Die Bundesregierung prüft gegenwärtig eine Reihe weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Blut und Blutprodukten, von denen die wichtigsten im folgenden genannt werden.
Es ist insbesondere beabsichtigt, eine Quarantänelagerung für Blut und Blutprodukte vorzusehen.
Blut und Blutzubereitungen, die keinem vom BGA anerkannten Virusinaktivierungsverfahren unterzogen werden und deren Verwendbarkeitsdauer mindestens ein Jahr beträgt, sollen wegen der angesprochenen Problematik des diagnostischen Fensters (siehe Antwort zu Frage 4) erst nach einer Quarantänelagerung freigegeben werden, wenn an deren Ende durch eine erneute Untersuchung des Spenders sichergestellt ist, daß beim Spender kein die Verwendung des gespendeten Materials ausschließender Befund aufgetreten ist und somit die aus quarantänegelagertem Material hergestellten Blutzubereitungen den Anforderungen der Arzneimittelherstellung entsprechen. Die im Rahmen eines Stufenplanverfahrens vorgesehene Quarantänelagerung für gefrorenes bzw. gefriergetrocknetes Frischplasma sowie tieftemperaturkonservierte zelluläre Blutzubereitungen wurde am 21. August 1993 im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird gegenwärtig ein entsprechender Bescheid erarbeitet.
- Es sollte unverzüglich sichergestellt werden, daß die Rückverfolgung von Blutprodukten vom Spender bis zum Empfänger lückenlos dokumentiert wird.
- Aufgrund des hohen Verbrauchs an Blutprodukten in der Bundesrepublik Deutschland sollten die Therapiestandards bei der Behandlung mit Blutprodukten überprüft werden.
Weiter geht es um eine Verordnung zur Chargenfreigabe. Daneben wird daran gedacht, den Patientenschutz durch eine Änderung der Haftungsvorschriften des pharmazeutischen Unternehmers zu verbessern.
Hinsichtlich der Bezugsquellen für Blut und Blutprodukte soll in Zukunft restriktiver vorgegangen werden. Beim Verbringen aus anderen EG-Staaten in die Bundesrepublik Deutschland ist die Übereinstimmung der zu verbringenden Blutprodukte mit den den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik beschreibenden Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation und Europarats-Empfehlungen zu Blut und Blutzubereitungen unabdingbar. Soweit erforderlich, ist dazu trotz des bestehenden Binnenmarktes und der in diesem Zusammenhang harmonisierten Qualitätsanforderungen für Arzneimittel eine Überprüfung der Anforderungen durch die zuständige deutsche Überwachungsbehörde auf ihre Einhaltung vorzunehmen.
Bei Einfuhren aus Drittländern wird zukünftig ein Import „im öffentlichen Interesse" für Blut und Blutzubereitungen nicht mehr geltend gemacht werden können. Eine entsprechende Änderung im Arzneimittelgesetz wird vorbereitet.
Die für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Behörden der Länder sind vom Bundesministerium für Gesundheit wiederholt gebeten worden, Betriebe und Einrichtungen, die Blutprodukte herstellen, in verstärktem Maße zu inspizieren. Diese Maßnahme soll die Überprüfung der Gewinnung von Blut beim Spender, die Weiterverarbeitung und Prüfung während des Herstellungsprozesses sowie die Dokumentation miteinschließen.
Ebenso soll eine erhöhte Anzahl von Probenahmen in den Betrieben erfolgen, um eine Untersuchung auf ihre Qualität in den Arzneimitteluntersuchungsstellen durchführen zu lassen.
Zur effektiveren Gestaltung der Überwachungstätigkeiten soll die nach dem geltenden Arzneimittelrecht bereits vorgesehene Beteiligung von Sachverständigen aus den Zulassungsbehörden in höherem Maße genutzt und forciert werden.