Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt)
und der Gruppe der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/5483 —
Milchpreisverfall im Freistaat Sachsen
Zur Palette der Entwicklungshemmnisse in der ostdeutschen
Agrarwirtschaft zählt zweifellos, daß die dortigen Landwirte bis heute — zum
Beginn des vierten Wirtschaftsjahres nach der Währungsunion — immer
noch niedrigere Milcherzeugerpreise realisieren als die Landwirte in
Westdeutschland. Besonders schwierig ist die Lage in Sachsen. Hier
kam es erst kürzlich zu einer drastischen Milchpreissenkung durch die
Mittelsächsischen Milchwerke/Müller-Milch und die Sachsenmilch AG.
Das ist für die Rohmilcherzeuger angesichts ihrer allgemeinen
Kapitalschwäche und einer z. T. hohen Schuldenbelastung bedrohlich, zumal
die Erlöse aus Milch in einem Großteil dieser Bet riebe die
Haupteinnahmequelle bilden.
In der Presse gibt es zu dieser Entwicklung in Sachsen seit Wochen eine
Vielzahl — teils sich widersprechender — Berichte, so daß es uns schwer
fällt, die reale Situation einzuschätzen.
1. Wie entwickelte sich der Erzeugerpreis für Milch bisher im Jahr 1993
(nach Monaten und Abnehmern)?
Die in der amtlichen Statistik erfaßten Milcherzeugerpreise liegen
für das Jahr 1993 bisher für die Monate Januar bis Mai vor. Es
handelt sich dabei um Durchschnittspreise für Milch mit einem
standardisierten Fett- und Eiweißgehalt. Die Auszahlungspreise
der einzelnen Unternehmen können je nach der von ihnen
erzielten Verwertung der Milch um 1 bis 2 DM/100 kg über oder unter
dem Durchschnittspreis liegen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten vom 11. August 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Drucksache 12/5548
13.08.93
Milcherzeugerpreise nach Ländern
in DM je 100 kg, ab Hof, bei 3,7 v. H. Fett- und 3,4 v. H. Eiweißgehalt, ohne MWSt.
Land Januar 1993 Februar 1993 März 1993 April 1993 Mai 1993
Brandenburg 53,57 53,44 53,58 52,92 51,96
Mecklenburg-
Vorpommern 53,54 52,77 52,92 52,64 51,60
Sachsen 53,40 53,72 53,41 53,45 52,31
Sachsen-Anhalt 56,25 56,23 55,40 55,12 54,85
Thüringen . 54,29 55,00 55,05 54,57 53,43
früheres
Bundesgebiet 59,85 59,51 58,92 58,07 57,19
2. Worin sieht die Bundesregierung die speziellen Ursachen des
sächsischen Milchpreisverfalls?
Die amtlich ermittelte Milchpreisstatistik läßt keinen speziellen
Milchpreisverfall in Sachsen erkennen. Die Erzeugerpreise in
Sachsen haben nach den vorliegenden Zahlen eine ähnliche
Entwicklung genommen, wie in den übrigen neuen Bundesländern
auch. Insgesamt sind die Auszahlungspreise bundesweit seit
Beginn dieses Jahres leicht rückläufig.
Als Ursachen für den leichten Rückgang der Erzeugerpreise sind
zu nennen:
- saisonale Gründe, da die Molkereien ihre Auszahlungspreise in
der Regel im Frühjahr eher niedrig halten und im Herbst
anheben, um dem saisonspezifischen Anlieferungsverhalten der
Erzeuger entgegenzuwirken;
- steigende Kosten der Molkereien in Form gestiegener
Lohnkosten und Abgaben für den Grünen Punkt. Die höheren
Kosten konnten nicht über höhere Produktpreise aufgefangen
werden, da diese in den zurückliegenden Monaten gegenüber
dem Handel nicht durchzusetzen waren.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Preispolitik der beiden
„Molkerei-Giganten" Müller-Milch und Sachsenmilch AG, und sieht
die Bundesregierung einen Anlaß, die Geschäftspolitik beider
Unternehmen wegen eventueller einseitiger, wettbewerbsverzerrender
Ausnutzung ihrer marktbeherrschenden Situation zum Nachteil der
Milcherzeuger überprüfen zu lassen?
Welche diesbezüglichen politischen und rechtlichen Möglichkeiten
wären gegeben?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen lagen
bzw. liegen die von den beiden Unternehmen gezahlten
Erzeugerpreise auf dem Niveau, das auch von anderen
Molkereiunternehmen in Sachsen und in den übrigen neuen Bundesländern
gezahlt wird.
Die Lieferbeziehungen zwischen den Erzeugern und den
Molkereiunternehmen beruhen auf freiwilligen Liefervereinbarungen,
auf die die Bundesregierung keinen Einfluß hat.
4. Ist es zutreffend, daß der — laut Frankfurter Allgemeine Zeitung vom
20. Juli 1993 — mit 260 Mio. DM vorgesehene Neubau „Sachsenmilch
2000" inzwischen mit 400 Mio. DM veranschlagt wird?
Wird diese Investition auch aus Bundes- und/bzw. EG-Mitteln
gefördert, und in welcher Höhe?
Hat die erhebliche Abweichung der Investitionskosten
Konsequenzen für die Förderung?
Welche direkten oder indirekten Auswirkungen haben Förderung
und Kostenabweichung auf die Erzeugerpreise?
Über die Höhe der Abweichung von den geplanten Investitionen
für den Neubau der „Sachsenmilch 2000" liegen zur Zeit keine
gesicherten Informationen vor.
