Aufhebung der Flächenbindung bei der Übertragung von Milchquoten
der Abgeordneten Horst Sielaff, Dr. Eberhard Brecht, Marion Caspers-Merk, Klaus Daubertshäuser, Dr. Peter Eckardt, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Michael Habermann, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Renate Jäger, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Fritz Rudolf Körper, Christa Lörcher, Dorle Marx, Christoph Matschie, Rudolf Müller (Schweinfurt), Volker Neumann (Bramsche), Jan Oostergetelo, Dr. Helga Otto, Dr. Emil Schnell, Gisela Schröter, Karl-Heinz Schröter, Erika Simm, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Matthias Weisheit, Gunter Weißgerber, Hermann Wimmer (Neuötting)
Vorbemerkung
Mit der 29. Verordnung zur Änderung der Milch-Garantiemengen-Verordnung beabsichtigt die Bundesregierung, die Milchquotenregelung von 1984 zu liberalisieren. Die bisher bestehende Flächenbindung bei der Übertragung von Milchquoten soll teilweise aufgehoben werden, indem der freie Handel mit Milchquoten in bestimmten räumlichen Grenzen zugelassen wird. Über die „richtige" räumliche Abgrenzung bestehen im Hinblick auf die strukturellen Auswirkungen unterschiedliche Auffassungen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie haben sich seit Einführung der Milchquotenregelung in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Milchkühe und die Milcherzeugung in den Regionen der Bundesrepublik Deutschland — unterteilt nach Ländern, Regierungsbezirken und benachteiligten Gebieten — entwickelt?
Welche räumliche Abgrenzung ist für das Leasing von Milchquoten gewählt worden, und welche Erfahrungen liegen damit vor?
Welche Gründe haben die Bundesregierung zu ihrem Vorschlag bewogen, die Flächenbindung beim Quotenhandel auf Regierungsbezirks-Ebene freizugeben?
Wie ist die Übertragung von Milchquoten ohne Flächenbindung in anderen EG-Mitgliedstaaten und in Ländern mit Milchkontingentierung wie der Schweiz oder Kanada geregelt, und welche Erfahrungen sind mit der Handelbarkeit gemacht worden?
Hält es die Bundesregierung für möglich, daß bei der erwarteten Verschärfung des Strukturwandels in der Landwirtschaft und einer weiteren Konzentration in der Milchverarbeitung eine begrenzte regionale Freigabe des Quotenhandels sich als unzureichend erweisen könnte?
Wie haben sich die Pachtpreise für Grünland und die Preise für Milchquoten seit 1990 entwickelt, und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von einer (teilweisen) Aufhebung der Flächenbindung?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die freie Handelbarkeit von Milchquoten für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zuzulassen?
In welchem Umfang wird nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich die vorgesehene Härtefallregelung in Anspruch genommen, und wie beurteilt sie die Kritik an dem dafür erforderlichen Verwaltungsaufwand?
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Probleme, die bereits bei der Quotenvergabe mit einer Härtefallregelung aufgetreten sind, eine solche erneute Härtefallregelung für praktikabel?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit der vorgesehenen Begrenzung der Quotenübertragung auf Regierungsbezirke oder Länder der Einstieg in eine „Länderquote" gesehen werden könnte und die Länder diesen „Besitzstand" bei künftigen Anpassungen der Milch- Garantiemengenregelung verteidigen werden?
Wie schätzt die Bundesregierung den Weiterbestand der Quotenregelung in der EG über das Jahr 2000 hinaus ein, und wie kann sie den Landwirten, die nach der Aufgabe der Flächenbindung auf der Grundlage der 29. Änderungsverordnung knappe Mittel in Milchquoten investieren, garantieren, daß sich diese Investitionen in einem Zeitraum über das Jahr 2000 hinaus amortisieren?
Welchen Zeithorizont sollten nach Auffassung der Bundesregierung in Milchquoten investierende Landwirte für den Wiedergewinnungszeitraum der Investition zugrunde legen?
Stellt die Quotenregelung nach Auffassung der Bundesregierung eine Behinderung für Neueinsteiger in die Milchproduktion dar und dabei insbesondere für junge Landwirte, oder glaubt die Bundesregierung, mit Aufhebung der Flächenbindung den bestehenden Problemen ausreichend Rechnung zu tragen?
Wie begründet sie das im einzelnen?