Volltext (unformatiert)
[Drucksache 12/5829
04.10.93
Deutscher Bundestag
12. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt)
und der Gruppe der PDS/Linke Liste
— Drucksache 12/5666 —
Förderkonzept für die fünf neuen Länder
Das Europäische Parlament stellt in seiner Entschließung zu dem
gemeinschaftlichen Förderkonzept für die fünf neuen Länder der
Bundesrepublik Deutschland (BT-Drucksache 12/5537) fest: „Das
Europäische Parlament begrüßt, daß durch hohe jährliche Transferleistungen
die Sozialunion hergestellt und durch staatliche Transferleistungen eine
moderne Infrastruktur und moderne Wirtschaft, die auf die Schaffung
von Arbeitsplätzen ausgerichtet sein muß, aufgebaut werden soll..."
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die staatlichen
Transferleistungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet sein
müssen?
Ja. Der wirtschaftliche Aufbau in den neuen Bundesländern wird
durch beträchtliche staatliche Transferleistungen unterstützt. Die
Leistungen der Gebietskörperschaften (Bund, alte Bundesländer,
EG) und der Sozialversicherungen belaufen sich für die Jahre
1991 bis 1993 nach Abzug von Steuern und
Verwaltungsmehreinnahmen aus den neuen Bundesländern — d. h. netto — auf 360 Mrd.
DM.
Diese Leistungen haben in erheblichem Maße zur Schaffung
und Sicherung von Arbeitsplätzen beigetragen. Allein mit den
drei wichtigsten Programmen zur Förderung p rivater
Investitionen (Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung",
Eigenkapitalhilfeprogramm und den ERP-Darlehen) wurden in
Verbindung mit der steuerlichen Investitionsförderung seit der
Wiedervereinigung rd. drei Millionen Arbeitsplätze gesichert oder
geschaffen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft vom
30. September 1993 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
Durch Verkehrsinfrastrukturinvestitionen wurden in der Bau- und
der Zuliefererindustrie etwa 315 000, durch Investitionen der
Deutschen Bundespost rd. 50 000, durch Maßnahmen im Bereich
des Wohnungs- und Städtebaus knapp 190 000 und durch
Umweltschutzmaßnahmen etwa 13 000 Arbeitsplätze gesichert oder
geschaffen.
Eine Quantifizierung der Beschäftigungswirkungen anderer
Maßnahmen, darunter die zahlreichen absatzpolitischen Hilfen der
Bundesregierung für die ostdeutschen Unternehmen (z. B.
HERMES-Bürgschaften) ist nicht möglich.
2. Hält die Bundesregierung eine Veränderung staatlicher Förderung
mit dem Ziel der Schaffung von Arbeitsplätzen für erforderlich?
Welche konkreten Maßnahmen sind dazu gegebenenfalls
vorgesehen?
II.
„Das Europäische Parlament weist darauf hin, daß unter diesen
Umständen die finanziellen Anstrengungen der öffentlichen Hand
und der Strukturfonds möglicherweise nicht ausreichen, um die
strukturellen Mängel im wirtschaftlichen und produktiven Bereich
auszugleichen."
Nein, eine Änderung der Förderung mit dieser Zielrichtung ist
aufgrund der am Beschäftigungsziel orientierten Maßnahmen zur
Unterstützung des Aufbaus in den neuen Bundesländern nicht
notwendig. Die staatliche Förderung trägt bereits jetzt im großen
Umfang zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen bei
(siehe Antwort zu Frage 1).
3. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung des Europäischen
Parlaments?
Das o. g. Zitat aus der Ziffer 6 der Entschließung des Europäischen
Parlaments zu dem gemeinschaftlichen Förderkonzept für die fünf
neuen Bundesländer (Drucksache 12/5537), muß im
Zusammenhang mit der vorangegangenen Ziffer 5 der Entschließung
gelesen werden. Dort wird darauf verwiesen, daß staatliche
Transferleistungen zum Aufbau der neuen Bundesländer durch eine
schnelle Lösung der ungeklärten Eigentumsfrage begleitet
werden müssen.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung des Europäischen
Parlaments, daß allein finanzielle Maßnahmen nicht ausreichen,
die strukturellen Mängel im wirtschaftlichen und produktiven
Bereich auszugleichen. Deshalb ist der Abbau der
Investitionshemmnisse auch ein zentraler Eckpfeiler in der
wachstumsorientierten Politik für die neuen Bundesländer.
Die. Bundesregierung ist weiter der Auffassung, daß die
finanziellen Anstrengungen der öffentlichen Hand und der
Strukturfonds den Strukturwandel im wirtschaftlichen und produktiven
Bereich wirksam unterstützen. Die neuen Bundesländer werden
auf Grundlage der Solidarpakt-Beschlüsse ab 1. Januar 1995 voll
in den Bund-Länder-Finanzausgleich einbezogen und haben
damit auch mittelfristig Planungssicherheit erhalten. Die
Strukturfondsmittel für die neuen Bundesländer, die 1991 bis 1993 drei
Mrd. ECU betragen, werden beträchtlich aufgestockt. Ab 1994
erhalten sie den Status als „Ziel-1 Gebiet". Dies bedeutet die
höchste Förderstufe und führt in den kommenden sechs Jahren zu
mehr als einer Verdopplung der bisher im Jahresdurchschnitt
bereitgestellten EG-Mittel. Für 1994 bis 1999 sind insgesamt
14 Mrd. ECU vorgesehen.
4. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung zur
Abwendung dieser Gefahr im wirtschaftlichen und produktiven
Bereich?
III.