Auf der Grundlage der geplanten Kosten für den Neubau sind aus
Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
Agrarstruktur und des Küstenschutzes", der EG und des Bundes
Investitionsbeihilfen von insgesamt 102,9 Mio. DM bewilligt und
76,1 Mio. DM ausgezahlt worden.
Sofern infolge von Kostensteigerungen die Gesamtfinanzierung
des Vorhabens nicht mehr gesichert ist, ergeben sich für die
Förderung Konsequenzen. Wegen des eingeleiteten Verfahrens
zur Gesamtvollstreckung über das Vermögen der Sachsenmilch
AG ist über die Rückforderung der Investitionsbeihilfen zu
entscheiden.
Investitionsbeihilfen führen indirekt zu einer Verbesserung der
Erzeugerpreise; Steigerungen der Investitionskosten bewirken
bei unveränderten Verarbeitungsmengen eine Erhöhung der
Verarbeitungskosten, die sich negativ auf die Erzeugerpreise
auswirken.
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über — laut
Süddeutscher Zeitung vom 19. Juli 1993 — hohe Verluste der Sachsenmilch
AG?
Was ist über die „Versäumnisse und Fehlentscheidungen"
ehemaliger Vorstandsmitglieder bekannt?
Sieht die Bundesregierung im Falle der Bestätigung der in der
genannten Zeitung geäußerten Vermutung, „daß hinter dem Kapas-
Angebot das schwäbische Molkerei-Unternehmen Müller-Milch
stecken könnte" einen Anlaß zum Einschreiten?
Der Bundesregierung liegen bisher keine gesicherten
Erkenntnisse über das Ausmaß der Verluste der Sachsenmilch AG vor.
Aussagen darüber, ob und wenn ja in welcher Form ehemaligen
Vorstandsmitgliedern im Zusammenhang mit dem Konkurs der
Sachsenmilch AG Versäumnisse oder Fehlentscheidungen
vorzuwerfen sind, bleiben ggf. den dafür zuständigen Gerichten
vorbehalten.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die darauf
hinweisen, daß das Unternehmen Müller-Milch in einem
Zusammenhang mit dem Angebot zur Übernahme von Aktien der
Sachsenmilch AG durch die Firma Kapas GmbH in Gütersloh steht.
6. Wie stellt sich in den sächsischen Molkereien die
Altkreditproblematik dar?
Welche Entlastung wurde diesen Betrieben zuteil?
Während bei den ehemals volkseigenen Molkereien beim
Verkauf durch die Treuhandanstalt eine endgültige Entschuldung
durch die Gestaltung der Verkaufspreise erreicht werden kann,
gibt es für genossenschaftliche Molkereien eine derartige
Möglichkeit der Entschuldung nicht. Die Bundesregierung hat jedoch
bezüglich der Altschulden der genossenschaftlichen
Molkereiwirtschaft der neuen Bundesländer eine Entlastungsregelung,
d. h. die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs, geschaffen.
Diese bilanzielle Entlastung erfolgt nach § 16 Abs. 3 D-
Markbilanzgesetz.
Im Rahmen einer sogenannten Besserungsscheinregelung
verzichten die Gläubiger der Altschulden so lange auf Rückzahlung,
bis die Kreditnehmer die Gewinnschwelle erreicht haben. Als
Ausgleich für die Aussetzung des Kapitaldienstes erhalten die
Gläubigerbanken verzinsliche Forderungen gegen den
Ausgleichsfonds.
Insgesamt stellt das Verfahren zwar keine endgültige
Entschuldung dar, jedoch bedeutet diese bilanzielle Entlastung eine
Verbesserung der Vermögenssituation der betroffenen
Molkereigenossenschaften und ermöglicht es ihnen vielfach erst, dringend
erforderliche Kredite zur Finanzierung laufender Geschäfte
aufzunehmen.
Da sich in der genossenschaftlichen Molkereiwirtschaft der
Unternehmensgewinn hauptsächlich im Milchauszahlungspreis an die
Milcherzeuger widerspiegelt, ist ein besonderer
Rückzahlungsmodus gefunden worden.
Die Rückzahlung erfolgt anteilig aus der Milchgeldzahlung an die
Erzeuger, jedoch erst ab 1995; d. h. die Rückzahlung für
Molkereigenossenschaften bleibt zunächst bis 1995 ausgesetzt.
7. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit und Möglichkeit einer
politischen Entscheidung zur zeitweiligen Aussetzung des
Kapitaldienstes rohmilcherzeugender Betriebe, die vom Milchpreisverfall
besonders betroffen sind?
Die Bundesregierung ist nicht Gläubiger verschuldeter
Milcherzeugerbetriebe und hat somit keine Möglichkeit, auf den von
diesen Betrieben zu zahlenden Kapitaldienst Einfluß zu nehmen.
Den vom Konkurs der Sachsenmilch AG betroffenen
Milcherzeugern wird jedoch Unterstützung gewährt, indem
— die Anpassungsbeihilfen vorzeitig ausgezahlt werden,
— den Erzeugern vom Land Sachsen ein zunächst tilgungsfreies
Konsolidierungsdarlehen zu einem Zinssatz von 3 %
bereitgestellt wird, das ab Januar 1994 über das Milchgeld mit 0,03 DM/
kg Milch getilgt wird,
— die Mittel nach dem sächsischen Kulturlandschaftsprogramm
vorzeitig ausgezahlt werden.]