."?

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a) Wie steht die Bundesregierung zur Erweiterung der investiven Förderung von Kooperationen der Einzelwirtschaften?

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b) Welche ökonomischen und sozialen Vor- und Nachteile sieht sie dabei?

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a) Soll die im Konzept genannte „soziale Flankierung der Strukturverbesserung der Landwirtschaft" mittels — der bisherigen Instrumentarien oder — modifizierter Regelungen oder — eines neuen Systems erfolgen?

16

b) Welche diesbezüglichen Vorhaben können bereits genannt werden?

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a) Meint die Bundesregierung, daß ihr Agrarkonzept ausreichende Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verbesserung der im langfristigen Durchschnitt nur auf mittlerem EG-Niveau liegenden Einkommen der deutschen Landwirte beinhaltet?

17

b) Durch welche Veränderungen in den Rahmenbedingungen sollen die Voraussetzungen für die Teilhabe der Landwirte an der allgemeinen Einkommens- und Wohlstandsentwicklung geschaffen werden?

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a) Wie gewichtet die Bundesregierung die verschiedenen Faktoren einer Verbesserung des derzeit unzureichenden Einkommensniveaus der landwirtschaftlichen Familien?

18

b) Welche Anteile des künftigen Einkommenszuwachses aus landwirtschaftlicher Tätigkeit sollen durch — Ausweitung der Produktionskapazitäten, — Einsparung von Kosten, — Erhöhung der landwirtschaftlichen Wertschöpfung realisiert werden?

18

c) Wie sollen sich die Relationen zwischen Einkommen aus — landwirtschaftlicher Tätigkeit, — außerlandwirtschaftlicher Tätigkeit, — außerbetrieblicher Tätigkeit, — öffentlichen Mitteln (EG, Bund, Land) entwickeln?

19

a) Welche Entwicklung der durchschnittlichen „Entlohnung" der bäuerlichen Familienarbeitskraft in Relation zum durchschnittlichen Vergleichslohn eines gewerblichen Arbeitnehmers liegt dem Konzept zugrunde?

19

b) In welchem Tempo soll sich hierbei eine Annäherung und Angleichung vollziehen?

19

c) Wie beurteilt die Bundesregierung das heutige Einkommen und die voraussichtliche Einkommensentwicklung der einzelunternehmerisch und gemeinschaftlich wirtschaftenden ostdeutschen Landwirte?

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a) Wie definiert die Bundesregierung den im Konzept verwendeten Begriff „gute fachliche Praxis"?

20

b) Durch welche Hauptkriterien oder Maßstäbe einer umweltverträglichen Landwirtschaft ist dieser Begriff untersetzt bzw. soll er ausgefüllt werden?

20

c) Ist es möglich, am Beispiel zu demonstrieren, an welche ,Einkommensverluste aus Auflagen, die über die „gute fachliche Praxis" hinausgehen' und ausgeglichen werden müssen, gedacht ist?

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a) Für welche besonderen Umwelt- und Landschaftspflegeleistungen hält die Bundesregierung — wie im Konzept ausgesagt — „finanzielle Ausgleichszahlungen" für erforderlich?

21

b) Was ist hierbei konkret angedacht?

22

a) Warum gibt es im Konzept keine Orientierung auf den integrierten Pflanzenschutz?

22

b) Durch welche Instrumente sollen künftig düngungsbedingte Umweltbeeinträchtigungen minimiert werden?

22

c) Ist die „Stickstoffsteuer" als ein mögliches Instrument noch im Visier der Bundesregierug oder vom Tisch?

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a) Wie soll das in der Konzeption erklärte Ineinandergreifen von „Fördermaßnahmen der Agrarpolitik und der regionalen Wirtschaftspolitik" künftig besser gesichert werden?

23

b) Was hält die Bundesregeirung von einer Aufteilung der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung" in einen Teil „Städte und Ballungsgebiete" und in einen Teil „Ländliche Räume", dem dann u. a. auch die Mittel für die Dorferneuerung zuzuordnen wären?

23

c) Wäre damit nicht eine verbindlichere Basis für die Entwicklung ländlicher Regionen gegeben?

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a) Wie schätzt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in den ländlichen Regionen der neuen Länder ein, und mit welchen Mitteln trägt sie zur Konsolidierung der Lage bei?

24

b) Hält sie ihre Aktivitäten der Lage angemessen?

24

c) Gedenkt sie weitergehende Maßnahmen zu ergreifen? Wenn ja, welche?

Bonn, den 20. Juli 1993

Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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