„Das Europäische Parlament macht darauf aufmerksam, daß das
Potential an hochqualifizierten Wissenschaftlern, Ingenieuren und
Facharbeitern die wichtigste Ressource dieser Region ist, und hält
daher Maßnahmen zum Erhalt der Forschungskapazitäten in den
Betrieben für unverzichtbar, wenn eine irreversible Zerstörung der
Industriestandorte verhindert werden soll. "
Die Bundesregierung sieht keinen Grund, ihre
wachstumsorientierte Politik zugunsten der neuen Bundesländer generell zu
verändern. Dies schließt Änderungen in einzelnen Politikbereichen
auf der Grundlage vorliegender Erfahrungen nicht aus.
Die Bundesregierung wird die Strukturfondsmittel in
Abstimmung mit den neuen Bundesländern und Ost-Berlin zukünftig auf
folgende Bereiche konzentrieren:
— investive Zwecke in der Produktion und der wirtschaftsnahen
Infrastruktur,
— Bekämpfung der Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit sowie
zur arbeitsmarktpolitischen Flankierung des
Strukturanpassungs- und Transformationsprozesses,
— Diversifizierung und Anpassung des Produktionspotentials im
ländlichen Raum.
5. Wie hoch ist das Forschungspotential in den Betrieben in den neuen
Ländern?
Nach Schätzungen der SV-Wissenschaftsstatistik GmbH, die
hierzu die offiziell von der Bundesregierung verwendeten Daten
erhebt, waren Ende 1992 ca. 24 000 FuE-Beschäftigte gemessen in
Vollzeitäquivalenten in der ostdeutschen Wirtschaft tätig.
Neuere Angaben liegen nicht vor.
6. Wie hoch sind die Forschungskapazitäten in Betrieben der
Treuhandanstalt?
Wie viele Beschäftigte waren in Forschung und Entwicklung in den
Betrieben der Treuhandanstalt 1990 tätig?
Mitte 1990 gab es in den Betrieben der Treuhandanstalt im
verarbeitenden Gewerbe schätzungsweise rd. 70 000 Forscher und
Entwickler.
Dies ist praktisch der Stand zu Beginn der Privatisierung. Im
Verlauf der Privatisierung und der Neustrukturierung der
Forschungslandschaft haben die meisten Forscher und Entwickler die
Treuhandanstalt verlassen. Anfang 1993 befanden sich in den zu
diesem Zeitpunkt noch nicht privatisierten und bei der
Treuhandanstalt verbliebenen Bet rieben etwa 6 000 Forscher und
Entwickler. Neuere Zahlen sind nicht verfügbar.
Von den ursprünglich 70 000 Forschern und Entwicklern befinden
sich viele in privatisierten Unternehmen, wenn auch oft in
anderen Funktionen (Dienstleistungen, Qualitätsprüfung, Produktion,
Vertrieb). Weitere Personen haben sich selbständig gemacht oder
sind abgewandert. Eine größere Zahl ist mit
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigt. Eine nicht bekannte Zahl ist arbeitslos
oder bezieht Altersübergangsgeld.
7. Welche Maßnahmen der Bundesregierung zum Erhalt von
Forschungsreinrichtungen in den Betrieben wirken gegenwärtig?
Auf welche Größe wird sich das Forschungspotential in den
Betrieben damit entwickeln?
Das Konzept der Bundesregierung zur Förderung der
Industrieforschung und zur Stärkung der Innovationstätigkeit in den neuen
Bundesländern umfaßt die folgenden, gegenwärtig wirksamen
Maßnahmen:
Bundesminister für Forschung und Technologie:
— fachprogrammbezogene Projektförderung,
— technologieorientierte Unternehmensgründungen,
— Auf- und Ausbau von Technologie- und Gründerzentren,
— Autragsforschung und -entwicklung,
— FuE-Personalzuwachsförderung,
— Fertigungstechnik (indirekt-spezifische Förderung CIM),
— Zentren für Innovation und Beratung,
— Modellversuch Innovationsberatungsstellen bei Industrie- und
Handelskammern.
Bundesminister für Wirtschaft:
— industrielle Gemeinschaftsforschung,
— FuE-Personalförderung Ost,
— Innovationsförderung,
— Technologietransfer,
— wirtschaftsbezogene Fachinformation,
— Designförderung,
— Förderung von Projekten bei wirtschaftsnahen
Forschungseinrichtungen.
Die zukünftige Größe des Forschungspotentials in den
ostdeutschen Betrieben hängt nicht allein und auch nicht überwiegend
von den Maßnahmen der Bundesregierung ab.
In dem Maße, wie sich die Unternehmen national und
international als wettbewerbsfähig erweisen, werden sie zur
Aufrechterhaltung und Sicherung ihrer Konkurrenz- bzw. Innovationsfähigkeit
auch durch eigene Anstrengungen ihr Forschungspotential
verändern müssen. In welchem quantitativen Umfang dies geschieht,
ist nicht vorherzusagen.
8. Welche weiteren Maßnahmen zum Erhalt der
Forschungskapazitäten erwägt die Bundesregierung?
Die Maßnahmen zur Unterstützung der Umstrukturierung und
des Neuaufbaus der industriellen Forschungs- und
Entwicklungskapazitäten werden mittelfristig fortgeführt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird daher
seine ursprünglich 1993 auslaufenden Sonderprogramme für die
neuen Bundesländer befristet verlängern und damit ähnliche
Programmlaufzeiten wie der Bundesminister für Wirtschaft bei seinen
Sonderprogrammen für die fünf neuen Bundesländer aufweisen.
Die Bundesregierung beabsichtigt die Entwicklung neuer,
innovativer Produkte in den neuen Bundesländern zu unterstützen
und wird im weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratung
des Bundeshaushalts prüfen, ob durch Umschichtungen hierfür
Mittel bereitgestellt werden können.]