Neue Altlasten durch Wismut-Sanierung
des Abgeordneten Dr. Klaus-Dieter Feige und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den vergangenen Wochen sind in der Öffentlichkeit erneut Zweifel an den sogenannten Sanierungsmaßnahmen der Wismut GmbH geäußert worden. So wird das Zwischenlager für Urankonzentrat in Seelingstädt von der Wismut GmbH ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung betrieben.
Das Öko-Institut in Darmstadt hat wegen der Vorhaben in Ronneburg schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung erhoben. Durch die Verfüllung der Haldenlaugung Gessen in das Tagebaurestloch Lichtenberg würden neue Altlasten geschaffen. Sinnvolle Sanierungsmaßnahmen, wie etwa die separate Isolierung der hochbelasteten Halde oberhalb des späteren Grundwasserspiegels würden durch die „Salamitaktik" der Wismut unmöglich gemacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Auf welcher rechtlichen und fachlichen Grundlage beruht die Duldung des Betriebs des Zwischenlagers für Urankonzentrat in Seelingstädt ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn Anfang November das Thüringer Umweltministerium zugeben mußte, daß „immer noch Gutachten ausstehen, die bestätigen, daß nichts passieren kann"?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Staatliche Umweltinspektion Thüringen mittels einer Verfügung vom 17. September 1991 den Betrieb des Zwischenlagers Seelingstädt genehmigte, und auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese?
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Widerspruch zwischen einer Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft, wonach der Verkauf von Uran aus dem Zwischenlager Seelingstädt ein großes Zuschußgeschäft für die Wismut sei, und einer Auskunft des gleichen Ministeriums, wonach der Verkauf von Uran einen (bescheidenen) Deckungsbeitrag zu den Kosten für die Stillegung und Sanierung leiste?
Liegen für die derzeitige Konzeption Kostenschätzungen vor, in welchem Verhältnis steht der Aufwand für die Urangewinnung und -reinigung zu den erzielbaren Erlösen, und welche Kosten würden bei alternativen Verfahren entstehen?
Wie ist der Sachstand der Erstellung eines Rahmenkonzeptes zur Sanierung der Altlasten der früheren SDAG Wismut?
Aufgrund welcher Genehmigung wurde uranhaltiges und schwermetallbelastetes Material der Gessenhalde zum Trassenbau im Tagebaurestloch Lichtenberg eingesetzt?
Inwieweit ist auszuschließen, daß das nach der Verfüllung des Tagebaus ansteigende Grundwasser über Jahrhunderte hinweg eine Verteilung von Schadstoffen verursachen wird?
Mit welcher Art Kalk soll das strahlende Material aus de Gessenhalde bei der Ablagerung im Tagebau Lichtenberg vermischt werden?
Welche Verfahren zur Aufbereitung des kontaminierten Wassers sollen eingesetzt werden, an welchen Stellen sollen entsprechende Anlagen installiert werden, und welche Kosten werden dabei voraussichtlich entstehen?
Was soll mit den bei der Wasseraufbereitung anfallenden radioaktiv- und schwermetallbelasteten Schlämmen geschehen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die geplante Verfüllung des Tagebaus Lichtenberg mit radioaktiv belasteten Mate rialien wie der Gessenhalde nach der TA Abfall für Sonderabfälle nicht genehmigungsfähig wäre?
Welche Alternativen zur Vefüllung des Tagebaus Lichtenberg wurden vor Erteilung der Genehmigung geprüft, und aufgrund welcher Gutachten wurde die Genehmigung erteilt?